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Sah ein Kai ‘nen Rösler stehn

Treffen sich zwei Männer. Was anfängt wie ein schlechter Witz, ist auch einer — aber einer, der viel über das Verhältnis von Politik und “Bild”-Zeitung auszusagen scheint.

Überraschend herzlich nahmen sich Philipp Rösler, FDP-Vorsitzender, Wirtschaftsminister und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland, und Kai Diekmann, Chefredakteur von “Bild”, Gesamtherausgeber der “Bild”-Gruppe und seit neuestem Doppelgänger von Russel Crowe in “Gladiator”, im Silicon Valley in die Arme.

Eine Begegnung, die Thorsten Denkler auf süddeutsche.de so kommentiert:

Das sind eigentlich zwei Positionen, die innige Umarmungen zumindest in der Öffentlichkeit ausschließen sollten, wenn beide nicht irgendwann einmal zusammen in irgendeinem Krieg gekämpft und sich gegenseitig mehrfach das Leben gerettet haben. Das würde fürwahr eine solche Umarmung anlässlich Röslers Besuch im Silicon Valley durchaus rechtfertigen. Doch derartige Harte-Kerls-Geschichten sind von beiden nicht überliefert.

Laura Himmelreich berichtete bei stern.de:

Philipp Rösler hat zahlreiche Gründe, Diekmann dankbar zu sein. Im Febraur dieses Jahres, lobpreiste die “Bild” den Wirtschaftsminister unter der Überschrift “Mr. Cool”: “So souverän hat in der Politik schon lange keiner mehr auf fiese Attacken reagiert … Cool, cooler, Rösler!” Flankiert wurde der Text mit einem fast ganzseitigen Foto von Rösler wie er dynamisch geht und sich lässig die Krawatte zurechtrückt. Nachdem Rösler im März wieder zum Parteichef gewählt wurde schrieb “Bild”: “Mr. Cool ganz happy”. Und auch in den letzten beiden Tagen ließ das Boulevardblatt keine Gelegenheit aus, um darauf hinzuweisen, dass Rösler der “Minister Cool” sei.

Philipp Rösler hört gerne Udo Jürgens und mag Filme mit Meg Ryan. Auf die Idee, dass er für “Coolness” steht, kam bisher nur die “Bild”-Zeitung. Fragt man “Bild”-Mitarbeiter, geben die zu, dass der Auftrag für positive Rösler-Artikel “von oben” komme. Denn für die “Bild” ist Rösler immer dann besonders “cool”, wenn er dem Axel Springer Verlag hilft.

Wir haben unsere Leser via Facebook und Twitter aufgefordert, passende Bildunterschriften einzureichen. Hier unsere Favoriten:

  • “Philip Rösler auf kalifornischem Flughafen von Grizzly attackiert!” (Jan B.)
  • “Herzliche Begrüßung: Philipp Rösler trifft seinen Gag-Schreiber.” (Lars)
  • “Nach der Trennung von Wulff: Diekmanns Neuer. (Kathy)
  • “Waschen & Rasieren Sie sich, dann klappt’s mit einem Job!” – “Danke für den Tip!” (David Sch.)
  • “Der Rubikon ist noch weit.” (Rafael S.)
  • “Vater holt vermissten Sohn aus dem Spielparadies ab.” (Freddi)

Ex-BILDblogger Daniel Erk hat auf Storify zusammengefasst, welche Folgen diese Umarmung in den Sozialen und den Online-Medien hatte:

Der Grafiker und Musiker Friedemann Weise hatte auf Facebook diese Erklärung parat, die wir mit seiner freundlichen Genehmigung zeigen:

Und als ob die Distanzlosigkeit seiner Umarmung mit Kai Diekmann nicht eindrucksvoll genug wäre, ließ sich Philipp Rösler in Kalifornien auch noch im Arm des Beauftragten für Regierungsbeziehungen der Axel Springer AG, Dietrich von Klaeden, fotografieren.

Tattoos, Günter Wallraff, Notwehr

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Stigma Tattoo: Pseudowissenschaftliche Vorurteilskonstruktion”
(novo-argumente.com, Tobias Prüwer)
Tobias Prüwer bezweifelt eine Studie, die “den Zusammenhang zwischen Tätowierungen, Piercings und Alkoholkonsum” untersuchte und zu einen Artikel auf Focus.de geführt hatte. Weiter geht es um eine ältere Studie über die “vorgeblich herausragenden sexuellen Aktivitäten von Tätowierten”. “Vielleicht sind Menschen, die sich Farbe in die Haut stechen lassen, einfach offener gegenüber anderen Aktivitäten, in denen der Körper eingesetzt wird? Eventuell haben Menschen mit mehr Sex eher Lust auf bunte Hautbilder? Gegebenfalls neigen Tätowierte zu Übertreibungen, wenn es um das alte Rein-Raus-Spiel geht?”

2. “In 80 Fehlern um die ‘Welt'”
(antimedien.de, Hektor Haarkötter)
Hektor Haarkötter studiert Zahlen und Statistiken in “Welt Aktuell”: “Weder erfährt man, wieviele Leute eigentlich befragt wurden (also die Stichprobe), noch auf welche Bezugsgruppe hier denn nun hochgerechnet werden soll (StatistikerInnen sprechen hier von der ‘Grundgesamtheit’): Alle Bundesbürger, alle Steuerzahler, alle Erwachsenen?”

3. “Kam Ali aus Ost-Berlin?”
(welt.de, Michael Behrendt und Dirk Banse)
Michael Behrendt und Dirk Banse setzen sich ausführlich mit der Vergangenheit von Günter Wallraff auseinander. Unter anderem geht es um eine Mitarbeit von Journalist Frank Berger am Bestseller “Ganz unten”, den “Stasi-Akten als mutmaßlichen Agenten des DDR-Geheimdienstes” ausweisen.

4. “Hasskommentare dürfen nicht publiziert werden”
(politblog.tagesanzeiger.ch, Johanne Gurfinkiel)
Johanne Gurfinkiel fordert, dass Leserkommentare “vor der Publikation gelesen und nicht mehr sofort veröffentlicht werden”: “Die Meinungsfreiheit darf nicht als Instrument für Hasspropaganda missbraucht werden. In diesem Sinne sind auch die Regeln in Bezug auf ein redigierendes Eingreifen vor der Veröffentlichung der Kommentare zu erstellen.”

5. “Notwehr gegen Paparazzo”
(internet-law.de, Thomas Stadler)
Das Oberlandesgericht Hamburg beschließt: “Der Schlag gegen die Kamera ist grundsätzlich geeignet, ein rechtswidriges Fotografieren zu beenden. Die bisherigen Feststellungen ergeben auch nicht, dass dem Angeklagten ein milderes Mittel zur Verfügung gestanden haben könnte.”

6. “Klaus erklärt: 50 Jahre BILD”
(youtube.com, Video, 1:55 Minuten)
Wie “Extra 3” 2002 den 50. Geburtstag von “Bild” feierte.

Bild  

Angels deserve to die

Wenn “Bild” in großer Aufmachung die “kranke”, “irre” oder “bizarre” Welt irgendeiner Person darstellt, so handelt es sich meist um mühsam zusammengetragene Null-Informationen aus dem Leben eines Verbrechers — etwa die “kranke Welt des Killers” oder die “irre Welt des Taxi-Entführers”.

In einem aktuellen Mordfall in Leipzig hat die Polizei noch keinen Täter ermitteln können, den “Bild” großflächig porträtieren konnte. Aber in Zeiten des Internets ist das kein Problem, so dass “Bild” am Montag einfach die “bizarre Welt” des Opfers zeigen konnte:

Er trug Frauenkleider, lackierte sich die Fingernägel schwarz und empfing fremde Männer. Bis man seine zerstückelte Leiche aus dem Elsterbecken zog. Die bizarre Welt des Jonathan H. (†23)
Schon die Dachzeile, die auch aus einem 35 bis 60 Jahre alten “Bild”-Artikel stammen könnte, ist geeignet, dem geneigten Leser den Ausruf “Selbst schuld!” auf die Zunge zu legen, ohne diesen Gedanken explizit formulieren zu müssen:

Er trug Frauenkleider, lackierte sich die Fingernägel schwarz und empfing fremde Männer. Bis man seine zerstückelte Leiche aus dem Elsterbecken zog.

Die drei Fotos des Opfers, die “Bild” unverfremdet zeigt, sind natürlich “privat” — sie stammen alle aus dem Online-Forum einer Anime- und Manga-Community und wir wären ehrlich gesagt überrascht, wenn “Bild” die Fotografen vorher um Erlaubnis gebeten oder ihnen ein Honorar gezahlt hätte. Aber es sind ja auch ganz wunderbar … äh: “bizarre” Motive, die dem Leser nicht vorenthalten werden sollen und die zu Einleitungen wie dieser einladen:

Der Junge mit den Engelsflügeln – er wurde das Opfer eines bestialischen Killers.

Nun hat der “Junge mit den Engelsflügeln” überhaupt keine Engelsflügel: Wenn man das Originalfoto aus dem Manga-Forum nicht (wie “Bild”) an den Rändern beschneidet, sieht man nämlich ganz gut, dass der “Junge” vor einem Plakat mit Engelsflügeln steht:

“Bild” fragt:

Wer war der Tote, der sich in Frauenkleidern fotografieren ließ und seine Fingernägel schwarz lackierte?

Natürlich kennt die Zeitung die Antwort selbst nicht, aber die “Bild”-Reporter Bernhard Nathke, sonst Fotograf für Klickstrecken wie “Zwei Männer in Auto verbrannt” oder “Nissan Fahrer rast in Stauende und stirbt”, und Johannes Proft, der auch gerne mal mit Menschenknochen im Internet posiert, haben sich offensichtlich viel Mühe gegeben, ein “bizarres” Gesamtbild zusammen zu puzzeln. Sie zitieren “eine ehemalige Bekannte” und “Nachbarn” und malen so das Bild eines “ängstlichen Eigenbrötlers”, der von Hartz IV lebt und “in eine Phantasiewelt” abgetaucht sei (“Gefesselt von japanischen Manga-Comics und Rollenspielen”).

Diese “Phantasiewelt” ist natürlich ein Boulevard-Thema, das die “Bild”-Reporter wunderbar ausschlachten können. Zwar hält die schon genannte Online-Community nicht viele Informationen bereit, dafür aber einige Fotos des Ermordeten. Und weil er so unvorsichtig war, sich zumindest bei einer Gelegenheit mal in Frauenkleidern fotografieren zu lassen, und er wenigstens auf einem anderen, fünf Jahre alten Foto mit schwarz lackierten Fingernägeln zu sehen ist, ist er für “Bild” jetzt “der Tote, der sich in Frauenkleidern fotografieren ließ und seine Fingernägel schwarz lackierte”.

In einer Art Serviceteil beantwortet “Bild” die Frage “Manga & Cosplay — Was ist das eigentlich?”. Nach ein paar sachlichen Informationsbrockenen schwenkt “Bild” zum Ende wieder auf die bekannte Linie:

Auch sexuelle Rollenspiel-Varianten sind bekannt, aber eher selten.

Offenbar nicht zu selten, um auf die vermeintlich anrüchige Information zu verzichten.

Dazu passt auch diese Information, die “Bild” von “Nachbarn” erfahren haben will:

Homosexuell, mit ständig wechselnden Männerbekanntschaften.

Wie sehr sich “Bild” in die Theorie irgendeines perversen Milieu-Mordes verbissen hat, zeigt sich in einem Artikel vom Samstag, bei dem die Geilheit des Autors geradezu aus den Zeilen trieft:

Nach BILD-Informationen wird derzeit jedoch besonders intensiv geprüft, ob das Opfer im homosexuellen Milieu aktiv war, möglicherweise sogar seinen Körper an Freier verkaufte. Der Staatsanwalt, der alle anderen Thesen klar abwies, bleibt bei dieser vorsichtig: “Das möchte ich weder bestätigen noch dementieren.”

Sollte sich dieser Verdacht erhärten und der Täter bald gefasst werden, kann “Bild” in Kürze schon wieder mit dem Porträt irgendeiner “kranken” oder “irren” Welt aufwarten.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!

Bild, RTL  etc.

Kachelmann-Paparazzo verliert doppelt

Hier sehen wir Jörg Völkerling bei der Arbeit:

Der Mann ist Journalist und Fotograf. Hier sitzt er im Frühling 2011 in der Nähe der Wohnung von Jörg Kachelmann und wartet auf eine neue Gelegenheit, den Wetter-Moderator vor die Kamera zu bekommen.

Das ist ihm schon einmal auf spektakuläre Weise gelungen. Im April vergangenen Jahres hatte Völkerling von der “Bild am Sonntag” den Auftrag bekommen, den damaligen Untersuchungshäftling Kachelmann in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Mannheim zu zeigen. Er baute seine Foto- und Videoausrüstung in der Küche eines Gebäudes auf, das sich gegenüber der Justizvollzugsanstalt Mannheim befindet. Von dort aus gelang es ihm — bevor er erwischt und der Wohnung verwiesen wurde — Kachelmann beim Hofgang zu fotografieren. Die Aufnahmen wurden von “Bild”, Bild.de, RTL und dem Online-Auftritt des Schweizer “Blick” veröffentlicht.

Nun ist Völkerling ein Mensch, der durchaus anerkennt, dass es so etwas wie Persönlichkeitsrechte gibt. Er meint nicht, dass man einfach jeden fotografieren und die Bilder dann veröffentlichen darf. Das Foto von ihm im Auto, zum Beispiel, hätte Kachelmann nicht über Twitter verbreiten dürfen, meint er.

Das Bild von Kachelmann beim Hofgang hingegen sei zulässig, denn Kachelmann sei außerordentlich prominent und nehme öffentlich zu sozialen Problemen Stellung. Dass er sich als Häftling in einer Justizvollzugsanstalt befunden habe, sei ein Vorgang der Zeitgeschichte, der durch die Fotos dokumentiert werde. Die Bilder ermöglichten es dem Leser, sich über die Unterbringung Kachelmanns eine eigene Meinung zu bilden. Außerdem habe sich Kachelmann selbst hinterher öffentlich zu den Haftumständen geäußert — warum sollte man dann nicht Fotos, die diese Umstände dokumentieren, veröffentlichen dürfen?

Das Landgericht Köln widersprach Völkerlings Vorstellungen vom Persönlichkeitsrecht jetzt gleich doppelt: Er durfte Kachelmann nicht fotografieren. Kachelmann ihn schon.

Das Gericht urteilte, Kachelmann habe sich

in einem abgeschiedenen, jedenfalls der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Raum [befunden] und musste nicht damit rechnen, dass Lichtbilder von ihm angefertigt werden. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Kläger selbst durch seine Inhaftierung keine Möglichkeit hatte, sich weiter in einen privaten Raum zurückzuziehen. Vielmehr war er aufgrund der Umstände gezwungen, den Gefängnishof zu nutzen. (…) Dieser Bereich ist (…) als Rückzugsbereich anzusehen, der im Rahmen der Bildberichterstattung den Einblicken Dritter grundsätzlich zu entziehen ist, zumal auch der Nachrichtenwert der Lichtbilder von untergeordneter Bedeutung ist.

Das Gericht gab der Klage Kachelmanns statt, Völkerling die Verbreitung der Fotos, die ihn nach seiner Ansicht stigmatisierten und vorverurteilten, zu untersagen. Es bestätigte eine entsprechende einstweilige Verfügung (BILDblog berichtete).

Die Gegenklage, mit der Völkerling Kachelmann das Foto von sich verbieten lassen wollte, wies das Gericht hingegen zurück. Das Bild sei “von zeitgeschichtlichem Interesse”:

Der Umgang der Medien mit Prominenten, insbesondere die Art und Weise wie die Berichterstattung über Prominente und die Bebilderung derselben erfolgt, ist bereits grundsätzlich von gesellschaftlicher Relevanz und von öffentlichem Interesse, da der Umgang miteinander die gesellschaftlichen Grundlagen berührt. Dieses öffentliche Interesse ist im vorliegenden Fall zudem noch dadurch gesteigert, dass die Berichterstattung über den Kläger, das gegen diesen geführte Strafverfahren aber auch der Umgang der Medien hiermit, ein wesentliches Thema der Jahre 2010 und 2011 war und großen öffentlichen Widerhall gefunden hat. Die Öffentlichkeit hat daher ein Interesse daran zu erfahren, wie diese Berichterstattung zustande kommt. Der Beklagte, wenn auch selbst nicht bekannt, war in seiner Eigenschaft als Journalist und Fotograf – wie auch die Klage zeigt –  an dieser vielfach persönlichkeitsrechtsverletzenden (Bild-) Berichterstattung über den Kläger beteiligt. Dies und seine Arbeitsweise wird durch die streitgegenständliche zeitnah veröffentlichte Fotografie dokumentiert, die geeignet ist, einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung über die Umstände von Medienberichterstattung zu erbringen.

Völkerling, der keine Unterlassungserklärung unterschreiben wollte und gegen die einstweilige Verfügung Berufung eingelegt hatte, muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Landgericht Köln, 28 O 225/11

Korrektur, 14:45 Uhr. Ursprünglich hatten wir Völkering statt Völkerling geschrieben.

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Die schlechtesten Gründe gegen “Street View”

Die Medien sind voller Meinungsumfragen. Dabei wären Wissensumfragen oft viel interessanter. Wenn die Menschen zum Beispiel nicht gefragt würden, was sie von irgendwelchen Reformplänen der Bundesregierung halten, sondern was sie über diese Reformpläne wissen, über die sie ein Urteil abgeben sollen.

Die “Bild”-Zeitung hat heute so etwas gemacht, unfreiwillig natürlich. Sie hat viele Menschen gefragt, was sie von “Google Street View” halten und ob sie dafür sorgen wollen, dass ihr Haus nicht in dem umstrittenen Angebot gezeigt wird. (“Google Street View” verbindet die Karten von “Google Maps” mit kompletten Straßenansichten, die die Firma fotografiert hat, und soll in diesem Jahr erstmals auch 20 deutsche Städte abbilden.)

Die Antworten vieler Leute, die “Bild” zu Wort kommen lässt, zeigen vor allem eines: Wie wenig die Befragten über das Angebot wissen. Viele scheinen zu glauben, dass es aus Live-Aufnahmen besteht, dass Google quasi rund um die Uhr die ganze Welt überwachen lässt. Das ist nicht der Fall. Zudem werden Personen Gesichter und Autokennzeichen auf den Fotos unkenntlich gemacht.

Das muss man aber offensichtlich nicht wissen, um sich in “Bild” gegen das Angebot aussprechen zu dürfen:

Collien Fernandes (28), Moderatorin: “Ich würde mich ständig beobachtet fühlen mit dem Wissen, dass jeder, der meine Adresse kennt, mein Haus im Internet betrachten kann.”

Juliane Winterberg (19), Sozialfachangestellte aus Gerstungen: “Ich sonne mich oft im Bikini auf der Terrasse. Durch Google finden Spanner doch sofort mein Wohnhaus.”

Jeanette Biedermann (30), Sängerin: “Ich werde mein Haus schwärzen lassen. Ich glaube nicht, dass die Verantwortlichen von ‘Street View’ glücklich wären, dass man ihnen beim Nacktbaden im Garten zuschaut.”

Anni Brandt (78), Rentnerin aus Waltrop: “Es ist praktisch, ich konnte mir zum Beispiel das Haus eines Freundes in Amerika anschauen. Aber wenn mich Leute auf meinem Balkon sehen, finde ich das nicht gut.”

Mirja (34) und Sky du Mont (63): “Wir wollen unser Haus auf jeden Fall schwärzen lassen. ‘Street View’ fördert Kriminalität. Und wir möchten nicht, dass jemand unsere Kinder beim Spielen im Garten sieht.”

Tina Ruland (42), Schauspielerin: “Das ist Verletzung der Privatsphäre. Wenn ich meinen Wohnort entdecken würde, dann würde ich sofort Einspruch erheben. Bedenklich wäre es vor allem, wenn mein Kind zu sehen wäre.”

Manuela Dunkel (36), Angestellte aus Halle: “Die können nicht einfach mein Grundstück ins Netz setzen. Wenn ich mich auf meinen Rasen lege, möchte ich mich nicht im Internet wiederfinden.”

Auch unter den Befürwortern ist ein Ahnungsloser:

Marcus Schenkenberg (42), Topmodel: “Tolle Sache! Wenn ich unterwegs bin, kann ich mich überzeugen, ob meine Häuser in New York, Stockholm und L. A . noch stehen. Eins muss tabu sein – in die Fenster reinzufilmen!”

Nun könnte man natürlich fragen, warum die “Bild”-Zeitung diese Menschen (und die Leser) nicht darüber aufklärt, dass diese Urteile auf falschen Annahmen beruhen. Das ist aber vermutlich die falsche Frage. Unter den bekennenden “Street View”-Gegnern findet sich nämlich auch dieser:

Martin Wichmann (53), BILD-Redakteur: “Ich habe mir bewusst ein Haus gesucht, das nicht von allen Seiten einsehbar ist. Das soll jetzt nicht durch Google auf den Kopf gestellt werden.”

Wie es Google schafft, von der öffentlichen Straße aus Dinge zu sehen, die für andere nicht einsehbar sind; ob die Firma nach Ansicht des “Bild”-Mannes spezielle Kameras hat, die durch Mauern fotografieren können, oder ob sie eigene, sagen wir: “Leser-Reporter” dafür einsetzt, bleibt offen.

Mit Dank an nrwbasti!

Nachtrag, 15. August. Mehrere BILDblog-Leser haben den letzten Absatz kritisiert. Richtig ist, dass die “Street View”-Aufnahmen aus einer Höhe von 2,90 Metern gemacht werden, also einen anderen Blick erlauben, als ihn Fußgänger haben (aber zum Beispiel Busreisende). Schwer zu glauben allerdings, dass “Bild”-Redakteur Wichmann das gemeint haben soll, als er sagte, sein Haus sei bewusst “nicht von allen Seiten einsehbar” und Google stelle das mit seinen Aufnahmen “auf den Kopf”.

Nachtrag, 16. August. Erstaunlich: Heute “klärt BILD die größten Missverständnisse [über “Street View”] auf”, darunter auch die von ihr selbst verbreiteten.

Regividerm, Schmitt, Prognoseindustrie

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Springers digitaler Amoklauf”
(netzwertig.com, Martin Weigert)
Martin Weigert hält die Idee des Axel-Springer-Verlags, Bild.de und Welt.de auf dem iPhone zwingend kostenpflichtig zu machen, für keine gute. Besser fände er: “Ein kostenloses Basis-Angebot, das von einer kostenpflichtigen Applikation komplettiert wird, die sexy genug ist, um ohne Zwang Leser in zahlende Nutzer zu konvertieren.”

2. “Der Regividerm-Skandal – eine Medienbetrachtung”
(blog.esowatch.com)
Esowatch.com arbeitet nochmals die Berichterstattung der Medien nach dem Film “Heilung unerwünscht” von Klaus Martens auf: “‘Pharma-bashing’ ist en vogue bei Vielen. Bei einem Nicht-Journalisten würde man so etwas selektive Wahrnehmung aufgrund von Vorurteilen nennen, die auch noch in die Fehlwahrnehmung mündet, selber besonders kritisch zu sein.”

3. Interview mit Harald Schmitt
(cicero.de, Bettina Stuhr und Thore Barfuss)
Fotograf Harald Schmitt erinnert an die Arbeitsbedingungen für Journalisten in der DDR: “Alles, was in Berlin war, konnte man fotografieren. Ansonsten war jedes journalistische Vorhaben genehmigungspflichtig. Wenn wir also das Thema ‘Jugend in der DDR’ machen wollten, mussten wir uns mit dem Außenministerium in Verbindung setzen. Da hieß es wir kümmern uns drum, dann passierte Monate lang nichts.”

4. “Wozu noch Journalisten?”
(sueddeutsche.de, Frank Keil)
“Wozu Journalisten? Frau M. und Herr H. und auch Frau R. hätten darauf eine glasklare Antwort: Damit ihnen diese helfen. Damit sie sich ihrer annehmen und ihnen zuhören und sie beim Reden nicht gleich unterbrechen und wieder alles besser wissen, also: was zu tun wäre.”

5. “Das seltsame Blatt für Deutsche in der Schweiz”
(tagesanzeiger.ch, Thomas Knellwolf)
Mindestens genau so interessant wie die Recherchen von Thomas Knellwolf ist die Sicht auf diese aus der Warte der Redaktion der “Deutschen Wochenzeitung Schweiz”, die heute mit ihrer ersten Ausgabe aufwartet und Knellwolf auf der Hauptseite der eigenen Website antwortet.

6. “Propheten und Moneten”
(ardmediathek.de, Video, 43:55 Minuten)
Eine Dokumentation von Tilman Achtnich über die Prognoseindustrie: “(…) Vorhersagen machen Meinung, beeinflussen Politik und Wirtschaft und nicht zuletzt unser Seelenheil. Wir sind prognosehörig und merken gar nicht, wie uns Vorhersagen manipulieren.”

Von Monstern und anderem Irren

2008 war, wenn man so will, ein gutes Jahr für “Bild”. Der Deutsche Presserat sprach nur in zwei Fällen Rügen gegen “Bild” aus:

  • Das Gremium beanstandete — aufgrund einer Beschwerde von BILDblog — die teils frei erfundene Berichterstattung über zwei Mädchen, die angeblich von ihrer Mutter nach Afrika gebracht und dort beschnitten werden sollten (BILDblog berichtete).
  • Und der Presserat rügte die “unangemessen sensationelle” Art, wie “Bild” über einen Flugzeugabsturz berichtetete, verkohlte Leichen auf der Titelseite zeigte und die Opfer im Inneren identifizierte — und so “die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt” habe. (Die “Bild”-Zeitung fand die Beanstandung, wie berichtet, “rätselhaft” und führte ihre Leser beim Abdruck der Rüge in die Irre, was dem Presserat aber egal ist.)

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung oder eine Zeitschrift gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, tun sie es nicht.

Trotzdem hatte der Presserat auch im vergangenen Jahr reichlich mit “Bild” zu tun und sprach eine Reihe von “Missbilligungen” und “Hinweisen” aus. Und wie in jedem Jahr gibt das vor kurzem erschienene “Jahrbuch” des Presserates seltene Einblicke in die Argumentationsmuster innerhalb der notorisch öffentlichkeitsscheuen Axel-Springer-AG, wenn die Rechtsabteilung gegenüber dem Presserat ausgeruht die fragwürdigen Ad-Hoc-Entscheidungen der “Bild”-Zeitung zu rechtfertigen versucht.

Eine Auswahl:

Tote Kinder ohne Rechte?

“Die toten Kinder von Darry — Von der Mutter erstickt, vom Vater wieder ausgegraben”. Unter dieser Überschrift berichtet “Bild” am 26. Juni 2008, wie drei tote Kinder von einem Berliner Friedhof nach Schleswig-Holstein umgebettet werden. Sie und zwei weitere waren von ihrer Mutter getötet worden. “Bild” zeigt ein Familienfoto, auf dem die Gesichter der Erwachsenen unkenntlich gemacht wurden, sowie Nahaufnahmen der Särge und der Gruft — und ein Notfallseelsorger aus Schleswig-Holstein, der beruflich mit dem Fall zu tun hat, beschwert sich beim Presserat, der seine Position so wiedergibt:

Die Umbettung habe unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden sollen. Mit allen Firmen und den Friedhöfen sei Stillschweigen und absolute Vertraulichkeit vereinbart worden. Zu Beginn der Exhumierung in Berlin hätten mehrere Journalisten fotografieren und filmen wollen. Die Friedhofsverwaltung habe vergeblich versucht, sie davon abzuhalten. Im Gegensatz zu anderen Medien habe das Boulevardblatt Nahaufnahmen der Särge, der Gruft und des gesamten Vorgangs veröffentlicht. Zudem sei in der Online-Ausgabe ein “abscheuliches Video” mit Nahaufnahmen abrufbar gewesen. Der Geistliche sieht einen Missbrauch der Pressefreiheit und eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der verstorbenen Kinder und des trauernden Vaters.

Die Antwort von “Bild” ist vor allem eine juristische: Die Vorwürfe seien unbegründet, weil das Persönlichkeitsrecht nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Tod erlösche. Es müsse dann nur noch allgemein die Menschenwürde geachtet werden. “Bild” habe die Kinder aber nicht herabgewürdigt oder erniedrigt. Das (nicht mehr abrufbare) Video auf Bild.de habe allerdings religiöse Gefühle verletzen können — das habe der Chefredakteur in einem Brief an den Seelsorger bedauert. Die Reporter hätten versichert, dass sie während der Exhumierung nicht am Fotografieren gehindert worden seien.

Der Presserat sieht in der Veröffentlichung der Fotos einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex, der eine Identifizierung der Opfer von Unglücksfällen und Straftaten untersagt. Der “engeren juristischen Wertung” des Verlages wollte er sich nicht anschließen. Aus ethischer Sicht hätte die Redaktion auf die Persönlichkeitsrechte der verstorbenen Kinder sowie des trauernden Vaters größeres Gewicht legen müssen. Der Presserat sah darin allerdings keinen rügenswerten Verstoß, sondern “missbilligte” die Berichterstattung nur — warum auch immer.

Lea-Sophie, nackt und verhungert auf dem OP-Tisch

Am 6. April 2008 veröffentlichten “Bild am Sonntag” und Bild.de zwei Fotos der fünfjährigen Lea-Sophie, die ihre Eltern verhungern ließen. Eines zeigte das Mädchen zu Lebzeiten, eines den Leichnam, nackt auf dem Obduktionstisch. Das zweite Foto, das die Zeitung auf unbekannte Weise bekommen hatte, war, wie die “BamS” damals schrieb, ein “schreckliches” Foto. Die Redaktion, behauptete die Redaktion, habe lange diskutiert, ob sie es zeigen solle. Dass sie sich dafür entschieden habe, das tote Kind auf diese Weise vor einem Millionenpublikum auszustellen, begründete sie mit dem Satz: “Denn wir wollen, dass so etwas nie wieder in Deutschland passiert!” (BILDblog berichtete.)

Ein Leser beschwerte sich beim Presserat, weil er in der Veröffentlichung des Bildes Sensationsmache und eine Verletzung der Menschenwürde der Verstorbenen sieht. Die Rechtsabteilung der “BamS” hält ihm entgegen, er habe sich mit den Überlegungen der Redaktion nicht auseinandergesetzt: Darin seien die Beweggründe, das Foto zu veröffentlichen, ausführlich dargelegt worden. Sie erinnerte an das “vermutlich eindringlichste Foto der Pressegeschichte”: fliehende, weinende, teilweise nackte und vom Napalm verletzte Kinder im Vietnam-Krieg. Wenn die Eltern von Lea-Sophie und ihr Anwalt ein falsches Bild der Ereignisse zeichneten, so die “BamS” laut Presserat, müsse dies ausnahmsweise durch ein Fotodokument korrigiert werden können.

Der Beschwerdeausschuss widersprach: Das Foto sei für eine wahrhaftige Berichterstattung über die Grausamkeit der Todesumstände nicht erforderlich gewesen — eine Beschreibung der Vorgänge hätte ausgereicht. Die “BamS” habe “unangemessen sensationell” berichtet und die Würde des Opfers verletzt — und somit gegen die Ziffern 1 und 11 des Pressekodex verstoßen. Der Presserat fand das aber offenbar lässlich genug, keine “Rüge”, sondern nur eine “Missbilligung” auszusprechen.

Ein “Kinderschänder” und sein Opfer im Bild

Zu den für “Bild” nachhaltig unbegreiflichen Realitäten gehört es, dass auch (mutmaßliche) Täter Rechte haben, sogar Persönlichkeitsrechte. Und dass die Richtlinie 8.1 des Pressekodex vorsieht, dass die Presse bei Straftaten in der Regel keine Informationen veröffentlicht, die die Beteiligten erkennbar machen. Es ist vermutlich die Richtlinie, gegen die “Bild” am häufigsten verstößt, so auch am 5. Juni 2008. Das Blatt titelte “Kinderschänder lockt 13-Jährige in Sex-Falle” und berichtete über ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mann, der ein Mädchen, das er im Internet kennen lernte, zu sich nach Hause gelockt, dort vier Wochen lang versteckt und mit ihm einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt haben soll. “Bild” zeigt beide auf einem Foto. Der Anwalt des Beschuldigten sieht in der Bezeichnung “Kinderschänder” eine unzulässige Vorverurteilung und weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft bereits nach einer Woche die Aufhebung des Haftbefehls beantragt habe. Das Foto, auf dem der Mann mit dem Mädchen zu sehen ist, sei auf unlautere Weise aus den Privaträumen des Beschwerdeführers beschafft worden. Und sowohl die Bildunterschrift “In diesem Gartenhäuschen auf dem Hotelgrundstück fanden die Ermittler Kinderpornos” als auch die Behauptung “Der Mann fiel der Polizei schon früher auf: Als 17-Jähriger soll er erstmals zwei Mädchen in einen Schuppen gelockt und gefesselt haben” seien frei erfunden.

Die Rechtsabteilung von “Bild” hingegen meint, dass die Wertung als “Kinderschänder” und der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern durch die Beschreibung der beiden Betroffenen erfüllt sei. Und an der Veröffentlichung der Fotos gebe es ein öffentliches Interesse. “Wenn jemand eine 13-jährige Schülerin vier Wochen lang vor deren Eltern versteckt halte, sei das so außergewöhnlich, dass die Fotoveröffentlichung auch gegen den Willen des Abgebildeten gerechtfertigt sei”, erklärt “Bild” laut Presserat. “Die Mutter des Beschwerdeführers habe das strittige Foto zur Verfügung gestellt. Sie habe damit zeigen wollen, dass es sich um eine einvernehmliche Beziehung zwischen ihrem Sohn und dem Mädchen gehandelt habe.” Somit habe “Bild” nicht gegen Ziffer 4 des Pressekodex verstoßen, die unlautere Recherchemethoden untersagt. Schließlich beruhten die angeblich “frei erfundenen Behauptungen” auf Informationen der Ermittlungsbehörden und Aussagen der Mutter des Beschwerdeführers, die man “nicht als Tatsachen, sondern in der Soll-Form wiedergegeben” habe.

Der Presserat “missbilligte” die Berichterstattung von “Bild”. Er sah zwar keine Verletzung der Unschuldsvermutung und konnte, wie fast immer, nicht klären, ob “Bild” unlautere Methoden bei der Recherche angewandt hat. Aber “Bild” habe den mutmaßlichen Täter nicht einmal teilweise unkenntlich gemacht. Sowohl er als auch die 13-Jährige seien erkennbar. “Der Fall ist sicher von großem öffentlichem Interesse, doch ist es auch dann nicht gerechtfertigt, die Beteiligten erkennbar zu machen”, urteilte der Beschwerdeausschuss. “Diese hätten anonymisiert werden müssen.”

Ein Irak-Soldat “frisst” einen kleinen Hund

Man kann sicher darüber streiten, ob es wirklich, wie ein Beschwerdeführer meint, “abartig” ist, dass die “Bild”-Zeitung am 11. Januar 2008 auf ihrer letzten Seite zwei AFP-Fotos zeigt, auf denen ein irakischer Soldat einen Hund erst mit seinem Messer tötet und dann isst, um den Jahrestag der Übernahme der Stadt Nadschaf zu feiern. Aber die Argumente, mit denen die “Bild”-Justiziare die Veröffentlichung der drastischen Aufnahmen rechtfertigen, sind atemberaubend. Der Presserat gibt sie so wieder:

Die Rechtsabteilung der Zeitung hält das Foto mit dem irakischen Soldaten für ein über den Tag hinaus wirkendes zeitgeschichtliches Dokument. Es zeige die Verrohung des Menschen im Krieg. Das Foto dokumentiere zudem den Hass, der einen Moslem dazu bringe, genau das Tier zu verspeisen, das in seiner Religion neben dem Schwein als besonders unrein gelte. Das Foto sei aktueller Informationsträger und erfülle eine nachrichtliche Funktion. Das blutige Ritual zeige, zu welchen Taten Soldaten im Krieg — namentlich, wenn er von Glaubensgegensätzen begleitet werde — fähig seien. Dies dürfe die Berichterstattung aufgreifen. Sie solle weder verschleiern, noch verharmlosen, sondern die Wirklichkeit so abbilden, wie sie sei.

Der Hass eines Moslems? Ein Krieg, der von Glaubensgegensätzen begleitet wird? Und all diese Informationen und Hintergründe entdecken erfahrene “Bild”-Leser zwischen den gerade einmal 20 Zeilen eines Artikels, in dem von Glauben und Religion nicht einmal die Rede ist?

Der Presserat sieht in den Fotos kein “zeitgeschichtliches Dokument”: “Es scheint sich hier um einen sehr speziellen Einzelfall zu handeln.” Das Veröffentlichen brutaler Bilder sei zwar ausnahmsweise zulässig, wenn sie zu einer politischen Debatte beitragen. Ein solches öffentliches Interesse sei aber nicht zu erkennen; die Darstellung sei unangemessen sensationell. Der Presserat sprach einen “Hinweis” aus.

Franz Josef Wagner und die “Monster” in der Psychiatrie

Und dann hatten die Mitglieder des ersten Beschwerdeausschusses des Presserates noch eine Aufgabe, um die man sie wirklich nicht beneiden kann: Sie mussten versuchen herauszufinden, was Franz Josef Wagner in einer seiner “Bild”-Kolumnen eigentlich sagen wollte. Am 26. März 2008 schrieb er an den damals noch unbekannten Täter, der einen schweren Holzklotz von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg geworfen und damit eine Frau getötet hatte. Unter der zu seinem Markenzeichen gewordenen Umgehung von grammatischen und logischen Regeln formulierte Wagner:

Mehrere Menschen, darunter Vertreter sozialpsychiatrischer Einrichtungen und Verbände, beschwerten sich beim Presserat darüber, dass Wagner psychisch kranke Menschen als “Monster” bezeichne. Einer fühlte sich an die Nazi-Zeit erinnert, zumal schon am Beginn des Beitrages von einer Art Sippenhaft gesprochen werde; ein anderer sah in Wagners Text eine menschenverachtende Diffamierung von Personen, die psychisch krank sind und Hilfe in psychiatrischen Einrichtungen suchen.

Die Rechtsabteilung der “Bild”-Zeitung hatte für die insgesamt vier Beschwerdeführer eine überraschende Antwort: Wagner habe gerade nicht psychisch kranke Menschen, sondern Kriminelle als “Monster” bezeichnet. Die Justiziare verstiegen sich sogar zu der — vermutlich auch für Wagner selbst überraschenden — These, seine Kolumne habe einen gedanklichen “roten Faden”: Der Autor beklage, dass selbst Straftäter, die gröbste Verbrechen begehen, immer irgendwie durch “mildernde Umstände” exkulpiert würden. Erwachsene Täter, die man aufgrund ihrer Verbrechen nur noch als “Monster” bezeichnen könne, schicke man nicht ins Gefängnis, sondern zur Behandlung in die Psychiatrie. Wagners Fazit laute: Verbrechen wie die des “Holzklotzwerfers” würden nicht wirksam bekämpft; ein nächster Fall sei zu befürchten. Dass einige der Beschwerdeführer die räumliche Nähe der Begriffe “Monster” und “Psychiatrie” in dem Kommentar als Erinnerung an die Nazi-Zeit “hochschraubten”, betrachte man als polemische Übertreibung im Rahmen ihrer politischen Agitation, erklärte die Rechtsabteilung des Verlages, den man ja in Sachen “politischer Agitation” getrost als Experten betrachten darf.

Und der Presserat? Er hält den Nazi-Vorwurf für überzogen und stellt sicherheitshalber fest, dass Wagners Text mehrere Deutungsmöglichkeiten habe und man deshalb nicht zwingend davon ausgehen könne, dass Wagner alle Patienten einer Psychiatrie als “Monster” bezeichnet habe:

Eine weitere Deutungsmöglichkeit ist jedoch, dass hier nur Menschen als “Monster” bezeichnet werden, die monströse Taten begehen. Ein so monströses Verbrechen wie der Holzklotzanschlag auf eine Familie kann umgangssprachlich durchaus einem “Monster” zugeordnet werden. Die Feststellung des Autoren, “Monster werden an Händen und Füßen festgeschnallt”, ist anders zu beurteilen. Dies ist eine falsche Tatsachenbehauptung. Die Feststellung, dass Kranke in der Psychiatrie gefesselt würden, ist in dieser pauschalen Form falsch und verletzt Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Sie kommt einer Schmähung der Institution Psychiatrie gleich und zieht einen Hinweis nach sich.

Der Presserat erklärt also Wagners Satz “Monster werden an Händen und Füßen festgeschnallt” für sachlich falsch und diffamierend, indem er das Wort “Monster” als Synonym für “psychisch Kranke” interpretiert, glaubt aber nicht, dass Wagner “Monster” als Synonym für “psychisch Kranke” gebraucht habe. Irre.

6 vor 9

Schafft die Gebühren ab!
(faz.net, Claudius Seidl)
“Das öffentlich-rechtliche System war einst von enormer erzieherischer Wirkung. Das Land ist aber erwachsen geworden, mit Radio und Fernsehen sollte es doch auch so weit sein. Anstalten des öffentlichen Rechts: Ihr seid alt genug, euer Geld selber zu verdienen.”

Vanity Fair nur 20 Cent
(vanity-care.de)
Die Vanity Fair gibt es im Doppelpack mit GQ für 20 Cent: “Für Leser des Männer-Magazins lohnt?s aber in jedem Fall. Sie nehmen ihr Heft, bekommen ‘Vanity Fair’ dazu, verschenken das Heft auf dem Bahnsteig, zerbrechen die CD im Zug und haben dennoch Geld gespart gegenüber dem ‘GQ’-Einzelkauf. Traurig dieses Dasein von ‘Vanity Fair'”

The Associated Press to Set Guidelines for Using Its Articles in Blogs
(nytimes.com, Saul Hansell)
“The Associated Press, one of the nation?s largest news organizations, said that it will, for the first time, attempt to define clear standards as to how much of its articles and broadcasts bloggers and Web sites can excerpt without infringing on The A.P.?s copyright.”

Leidenschaftlich leidenschaftslos?
(taz.de, Gina Bucher, 14.06.2008)
“Oh nein! Schweizer sind wirklich sehr intensiv. Allerdings diskret und unaufgeregt. Im Kleinen wie im Verborgenen. Deswegen bemerkt man ihre spontan aufglühenden Passionen nicht sofort, leider. Eine Ortsbegehung.”

Der rote Traktor darf mit ins Altersheim
(nzz.ch, Martin Merki, 14.06.2008)
Schöne Reportage aus einem Altersheim für Knechte: “Viele wollen nicht reden. Vielleicht empfinden sie die Fragen des Journalisten als Aushorchen. Auch Fotografieren lassen wollen sie sich auf keinen Fall. Sie winken ab wie Eingeborene, die Angst haben vor dem Diebstahl fremden Lebens und fremder Seelen.”

So lügt mal wieder die Werbung
(eleph.antville.org)
“Was da aussehen soll wie Italien ist in Wirklichkeit bei mir hinterm Haus. Sehen Sie selbst!”

Germany’s Next Toplessmodel (3)

“Bild” zeigte ja gestern großflächig einige Fotos aus einer älteren “Penthouse”-Ausgabe, weil darauf Aline, aktuell Kandidatin der ProSieben-Castingshow “Germany’s Next Topmodel”, zu sehen ist, und dichtete ihr einen “Nackt-Skandal” an (wir berichteten), den viele Medien seit gestern begierig weiterverbreiten.

Weil aber “Bild” heute noch einmal nachlegt, müssen wohl auch wir.

Schließlich behauptet “Bild” heute bereits auf der Titelseite, es seien “nach den ‘Penthouse’-Bildern jetzt auch Sex-Fotos aufgetaucht”. Aufgetaucht ist jedoch mit Blick auf die Quellenangabe ein großes Wort: Die “Sex-Fotos” (zwei harmlose Aufnahmen aus einer Foto-Love-Story des Panini-Jugendmagazins “Hey!”) stammen offenbar vom Fotografen Deniz Kalkavan, von dem auch die gestrigen “Penthouse”-Bilder waren.

Aber auch die neuen Fotos taugen nicht für einen “Skandal bei Heidi Klums Show”. “Bild” behauptet zwar, es seien “Bilder, die Folgen haben”. Doch davon will man bei “Heidi Klums Show” nichts wissen: “Die Bilder haben in der Sendung keine Folgen für Aline”, betont ProSieben-Sprecher Christoph Körfer auf Nachfrage. Die “Hey!”-Fotos spielten in der Show sogar überhaupt keine Rolle. Und bezüglich des “Bild”-Gerüchts, die Nacktfotos seien “angeblich (…) der Hauptgrund”, dass Aline bei den “Topmodels” in Bälde ausscheiden werde, empfiehlt der ProSieben-Sprecher vielsagend, die Sendung einfach mal aufmerksam zu verfolgen, um festzustellen, ob es stimmt.

Aber vielleicht mag man in der heutigen “Skandal”-Fortsetzung schon einen Fortschritt zu erkennen glauben. Anders als gestern wird darin immerhin an keiner Stelle mehr fälschlicherweise behauptet, Aline habe “alle belogen”, weil die “Topmodel”-Kandidatinnen im Vorfeld “schriftlich erklären” müssten, “dass es keine professionellen Nacktfotos gibt”. Doch der positive Eindruck erledigt sich, sobald man das Video gesehen hat, das “Bild” ihren Lesern heute online zeigt und zum Download aufs Mobiltelefon anbietet. Darin lügt “Bild” nämlich unbeirrt:

Bei der Anmeldung für “Germany’s Next Topmodel” müssen alle Kandidatinnen schriftlich erklären, dass es keine professionellen Nacktaufnahmen von ihnen gibt. Aline hat alle belogen.

Wie falsch “Bild” damit liegt, ja, wie wenig der Nachdruck von Alines Nacktfotos überhaupt zu einem “Skandal” taugt und wie verlogen das alles ist, zeigt übrigens auch ein Blick ins Archiv:

Eine der Kandidatinnen der ersten “Topmodel”-Staffel vor zwei Jahren war eine junge Frau namens Micaela Schäfer. Schäfer hatte sich vor ihrer Teilnahme schon wiederholt nackt fotografieren lassen. Und die Nachricht, dass sie deshalb bei der Wahl zur “Miss Germany 2004” disqualifiziert worden sei, sorgte sogar für einschlägige Schlagzeilen, ebenso wie ihre Affäre als “Nackt-Geliebte” eines Berliner CDU-Politikers. Mitmachen durfte sie bei den “Topmodels” trotzdem. Und ein Skandal war das damals nicht – nicht für ProSieben und nicht mal für “Bild”.

Blut ist dicker als Bohlen

Im Frühjahr hatte Dieter Bohlen eine Idee.

“Bild” nannte sie am 15. März: “Bohlen ist jetzt 1414-Reporter!” — und zeigte ein paar Fotos von Bohlen und seiner Freundin (“Bild” nennt sie “Carina”), von denen “Bild” und Bohlen behaupteten, er habe sie selbst auf den Malediven “mit Selbstauslöser” fotografiert.

Knapp einen Monat später war Bohlen zu Gast in der ZDF-Show “Johannes B. Kerner” und erklärte nach einigem Gefrotzel den “Sinn dahinter”:

Bohlen: Also meine Freundin wird ja gejagt von Paparazzis. Jeden Tag. Und wenn du natürlich selber Fotos…
Kerner: Das heißt, die fahren jeden Tag hinter ihr her, egal wo sie hinfährt und holen sie ab bei dir zuhause…
Bohlen: Ja, pass auf… ich komm aus der Tennishalle raus, seh’ mein’twegen Paparazzi, mach’ so ‘ne Fresse. Du kannst denen ja nicht mit ‘nem Tennisschläger ein’ über’n Schädel zieh’n — würd’ ich ganz gerne machen, weil es nervt total.
Kerner: Is’ auf lange Sicht kein gutes Rezept.
Bohlen: Wie, das mit’m Tennisschläger? Nee, genau. Und dann kommst du, guckst du raus und guckst böse. So. Und dann fotografieren die dich — bumm: Bohlen guckt böse. (Macht eine Schlagzeilengeste in die Luft.) “Das Doppelleben von Dieter Bohlen! In seinem Privatleben ist er überhaupt nie lustig! Er ist total deprimiert! Er liegt am Boden!” Und so weiter. Die Scheiße muss ich mir doch nicht immer geben. Dass ich da am Boden lieg’ und wer weiß was. Und wenn wir jetzt ab und zu, Carina und ich, ‘n paar Privatfotos einfach rausgeben, ist dieser Druck auf diese Paparazzis auch nicht mehr so da, weil dann können die ihre blöden Fotos hoffentlich irgendwann nicht mehr verkaufen.

Genutzt hat das offenbar nichts. Denn “Bild” orakelt heute:

"NACKTFOTOS AUFGETAUCHT"

(…) Ui-ui-ui, was ist denn DA bloß passiert? Es sind Nacktfotos von Pop-Produzent Dieter Bohlen (53) und seiner Freundin Carina (23) aufgetaucht, die das Pärchen nahtlos brutzelbraun gebraten und splitterfasernackt in einer Bucht auf Mallorca zeigen.

Die Nackig-Bilder wurden von einer Berliner Zeitung gedruckt – und sind auch im Internet (…) zu bewundern.

Bohlen, der auf Mallorca urlaubt, ist entsetzt, hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Er ließ die Veröffentlichung der Fotos verbieten und sogar Schmerzensgeld verlangen. (…)

“Bild” zeigt die “Nackig-Bilder” nicht, sondern findet es “erstaunlich, dass Bohlen wegen der Nacktfotos so heftig reagiert”, und spekuliert anschließend eifrigst über eine angebliche Busen-OP von Bohlens Freundin. Außerdem druckt “Bild” — quasi als “Fotobeweis”-Ersatz — eines der Bohlenschen 1414-Fotos aus vom März (“Ihr Busen ist offensichtlich sehr gewachsen”). Dass die Busengrößenfrage damals für “Bild” kein Thema war, bleibt seltsamerweise unerwähnt.

Merkwürdig auch: Bei der von “Bild” anonymisierten Berliner Zeitung handelt es sich um das “Bild”-Schwesterblatt “B.Z.”, wo die Nacktfotos von Dieter Bohlen auf der Titelseite der "B.Z."“Nackig-Fotos” vorgestern Titelstory waren. Die “B.Z.” schrieb: “Robinson Bohlen zeigt sein nacktes Badeglück” — und hatte allzu pikante Körperstellen mit kleinen gelben Sonnensymbolen unkenntlich gemacht (siehe Ausriss).

Und: Auf der Internetseite der “B.Z.” ist der Artikel nicht mehr verfügbar. Und heuteblog.de, wo die “B.Z.”-Titelseite in einem Blogeintrag abgebildet war, hat das Titelseiten-Bild geschwärzt, nachdem man dort gestern “gegen 21.30 Uhr von der B.Z.-Redaktion (…) gebeten bzw. aufgefordert [worden sei], diesen Ausriss zu entfernen”. “Bild” hingegen gibt (anders als Bild.de übrigens) heute eine komplette Webadresse an, auf der ausschließlich Faksimiles des “B.Z.”-Berichts zu sehen sind — hochgeladen von einem anonymen Nutzer, der in seinem Profil Vor- und Nachnamen von Bohlens Freundin verwendet und über “sich” schreibt: “Offener Typ, Kontakfreudig, Spaß am Leben!!!! Ich bin Weiblich und Vergeben. bei Hamburg, Deutschland”

Was für eine knifflige Situation: Da gibt es also “Nackig-Fotos”, wie gemacht für “Bild”. Andererseits gibt es da ja diese langjährige Freundschaft zwischen “Bild” und “Pop-Titan” — und der will die Fotos offenbar partout nicht in der Zeitung sehen — auch nicht in der “B.Z.”. Aber die Fotos zu verurteilen als “Aufnahmen aus dem Privatbereich, die kein Mensch von sich in der Zeitung sehen möchte”, klappt auch nicht, weil es sich bei “der Zeitung” ja ausgerechnet ums “Bild”-Schwesterblättchen handelt. Ein Dilemma! Und der Ausweg? Ein abstruser Gedanke:

Da wird man die “B.Z.”-Fotos doch wohl nicht selber ins Internet gestellt haben.
 
Nachtrag, 17.6.2007: Inzwischen finden sich auch auf der von “Bild” angegebenen Internetadresse keine Inhalte mehr. Dort heißt es nur noch, der Nutzer sei “nicht mehr (…) aktiv”. Bild.de hat den Hinweis auf den Namen der Internetseite inzwischen getilgt, den Text entsprechend angepasst. Dort heißt es nun nur noch:

Die Nackig-Bilder wurden von einer Berliner Zeitung gedruckt – und waren auch im Internet zu bewundern.

Mehr dazu hier.

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