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…auch wenn “Bild” das Gegenteil behauptet

Der Presserat hat eine Missbilligung gegen die “Bild”-Zeitung ausgesprochen, weil sie im vergangenen Juli ein Foto zeigte, auf dem zwei junge Männer zu sehen sind, während sie gehenkt werden. Nach Ansicht des Presserates war die Veröffentlichung “unangemessen sensationell”.

Nichts zu beanstanden hatte der Presserat daran, dass “Bild” behauptete, hier würden zwei Kinderschänder hingerichtet. Tatsächlich wurde den Jugendlichen aber wohl nur ihre Homosexualität zum Verhängnis. In ihrer Rechtfertigung vor dem Presserat berief sich die “Bild”-Zeitung darauf, dass die Kinderschänder-Version, die der iranischen Propaganda entspricht, von der französischen Nachrichtenagentur AFP verbreitet worden sei. Aus dieser Meldung sei auch nicht hervorgegangen, dass es sich bei den Hingerichteten um Minderjährige gehandelt habe.

Der Presserat meint, eine Zeitung müsse die Meldung einer Nachrichtenagentur nicht mehr nachrecherchieren. Und der Axel-Springer-Konzern findet das auch. Allerdings gab das Justiziariat des Verlages in dem Verfahren an, dass sich “Bild” ganz besonders viel Mühe gegeben habe. Der Presserat gibt die Stellungnahme von Springer so wieder:

Dennoch hätte sich der zuständige Redakteur bemüht, über den Agenturserver weitere Informationen zu diesem Fall zu erhalten. Es habe jedoch keine einzige weitere Agenturmeldung gegeben.

Das ist schwer zu glauben. Es gab an jenem Tag eine weitere Agenturmeldung über den Fall. Die Katholische Nachrichtenagentur KNA verbreitete am 26. Juli 2005 um 14.45 Uhr folgende Meldung:

EU-Protest gegen Hinrichtung von Jugendlichen im Iran

Brüssel (KNA) Die EU hat gegen die Hinrichtung zweier Jugendlicher im Iran protestiert. Einer der Hingerichteten sei sowohl zur Tatzeit als auch bei der Vollstreckung des Todesurteils jünger als 18 Jahre gewesen, klagte die britische EU-Präsidentschaft in einer am Dienstag in Brüssel veröffentlichten Erklärung. Die EU warf dem Iran vor, mit den vollstreckten Todesurteilen gegen die Internationale Konvention für bürgerliche und politische Rechte und die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen zu haben.

(…) Die beiden Jugendlichen waren laut Medienberichten vor einer Woche in der Stadt Mashad wegen Raubes, Alkoholkonsums und homosexueller Übergriffe öffentlich hingerichtet worden.

Die “Bild”-Zeitung ist Kunde der KNA und hätte also im Voraus wissen können, dass ihre Veröffentlichung problematisch ist. Auch wenn das Springer-Justiziariat gegenüber dem Presserat das Gegenteil behauptet.

“Bild” will Ausländerin aus dem Land jagen

Die “Bild”-Zeitung kann die niederländische RTL-Moderatorin Tooske Ragas nicht ausstehen. Sie hält sie für langweilig, unansehnlich, schwer verständlich und inkompetent.

Es ist das gute Recht der “Bild”-Zeitung, Tooske Ragas für ihr angeblich fehlendes Talent zu kritisieren. Allerdings gibt es Grenzen für die Form dieser Kritik. Sie sind zurückzuführen auf einen Gedanken im Grundgesetz, Artikel 1. Dort heißt es: “Die Würde des Menschen ist unantastbar.”

“Bild” nennt Ragas “Käse-Tussi” und “Gouda-Tooske” und macht in diesem Zusammenhang gleichzeitig alles Holländische verächtlich, vom Bier (“fad und nüchtern”) bis zur Fußball-Nationalmannschaft (“Ihr werdet im Leben nicht mehr Weltmeister”). In einem “offenen Brief” an die Moderatorin (unterschrieben mit “Deine BILD Zeitung”) klingt das heute so:

Käse-Tussi, hops in deinen Wohnwagen und roll zurück Richtung Campingplatz! Ins Land, wo die Menschen ihr eigenes Gras rauchen — und auf’m Rasen spucken, statt Fußball zu spielen.

Wahrscheinlich würde die “Bild”-Zeitung Schwarze, die sie nicht mag, nie als “Nigger” beschimpfen und über Juden, die sie für untalentiert hält, nie Judenwitze reißen. Aber sowohl im Grundgesetz als auch im Pressekodex steht: “Niemand darf wegen (…) seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, (…) oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.” Da steht nicht: “außer die lustigen Holländer und andere harmlose Völker, die ja deswegen nicht gleich von Neo-Nazis zusammengetreten werden”.

Eigentlich weiß “Bild” das auch. Als Karl Moik im “Musikantenstadl” von “Spaghettifressern” sprach, war das der “Bild”-Zeitung am 19. April 2004 eine Seite-1-Schlagzeile wert: “Karl Moik beleidigt alle Italiener”, schrieb sie, fragte: “Was hat er sich dabei bloß gedacht” und sprach von “Ausfällen” Moiks.

Die “Bild”-Beleidigungen von Tooske Ragas aber sind Teil einer Eskalationsstrategie. Zunächst fragte die Zeitung: “Sind wir Deutsche nicht mehr gut genug?”. Seit vielen Wochen schon steigert “Bild” die persönlichen Beleidigungen und anti-holländischen Ressentiments. Anstand und Wahrhaftigkeit sind dabei längst unter die Räder geraten. Die Überschrift des Artikels, der den “Offenen Brief” einrahmt, lautet:

RTL will Michelle Hunziker wieder ins Programm nehmen
Muß die Käse-Tussi jetzt zurück nach Holland?

Kein deutscher Moderator wäre je einer solchen “Bild”-Überschrift ausgesetzt. Bei keinem Deutschen ließe sich ja auch auf eine solche Art andeuten, dass er nur ein Gastrecht in diesem Land hat, das jederzeit entzogen werden kann, wenn er nicht gut genug moderiert. Natürlich weiß “Bild”, dass Ragas nicht “nach Holland zurück muss”, egal was RTL entscheidet. Aber das Spiel mit ausländerfeindlichen Reflexen macht die Schmähung und Verunglimpfung Ragas noch wirkungsvoller.

Die Überschrift suggeriert darüber hinaus noch einen Zusammenhang, den es nicht gibt. Hunziker soll die Ko-Moderation der Nachfolgesendung von “Deutschland sucht den Superstar” (DSDS) übernehmen. “Bild” lässt offen, welchen Einfluss das auf die Moderation von “DSDS” selbst haben soll — beendet den Artikel über Ragas aber mit den Worten:

(…) sie kann zur Heimfahrt ruhig schon mal den Wohnwagen aus der Garage holen!

“Bild” schreibt, Ragas moderiere “glücklos”, ohne zu erklären, woran das zu messen ist. An den Quoten jedenfalls nicht, die liegen über der zweiten Staffel mit Michelle Hunziker, für deren Rückkehr “Bild” kämpft. Über jene Michelle, die “Bild” heute einen “Engel” nennt, hatte “Bild” am 25. Oktober 2003 geschrieben:

Quoten-Katastrophe bei RTL-Show — Michelle Hunziker droht der Rausschmiss

Jetzt wird’s eng für Michelle Hunziker (26). Ihr Sender RTL hat ihre ständigen Eskapaden endgültig satt. Und die Zuschauer wenden sich von der schönen Moderatorin ab. Der Quotenverfall ist dramatisch. (…)

Mitarbeiter beschweren sich über die schöne Blondine: “Michelle Hunziker sagt ständig Proben und Sendungen ab. Außerdem bringt sie das ganze Team durcheinander. So kann es nicht weitergehen.”

Am 18. Juni 2005 erklärte “Bild” demgegenüber die Vorteile von Tooske Ragas:

Kann tanzen und singen. Und — anders als Michelle — auch frei moderieren.

Aber auch damals schon hieß es in “Bild”:

Was kann Tooske besser als unsere Michelle?
(Hervorhebung von uns.)

Dass Michelle Hunziker Schweizerin ist und eine holländische Mutter hat, erwähnt “Bild” zwar, aber es spielt keine Rolle. Die Nationalität wird erst relevant, wenn man jemanden nicht mag. So ist das mit der Ausländerfeindlichkeit.

Allgemein  

Drei Rügen für “Bild”

Der Presserat hat abermals sieben Rügen ausgesprochen. Drei davon gehen an “Bild”*.

So hatte “Bild” über einen Verkehrsunfall berichtet, bei dem u.a. der dafür verantwortliche Fahrer starb. Laut Presserat habe “Bild” den Fahrer durch den Abdruck “negativer Aussagen ausschließlich anonymer Quellen (…) in ein schlechtes Licht gerückt” und ein identifizierbares Foto veröffentlicht, was als “Ehrverletzung” ein Verstoß gegen Ziffer 9 des Pressekodex ist.

Außerdem hatte “Bild” nach dem Selbstmord eines Polizisten ein identifizierbares und “unangemessen sensationelles” Foto veröffentlicht, was der Presserat als Verstoß gegen Richtlinie 8.5 des Pressekodex wertet.

Einen Bericht über den Tod zweier Menschen bei einem Friedhofsbesuch hatte “Bild” mit dem Foto eines der Toten illustriert. Laut Presserat (der in diesem Fall eine “nicht-öffentliche” Rüge aussprach) sei das Foto jedoch “nicht ausreichend gepixelt”, der Tote also identifizierbar gewesen. Zudem sei die zweite Tote durch den Nachnamen, der auf dem Grabkreuz eines Angehörigen lesbar war, ebenfalls erkennbar gewesen.

“Bild” wurde damit in diesem Jahr insgesamt sechs Mal gerügt. Das sind weniger Rügen als in den vergangenen Jahren (2004: zwölf; 2003: neun, 2002: elf), aber abermals mehr, als gegen jedes andere Medium ausgesprochen wurden.

PS: Zu der öffentlich bereits heftig kritisierten “Bild”-Schlagzeile vom 30. November (“Wird sie geköpft?”) teilt der Presserat mit, es seien dazu bislang “rund 30 Beschwerden” eingegangen.

*) Auch “Bild” ist den “journalistischen Leitlinien” der Axel Springer AG verpflichtet, die sich ausdrücklich auf die “publizistischen Grundsätze des Pressekodex” berufen.

Was “Bild” die “Sprache der Wahrheit” nennt

“Mit über 12 Millionen Lesern täglich ist uns auch die Verbreitung der christlichen Glaubensbotschaft ein ernstes Anliegen.”
(“Bild”-Chef Kai Diekmann zu Johannes Paul II. und in “Bild”)

“Wir sind Papst!” schrieb “Bild” vor gar nicht allzulanger Zeit. Und zuvor war “Bild” selbst beim Papst, hatte eine Volks-Bibel verkauft usw.

Gestern lautete die “Bild”-Schlagzeile anders: “Wird sie geköpft?” nämlich (was ja schon den Herausgeber der Wochenzeitung “Die Zeit”, Michael Naumann, zu drastischen Worten greifen ließ).

Heute nun hat sich auch die Katholische Kirche, genauer gesagt, der Diözesanrat der Erzdiözese München und Freising als höchstes Laiengremium der Erzdiözese mit deutlichen Worten gegen den “Wird sie geköpft?”-Titel (anlässlich der Entführung der deutschen Archäologin Susanne Osthoff im Irak) gewandt. Das Gremium wirft den Verantwortlichen der “Bild”-Zeitung vor, “unter bewusster Missachtung der Menschenwürde die Auflage steigern” zu wollen, “mit sprachlicher Brutalität Schicksal gespielt” und die Pressefreiheit “missbraucht” zu haben.

PS: Bei Spiegel Online heißt es zudem, es seien inzwischen sechs Beschwerden beim Deutschen Presserat eingegangen. Dort wird auch auf die Nachrichtenagentur ddp verwiesen, wonach die Mutter der Geisel “geschockt” sei über den “Wahnsinn” einiger Medien, das Schicksal ihrer Tochter so auszuschlachten.

PPS: Bei “Bild” sieht man die Sache natürlich offenbar anders. Laut dpa sagte ein “Bild”-Sprecher, es gehe der Zeitung “allein darum, mit der Sprache der Wahrheit diesen abscheulichen und widerlichen Akt des Terrors, nämlich einen angekündigten Mord, deutlich beim Namen zu nennen, auch wenn dies schrecklich sei”.

Mit Dank an Roland B. und andere für die Hinweise.

“Bild”-Berichterstattung bleibt “nicht akzeptabel”

Wir haben jetzt mal nachgefragt. Warum die “Bild”-Zeitung einen Artikel, für den sie gerade vom Presserat gerügt wurde, weil er gegen mehrere Ziffern des Pressekodex verstößt, nicht aus ihrem Online-Angebot entfernt. Und das, obwohl “Bild” als Zeitung der Axel Springer AG ausdrücklich den Pressekodex als Grundlage ihrer Arbeit anerkennt.

Wir haben also beim offiziellen “Bild”-Sprecher angerufen und nachgefragt. Wir werden seine Antwort allerdings nicht veröffentlichen. Der Sprecher von “Bild” weigert sich, uns als journalistisches Angebot zu behandeln und uns offiziell Auskünfte zu geben. Er spricht mit uns unter der Voraussetzung, dass wir seine Aussagen nicht verwenden. Als journalistisches Angebot fühlen wir uns an solche Gepflogenheiten gebunden.

Und so muss die Frage offen bleiben, warum Bild.de weiter einen Artikel in seinem Angebot hat, der nach dem Urteil des Presserates das Persönlichkeitsrecht eines Menschen verletzt, eine vorverurteilende Berichterstattung darstellt und insgesamt “nicht akzeptabel” ist. Offenkundig handelt es sich aber nicht um ein Versehen oder ein Versäumnis von Bild.de.

Zwei Rügen für “Bild”

Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen.

So lautet die Ziffer 8 des Pressekodex. Wegen Verstößen dagegen hat der Presserat Anfang Juni zwei nicht-öffentliche Rügen gegen die “Bild”-Zeitung ausgesprochen.

In einem Fall hatte “Bild” mit Namen und Foto über den Unfall eines Arztehepaares berichtet, bei dem die Ehefrau ums Leben kam. Ein öffentliches Interesse an der Identifizierung habe nicht bestanden. “Bild” habe die Geschichte zudem “unangemessen sensationell aufbereitet”. In einem anderen Fall ging es um die Auswirkungen von Hartz IV auf eine Familie. Der Ehemann sei mit der Berichterstattung ausdrücklich nicht einverstanden gewesen, trotzdem nannte “Bild” Namen und Wohnort und zeigte ein Foto.

“Bild” versteht Rüge nicht

In Sachen Sibel Kekilli ist man bei “Bild” noch nicht bereit, klein bei zu geben. Die Nachrichtenagentur epd berichtet folgendes: Anwälte des Springer-Verlages prüfen derzeit Schritte gegen die einstweilige Verfügung des Berliner Kammergerichts, die dem Blatt (wie gesagt) den Abdruck eines Fotos und einer Bildunterschrift untersagt, durch die die Schauspielerin “in höhnischer Weise herabgesetzt und verächtlich gemacht” worden sei.

Und auch die Rüge des Presserates in dieser Angelegenheit mag man bei “Bild” nicht hinnehmen. Obwohl es “fairer Berichterstattung” entspräche, öffentliche Rügen im Blatt selbst abzudrucken und obwohl der Springer-Verlag in seinen “Journalistischen Leitlinien” ausdrücklich Bezug nimmt auf die publizistischen Grundsätze des Pressekodex, hat “Bild” die inzwischen zwei Monate zurückliegende Rüge nicht abgedruckt. Immerhin hat sich der Verlag aber inzwischen eine originelle Begründung dafür ausgedacht und sie epd genannt:

… aus der Rüge sei für die Redaktion “nicht eindeutig” hervorgegangen, über welche Verfehlungen sie die Leser hätte informieren sollen. Sie habe daher den Presserat gebeten, die Ausführungen zu präzisieren.

Die “Ausführungen” des Presserates, die den “Bild”-Verantwortlichen nicht präzise genug waren, lauteten im Kern:

Natürlich kann über die Vergangenheit einer Schauspielerin berichtet werden. Dabei ist aber zu beachten, dass in der Berichterstattung die Persönlichkeit der Betroffenen nicht mit den Rollen, die sie gespielt hat, identifiziert wird. (…)

Das öffentliche Interesse deckt eine Form der Berichterstattung nicht, in der die Persönlichkeit der Betroffenen auf das reduziert wird, was man über diese in den Klappentexten von Pornofilmkassetten lesen kann.

Zu befürchten ist, dass “Bild”-Veranwortliche das tatsächlich einfach nicht verstehen.

(Weitere Texte zum Thema: Sensation: “Bild” druckt Kekilli-Rüge, Presserat: Mehr Rüge muss nicht sein.)

neu  

“Bild” verletzt Menschenwürde

Den vorläufig letzten Porno-Witz über Sibel Kekilli hat “Bild” vor nicht einmal zwei Wochen gemacht, am 17. Januar 2005. Damals saß die Ehefrau des Bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber beim Deutschen Filmball neben der “Preisträgerin des Goldenen Bären und Ex-Porno-Darstellerin”. Und weil sie sagte: “Mein Mann kennt ihren Film”, schrieb “Bild” dahinter: “Welchen verriet sie nicht” und verdrehte das Zitat zur Überschrift: “Frau Stoiber outete ihren Mann als Kekilli-Fan”.

Höhepunkt einer mehrmonatigen Kampagne von “Bild” gegen Kekilli war allerdings, als das Blatt am 2. November 2004 ein Foto aus einem Porno-Film abdruckte, das sie beim Geschlechtsverkehr von hinten zeigt. Damit illustrierte “Bild” die Nachricht, dass Kekilli mit dem Bambi ausgezeichnet werde — wegen ihrer “eindringlichen Darstellung” in dem preisgekrönten Film “Gegen die Wand”.

Wie nennt man solche “Berichterstattung”? Kekilli nannte sie eine “dreckige Hetzkampagne” und “Medienvergewaltigung”. Der Deutsche Presserat nannte sie eine Entwürdigung und Verletzung der Menschenwürde. Jetzt hat auch das Berliner Kammergericht Worte gefunden: Sie sei “Teil einer Kampagne”, mit der Kekilli “in höhnischer Weise herabgesetzt und verächtlich gemacht” worden sei. “Ein derartiger Eingriff in die Würde eines Menschen” sei durch die Freiheit der Berichterstattung “nicht mehr gedeckt”.

Das berichtet der “Tagesspiegel” heute. Das Gericht habe “Bild” nun die Veröffentlichung und Verbreitung des Nacktfotos untersagt. Sonst drohten 250.000 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft.

Übrigens hat “Bild” nach unserem Wissen bis heute nicht über die öffentliche Rüge berichtet, die der Presserat in der gleichen Sache schon am 2. Dezember 2004 ausgesprochen hat. Solche Rügen abzudrucken, entspricht laut Pressekodex “fairer Berichterstattung”.

(Weitere Texte zum Thema: “Bild” versteht Rüge nicht, Sensation: “Bild” druckt Kekilli-Rüge, Presserat: Mehr Rüge muss nicht sein.)

Allgemein  

Symbolfoto VI: “Bild” verleugnet Jesus

Es hätte alles so schön gepasst. Der schillernde Rudolph Moshammer (über den Roberto Blanco in “Bild” sagte, “Rudolph war ein Show-Mann, ein Exzentriker. Ich glaube, er würde auch diesen letzten ‘Auftritt’ in einem gläsernen Sarg sehr lieben.”) im “Schneewittchensarg”. Und das kann man sich gut vorstellen, noch dazu, wenn es sich bei dem gläsernen Sarg um ein so prunkvolles Stück wie jenes handelte, das “Bild” heute auf der Titelseite und noch einmal weiter hinten abbildet:

Auf der Titelseite steht übrigens neben dem Foto des “Sargs”:

Der gläserne Sarg, in dem Moshammer seine letzte Ruhe finden soll

Das allerdings stimmt nicht. Nicht nur, weil, wie auch “Bild” seit heute weiß, Moshammer in einem Mahagoni-Sarg beerdigt werden wird.

Nein, der von “Bild” abgebildete Glassarg ist außerdem schon belegt, wie man auf diesem Foto (siehe Ausriss) sehen kann. Es liegt eine Jesus-Statue darin, die man in der gedruckten “Bild” allerdings kurzerhand wegretuschiert hat, wohl um Platz für Moshammer zu schaffen. Mithilfe des Originalfotos bewarben Karl und Leo Rechsteiner anlässlich des Todes von Rudolph Moshammer ihr Patent für einen Vakuum-Glassarg. Und fragt man bei Karl Rechsteiner nach, erfährt man, dass das Foto einen Schrein in Costa Rica zeigt, der dort während der “Semana Santa” (Karwoche) bei Prozessionen durch die Straßen getragen wird. Das Foto solle nur illustrieren, was für Möglichkeiten es hinsichtlich der Gestaltung von Glassärgen gibt.

“Bild” dagegen demonstriert mal wieder eindrucksvoll, welche Möglichkeiten es hinsichtlich der Gestaltung und Verwendung von Fotos gibt.

Mit Dank für den inspirierenden Hinweis an Joerg S. und Patrick G.

Nachtrag in eigener Sache:
Nachdem um obigen Eintrag offenbar Verwirrung entstanden ist, sei noch einmal darauf hingewiesen, dass Joerg S. und Patrick G., (Betreiber der Website minga.de) uns und andere Medien per Mail auf die zu Grunde liegende “Bild”-Meldung aufmerksam gemacht haben (siehe “Dank an…”). Thema unseres Eintrags ist jedoch die Manipulation eines Fotos in der “Bild”-Zeitung (siehe auch Pressekodex, Ziffer 2 und Richtlinie 2.2), von der auf der Website der Hinweisgeber nicht die Rede war.

Allgemein  

“Bild” glaubt: “Bestie hat sich auch Adelina geholt”


Wir sehen Marc H., den mutmaßlichen Mörder des achtjährigen Felix und der achtjährigen Levke. Rechts sehen wir Levke, links Adelina. Auch Adelina wurde getötet, von wem ist bislang unklar. Lassen Sie sich also nicht davon irritieren, dass es in der “Bild”-Überschrift heißt, “Die Bestie hat sich auch Adelina geholt” – das lässt sich nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand definitiv nicht sagen, und es würde sicher, gemäß Pressekodex, eine unzulässige Vorverurteilung darstellen.

Und bei genauem Hinsehen stellt man auch fest, dass “Bild” gar nicht behauptet, Marc H. habe Adelina getötet, denn über der ca. drei Zentimeter hohen Schlagzeile steht ja in ca. ein Zentimeter hohen Buchstaben, “Polizei glaubt”. Die Titel-Schlagzeile in der Bremer “Bild”-Ausgabe sieht sogar so aus:

Nur: Beides ist falsch. Fragt man nämlich bei der Soko Levke und Felix nach, wie es Radio Bremen getan hat, kommt dies dabei heraus:

Ein Sprecher der Soko Levke und Felix hat einen Bericht der “Bild”-Zeitung dementiert, wonach es einen eindeutigen Zusammenhang zwischen den Morden an Felix und Levke sowie an Adelina aus Bremen gibt. Der Polizeisprecher bezeichnet diesen Artikel als falsch. Er warf der Zeitung vor, die Arbeit der Polizei mit solchen Artikeln zu behindern.

Und wie kommt “Bild” darauf, dass die Polizei “glaubt” oder sich gar “sicher” sei, dass Marc H. auch Adelina ermordet habe? Nun, in der “Bild” Berlin/Brandenburg und online zitiert sie einen “Sprecher” der Kripo Bremen mit den Worten: “Vieles spricht dafür”. Und in der “Bild” Bremen zitiert sie einen “Ermittler” mit den Worten: “Vieles spricht dafür”.

Fragt man beim Pressesprecher der Bremer Polizei nach, erfährt man, dass es kein derartiges Statement der Bremer Polizei gebe und, dass derzeit lediglich ermittelt werde, ob es Parallelen zwischen den Morden an Levke und Adelina gibt. Und mehr hätte es dazu eigentlich nicht zu sagen gegeben.

Mit Dank für die sachdienlichen Hinweise an Tobias M. und Frauke M.

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