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Wer liest “Bild” und “Bild am Sonntag”?

“Bild” und “Bild am Sonntag” sind immer noch mit großem Abstand die meistgelesenen Printmedien, die in Deutschland verkauft werden — aber sie verlieren zur Zeit nicht nur besonders viele Käufer, sondern auch Leser.

Nach den Umfragen der “Media-Analyse 2006/II”, die heute veröffentlicht wurde, erreicht jede Ausgabe von “Bild” 11,49 Millionen Leser, jede “Bild am Sonntag” 10,62 Millionen Leser. (Zum Vergleich: Der “Spiegel” kommt auf 6,00 Millionen Leser, die “Süddeutsche Zeitung” auf 1,11 Millionen.)

Gegenüber der letzten Media-Analyse vor einem halben Jahr hat “Bild” 330.000 Leser verloren. Bei “Bild am Sonntag” ging die Zahl der Leser um 240.000 zurück.

Nach wie vor sind “Bild” und “Bild am Sonntag” vor allem Männer-Zeitungen: Den gut sieben Millionen männlichen “Bild”-Lesern stehen nur knapp viereinhalb Millionen Frauen gegenüber:

Über die Hälfte der “Bild”-Leser gehört zur Arbeiterschicht*, obwohl diese Gruppe nur 37 Prozent der Gesamtbevölkerung stellt. Auch beim Grad der Ausbildung unterscheidet sich die Leserschaft von “Bild” und “Bild am Sonntag” teilweise deutlich von der Gesamtbevölkerung:

In den Pressemitteilungen der Axel Springer AG über die Ergebnisse der Media-Analyse zu “Bild” und “Bild am Sonntag” kommt der aktuelle Leserschwund übrigens nicht vor.

*) “Beruf des Haushaltsvorstandes (jetzt/früher): Facharbeiter / sonstige Arbeiter”

Bei uns kommt das Geld aus der Bank

Gutes Thema eigentlich, mit dem die “Bild”-Zeitung heute aufmacht (siehe Ausriss). Wer kommt schon mit seinem Geld aus? Wer überzieht nicht ab und zu sein Konto? So wie die 14 Kontoinhaber, die “Bild” unter der Überschrift “Unser Geld reicht nie für einen Monat” präsentiert und deren Geld mehrheitlich für einen Monat zu reichen scheint. Laut Schuldenreport 2006 sind sogar 3,1 Millionen Haushalte in Deutschland überschuldet. Und auch das steht so in “Bild”:

Immer mehr Deutsche kommen mit ihrem Geld nicht aus! Laut Schuldenreport 2006 sind schon 3,1 Millionen Haushalte überschuldet. Seit 1999 hat sich diese Zahl mehr als verdoppelt.

Als “wichtige Gründe” dafür nennt “Bild” “Sinkende Einkommen”, “Steigende Lebenshaltungskosten”, “Explodierende Energiekosten”, “Steigende Abgaben und Gebühren” und “Angst um den Arbeitsplatz” (?).

Und mal abgesehen davon, dass die 14 Kontoinhaber mit dem wichtigen Thema Überschuldung nichts zu tun haben und sich die Zahl der überschuldeten Haushalte nicht “seit 1999”, sondern zwischen 1993 und 2002 mehr als verdoppelt hat, ist auch in der Pressemitteilung zum Schuldenreport 2006, der im Februar veröffentlicht wurde, die Rede davon, dass “bereits kleine ‘Störungen’ wie etwa die Reparatur der Waschmaschine oder steigende Energiepreise den finanziellen Kollaps auslösen können”. Allerdings geht es den Herausgebern des Reports (Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz und Bundesverband der Verbraucherzentralen, VZBV) noch um etwas anderes. In der Pressemitteilung heißt es über überschuldungsgefährdete Haushalte:

Diese Haushalte stehen auf der Kante — leichtfertige Kreditvergabe und die diskriminierenden Scoring-Praktiken der Banken können hier leicht den Anstoß zur Überschuldung geben.

Deshalb fordern die Verbände u.a. einen “Ausbau der Schuldnerberatung”, “die gesetzliche Verankerung des Rechts auf ein Girokonto auf Guthabenbasis” und “die Verankerung der Pflicht zu einer verantwortlichen Kreditvergabe in der EU-Verbraucherkreditrichtlinie”.

In “Bild” steht davon nichts. Stattdessen beantwortet “Bild” unterhalb der bereits erwähnten Überschrift “Unser Geld reicht nie für einen Monat” die Frage:

Beim Diakonischen Werk findet man das abwegig. Ein Sprecher sagte uns:

Der Dispo sollte eigentlich nur als Überbrückung dienen. Wir wären ja mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn wir zur Erhöhung des Dispos raten würden, obwohl das Geld ohnehin schon nicht ausreicht.

So geht das also: Statt ein wichtiges Thema, das jeden angeht, in seiner gesellschaftspolitischen Brisanz sachkundig zu erörtern, gibt “Bild” lieber einen blöden Tipp.

Vorsicht, Paparazzi (3)

Die “Bild”-Leser-Reporter haben fleißig geknipst: Nicht nur süße Tiere und eindrucksvolle Gewitter, sondern auch drastische Unfallbilder, Ralf Schumacher mit Ehefrau beim Mittagessen im Strandlokal, Veronica Ferres mit Ehemann beim Kaffeetrinken im Hotel, Gerhard Schröder beim vegetarischen Essen mit Unbekannten, DJ Ötzi beim Eisessen, Graciano Rocchigiani, Dieter Bohlen und Lukas Podolski beim Sonnenbaden… All diese Motive hat die “Bild”-Zeitung in den vergangenen Tagen veröffentlicht und die allgegenwärtigen “Bild”-Leser mit 500 Euro entlohnt.

Doch der Preis könnte hoch sein, denn die Veröffentlichungen sind nicht nur für die Zeitung, sondern auch für die Amateurfotografen juristisch heikel.

Fotos von versehentlich entblößten Brüsten zum Beispiel, die “Bild” sich ausdrücklich wünscht, stellen in der Regel eine Verletzung der Intimsphäre dar und sind daher unzulässig, sagt der Berliner Anwalt und Medienrechtsexperte Markus Hennig. Und wer bei einem Unfall Fotos macht, auf denen Verletzte oder Zeugen mit panikverzerrten Gesichtern zu sehen sind, könnte im Fall einer Veröffentlichung mit Geldforderungen konfrontiert werden. Dass unter bestimmten Umständen Prominente auch in der Öffentlichkeit ein Recht auf Privatsphäre haben und schon das Fotografieren eines Prominenten in einer intimen Situation teuer werden kann, darüber informiert die “Bild”-Zeitung ihre Hobby-Fotografen nicht.

PS: Auch der “Spiegel” fragt heute, wer bei den Fotos der “Westentaschen-Paparazzi” für eventuelle Rechtsverstöße haftet, und schreibt: “Bei ‘Bild’ heißt es, man prüfe die Leserfotos genauso wie die Angebote professioneller Fotografen.”

Und wie die “Bild”-Zeitung die Angebote professioneller Fotografen prüft, beschrieb Nicolaus Fest, Mitglied der “Bild”-Chefredaktion, noch im Oktober 2005 so:

Aber wenn Sie Fotos angeboten bekommen und der Fotograf sagt Ihnen ‘Ham wir gestern geschossen…’ — warum sollten wir denen nicht glauben?

  

Vom Risiko, ein “BILD-Leser-Reporter” zu sein

Das Presserecht ist unübersichtlich. Was ist erlaubt und was nicht? “Mehr noch als in anderen Rechtsgebieten verbieten sich pauschale Aussagen”, sagt der Berliner Medienanwalt Markus Hennig. Die “Bild”-Zeitung hat ihre Leser, die sie seit zwei Wochen mit Geld als “Leser-Reporter” anzuwerben versucht, über die Fallstricke nicht aufgeklärt — auch nicht über das juristische und finanzielle Risiko, das die Amateur-Fotografen eingehen.

Die “Bild”-Zeitung fordert neuerdings ihre Leser auf, selbst “Paparazzi zu spielen”. In der Beschreibung, welche Motive sie sich wünscht, schreibt sie u.a.: “Blitzte für Sekunden der Busen eines prominenten Stars unter der Bluse hervor?” Dürfte “Bild” solche Fotos überhaupt veröffentlichen?

Hennig: Die Veröffentlichung einer — versehentlich! — entblößten Brust ist in der Regel eine Verletzung der Intimsphäre und unzulässig. Es kommt aber darauf an: Ein so genanntes “Medienluder”, das sich öfters schon enthüllt oder in provozierenden Posen gezeigt hat, wird unter Umständen eine Veröffentlichung hinnehmen müssen, Angela Merkel dagegen nicht. Trägt ein Star auf einer medial beachteten Veranstaltung ein Kleid, bei dem ein Verrutschen quasi programmiert ist, wird die Veröffentlichung eher zulässig sein. Anders etwa, wenn die Prominente beim Supermarkteinkauf ihr Kind auf dem Arm trägt und das dann am Ausschnitt der Mutter zieht. Ist die Aufmachung des Fotos besonders herabsetzend (etwa Großaufnahme nur der Brustwarze mit sexistischem Kommentar) kann eine solche Veröffentlichung auch dann von der Betroffenen angegriffen werden, wenn das Foto an sich veröffentlicht werden darf.

“Bild” fragt weiter: “Wurden Sie Zeuge eines Großbrandes oder eines Unfalls?” Welches rechtliche Risiko geht man ein, wenn man an einer Unfallstelle das Foto-Handy zückt, um aufregende Bilder zu machen?

Hennig: Der Brand einer U-Bahn, eine Massenkarambolage usw. kann als zeitgeschichtliches Ereignis fotografiert und verwertet werden. Allerdings geht man das Risiko ein, das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Menschen zu verletzen, die deutlich erkennbar oder mehr als “Beiwerk” in der Bildkomposition sind. Es drohen dann im Fall der Veröffentlichung Unterlassungsansprüche, was bei Abmahnung durch Rechtsanwälte teuer werden kann. Deshalb sollten Fotos von Unfallbeteiligten nur dann veröffentlicht werden, wenn mit einer Einwilligung zu rechnen ist (Betroffene posieren, erheben keinen Einwand).

Insbesondere bei der Veröffentlichung von Aufnahmen von Verletzten, panikverzerrten Gesichtern usw. setzt man sich bei fehlender Einwilligung auch der Gefahr von Geldentschädigungsansprüchen aus, da derart entstellende Aufnahmen regelmäßig als schwerwiegende Rechtsverletzung angesehen werden.

Angenommen, die “Bild”-Zeitung veröffentlicht ein Foto, das gegen das Recht am eigenen Bild verstößt. Macht sie sich damit strafbar? Oder der Fotograf? Oder beide?

Hennig: Grundsätzlich ist eine persönlichkeitsrechtsverletzende Foto-Veröffentlichung nach § 33 Kunsturhebergesetz mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. In der Praxis spielt diese Vorschrift des Nebenstrafrechts aber kaum eine Rolle.

Unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen droht tatsächlich die Strafverfolgung, die wichtigsten Fälle sind die Formalbeleidigung durch ein veröffentlichtes herabsetzendes Foto oder die “Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen” etwa mittels einer erschlichenen Aufnahme in der Wohnung des Betroffenen.

Strafbar machen sich grundsätzlich Fotograf und die im Impressum gemäß Pressegesetz benannten verantwortlichen Redakteure.

“Bild” nennt ja auch die Namen und Wohnorte der Hobby-Fotografen. Müssen die im Fall einer juristischen Auseinandersetzung damit rechnen, dass Anwälte auch bei ihnen direkt vor der Tür stehen?

Hennig: Ja, denn “Störer” im Sinne des Persönlichkeitsrechts ist auch der Fotograf, der sein Foto zur Veröffentlichung an die Zeitung weitergibt.

Ist nicht eigentlich all das, was jemand auf der Straße sieht und mit seinem Foto-Handy fotografiert, automatisch öffentlich und darf deshalb auch in “Bild” (oder sonstwo) veröffentlicht werden?

Hennig: Nein, denn grundsätzlich ist jeder gegen die Veröffentlichung seines Bildes geschützt, wenn er nicht einwilligt. Abgebildet als “Beiwerk” einer Landschaft, als nicht besonders hervorgehobener Teilnehmer einer Demonstration oder anlässlich eines zeitgeschichtlichen bedeutenden Ereignisses muss aber auch eine Privatperson unter Umständen eine Veröffentlichung hinnehmen, allerdings nur kontextbezogen — nicht Jahre später in einem anderen Zusammenhang. Bei Prominenten ist der Spielraum größer, hier kommt es auf die Situation und insbesondere den sonstigen Umgang mit den Medien an.

Was muss ein Promi machen, um deutlich zu signalisieren: Ich bin zwar in der Öffentlichkeit, will aber ungestört sein und nicht fotografiert werden?

Hennig: Grundsätzlich reicht — bei privaten Anlässen — das Aufsuchen einer örtlichen Abgeschiedenheit. Darunter versteht man einen Platz, an dem auch andere, fremde Menschen anwesend sein können (z. B. Restaurantbesucher, Wanderer im Wald), aber der Prominente sich eindeutig nicht in der Öffentlichkeit bewegt. Es genügt also die Ecke im Restaurant, der Fitnessclub oder eine nahezu leere Waldlichtung, das Separee muss es nicht unbedingt sein. Es gibt Ausnahmen, bei denen trotzdem fotografiert werden darf, die aber für den Laien schwierig zu beurteilen und auch unter Juristen immer wieder streitig sind. So könnte man argumentieren, dass der konservative Familienminister, der die Ehe als einzig moralische Beziehungsform propagiert und seine “Bilderbuch”-Familie medial inszenieren lässt, bei einem heimlichen Restaurantbesuch mit seiner Geliebten fotografiert werden dürfe.

Innerhalb einer “breiteren” Öffentlichkeit, also etwa beim Flohmarktbesuch, haben auch Prominente grundsätzlich das Recht, bei privatem Auftreten nicht fotografiert zu werden. Es kommt aber ganz entscheidend darauf an, wie prominent die Person ist, wie offen sie sonst mit der Presse umgeht und ob die Tätigkeit in einem Bezug zur Bekanntheit steht. Bislang nahm die deutsche Rechtsprechung an, eine sehr prominente Person darf zum Beispiel auch beim Fahrradfahren im Park abgelichtet werden, mag sie durch Sonnenbrille und Hut auch signalisieren, dass sie nicht erkannt werden will. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof in Sachen Caroline von Hannover ist jedoch klar gestellt, dass hier bei rein privaten Anlässen ein strengerer Maßstab anzulegen ist.

Eines der Fotos, das “Bild” veröffentlicht hat, zeigt angeblich den urinierenden Fußballspieler David Odonkor. Darf “Bild” sowas zeigen? Darf ich sowas fotografieren?

Hennig: Es kommt auf die Umstände an — und darauf, wie viel auf dem Foto tatsächlich zu erkennen ist. Hat der Fußballer sich deutlich zurückgezogen und musste er wirklich einem dringenden Bedürfnis nachgeben, darf auch ein Mann, der durch ein Ereignis wie die WM große Bekanntheit erlangt hat, nicht in einer derart intimen Pose abgebildet werden. Hätte er aber z. B. öffentlich demonstrativ auf die italienische Flagge uriniert, kann er sich gegen eine Veröffentlichung nicht zur Wehr setzen. Zwischen diesen beiden Extremen gibt es, wie immer im Presserecht, einen gewissen Argumentationsspielraum.

Generell ist das Fotografieren anderer Menschen nicht per se verboten, solange der bereits benannte “höchstpersönliche Lebensbereich” nicht tangiert ist. Ein Prominenter muss jedoch stets damit rechnen, dass Fotos (wie das beim Urinieren) weitergegeben werden und könnte daher bereits vor der Weitergabe an die Zeitung präventiv Unterlassungsansprüche geltend machen. Gibt es genug Belege für eine so genannte “Verletzungsgefahr”, könnte das auch für den privaten Fotografen eine teure Abmahnung durch einen Rechtsanwalt bedeuten.

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Mit Vorlage von “Bild”

Bei “Bild” versteht man sich darauf, den Eindruck zu erwecken, man wüsste Bescheid. So schrieb das Blatt gestern über das anstehende Fußballspiel von Hertha BSC gegen FK Moskau zwar: “Die spannendste Frage. Spielt Marcelinho”. Und danach war die Rede von einer großen “Chance”, dass Marcelinho in der Startelf stehe. Doch wenig später zitierte sie Marcelinho in der Berlin/Brandenburg-Ausgabe so:

“Ich gebe alles, will Hertha in den UEFA-Cup schießen. (…) Vorher konzentriere ich mich aber nur auf das Spiel.”

Und am Ende des Textes hieß es:

Das plant [Hertha-Trainer] Götz: (…) Vorne soll es Pantelic als einzige Spitze richten. Mit den Vorlagen von Marcelinho.

Und vielleicht haben das gestern die Bild.de-Mitarbeiter gelesen, nicht bemerkt, dass “Bild” bloß spekuliert und dann diese Meldung daraus gemacht:

Marcelinho — Die “Hertha-Diva” spielt gegen Moskau

(…) Der Brasilianer, den Hertha verkaufen will, flog gestern mit nach Rußland und steht in der Start-Elf.

Das ein oder andere “könnte”, “möglicherweise” oder “vielleicht” hätte sicher nicht geschadet. Ganz im Gegenteil.

Mit Dank an Mark H. und Klaus W. für den sachdienlichen Hinweis.

Wer tankt da so spät noch am Baggerloch…

Die “BamS” hat anscheinend tatsächlich ein paar Kronzeugen für ihre Behauptung gefunden, aufgrund der hohen Kraftstoffpreise könnten sich manche “sogar nicht mehr leisten, mit dem Auto in Urlaub zu fahren”.

Zum Beweis zitiert der groß aufgemachte “BamS-Report” (siehe Ausriss) unter anderem einen 45-jährigen Baggerfahrer aus Hamburg, der diesen Sommer mit seiner Familie keine “1500-Kilometer-Tour nach Ungarn” machen will, mit den Worten:

“(…) für Benzin für unseren alten Escort gehen locker 800 Euro drauf. Das kann doch nicht sein!”

Und in der Tat: Das kann nicht sein!

Denn 800 Euro entsprächen bei einem Literpreis von 1,42 Euro (“BamS”) einem Durchschnittsverbrauch des “alten Escort” (Baggerfahrer) von 18,8 l/100 km — bzw. über 20 l/100 km, wenn er die offenbar benötigten 563 Liter Urlaubsbenzin nicht kanisterweise an deutschen Tankstellen abzapfen, sondern auf der Reise einfach den (sogar laut “BamS”) wesentlich günstigeren tschechischen und ungarischen Treibstoff nachtanken würde…

Und dass die Baggerfahrer-Rechnung nicht stimmen kann, hätte eigentlich auch dem “BamS”-Autorenteam Silke Sperling, Jörg Diehl, Roman Eichinger, Holger Karkheck, Alexandra Kemna, Carsten Paulun, Burkhard Uhlenbroich und Uwe Wojtuschak auffallen können: Schließlich wäre eine ebenfalls von der “BamS” herbeizitierte Kölner Monteursfamilie bei der Fahrt mit ihrem Escort [!] ins ähnlich weit entfernte Kroatien nur “auf knapp 400 Euro Benzinkosten für die Hin- und Rückfahrt gekommen”. Und der Stralsunder Hafenmeister, der sich in diesem Jahr lieber auf Rügen erholt, hätte nach eigenen Angaben für eine Fahrt ans ebenfalls ähnlich weit entfernte Mittelmeer sogar nur “locker 150 Euro für Benzin ausgeben müssen”. Wofür der gute Mann das viele, teure “Benzin” gebraucht hätte, lässt die “Bild am Sonntag” allerdings offen: Laut “BamS” ist er “Mercedes-Diesel-Fahrer”.

PS: “BamS”-Familie H. aus Leipzig (2 Erwachsene., 2 Kinder unter 6) hingegen, die sich in diesem Jahr die 250 Euro Spritkosten für den Nord- oder Ostseeurlaub sparen will, hätte natürlich auch mit der Bahn fahren können: Hin- und Rückreisen nach Norddeich Mole, Westerland, Heiligendamm oder Baabe gibt’s nämlich auf www.bahn.de schon für unter 120 Euro (ohne BahnCard).

Mit Dank an Udo H., Jens G., Marvin F., Christian L., Manfred H., Matthias T., Ralf S., Ronny K., Fritz K. und Dennis S. fürs Rechnen.

Programmtipp aus dem All

Jeden Tag hat “Bild” neue, tolle Geschichten im Blatt.

Wie ist das möglich?

Am gestrigen Donnerstagabend zeigte der britische TV-Sender BBC Two die Dokumentation “Tutunkhamen’s Fireball”, die sich (so der bereits vorab verbreitete, ausführliche BBC-Pressetext) mit einem rätselhaften Skarabäus des ägyptischen Pharaos Tut-Anch-Amun beschäftigte — und über eine “außergewöhnliche neue Theorie” berichtete, wonach Tut-Anch-Amuns Schmuck was mit einem Meteoriten zu tun habe soll.

Und einen Tag später steht in “Bild”:

"Tut-Anch-Amun - Königs-Schmuck kam aus dem All"

Jetzt haben Geologen herausgefunden: Das wichtigste Juwel des Herrschers aber kam aus dem All!

(…) Schon vor zehn Jahren hatten Gemmologen den Skarabäus untersucht: Glas! Aber jetzt die Sensation: Es stammt (…) aus einer Zeit lange vor Beginn der ägyptischen Zivilisation.

Wie ist das möglich?

Das Rätsel ist gelöst!

Das Glas kommt aus der Sahara — Überrest einer gigantischen Meteoriten-Bombe. Inzwischen wurde auch der Einschlagskrater gefunden: an der Grenze zwischen Ägypten und Libyen.

Und natürlich ist es schwer vorstellbar, dass “Bild”-Autor Paul C. Martin seinen Artikel für Europas größte Tageszeitung mehr oder weniger komplett aus dem BBC-Programmhinweis abgeschrieben hat. Auffällig ist allerdings, dass “Bild” nichts über den “Königs-Schmuck” zu berichten weiß, was nicht auch im BBC-Pressetext steht. Sogar der Wissenschafter, den “Bild” zitiert, sagt im BBC-Tipp ungefähr das, was “Bild” zitiert.

Und worin “Bild” “jetzt die Sensation” erkannt zu haben glaubt (“Das wichtigste Juwel des Herrschers kam aus dem All”), war z.B. im Oktober 2000 schon in der Zeitschrift “Geo” nachzulesen. Ja, selbst die allerneusten Erkenntnisse dazu (“Inzwischen wurde auch der Einschlagkrater gefunden”) sind immerhin schon seit mehr als einem Vierteljahr bekannt — und außerdem umstritten.

Mit Dank an Takuro K. für die sachdienliche Anregung.

Schröder zu privat

Am 21. Januar dieses Jahres veröffentlichte “Bild” eine ganze Reihe von Fotos, die Altkanzler Gerhard Schröder, Doris Schröder-Köpf und ihre beiden (unkenntlich gemachten) Töchter “auf Kurzurlaub in Italien” zeigten. Nicht weniger als sieben dieser Fotos druckte “Bild” auf der letzten Seite und eines auf der Titelseite. Die Seite-1-Schlagzeile lautete:

"Schröder ganz privat"

Damit traf “Bild” den Kern der Sache schon ganz gut.

Die Schröders waren sogar so privat, dass Fotos davon gar nicht hätten veröffentlicht werden dürfen. Das jedenfalls entschied jetzt das Landgericht Hamburg. Die Schröders hatten gegen die Veröffentlichung in “Bild” (und in “Bunte”, wo die gleichen Fotos Anfang Februar zu sehen waren) geklagt, und das Gericht gab den Schröders Recht. Die Veröffentlichung verletze das Persönlichkeitsrecht, weil “die Abbildungen den Kläger bei einem Zusammensein mit seiner Familie in einer nicht bewusst der breiten (Medien)Öffentlichkeit zugewandten Eltern-Kind-Situation zeigten”, wie uns ein Gerichtssprecher erklärt.

Anders ausgedrückt: Gerhard Schröder mag zwar als Altkanzler eine absolute Person der Zeitgeschichte sein, deren Persönlichkeitsrecht eingeschränkt ist. Das rechtfertigt aber nicht, dass man Fotos von ihm und seiner Familie beim ganz privaten Zusammensein im Urlaub veröffentlicht, wie “Bild” es getan hat.

Mit Dank an Michael G. für den Hinweis.

Vorsicht, Paparazzi! (2)

Die “LeserReporter“-Aktion von “Bild” zeigt offenbar Wirkung. Jedenfalls bei den Fußballspielern Lukas Podolski und David Odonkor. Von beiden veröffentlichte “Bild” in den letzten Tagen Leser-Fotos, ohne die Einwilligung dafür zu haben, wie der “Tagesspiegel” berichtet:

(…) Fotos von Lukas Podolski auf Mallorca und David Odonkor auf einem Parkplatz sind in diesen Tagen erschienen, beide Male sollen die “Leser-Reporter” mit 500 Euro für das Einsenden der Handy-MMS belohnt werden. Die Fußballer gehen dagegen vor, sagte ihr Spielerberater Kon Schramm dem Tagesspiegel. Ihr Anwalt Christian Schertz bestätigte, in beiden Fällen Unterlassungserklärungen zu fordern. Er fühlt sich an Orwells “1984” erinnert: Der “Bild”-Aufruf an die Leser führe dazu, “dass ganz Deutschland versucht, Abschüsse aus dem Privatleben herzustellen”. Dieser Art von Hetzjagd müsse ein Riegel vorgeschoben werden. Trotzdem werden es manche nicht lassen können.

Mit Dank an Mathias H. für den Hinweis.

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