Suchergebnisse für ‘Presserat’

Unverbesserlich VI

Im Frühjahr dieses Jahres wurde bekannt, dass eine Mutter in einem Zeitraum von über 20 Jahren drei Babys zur Welt gebracht, möglicherweise nach der Geburt getötet und in die Tiefkühltruhe gelegt hatte. Was danach geschah, fasst die Nachrichtenagentur AP wie folgt zusammen: “Nach dem Fund der Babys war die [Frau] mit ihrem Ehemann und ihrer [erwachsenen] Tochter auf einer Polizeiwache erschienen und hatte Selbstanzeige erstattet. Nach einem Teilgeständnis äußerte sie sich nicht weiter zu den Vorwürfen und galt während ihrer Zeit in der Untersuchungshaft als nicht vernehmungsfähig. Seit Oktober ist die Frau auf eigenen Wunsch in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.”

Aus dem Pressekodex:

“Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (…) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. (…) Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen. (…) Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.”

Zum heutigen Prozessauftakt vorm Landgericht Siegen hatte sich die Angeklagte bis zur Unkenntlichkeit vermummt, trug einen schwarzen Schal überm Kopf und vorm Gesicht und eine Sonnenbrille mit verspiegelten Gläsern vor den Augen – und es ist nicht anzunehmen, dass das einem eigenwilligen Modebewusstsein geschuldet war. Es hatte einen guten Grund.

Denn wie groß das Medieninteresse hier auch sein mag: Das Persönlichkeitsrecht der Angeklagten ist größer. Oder um es – ohne Wenn und Aber – mit den Worten des Presserates zu sagen: Medien müssen in Fällen wie diesem “auf eine erkennbare Darstellung des Betroffenen verzichten” (siehe auch Kasten).

Fast überall, wo heute über den Prozess berichtet wird, finden sich Fotos der vermummten Frau – auch in einem großen Teaser auf der Bild.de-Startseite. Bild.de hat es allerdings nicht dabei belassen, sondern den Teaser und den dazugehörigen Artikel um ein weiteres Foto ergänzt:

Das zweite Foto veröffentlicht Bild.de nicht zum ersten Mal. Schon im Frühjahr, als der Fall bekannt wurde, war es – exklusiv – auf Bild.de und andertags auch auf der Titelseite der “Bild”-Zeitung zu sehen (wir berichteten). Es zeigt die Frau ohne Unkenntlichmachung.

Ob es sich bei dem Foto auf Bild.de jedoch nur um ein (unentschuldbares) Versehen handelt, wird sich spätestens morgen zeigen, wenn die gedruckte “Bild” ihre elfeinhalb Millionen Leser über den heutigen Prozessauftakt unterrichtet.

Nachtrag, 12.11.2008: Nun… Während das unverpixelte Foto der “Todes-Mutter” auf Bild.de nach wie vor online ist, hat die “Bild”-Zeitung (“Hier versteckt sich die Horrormutter”) heute offenbar auf dessen Abdruck verzichtet.

“Bild” nennt Sex-Täter (nicht) “Schwein”

Was “Bild” sich da heute leistet, findet auch Lutz Tillmanns vom Presserat “sehr …

Aber nein, fangen wir lieber gleich mit der “Bild”-Überschrift selber an:

"Schon wieder so ein brandgefährlicher Kinderschänder frei -- JUSTIZ LÄSST ******* LAUFEN (Schwein darf BILD nicht schreiben, sonst gibt es Ärger mit dem Presserat)"

Die Überschrift steht über einem Artikel zu einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Umgang mit einem Sexualstraftäter.

Und um das einmal ausdrücklich hinzuschreiben: Das Bekenntnis zur Achtung vor der Wahrheit, zur Wahrung der Menschenwürde usw. (wie der Pressekodex als “oberste Gebote der Presse” umreißt) ist freiwillig. Auch wenn die “darf nicht”-Formulierung, die “Bild” über das Wort “Schwein” gedruckt hat, einen anderen Eindruck erweckt: Niemand hat “Bild” das Wort “Schwein” verboten; “Bild” hat es selbst gewählt – und tut anschließend so, als sei der “unfassbare Fall” geradezu doppelt unfassbar: als dürfe über den Justiz-“Skandal” nicht einmal so berichtet werden, wie “Bild” es für angemessen hält.

Presserats-Geschäftsführer Lutz Tillmanns nennt die Überschrift auf Nachfrage* jedenfalls “sehr ungewöhnlich” und erkennt darin “eine gewisse Form von differenzierter Unsicherheit” – als versuche “Bild”, sich “von der ethischen Verantwortung zu entlasten”, die öffentliches Publizieren nun mal mit sich bringt. Doch könne auch der Presserat der “Bild”-Zeitung die eigene Verantwortung nicht nehmen.

*) Für die Frage, ob die “Bild”-Überschrift zulässig ist oder gegen den Pressekodex verstößt, sei laut Tilmanns der Beschwerdeausschuss zuständig, wenn denn dazu beim Presserat eine berechtigte Beschwerde eingehe.

Wochenrückblick Nr. 43

Sorge um verdeckte Recherchen, Angst vor heimlichen Ausspähungen und Millionen-Sparpläne beim Schweizer Ringier-Verlag – der Rückblick auf die 43. Kalenderwoche auf medienlese.com.

René Obermann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom (Keystone)
Das Bild der Woche: Telekom-Chef René Obermann. Für die Bespitzelung von Betriebsräten und Journalisten wurde die Deutsche Telekom mit dem Big-Brother-Award ausgezeichnet.

Kritisch betrachten die Medien ein Urteil des Schweizer Bundesgerichts (unser Bericht auf medienlese.com). Jetzt wird befürchtet, dass das Urteil Journalisten an der verdeckten Recherche hindert. Die Frankfurter Allgemeine schrieb von entsetzten Medienexperten, der direkt am Fall beteiligte SF-Chefredaktor Ueli Haldimann von einem “medienfeindlichen Urteil“.

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Allgemein  

“Bild” sicher: “Murat S.” fuhr den Todes-BMW

Für die “Bild”-Zeitung ist der Fall klar: Der Mann, den sie “Murat S.” nennt, hat am vergangenen Wochenende einen 77-Jährigen am Potsdamer Platz überfahren und tödlich verletzt. Daran ließ “Bild” schon gestern keinen Zweifel, als sie unter der Überschrift “Staatsanwalt sicher: ER FUHR DEN TODES-BMW” über den Fall berichtete:

"Staatsanwalt sicher: ER FUHR DEN TODES-BMW"

Im Text fand sich allerdings nichts, das diese Überschrift getragen hätte (das dafür aber gefettet oder in Großbuchstaben):

JETZT ZIEHT SICH DIE SCHLINGE ZU! HABEN SIE DEN TOTRASER BALD? (…)

Die Staatsanwaltschaft bestätigt: “Ja, wir führen einen 25-jährigen Mann als Beschuldigten.” (…)

Nach BILD-Informationen hat Murat S. in einer Vernehmung die Fahrt bestritten. Die Beamten versuchen jetzt durch gesicherte Spuren und Zeugenaussagen den Totraser zu überführen.

Wie der Staatsanwalt sich angesichts dieses Ermittlungsstands sicher sein kann, dass “Murat S.” den 77-Jährigen überfahren hat, lässt “Bild” offen. Uns sagte die Staatsanwaltschaft, dass es einen “Anfangsverdacht” gebe, und dass sie nicht “sicher” sei, ob der Beschuldigte tatsächlich gefahren sei. Oder, wie es heute in der “Welt” heißt:

Eine Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft sagte gestern, dass die Verdachtsmomente gegen den mutmaßlichen Fahrer sehr spärlich seien. Weitere Zeugenbefragungen sollen Klarheit bringen. Ein Kriminalbeamter ist dagegen skeptisch: “Derzeit sieht es danach aus, dass der wahre Fahrer nicht ermittelt werden kann.”

Warum das womöglich so ist, kann man heute auch der “Bild”-Zeitung entnehmen. Die berichtet nämlich über “Fahndungs-Probleme der Polizei”:

"Fahndungs-Probleme der Polizei"

“Murat S.” behaupte, er habe den Wagen zwar am Tag des Unfalls gehabt, ihn jedoch am Abend an einen Verwandten verliehen. Da sich nahe Verwandte nicht gegenseitig belasten müssen, und die Spuren im Fahrzeug wohl nur beweisen können, was “Murat S.” schon zugegeben hat (dass er am Tattag den Wagen gefahren habe), kommt “Bild” zu dem Schluss:

"Es MUSS sich also mindestens ein Zeuge melden, der zu 100 % sagen kann: Ja, Murat S. ist gefahren."

Das ist eine Möglichkeit. Eine andere, die in der “Bild”-Zeitung indes nicht mal ansatzweise vorkommt, wäre freilich, dass sich ein Zeuge meldet, der zu 100 % sagen kann: Nein, “Murat S.” ist nicht gefahren.

Mit Dank an Benjamin H., Ivo B. und Lutz A. für den Hinweis.

P.S.: BILDblog-Leser Lutz A. fragt sich übrigens angesichts der Bild.de-Überschrift Murat (70 Seiten Polizei-Akte) tötet Rentner mit Luxus-Auto”, ob Bild.de sie wohl “genauso gewählt hätte, wenn der mutmaßliche Täter Herbert, Tim oder Peter mit Vornamen hieße”.

“Bild” entdeckt Großteil in “Porno-Denkmal”

In der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen am Bodensee passiert — vorsichtig ausgedrückt — nicht ganz so viel. Im Moment allerdings stauen sich die Schaulustigen: Ein neues Kunstwerk zeigt unter anderem nackte Politiker. “Unglaublich” fand “Bild” das — und brachte am Montag in seinen süddeutschen Ausgaben einen großen Artikel:

Merkel, Stoiber & Co beim Ringelpiez am Bodensee: Ärger um neues Porno-Denkmal

“Unglaublich” fand “Bild” auch dies:

Unglaublich: Bürgermeister Matthias Weckbach hat das Kunstwerk auch noch gefördert, ein Großteil der Kosten (35 000 Euro) kommt aus Steuergeldern - vom Touristikamt.

Vielleicht kommt es ein bisschen darauf an, wie man einen “Großteil” definiert. In diesem Fall wohl ungefähr so (der Großteil ist das Dunkle):

Geldgeber: Sonstige (95,53%), Gemeinde (4,47%)

An den Anschaffungskosten von 35.000 Euro ist die Gemeinde Bodman-Ludwigshafen nämlich mit 1.500 Euro (oder 4,47% 4,29%) beteiligt. Das ist der Zuschuss, den die “Kunstfreunde Bodman-Ludwigshafen e.V.” von der Gemeinde bekommen haben, wie Bürgermeister Matthias Weckbach im “Südkurier” klarstellte. Er hat sich deshalb beim deutschen Presserat über die Berichterstattung in “Bild” beschwert.

Möglicherweise hat “Bild” die Falschinformation schlicht aus einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa (hier bei der “Schwäbischen Zeitung”) übernommen.

Andererseits ist es nicht so, dass “Bild” nicht nachrecherchiert hätte, und das sogar mit verschärftem Einsatz: Ein “Bild”-Reporter (oder jemand, der sich als als solcher ausgegeben hatte) soll nach Angaben von Weckbach vor Erscheinen des Artikels mindestens ein Gemeinderatsmitglied telefonisch bedrängt haben, ihm gefälligst Auskunft zu geben. Der Anrufer habe wissen wollen, wie alt der Bürgermeister war und welcher Partei er angehörte.

Mit Dank an Christoph S. für den Hinweis und den Scan.

Rügen haben kurze Beine

Einmal im Jahr veröffentlicht der Deutsche Presserat in seinem Jahrbuch alle Entscheidungen, die er im Vorjahr gefällt hat. Interessanter als seine nur selten nachvollziehbaren Urteile sind oft die (anonymisierten) Stellungnahmen der Zeitungen.

Das Jahrbuch bietet auch seltene Einblicke in die Argumentationsmuster innerhalb der notorisch öffentlichkeitsscheuen Axel-Springer-AG, wenn die Rechtsabteilung gegenüber dem Presserat ausgeruht die fragwürdigen Ad-Hoc-Entscheidungen der “Bild”-Zeitung zu rechtfertigen versucht.

Da war etwa die Beschwerde, dass “Bild” am Tag des Fußball-WM-Spiels gegen Polen 2006 dreizehn Witze über Polen veröffentlichte, von denen zwölf darauf abzielten, dass Polen Diebe seien. Ein Leser fand das diskriminierend und ehrverletzend. Der Presserat gab ihm Recht und sprach einen “Hinweis” aus. Die Rechtsabteilung von “Bild” aber erklärte in den Worten des Presserates:

Der Abdruck der Witze sei (…) dem aktuellen Ereignis geschuldet. Kollektiv abwertende Vorurteile würden nicht zum Ausdruck gebracht. (…) Die Rechtsabteilung verweist auf die gängige Praxis in der Sportberichterstattung, Schlagzeilen zu wählen, die mit dem sportlichen Wettkampf zusammenhingen und zum Ausdruck brächten, dass Deutschland hoffentlich gewinnen werde. Eine Diskriminierung oder Herabsetzung des Gegners gehe damit nicht einher. Es handele sich vielmehr um eine Motivationshilfe für das jeweilige deutsche Team.

Bemerkenswert ist auch die Erklärung des Verlages, warum es zulässig gewesen sei, das Porträtfoto eines 17-Jährigen zu zeigen, der gestanden hat, am Raubüberfall auf das Haus von Dieter Bohlen beteiligt gewesen zu sein — obwohl der Pressekodex eine solche Identifizierung in der Regel untersagt und bei Jugendlichen ganz besonders. Laut Presserat erklärte Springer:

Den Tätern habe auch klar sein müssen, dass ihr Überfall auf den prominenten Dieter Bohlen eine besondere öffentliche Wirkung entfalten würde. Das wiederum habe zwangsläuzfig zur Folge gehabt, dass auch sie im Fall einer Festnahme und anschließender Anklage einem besonderen Informationsinteresse ausgesetzt sein würden.

Die Erwiderung des Presserates, der in diesem Fall eine “Missbilligung” aussprach, liest sich vergleichsweise trocken: “Die Resozialisierungschancen eines Täters hängen nicht von der Prominenz des Opfers ab.” Nun ja, möchte man erwidern: dank “Bild” eben doch.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung oder eine Zeitschrift gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, tun sie es nicht.

Die nüchtern zusammengefassten Stellungnahmen der Rechtsabteilung lesen sich manchmal wie erstaunliche Leugnungen des Unleugbaren. Wenn “Bild” etwa in großer, aus gutem Grund unzulässiger Ausführlichkeit die tragischen Begleitumstände einer Selbsttötung schildert, und die Juristen erklären, der Artikel sei einfühlsam und mit viel Fingerspitzengefühl geschrieben.

Dazu passt, dass “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann, der die Suizid-Berichterstattung angeblich zur Chefsache gemacht hat, im vergangenen Jahr erklärte, “Bild” sei in diesem Bereich “extrem zurückhaltend”, weil man “wisse, dass die Berichterstattung über Selbstmorde labile Menschen möglicherweise zum Nacheifern veranlasst”. “Bild” hat in den vergangenen sechs Jahren acht Rügen für ihre Suizid-Berichterstattung kassiert.

Wie immer haben wir alle Rügen, die der Presserat im vergangenen Jahr gegen “Bild” ausgesprochen hat, und die jeweilige Rechtfertigung des Verlages dokumentiert.

  • Wie “Bild” aus schwererziehbaren Jugendlichen “Gangster” macht und andere Verstöße gegen Ethik und Menschenwürde:
    “Bild”-Rügen 2007

Kein Karrierehindernis

Weil das Geiseldrama von Gladbeck in ein paar Wochen 20-jähriges Jubiläum feiert, gibt es seit gestern eine “neue große BILD-Serie” dazu. In Teil 1 der “neuen, großen Exklusiv-Serie” ging es u.a. auch um das damalige “Medien-Versagen” und “die skrupellosen Gangster, die die Medien benutzten” – also laut “Bild”-Zeitung “ARD, ZDF und die noch jungen Privatsender” sowie “der damalige ‘Express’-Redakteur Udo Röbel” (der zu den Geiselnehmern ins Fluchtauto gestiegen war und sie aus der Kölner Innenstadt gelotst hatte).

“Bild” schreibt dazu:
Die Deutsche Journalisten Unioun kritisierte die Berichte als "abenteuerlich, makaber und wenig mit den ethischen Grundsätzen des Journalismus vereinbar". Der "Deutsche Presserat" stellte fest: "Es hat Journalisten gegeben, die die Grenzen ihres gesellschaftlichen Auftrags überschritten haben."
Und es hat, wie wir hinzufügen möchten, Medien gegeben, die solche Journalisten wenige Monate nach ihrer Grenzüberschreitung abwarben: Udo Röbel wechselte 1989 vom “Express” als stellvertretender Chefredakteur zur “Bild am Sonntag” – und wurde ein paar Jahre später “Bild”-Chefredakteur.

Unverbesserlich V

Es ist doch eigentlich gar nicht so schwer:

Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (…) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. (…) Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen.
(Richtlinie 8.1 des Pressekodex)

Zwar könnte man sich bei “Bild” fragen, ob beispielsweise in Fällen, wo eine Mutter ihr Neugeborenes tötet, eine Ausnahme von dieser “Regel” greife (obgleich das Verhältnis von Ausnahme zu Regel bei “Bild” ohnehin eigentümlich ist). Aber der Presserat hat “Bild” die Antwort bereits gegeben: Nein und nochmals nein. Trotzdem zeigt “Bild” regelmäßig Fotos von Frauen, die ihre Kinder getötet haben oder dessen verdächtigt werden (wir berichteten hier und hier).

Auch heute wieder.

Eine 23-Jährige hat offenbar ihr Neugeborenes in der Badewanne ertränkt und versuchte später sich das Leben zu nehmen. Jetzt steht sie vor Gericht. Der “Tagesspiegel” schreibt:

Die junge Frau (…) will von den Fotografen nicht abgelichtet werden. (…) Kopf und Oberkörper versteckt sie unter einer Kapuzenjacke, die sie erst ablegt, als die Fotografen den Saal verlassen.

"Diese Mutter-Hände haben ein Baby ertränkt"“Bild” zeigt ein Foto von ihr, auf dem sie gerade besagte Kapuzenjacke anhebt (siehe Ausriss). Nicht einmal einer der bei “Bild” so beliebten kleinen schwarzen Alibi-Balken verdeckt die Augen der jungen Frau.

Bild.de indes zeigte dasselbe Foto verpixelt – allerdings nur im Text. Auf der Bild.de-Startseite war das unverfremdete Foto der Frau geraume Zeit in einem großen Teaser zu sehen.

Ein Versehen? Offenbar schon.

Inzwischen nämlich ist das Foto der 23-Jährigen auch im Text bei Bild.de nicht mehr verpixelt. Und den Teaser von der Startseite können Bild.de-Leser in einer etwas kleineren Version auf der “News”-Seite begaffen:

Das ist immerhin genau so konsequent wie rücksichtslos.

Mit Dank an die überaus zahlreichen Hinweisgeber.

medienlese – der Wochenrückblick

Scheiss-Youtube-Filmchen, Nazivergleich bei Facts, Schuldenstand.

Der schweizer Verlag Ringier führte ein Forum am Morgen durch und der Kleinreport notierte sich einige Aussprüche.

Michael Ringier (mehr hier), Ringier-Verleger, sagte: “Ich will doch nicht den ganzen Tag Scheiss-Youtube-Filmchen sehen.” (Ich auch nicht, jedenfalls nicht den ganzen Tag).

Marcel Meier (mehr hier), Unternehmer, behauptete: “Mit dem richtigen Tool kann auch ich Journalist werden.” (Echt? Dieses Tool will ich auch…)

Zudem kritisierte er das immer erfolgreicher werdende Portal 20min.ch von Tamedia, weil dort im Videobereich nicht auf die im Verlag bereits vorhandene TV-Kompetenz von Tele Züri zugegriffen würde: “Die haben alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann, alles, alles.”
Read On…

“WM-Knaller” jetzt “Lidl-EM-Paket” mit Wurst

Da soll doch noch mal einer behaupten, die Sanktionen des Presserats wirkten nicht. Im Sommer 2007 hatte der Beschwerdeausschuss nach einigem hin und her dann doch einen “Hinweis” gegen die “Bild”-Zeitung ausgesprochen, weil sie ein Jahr zuvor mit ihrem “WM-Knaller von Lidl und BILD” (siehe Ausriss) gegen die Ziffern sechs und sieben des Pressekodex verstoßen hatte (wir berichteten).

In der Begründung führte der Presserat aus:

Nach Meinung des Gremiums gerät im vorliegenden Fall das Ansehen der Presse (Ziffer 6 des Pressekodex) in Gefahr, wenn eine werbliche Veröffentlichung, die redaktionell gestaltet ist, den redaktionellen Aufmacher auf der Titelseite ersetzt. Der Leser erwartet dort weder einen Eigenmarketingbeitrag noch Werbung.

Dadurch, dass an einer Stelle, an der sonst redaktionell berichtet wird, ein Eigenmarketingbeitrag veröffentlicht wurde, wird zudem die in Ziffer 7 des Pressekodex geforderte klare Trennung von Werbung und Redaktion aufgehoben.

"Lidl-EM-Paket exklusiv in BILD"Das hat man sich bei “Bild” offenbar zu Herzen genommen. Statt eines “WM-Knallers” präsentiert “Bild” heute exklusiv das “Lidl-EM-Paket” (siehe Ausriss). Wer sich am kommenden Montag die “Bild”-Zeitung kaufe, den darin abgedruckten Coupon ausschneide und damit “zu einer der 2600 Lidl-Filialen” gehe, bekomme für “nur einen Euro” sechs Flaschen “Grafenwalder Premium Pils” und ein Paket Grillwürstchen (“Dulano, 350 Gramm”). Das sei “der Party-Hammer”.

Beim “WM-Knaller” gab’s noch für 99 Cent sechs Flaschen “köstliches Grafenwalder Premium-Pils”, “eine große Tüte knackige Erdnuß-Flips”, eine Deutschland-Fahne und keine Wurst. Und der heutige “Eigenmarketingbeitrag” ist, anders als der “WM-Knaller”, auch nicht der “Aufmacher auf der Titelseite” – sondern eine Titelgeschichte.

Eine Kennzeichung als “Anzeige”, deren Fehlen der Presserat beim “WM-Knaller” moniert hatte, sucht man indes auch hier vergeblich.

Aber vermutlich wird dort auf der “Bild”-Titelseite sonst ohnehin nicht redaktionell berichtet. Und der Leser wäre total überrascht wenn doch oder so.

Mit Dank an Steffen H. für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 16.6.2008: “Bild” hat es geschafft, in ihrer heutigen, ähm, Berichterstattung über “Bier und Grillen für 1 Euro”, also das “Super-EM-Paket von Lidl und BILD”, bzw. “Die größte EM-Aktion aller Zeiten”, das Wort “Anzeige” unterzubringen. Sogar zwei Mal.

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