Danke für die vielen Hinweise!
Nachtrag, 17. Juli. Bild.de hat die Formulierung korrigiert.

Vielen Dank an Michael H. für den Hinweis!
Nachtrag, 16. Juli. Na also.
Da scheinen die Profis von “Bild” ja wieder eine richtige Exklusiv-Geschichte ausgegraben zu haben. Groß lacht heute Jürgen Klinsmann von der Seite 1, und daneben steht:
Wobei der aufmerksame “Bild”-Leser sich an dieser Stelle schon fragen könnte: Traumvilla? Traumfrau? Traumwetter? Ist das nicht exakt das alte Leben des Jürgen Klinsmann?
“Welcome to Klinsi Beach” steht über dem Artikel im Inneren. Und: “Sein neues Leben nach dem Rücktritt”. Frisch und erholt sieht Klinsmann auf den vielen Fotos aus, die das “neue Leben” illustrieren. So, als hätte die WM gar keine Spuren hinterlassen.
Ach so: Hat sie auch gar nicht. Die Fotos, auch das fast halbseitige, stammen aus einer Zeit, als Klinsmann noch gar nicht Bundestrainer war. Und wenn man genau liest, steht das auch da. “So zeigte er sich den BILD-Reportern schon bevor er Bundestrainer wurde”, heißt es in einem Bildtext. Und im Artikel steht:
BILD erklärt, wie Klinsi (…) am Pazifikstrand Kraft tanken will für die Zukunft. Dazu zeigt BILD Fotos von früheren Besuchen bei Klinsi.
Alles korrekt als Symbolfotos gekennzeichnet also.
Aktuelle Fotos von Klinsmann am “Klinsi-Beach” kann es auch schon deshalb nicht geben, weil er anscheinend noch gar nicht wieder in Kalifornien ist. Aber im Dezember 2004 war er es. Und damals hatte “Bild”-Autor Walter M. Straten ihn dort getroffen und darüber berichtet (“BamS-Besuch beim Bundestrainer”). Was er damals sah (und was “Bild” bis kurz vor der WM regelmäßig anprangerte), hat er einfach noch einmal aufgeschrieben.
Dass sich das “neue Leben” des Jürgen Klinsmann so wunderbar mit den Fotos aus dem alten Leben des Jürgen Klinsmann illustrieren lässt, liegt daran, dass sich beide offenbar nicht unterscheiden. Das macht zwar die große “Bild”-Schlagzeile abwegig. Aber wenigstens war es so für “Bild” leichter, Klinsmanns Zukunft optisch “nachzuempfinden”.
“Bild” hat sich verpflichtet, den Pressekodex einzuhalten. Zu dessen Grundsätzen gehört, dass eine Zeitung, die vom Presserat öffentlich gerügt wurde, diese Rüge selbst abdrucken muss (Ziffer 13). Eine Richtlinie konkretisiert diese Pflicht:
Der Leser muss erfahren, welcher Sachverhalt der gerügten Veröffentlichung zugrunde lag und welcher publizistische Grundsatz dadurch verletzt wurde.
Soweit die Theorie.
Im Dezember 2004 rügte der Presserat die “Bild”-Zeitung dafür, dass sie mit ihrer Berichterstattung die Schauspielerin Sibel Kekilli “entwürdigt” habe. “Bild” veröffentlichte diese Rüge nach langen Wirren mit fünfzehnmonatiger Verspätung, und zwar so:
Tja. Und das soll reichen? So sieht die schärfstmögliche Sanktion aus, die das Kontrollorgan der deutschen Presse aussprechen kann?
Auf die Fragen gibt es nun eine Antwort vom Presserat: Ja, das reicht. Mehr Rüge im eigenen Blatt muss nicht sein.
Wir hatten uns beim Presserat über die “Bild”-Zeitung beschwert (Beschwerdesache BK1-71/06):
Es ist sicherlich weder im Sinne des Presserates, noch im Sinne der Selbstverpflichtung der Verlage, dass sich gerügte Presseorgane ihrer Pflicht zum Abdruck öffentlicher Rügen auf diese Weise entledigen können, die dem Leser keinerlei Möglichkeit gibt, Anlass und Inhalt der Rüge nachzuvollziehen.
Der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserates erklärte unsere Beschwerde nun für “unbegründet”:
Die sehr knapp gehaltene Rügenveröffentlichung hält die inhaltichen Vorgaben des Pressekodex ein. Es wird mitgeteilt, dass der Presserat BILD wegen der Berichterstattung im Februar 2004 zur Schauspielerin Sibel Kekilli gerügt hat. Der Leser erfährt außerdem, nach welchen Ziffern des Pressekodex diese Maßnahme ausgesprochen wurde. Dass Leser nicht ausführlicher, etwa über den Kontext der Presseratsbewertung oder über den Inhalt der Kodexziffern 1 und 12 informiert werden, verletzt Ziffer 16 des Pressekodex nicht. Die Entscheidung über eine darüber hinausgehende Information von Leserinnen und Lesern liegt im redaktionellen Ermessen der Zeitung. Sie trägt auch das Risiko möglicher Nachfragen oder Irritationen von Lesern.
Das ist für “Bild” (und andere Zeitungen) gut zu wissen. Wenn Sie jemanden entwürdigen, müssen sie schlimmstenfalls als Sanktion vom Presserat zwei Jahre später eine solche Notiz veröffentlichen:
Und natürlich “das Risiko möglicher Nachfragen” tragen.
Diese kleine Meldung stand gestern in der “Bild”-Zeitung:
Und es stimment offenbar, dass Mickey Rourke sich einen Teil des kleinen Fingers abgeschnitten hat. Es gibt auch eine aktuelle Meldung des “World Entertainment News Network” (WENN) dazu. Sie beginnt allerdings so:
Mickey Rourke once had an unusual way of dealing with his anger – he cut off his finger.
Hervorhebung von uns.
Daraus wird deutlich, dass die Geschichte nicht ganz so aktuell ist, wie sie in “Bild” – und übrigens auch in anderen Medien – klingt. Im Juli 2005 erzählte er die Geschichte beispielsweise dem “Stern” und im August 2005 der “Süddeutschen Zeitung”. In beiden Interviews wird auch deutlich, wann sich das Ganze ungefähr zugetragen hatte: Nämlich vor “achteinhalb Jahren”, wie die “Süddeutsche” vor einem Jahr schrieb.
Mit Dank an Lukas J. für den sachdienlichen Hinweis.

Jeder unserer Leser, der sich die Mühe gemacht hat, sich zum Vergleich durch Bild.de, diverse Vereinsseiten, Internetangebote und die Wikipedia zu klicken, hätte einen Preis verdient.
Das können wir uns leider nicht leisten — aber wir wollen uns immerhin mit drei BILDblog-Kaffeetassen bedanken. Sie gehen an: Patrick P., Stefan P. und Matthias P. Und den Hauptpreis, ein BILDblog-T-Shirt, bekommt für rund 150 gefundene Fehler: Gilad R.!
Und um einen Eindruck von der Bundesliga-Kompetenz von Bild.de zu vermitteln, haben wir 100 Fehler aus den Tabellen in einer kleinen etwas größeren Übersicht zusammengestellt:
Wir werden nie erfahren, wie viele Fehler genau in der Datenbank steckten, mit der Bild.de scheinbar über die Mannschaften der Fußball-Bundesliga-Saison 2006/07 informieren wollte. Die folgenden 100 Fehler sind keine vollständige Liste. (Einige der Fehler hat Bild.de inzwischen korrigiert.)
Alemannia Aachen:
Hertha BSC
DSC Arminia Bielefeld:
VfL Bochum:
Werder Bremen
Energie Cottbus:
Borussia Dortmund:
Hamburger SV:
Hannover 96
Eintracht Frankfurt:
Borussia Mönchengladbach:
Bayer 04 Leverkusen:
1. FSV Mainz 05:
Bayern München:
1. FC Nürnberg:
VfB Stuttgart:
VfL Wolfsburg:

Allen Mitspielern vielen Dank fürs Recherchieren!
Es gibt bekanntlich verschiedene Dinge, mit denen “Bild” so ihre Probleme hat. Um nur zwei zu nennen: Manchmal müssen Mitarbeiter Fotos betexten, obwohl sie gar nicht wissen, was darauf zu sehen ist. Und manchmal veröffentlicht “Bild” Fotos, mit denen sie möglicherweise Persönlichkeitsrechte verletzt.
Während der WM hat “Bild” nun einen Weg gefunden, wie sich diese beiden Probleme hervorragend kombinieren lassen: Den “BILD-Handy-Reporter”. Und wer nun gehofft hatte, dass diese Aktion mit dem Ende der WM ausläuft, der wird enttäuscht:
Natürlich kann jeder selbst entscheiden, ob er für “Bild” den Paparazzo machen will, oder nicht. Aber man sollte dabei zweierlei bedenken. Erstens können die Fotografierten meist nicht entscheiden, ob sie überhaupt fotografiert werden wollen (Stichwort: Persönlichkeitsrechte). Und zweitens gibt es keine Garantie dafür, dass die Geschichte, die “Bild” dann zu dem Leser-Foto macht, auch stimmt (Stichwort: Ahnungslos Fotos betexten).
Diese Ahnungslosigkeit demonstriert “Bild” schon gleich zum Auftakt der Aktion. So schreibt sie zum heutigen Schnappschuss, der einen Polizisten zeigt, der während der Fahrt mit dem Handy telefoniert:
Lieber Schutzmann – das ist dreister, als die Polizei erlaubt. Dafür sind wohl mindestens 40 Euro für die Kaffeekasse seiner Polizeiwache fällig.
Denn laut Bußgeldkatalog gibt es für diese Ordnungswidrigkeit 40 Euro Strafe und einen Punkt in Flensburg.
Nun ja, nicht unbedingt. Denn was “Bild” dabei nicht berücksichtigt: Polizisten genießen nach Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Sonderrechte. Das heißt, sie sind von den Vorschriften der StVO befreit, “soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist”.
Ob Paragraph 35 StVO hier greift, wissen wir natürlich nicht, “Bild” und der Leser-Reporter aber offenbar auch nicht. Deshalb, wie gesagt: Paparazzi, Vorsicht!
Mit Dank an Conrad G. für den sachdienlichen Hinweis.
Okay, es ist im Original leicht zu erkennen, was den “Bild”-Mitarbeiter beim Betexten des Nacktfotos von Andrea Kempter auf der Seite 1 der heutigen Zeitung abgelenkt haben könnte. Trotzdem: Frau Kempter ist nicht “Sat.1-Wetterfee”, sondern N24-Wetterfee.
Danke an Nik N. für den Hinweis!
Nachtrag, 21.35 Uhr. Ja: Auch der “Playboy”, aus dem die Fotos stammen, schreibt, Frau Kempter arbeite u.a. für Sat.1. Nur bei dem Sender weiß man nichts davon: “Sie ist ausschliesslich für N24 als Wetter-Moderatorin tätig. Ausschliesslich.”