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Vorsicht, Paparazzi (3)

Die “Bild”-Leser-Reporter haben fleißig geknipst: Nicht nur süße Tiere und eindrucksvolle Gewitter, sondern auch drastische Unfallbilder, Ralf Schumacher mit Ehefrau beim Mittagessen im Strandlokal, Veronica Ferres mit Ehemann beim Kaffeetrinken im Hotel, Gerhard Schröder beim vegetarischen Essen mit Unbekannten, DJ Ötzi beim Eisessen, Graciano Rocchigiani, Dieter Bohlen und Lukas Podolski beim Sonnenbaden… All diese Motive hat die “Bild”-Zeitung in den vergangenen Tagen veröffentlicht und die allgegenwärtigen “Bild”-Leser mit 500 Euro entlohnt.

Doch der Preis könnte hoch sein, denn die Veröffentlichungen sind nicht nur für die Zeitung, sondern auch für die Amateurfotografen juristisch heikel.

Fotos von versehentlich entblößten Brüsten zum Beispiel, die “Bild” sich ausdrücklich wünscht, stellen in der Regel eine Verletzung der Intimsphäre dar und sind daher unzulässig, sagt der Berliner Anwalt und Medienrechtsexperte Markus Hennig. Und wer bei einem Unfall Fotos macht, auf denen Verletzte oder Zeugen mit panikverzerrten Gesichtern zu sehen sind, könnte im Fall einer Veröffentlichung mit Geldforderungen konfrontiert werden. Dass unter bestimmten Umständen Prominente auch in der Öffentlichkeit ein Recht auf Privatsphäre haben und schon das Fotografieren eines Prominenten in einer intimen Situation teuer werden kann, darüber informiert die “Bild”-Zeitung ihre Hobby-Fotografen nicht.

PS: Auch der “Spiegel” fragt heute, wer bei den Fotos der “Westentaschen-Paparazzi” für eventuelle Rechtsverstöße haftet, und schreibt: “Bei ‘Bild’ heißt es, man prüfe die Leserfotos genauso wie die Angebote professioneller Fotografen.”

Und wie die “Bild”-Zeitung die Angebote professioneller Fotografen prüft, beschrieb Nicolaus Fest, Mitglied der “Bild”-Chefredaktion, noch im Oktober 2005 so:

Aber wenn Sie Fotos angeboten bekommen und der Fotograf sagt Ihnen ‘Ham wir gestern geschossen…’ — warum sollten wir denen nicht glauben?

“In dankenswerter Klarheit”

Im Mai erwirkte Günther Jauch eine einstweilige Verfügung, die es der “Bild”-Zeitung (und anderen Publikationen der Axel-Springer-AG) zum Schutz seiner Privatsphäre untersagte, jedwede Details über seine geplante Hochzeit zu veröffentlichen. Die Axel-Springer-AG ging dagegen in Berufung. Das Berliner Kammergericht gab ihr nun in einem Punkt recht: Der Verlag darf die bekannten Potsdamer Sehenswürdigkeiten nennen, in denen die Feier stattfinden soll. Nur die. An weiteren Details bestehe kein vergleichbares öffentliches Interesse, erläuterte eine Gerichtssprecherin gegenüber dpa. Der Schutz der Privatsphäre Jauchs habe Vorrang. Auch dieses Urteil ist vorläufig. In der Hauptsache wird das Gericht aber wohl erst nach der Hochzeit entscheiden.

Soweit die Fakten.

Und das ist die Überschrift, unter der das Ministerium für Wahrheit die Pressestelle der “Bild”-Zeitung dieses Urteil zusammenfasst:

Kammergericht gestattet Berichterstattung über Jauch-Hochzeit

Der Hinweis, dass das Gericht die Berichterstattung immer noch weitgehend untersagt, fehlt in der Pressemitteilung. Stattdessen kommt ausführlich Nicolaus Fest, Mitglied der “Bild”-Chefredaktion, zu Wort:

“Das Kammergericht hat dem Begehren von Günther Jauch, die Berichterstattung über seine Hochzeit vollständig zu unterbinden, eine klare Absage erteilt. Wer die Medien fast täglich zur Steigerung seiner Prominenz und seines Marktwertes nutzt und in weltbekannten touristischen Sehenswürdigkeiten heiratet, kann die Presse nicht ausschließen. Diese Selbstverständlichkeit hat das Kammergericht in dankenswerter Klarheit bestätigt.”

Fests rhetorische Akrobatik hat sich gelohnt. Die Fachzeitschrift “werben & verkaufen” etwa übernahm seine lustige Interpretation ohne jede Einschränkung.

Allgemein  

Warum? – Darum!

Vor ein paar Wochen hatte “Bild” mal relativ viel Platz für ein paar Halbnacktfotos freigeräumt. “Doch jetzt tauchten neue Bilder auf” hatte “Bild” dazugeschrieben, obwohl die Fotos mehr als ein Jahr zuvor bereits im Fernsehen zu sehen gewesen waren, “Bild” sie sogar selbst beim Fotografen geordert hatte, und wir berichteten. Am vergangenen Sonntag nun griff “Focus TV” die Sache (am Rande eines Beitrags über Weblogs) auf und konfrontierte den stellvertretenden Chefredakteur von Europas größter Tageszeitung, Nicolaus Fest, mit unseren Recherchen.

Nur zur Erinnerung: “Bild” wird täglich über 3,8 Millionen Mal verkauft, von über 11,8 Millionen Menschen gelesen, sie ist die Hauptsäule in Deutschlands größtem Zeitungshaus, laut Springer Chef Mathias Döpfner zudem “in journalistischer Bestform” — und wir dokumentieren Nicolaus Fests “Focus TV”-Antwort auf die Sache mit den Halbnackfotos im O-Ton:

“Also uns werden ja diese Fotos auch angeboten. Wir haben schon mal solche Fälle erlebt, dass uns Fotografen Fotos angeboten haben und gesagt haben: ‘Die sind absolut aktuell, gestern geschossen’ oder so. Wir sind da auch ein bisschen natürlich auf die Informationen der Fotografen angewiesen. Und wir werden der Sache nachgehen. Aber wenn Sie Fotos angeboten bekommen und der Fotograf sagt Ihnen ‘Ham wir gestern geschossen…’ — warum sollten wir denen nicht glauben?”

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