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“Bild” macht Kaninchen schwanger

RudiDieser sympathische Riesen-Flauschzottel hier rechts ist Rudi. Rudi ist ein Kaninchen von beachtlicher Größe, amtierender Landesmeister in der Farbkategorie wildgrau, begehrter Fernsehstar und internationale Berühmtheit und Star einer beliebten Rammelnovela in den Berliner Boulevardzeitungen. In der weiblichen Hauptrolle: Frenzy, die noch mehr wiegt als Rudi, aber unter Kinderlosigkeit leidet, was sie immer wieder an den Rand des Kochtopfes bringt.

Seitdem Rudi und Frenzy eine gemeinsame Nacht gemeinsame fünf Minuten miteinander verbrachten, warten die Zuschauer auf ein Happy End. Wird Rudi Frenzy davor bewahren, ein Braten zu werden? Wird Frenzy Rudi kleine Riesenrammler schenken? Ja! Jaaa! JAAA!

Am 28. Februar berichtete die Berliner Boulevardzeitung “B.Z.”: “Berlins dickste Häsin (10,4 Kilo), ist keine Jungfrau mehr!” Am 2. März verkündete sie noch einmal: “Und jetzt steht fest: Frenzy ist endlich schwanger!” Geschafft! Rudi Rammler, du bist ein Riese!Und am 17. März meldete “Bild” Vollzug (siehe Ausriss): “Jetzt hat das tierischste Liebespaar Berlins Nachwuchs bekommen.” Zehn kleine, große Kaninchenbabys, die die “Bild”-Zeitung namentlich aufzählte. Und zu einsetzenden Geigen schrieb sie quasi den Abspann:

Rudi Rammler machte nicht nur seinem Namen alle Ehre. Er rettete auch das Leben von Fränzy. Wäre die nämlich nicht bis April Mama geworden, hätte sie Ostern in die Bratröhre geguckt…

Happy End.

Von wegen! Frenzy ist nach wie vor unschwanger und kinderlos. Rudi hat tatsächlich Nachwuchs gezeugt, aber die Mutter ist nicht Frenzy, sondern Ramona. Die war bislang noch gar nicht in dieser Kaninchensoap aufgetaucht, soll nach Informationen des “Berliner Kurier” aber Rudis angestammte Kaninchendame sein. Frenzy sei “wohl irgend so ein medien-geiles Flittchen, das nur unbedingt mal in die Zeitung wollte”, empörte sich der “Kurier” und titelte am Samstag unter Bezugnahme auf “Bild”:

Rudi: Die Rammel-Lüge von Spandau

Aber natürlich haben wir uns in so einer brisanten Frage nicht auf die Lokalkonkurrenz von “Bild” verlassen, sondern selber recherchiert. Doch eine Nachfrage bei Klaus-Dieter Peter, Frenzys Züchter, bestätigt: keine Mini-Riesen, null. Die “B.Z.” hatte die Schwangerschaft der Kaninchendame, “Bild” ihre Niederkunft schlicht erfunden.

Wie geht es weiter? Wird Ramona Rudi den Seitensprung verzeihen? Wird Rudi die Rammel-Lügner bei der Hamburger Staatsanwaltschaft verklagen? Und schaut Frenzy nun endgültig in die Bratröhre?

Wenigstens die letzte Frage können wir beantworten: Nein, sagt uns Frenzys Züchter Klaus-Dieter Peter, sie wird überleben. Einen Medienstar isst man nicht, den mästet man.

Fortsetzung folgt.

Danke an Heiko für den sachdienlichen Hinweis!

Wogegen sich Kai Diekmann wehrt III

“Bild”-Chef Kai Diekmann, der ja bekanntlich eine gewisse Art von Gegendarstellungen “gerne” drucke, “weil sie zeigen, wie hier das Recht der Gegendarstellung im Kern mißbraucht wird”, hat mal wieder eine Gegendarstellung durchgesetzt. Diesmal gegenüber der “Berliner Zeitung”.

In deren Silvesterausgabe hatten Mitarbeiter des Blattes notiert, was ihnen 2005 in den Medien gefiel und was nicht. Ein Beitrag war von Christoph Schultheis, einem der Betreiber dieser Seite. Seine persönlichen Plus-Punkte des Jahres gingen so:

Matthias Reim (Sänger), Claudia Roth (Politikerin), Anke Engelke (Entertainerin), Alexandra Neldel (Schauspielerin), José Manuel Barroso (EU-Kommission) und Steffi (16). Sie konnten sich erfolgreich gegen falsche Behauptungen der Bild-Zeitung wehren. Ihre Gegendarstellungen endeten mit dem kleinlauten Eingeständnis der Redaktion, dass das, was “Bild” berichtet hatte, nicht stimmte.

Gegen diesen Text hat Diekmann eine Gegendarstellung erwirkt. Er stellt darin fest:

Die Gegendarstellung von Alexandra Neldel haben wir ohne eine derartige Erklärung abgedruckt.

Diekmann hat Recht — wenn man unter “wir” ausschließlich die gedruckte “Bild”-Zeitung versteht. Der Online-Auftritt von “Bild” dagegen hat sehr wohl eine derartige Erklärung abgedruckt. Nur die Papier-“Bild” hat es nicht getan. Sie hat es unterlassen, ihre Leser darüber zu informieren, dass ein Zitat, das ihre Kolumnistin Christiane Hoffmann der Schauspielerin Alexandra Neldel untergeschoben hat, tatsächlich frei erfunden war.

Kai Diekmann hat also eine Gegendarstellung durchgesetzt, damit niemand fälschlicherweise annimmt, er habe eine von seiner Zeitung verbreitete Lüge über Alexandra Neldel in seiner Zeitung korrigiert. Das muss ihm wichtig gewesen sein.

Nachtrag, 30. Januar: Die Gegendarstellung ist bislang nur online erschienen. In der gedruckten Ausgabe der “Berliner Zeitung” soll sie voraussichtlich am Mittwoch stehen.

Verfestigter Irrtum

Gestern stand in der Berliner “Bild”-Ausgabe dieser Text über die Dauerausstellung im Haus der Wannsee-Konferenz:

Über die Bedeutung der Wannsee-Konferenz vom 20. Januar 1942 heißt es dort:

Anschließend war die “Endlösung der Judenfrage” beschlossene Sache.

Womit “Bild” eine gängige, aber überholte, wenn nicht gar falsche Ansicht wiedergibt. Dass “Bild” sie in einem Text über das Haus der Wannsee-Konferenz weiterverbreitet, ist vor allem deswegen ärgerlich, weil das Haus der Wannsee-Konferenz sich u.a. gerade zur Aufgabe gemacht hat, diesen Irrtum aus der Welt zu schaffen, den es für einen “fast nicht mehr revidierbaren Irrtum der Geschichtsschreibung und der Publizistik” hält, wie es dort auf der Internetseite heißt. (Weiter heißt es: “Diese Behauptung kommt dem verbreiteten Bedürfnis entgegen, außergewöhnliche geschichtliche Ereignisse mit konkreten Entscheidungssituationen zu belegen.”) Denn zum Zeitpunkt der Konferenz gab es nichts mehr zu beschließen, die planmäßige Ermordung von Juden war spätestens seit dem Sommer 1941 in vollem Gange. Auf der “Wannsee-Konferenz” ging es um die organisatorische Umsetzung des Völkermords.

P.S.: Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass darüber hinaus die ausschmückenden Kleinigkeiten am Textanfang offenbar von “Bild” frei erfunden wurden und einige weitere Details nicht stimmen: Das Treffen war nämlich keine “morgendliche Konferenz”, es gab kein “üppiges Frühstück”, keinen “heißen Tee” und keinen “Kellner”. Vielmehr begann die Besprechung laut Wolf-Dieter Mattosch, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Museums, mittags um 12 Uhr, und SS-Ordonanzen reichten französischen Cognac und Häppchen. Der Begriff “Frühstück” in der Einladung sei lediglich eine stehende Floskel aus der Diplomatie. Und “Berlins schrecklichste Villa” wurde auch nicht “wiedereröffnet”. Sie war, samt ihrer ständig wechselnden Ausstellungen, die ganze Zeit offen. Lediglich die Dauerausstellung zur “Wannsee-Konferenz” war nicht zugänglich.

Allgemein  

Rückwärts in die Zukunft

Kennen Sie das auch? Sie laufen mühsam einen steilen Berg rauf und denken sich, Mensch, wenn es doch nur einen Trick gäbe, sich diese Strapazen zu ersparen. Wir haben da — inspiriert durch Bild.de — eine Empfehlung: Drehen Sie sich einfach um. Und gehen Sie rückwärts. Dann laufen Sie nicht bergauf, sondern bergab. Quasi.

Und damit zu einem neuen Elektroauto namens “Pivo” von Nissan. Dessen Fahrgastzelle lässt sich komplett auf dem Fahrgestell drehen. Das ist praktisch beim Einparken, weil man in alle Richtungen gucken kann. Unter anderem berichten “Auto Motor und Sport”, “Kronen-Zeitung” und “Blick” über dieses Gefährt. Aber nur “Bild” kommt auf die Idee, dass durch diese Konstruktion der Rückwärtsgang überflüssig würde…

Danke an largoplecs für den Hinweis.

Nachtrag, 3. Oktober: Womöglich hat “Bild” den Unsinn mit dem Rückwärtsgang doch nicht selbst erfunden, sondern einfach gedankenlos von AFP übernommen.

  

Presseratsrügen für “Bild” 2002

“Bild” fotografiert auf der Intensivstation
Verstoß gegen Ziffer 4 und 8 (B 232/01)

Ein Busfahrer erleidet hinter dem Steuer einen Schlaganfall. “Bild” veröffentlicht ein Foto des Fahrers auf der Intensivstation des Krankenhauses, nach Darstellung des Busfahrers ohne dessen Einwilligung. Zudem sucht ein Reporter des Blatts die Familie zuhause auf und fragt an der Tür den 14-jährigen Sohn aus, der mit der Situation offenbar überfordert ist. Als die Frau des Fahrers dazu kommt, erklärt sie dem Reporter, er solle die Familie in Ruhe lassen.

“Bild” entgegnet später, der Fahrer habe nichts gegen ein Foto einzuwenden gehabt, der Sohn sei nicht befragt worden und die Frau des Fahrers sei zu einem Gespräch bereit gewesen. Der Presserat stellt dennoch fest, dass es “unbedingt notwendig” gewesen wäre, auf den Abdruck des Fotos zu verzichten, damit der Fahrer nicht identifizierbar werde. Es habe kein öffentliches Interesse bestanden, das das Persönlichkeitsrecht des Busfahrers überlagert hätte. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” rückt Selbstmörderin groß ins Bild
Verstoß gegen Ziffer 8 und 11 (B 9-11/02)

“Bild” berichtet über die Selbsttötung einer Frau, die sich auf einem Friedhof mit Benzin übergossen und angezündet hat. “Bild” druckt ein Foto der verbrannten Leiche, auf dem Einzelheiten an Körper und Gesicht zu erkennen sind. Der Presserat erkennt eine “unangemessen sensationelle Darstellung”, mit der Persönlichkeitsrecht und Intimsphäre de Verstorbenen sowie ihrer Familie verletzt wurden.

“Bild” räumt ein, dass das Foto nicht hätte erscheinen dürfen und entschuldigt sich eigenen Angaben zufolge mit einem Schreiben der Rechtsabteilung bei den Hinterbliebenen. Der Presserat urteilt, dass der Abdruck des “schockierenden Leichenfotos” “jegliche Zurückhaltung vermissen” lasse und bemängelt, dass sich “Bild” nicht öffentlich entschuldigt hat. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” macht Opfer zum Täter
Verstoß gegen Ziffer 8 und 11 (B 14/02)

Ein Mann springt vor eine fahrende Straßenbahn. “Bild” druckt einen Bericht mit der Überschrift “Er hat gerade einen Menschen überfahren” und einen Pfeil auf das Foto des geschockten Fahrers, der von einem Feuerwehrmann zum Krankenwagen geführt wird. Seine Augenpartie ist mit einem Balken bedeckt.

Der Presserat kommt zu dem Schluss, dass durch die Aufmachung suggeriert werde, der betroffene Fahrer sei weniger Opfer des Vorgangs als selbst Täter. Trotz des Balkens sei er zudem für einen bestimmten Personenkreis erkennbar gewesen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” macht Opfer zum “Opfer”
Verstoß gegen Ziffer 2 (B 35/02)

Unter der Überschrift “Freispruch! Das ‘Opfer’ hat die Misshandlungen nur erfunden” berichtet “Bild” über eine acht Jahre zurückliegende Gerichtsverhandlung gegen einen Mann, der eine Minderjährige sexuell missbraucht haben soll. Der Angeklagte war jedoch nicht freigesprochen, sondern zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das erwähnt “Bild” im Text auch. Die Überschrift suggeriert jedoch das Gegenteil. Zudem druckt “Bild” ein Bild des Opfers samt Angaben wie Vorname, abgekürzter Nachname, Alter und Wohnort. Damit sei die junge Frau erkennbar geworden, was einen unzulässigen Eingriff in ihre Privatsphäre darstelle, urteilt der Presserat. (Nicht öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” fälscht Fotos
Verstoß gegen Richtlinie 2.2 (B 65/02)

“Bild” berichtet über die Umsiedlung von Bewohnern einer Wagenburg in Sozialwohnungen. Unter der Überschrift “Hier sollen sie hin” zeigt sie Fotos einer Wohnung, unter der Überschrift “Hier kommen sie her” ein Bild der Wagenburg mit vermummten Gestalten, unter dem steht: “Vermummte Alternative kämpften 1994 gegen die Räumung. Ergebnis: 22 verletzte Polizisten.”

Auf Nachfrage des Presserats gesteht “Bild” ein, dass die Vermummten in das Foto hineinmontiert wurden. Bei der abgebildeten Wohnung handelte es sich zudem nicht um eine der Wohnungen, in die die Wagenburgbewohner umgesiedelt werden sollten. Der Presserat rügt den Abdruck und die Montage, durch die beim Leser ein falscher Eindruck entstünde. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” beschafft Foto eines Opfers durch Lüge
Verstoß gegen Ziffer 8 und 4 (B 125/02)

Zu einem Bericht über einen Flugzeugabsturz im Spreewald druckt “Bild” das Foto des Opfers und nennt Namen, Alter und Arbeitsort. Die Ehefrau des Verstorbenen klagt, das Foto sei durch unlautere Methoden beschafft worden: Ein Unbekannter habe sich gegenüber eines Bekannten ihres Mannes als Schulfreund ausgegeben und um ein Foto für eine Collage anlässlich eines Schultreffens gebeten. Der Bekannte wusste zu diesem Zeitpunkt noch nichts von dem Unfall und habe das Foto herausgegeben. “Bild” behauptet, der Redakteur habe sich seinen Gesprächspartnern korrekt als Journalist vorgestellt.

Der Presserat stellt einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen fest. Es habe kein öffentliches Interesse vorgelegen, das den Abdruck des Fotos gerechtfertigt habe. Auch die Beschaffung des Fotos habe gegen den Kodex verstoßen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” setzt Leibwächterin mit Tier gleich
Verstoß gegen Ziffer 1 (B 137/02)

Eine farbige Leibwächterin des Popstars Kylie Minogue wird in “Bild” als fünfmal so groß, fünfmal so breit und fünfmal so schwer wie die von ihr Beschützte beschrieben und als “Tier” bezeichnet. Ein Foto zeigt die Frau mit einer Sprechblase, in der “Wuff” zu lesen ist. Die Rechtsabteilung der Zeitung gesteht auf Nachfrage ein, dass die Bezeichnungen unpassend gewesen seien. Der Presserat kritisiert einen Verstoß gegen die Menschenwürde, da die Leibwächterin mit einem Tier gleichgesetzt werde. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht Selbstmörder identifizierbar
Verstoß gegen Ziffer 8 (B 141/02)

Unter der Überschrift “Warum sprang der schöne Philosoph in den Tod?” spekuliert “Bild” über den Selbstmord eines Literaturwissenschaftlers, der aus dem Fenster seiner Wohnung im 5. Stock sprang. Die Zeitung nennt Vornamen und Initial des Nachnamens, die Adresse, Details aus seinem Leben und druckt ein Bild des Betroffenen. Der Vater des Verstorbenen beschwert sich beim Presserat.

“Bild” erklärt, wegen der hohen Zahl von Suiziden sei es von öffentlichem Interesse, die Gründe dafür zu erläutern. Dazu müsse man das soziale Umfeld eines Selsbtmörders aufzeigen. Der Presserat dagegen sieht einen Verstoß gegen Ziffer 8. Es gebe keinen Grund, in dieser identifizierenden Form über die Selbsttötung zu berichten. Der “Berliner Kurier” wird wegen ähnlicher Berichterstattung gerügt. (Nicht-öffentliche Rüge)

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“Bild” vorverurteilt Verdächtigen als “Killer”
Verstoß gegen Ziffer 13 (B 150/02)

Ein Mann soll ein 14-jähriges Mädchen zum Sex gezwungen und danach vom Balkon gestoßen haben. “Bild” bezeichnet den Verdächtigen unter der Überschrift “Der Vergewaltiger – sein Opfer” als “Killer”. Der Presserat kritisiert, die Berichterstattung erwecke beim Leser den Eindruck, als sei der Verdächtige bereits der Tat überführt und verurteilt. Dass die dazu gedruckten Fotos des Mannes, der später tatsächlich verurteilt wurde, sowie des Mädchens von den jeweiligen Angehörigen freigegeben worden, kann “Bild” nachweisen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” spekuliert über Selbstmörder und macht ihn identifizierbar
Verstoß gegen Ziffer 8 und Richtlinie 8.5 (B 230/02)

“Bild” berichtet über den Selbstmord eines Ingenieurs, der aus dem Bürofenster seines Arbeitsplatzes gesprungen ist, nennt den Vornamen des Mannes, den Anfangsbuchstaben seines Nachnamens und erwähnt, dass die Frau des Mannes im selben Unternehmen tätig ist. Zudem druckt sie Spekulationen über den Grund des Selbstmords: Demnach habe sich die Frau des Ingenieurs im Frühjahr in einen jüngeren Mann verliebt.

Der Presserat kritisiert, dass die Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötungen “grob vernachlässigt wurde”. Es sei “presseethisch nicht zu rechtfertigen”, Spekulationen über das Motiv der Tat zu publizieren. Zudem seien durch die im Text genannten Details sowohl der Mann als auch seine Frau identifizierbar. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht geistig Behinderten zum “Schwein” und “Killer”
Verstoß gegen Ziffer 8 und Richtlinie 8.1 (B 249-250/02)

Ein geistig behinderter Mann gesteht, ein Mädchen getötet zu haben. “Bild” berichtet unter der Überschrift “Es war wieder so ein Schwein!” und bezeichnet den Betroffenen, dessen Foto “Bild” samt Vornamen und abgekürztem Nachnamen veröffentlicht, als “Killer”. Der Presserat ist der Ansicht, dass damit das Persönlichkeitsrecht des Mannes verletzt werde. Wegen der möglichen Schuldunfähigkeit sei eine solche Veröffentlichung nicht rechtens gewesen. (Öffentliche Rüge)

Dinosauriersterben ohne Schaulustige

Forscher sicher! Durch ein Wurmloch geht

Um mal etwas Positives zu sagen: Diese Geschichte auf der heutigen Seite 1 von “Bild” ist nicht ganz so unsinnig, wie man denken könnte. Natürlich müsste man den Ausruf “Forscher sicher!” ersetzen durch: “Einzelne Forscher vermuten!”, und natürlich sind die Thesen des Princetoner Professors mit dem schönen Namen Richard Gott bestenfalls faszinierende Gedankenspiele und nicht konkrete Erwartungen. Aber richtig ist, dass der Forscher glaubt, es sei theoretisch möglich, Zeitreisen zu unternehmen, und Wurmlöcher könnten dabei als eine Art Abkürzung zwischen zeitlich oder räumlich weit entfernten Punkten dienen.

“Bild” hat offenbar diesen Artikel in “National Geographic” gelesen, daraus gleich ein Zitat von Professor Gott abgeschrieben und die Illustration übernommen (natürlich ohne den ursprünglichen Hinweis, dass es sich nicht um ein “Foto” handelt, sondern um die Fantasie eines Künstlers).

Alles wäre nur ein bisschen übertrieben und abwegig und ungenau gewesen — wenn man sich bei “Bild” nicht dazu entschieden hätte, die theoretischen Gedankenspiele mit ein bisschen Anschauung aufzupeppen. Und so beginnt der Artikel mit der Frage:

Können wir doch eines Tages in die Vergangenheit blicken und beobachten, wie vor 65 Millionen Jahren die Dinos ausstarben?

Und er endet mit der Antwort:

Wir bräuchten vielleicht nur Minuten, um 65 Millionen Lichtjahre im Wurmloch zurückzureisen und das Ende der Dinosaurier zu erleben.

Mal abgesehen davon, dass es nicht einen Moment gab, in dem es Poff machte und die Dinosaurier plötzlich alle tot waren. Und mal abgesehen davon, dass “Bild” am Ende Lichtjahre (eine Entfernungseinheit) mit Jahren (einer Zeiteinheit) verwechselt. Wenn, sagen wir, in 100 Jahren eine Maschine erfunden würde, mit der die Menschen in die Vergangenheit reisen können, warum wimmelt es dann bei uns nicht von Menschen, die diese 100 Jahre zurück gereist sind? Weil sie alle unsere Gegenwart so langweilig fanden und stattdessen gerade schlangestehen vor den Dinosaurieren?

Richard Gott (der ohnehin Reisen in die Vergangenheit für weit unwahrscheinlicher hält als solche in die Zukunft) hat auf diese Frage eine Antwort:

Man kann nicht in eine Zeit reisen, in der noch keine Zeitmaschinen gebaut worden waren. Man kann keine Zeitmaschine benutzen, bevor sie existiert.

Und deshalb ist die ganze Dinosauriergeschichte in “Bild” leider doch endgültig: Unsinn.

Danke an Jan B., Frank W. und Andreas G.

Der Schnarch-Skandal von Lübeck II

Es gibt eine jahrzentelange “Bild”-Tradition, nach der — egal wie falsch ein Bericht war — Begriffe wie “Richtigstellung”, “Widerruf” oder “Korrektur” um jeden Preis zu meiden sind. Sogar in solchen Fällen, in denen selbst “Bild” es angebracht findet, die eigene Darstellung zu korrigieren. Wie die Redaktion dann vorgeht, zeigt beispielhaft der Fall des angeblichen Skandal-Knastes in Lübeck.

Am Mittwoch enthüllte “Bild” (wie berichtet) exklusiv und überregional die vermeintlich skandalösen Zustände in der Justizvollzugsanstalt Lübeck-Lauerhof. Fotos dokumentierten, wie ein Gefangener über einen Zaun ausbricht, während eine Aufseherin die Füße hochgelegt hat und in der Sonne ein Buch liest.

An diesem Artikel ist, wie die “Lübecker Nachrichten” am Donnerstag berichteten, ungefähr alles falsch: Die Fotos sind mehrere Jahre alt, vermutlich zeigen sie nicht einmal einen Ausbruch oder überhaupt den Zaun, über den man ausbrechen müßte.

Am Freitag erschien nun in “Bild” (allerdings diesmal nicht bundesweit) ein weiterer Artikel zum Thema. Überschrift:

Carstensen macht JVA Lübeck jetzt zur Chefsache

Diese Zeile wird durch nichts im zugehörigen Text gedeckt. Und in der Realität gibt es, nach allem was man weiß, auch keinen Anlass für eine solche Maßnahme.

Der Artikel selbst ist eine waghalsige Mischung aus dem Richtigstellen der gröbsten Fehler und einer noch weitergehenden Verdrehung der Tatsachen. Die “Bild”-Autoren Bernd Prawitz und Martin Wichmann, die auch schon die Falschmeldung verantworteten, erwecken nun den Eindruck, als sei die CDU/SPD-Regierung durch den von “Bild” enthüllten erfundenen “Skandal” aufgerüttelt worden. Die Richtigstellung besteht darin, dass “Bild” nicht mehr behauptet, dass es einen aktuellen Fall gibt. Stattdessen wird dem “Bild”-Leser suggeriert, dass der Ausbruchsversuch entweder gar nicht stattgefunden hat, oder von der früheren grünen Justizministerin zu verantworten sei.

Aus einer Richtigstellung wird so eine perfide politische Unterstellung. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) wird mit den Worten zitiert:

“Die JVA ist jetzt sicher. Zustände wie unter der grünen Justizministerin gibt es nicht mehr. (…) Die Fotos sind lange vor meiner Amtszeit entstanden. Wenn Aufsichtsbeamte heute so ihre Pflicht vernachlässigen würden, wären sie morgen nicht mehr im Amt.”

Wohlgemerkt: “Bild” hat keinerlei Hinweis darauf, dass überhaupt Aufsichtsbeamte ihre Pflicht vernachlässigt haben. Oder in den Worten der Zeitung selbst:

Warum der Mann auf dem Foto über den Zaun klettert, wenn er doch sowieso im offenen Vollzug war, ist nicht geklärt.

P.S.: Erst nach mehreren Anfragen von uns hat Bild.de am heutigen Abend die Falschmeldung vom Mittwoch aus dem Online-Angebot entfernt.

Symbolfotos XII – XIV

So richtig nachvollziehbar ist es nicht, warum “Bild” am 3. August einen Bericht über Zerkarien im Kellersee bei Eutin (Kreis Ostholstein) mit einem Foto vom Großen Plöner See in Plön (Kreis Plön) bebilderte.

Dass die “Bild”-Zeitung darüber hinaus am 7. Februar einen Artikel über “Terror-Schüler” an einer Berufsbildenden Schule in Hannover mit einer Fotomontage bebilderte, die gar nicht die Berufsbildende Schule, sondern stattdessen das unbescholtene Bismarck Gymnasium zeigte, wurde jedenfalls jüngst vom Deutschen Presserat missbilligt, weil sowas nämlich gegen Ziffer 2 und Richtlinie 2.2 des Pressekodex verstößt.

Aber das ist noch nichts gegen das, was “Bild” da am 22. Juli in ihrer Stuttgart-Ausgabe angestellt hatte: Unter der Überschrift “Masken-Mann jagt kleine Mädchen” hatte “Bild” nämlich über einen “unheimlichen Masken-Mann” bzw. “Masken-Gangster” berichtet, der in Ditzingen (Kreis Ludwigsburg) sein Unwesen getrieben habe. Illustriert war die Meldung mit folgendem “Foto”*:

Was “Bild” nicht wissen konnte, aber die “Stuttgarter Zeitung” inzwischen zu berichten weiß: Die Geschichte vom “Masken-Mann” war offenbar “frei erfunden”, weshalb es um so merkwürdiger ist, dass “Bild” dennoch ein “Foto” von ihm drucken konnte…

Mit Dank an Philipp G, Sascha V. und Heiner S. sowie die “Stuttgarter Zeitung” (und bildblock.de) für die Mithilfe.


*) Wir bitten die schlechte Qualität des “Fotos” zu entschuldigen. Falls jemand den “Masken-Mann” in besserer Qualität griffbereit haben sollte, würden wir uns freuen.

  

Schwarze Tage für “Bild”

10.6.2005
“Bild” muss eine Gegendarstellung des Carlsen-Verlags veröffentlichen.
“Bild” hatte unter ein frei erfundenes Buchcover geschrieben, so solle der 6. “Harry Potter”-Band aussehen.

10.6.2005
Giovanni di Lorenzo erwirkt eine Einstweilige Verfügung gegen “Bild”.
“Bild” hatte gegen den Willen di Lorenzos über dessen Privatleben berichtet.

9.6.2005
Bild.de muss eine Gegendarstellung von Sven Martinek veröffentlichen.
Bild.de hatte den Eindruck erweckt, Martinek hätte seit 8 Monaten seine Alimente nicht gezahlt.

7.6.2005
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit erwirkt eine Einstweilige Verfügung gegen “Bild”.
“Bild” hatte durch ihre Berichterstattung den Eindruck erweckt, dass die Entscheidung, 126 Mitarbeiter zu befördern, mit Blick auf die anstehenden Neuwahlen getroffen worden sei.

13.5.2005
Bild.de muss eine Gegendarstellung von Claudia Roth veröffentlichen.
“Bild” und Bild.de hatten den Eindruck erweckt, es gäbe eine Kausalität zwischen Roths Beziehung zu Volker Schäfer und dessen Beauftragung durch das Bundesamt für Strahlenschutz.

10.2.2005
Bild.de muss eine Gegendarstellung von Matthias Reim veröffentlichen.
“Bild” hatte Behauptungen über Reim aufgestellt, die, wie die Redaktion selbst zugab, jeglicher Grundlage entbehrten.

23.12.2004
Bild.de muss eine Gegendarstellung/Richtigstellung von Nadeshda Brennicke veröffentlichen.
Bild.de hatte ein Foto von Brennicke veröffentlicht, das sie, wie die Redaktion selbst zugab, nicht nach ihrer Busen-OP zeigte.

28.10.2004
“Bild” muss eine Gegendarstellung von Oliver Pocher drucken.
“Bild” hatte, wie die Redaktion selbst zugab, den falschen Eindruck erweckt, Pocher würde aktuell einen Kinderschänder schützen.

13.7.2004
“Bild” druckt eine (zuvor schon bei Bild.de veröffentlichte) Richtigstellung zu Jürgen Trittin.
“Bild” hatte, wie die Redaktion selbst zugab, fälschlicherweise behauptet, es werde gegen Trittin wegen der nicht ordnungsgemäßen Entsorgung eines verseuchten Dachgebälks ermittelt.

14.6.2004
Bild.de muss eine Richtigstellung zu Jürgen Trittin veröffentlichen.
Bild.de hatte, wie die Redaktion selbst zugab, fälschlicherweise behauptet, es werde gegen Trittin wegen der nicht ordnungsgemäßen Entsorgung eines verseuchten Dachgebälks ermittelt.

28.5.2004
“Bild” muss eine Gegendarstellung von Jürgen Trittin veröffentlichen.
“Bild” hatte behauptet, es werde gegen Trittin wegen der nicht ordnungsgemäßen Entsorgung eines verseuchten Dachgebälks ermittelt.

(Nicht vollständig, wird aber fortlaufend aktualisiert.)

Porno-Uschi

Dies ist die wunderbare wahre Geschichte einer großen deutschen Schauspielerin, der es ganz ohne eigenes Zutun gelang, die Welt ein bisschen besser zu machen.

Ihr Name ist Uschi Glas, und dieser Name wird, wenn sie Glück hat, für immer damit verbunden sein, dass Kinder in Deutschland nicht mehr so einfach Zugang zu pornografischem Material bekommen. Im vergangenen Jahr ging die Justiz nämlich gegen Anbieter von Sexseiten vor, die als einzigen Nachweis der Volljährigkeit verlangten, die Nummer des Personalausweises eines Erwachsenen einzugeben. Wie unzulänglich dieser Schutz ist, bewies die Polizei dadurch, dass sie die Nummer des Personalausweises von Uschi Glas eingab. Der war bei einem Zeitschriftenartikel, in dem es um ganz etwas anderes ging, abgebildet worden.

Mit Hilfe der öffentlich zugänglichen Daten von Uschi Glas konnten die Ermittler das Kammergericht Berlin überzeugen, dass dieser Schutz nicht ausreichend ist. Anbieter pornografischer Seiten müssten für eine effektivere Kindersicherung sorgen, urteilte das Gericht, sonst könnten sie wegen Verbreitung pornografischer Schriften verurteilt werden.

Uschi Glas könnte sich freuen. Tut sie aber nicht. Sie verklagt laut “Bild” die Polizei Berlin wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte auf 20.000 Euro Schmerzensgeld. Vielleicht hat sie nicht verstanden, was da passiert ist. Sie sagt, laut “Bild”: “Meine Personalien wurden auf Porno-Seiten gespeichert. Was ist, wenn damit noch weiter Schindluder getrieben wird?” Okay, sie hat nicht verstanden, was da passiert ist.

Genau wie die “Bild”-Zeitung. Die nennt das Vorgehen der Polizei, das zur Verbesserung des Jugendschutzes führte, einen “unglaublichen Behördenskandal”. Sie nennt allerdings die Pornoseiten auch “widerliche Sex-Seiten”, obwohl es sich vermutlich nur um ganz normale Sex-Seiten handelt. Aber im vergangenen Jahr hatte “Bild” in einem Bericht über das Urteil ja bereits geschrieben, es handle sich um “widerliche Kinderpornos”, was frei erfunden und falsch war.

Jetzt schreibt “Bild” noch, dass Uschi Glas “nur durch Zufall erfuhr, daß ihre Daten von der Polizei auf Porno-Seiten verwendet werden”. Nun ja, sie hätte es statt “durch Zufall” schon im Oktober 2004 aus vielen, vielen Zeitungen erfahren können, unter anderem der “Bild”-Zeitung. Aber jetzt, ein gutes halbes Jahr später, ist sie laut “Bild” immer noch geschockt. Und wütend. Und traurig. Und tief verletzt.

Das Schlimmste sei, sagt der Anwalt von Uschi Glas laut “Bild”-Zeitung, dass der Name seiner Mandantin mit schmutzigen Sex-Seiten in Verbindung gebracht wurde. Das sei für ihren Ruf eine Katastrophe.

Gut, dass beide anscheinend mit der “Bild”-Zeitung geredet haben, um das zu klären. Damit keiner mehr auf die Idee kommt, Uschi Glas mit schmutzigen Sex-Seiten in Verbindung zu bringen, hat die “Bild am Sonntag” ihren Namen einfach mal groß auf die Seite 1 neben das Wort “Porno-Prozess” geschrieben:

PORNO-PROZESS: Uschi Glas verklagt Polizei

Und im Inneren steht neben ihrem Gesicht und Namen der Begriff:

PORNO-AFFAIRE

Da wird sich Uschi Glas aber freuen, wenn sie zufällig davon erfährt.

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