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“Bild” pfeift aufs Gericht – und zeigt das Gesicht

Heute hat vor dem Oberlandesgericht in Celle der Prozess gegen zwei mutmaßliche „IS“-Rückkehrer begonnen. „Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung und Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat“ lautet der Vorwurf, entsprechend groß ist das Interesse der Medien.

In einer Anordnung hatte das Gericht zuvor festgelegt, dass die Angeklagten nur verpixelt gezeigt werden dürfen. Die dpa hat sich daran gehalten und die Fotos nur mit Unkenntlichmachung veröffentlicht.

„Bild“ — n a t ü r l i c h — nicht.

Inzwischen hat Bild.de das Foto ausgetauscht — und zeigt jetzt eins, auf dem der Mann noch besser zu erkennen ist.

(Der Vollständigkeit halber: Unkenntlichmachungen von uns.)

Nun könnte man argumentieren, dass sich der Angeklagte vor etwas mehr als zwei Wochen ja auch von der “Süddeutschen Zeitung” und dem NDR hat fotografieren und filmen lassen. Die Leute von “Bild” aber begründen die Missachtung der gerichtlichen Anordnung so:

Die blutigen Bilder seiner Kämpfer präsentiert ISIS regelmäßig im Internet, prahlt damit, rekrutiert neue Mitglieder. Doch stehen zwei dieser Kämpfer in Deutschland vor Gericht, sollen sie plötzlich unkenntlich gemacht werden? Da macht BILD nicht mit.

Mit Dank auch an Wolfram S., @RamisOrlu, Sebastian R., Bernhard W., Heinz B., Christian M. und Daniel!

Nachtrag, 16.55 Uhr: Inzwischen haben wir auch die sitzungspolizeiliche Anordnung des Gerichts gefunden (PDF). Darin steht:

Bei den Filmaufnahmen ist sicherzustellen, dass das Gesicht der Angeklagten vor der Veröffentlichung und vor einer Weitergabe der Aufzeichnungen an Fernsehveranstalter oder andere Medien durch ein technisches Verfahren anonymisiert wird und nur eine Verwendung in anonymisierter Form möglich ist.

Das habe der Senat aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes entschieden, erklärte uns die Gerichtssprecherin, und dabei sei ihm durchaus bewusst gewesen, dass einer der Angeklagten bereits im Fernsehen zu sehen gewesen sei.

Und was hält das Gericht von der Veröffentlichung? Die Gerichtssprecherin: “Die Anordnung ist seit Wochen für jeden zugänglich. Mit der Veröffentlichung wurden die Auflagen nicht eingehalten.”

Auf die Frage, ob “Bild” nun mit Konsequenzen rechnen muss, verwies die Sprecherin auf einen weiteren Punkt in der Anordnung, in der es heißt:

Kommen akkreditierte Pressemitarbeiter den Aufforderungen nicht nach, so können ihre Presse- und Medienunternehmen die Akkreditierung verlieren. Darüber entscheidet der Vorsitzende.

Nachtrag, 18:40 Uhr. “Bild” ist nun tatsächlich vom Prozess ausgeschlossen worden. Das hat der Vorsitzende Richter entschieden, wie uns die Gerichtssprecherin bestätigte.

Nachtrag, 4. August: In der heutigen Ausgabe nennt “Bild” die Sache einen “Eklat vor Gericht”, und Bild.de-Chef Julian Reichelt beklagt sich erwartungsgemäß über den …

Nun will das Gericht die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten schützen. Die Medien sollen diese Männer, die sich der schlimmsten Terrororganisation der Welt angeschlossen haben, nur gepixelt zeigen.

BILD hat sich dieser Anordnung widersetzt – und wurde deswegen vom Prozess ausgeschlossen. Mit Verlaub, Herr Richter Meier, damit schützen Sie die Falschen.

Wenn ISIS seine blutrünstigen Taten verübt, posieren die Täter mit abgeschlagenen Köpfen, um Angst und Schrecken zu verbreiten. Wenn die Terroristen sich aber vor einem deutschen Gericht für ihre Taten verantworten sollen, dürfen sie plötzlich nicht mehr erkannt werden? Das ist absurd!

BILD wird sich gegen diese Entscheidung wehren. Sie ist ein Angriff auf die Pressefreiheit!

Im Kleinermachen ist “Bild” ganz groß

Momentan ist in den großen europäischen Fußballligen Sommerpause, die Mannschaften bereiten sich in Trainingslagern und Testspielen auf die kommende Saison vor. Und vor allem ist Transferzeit! Das bedeutet für die Medien: wilde Wechselgerüchte, angebliche Transfer-Hämmer und reichlich Möglichkeiten für falsche Berichte.

Gestern schrieb die “Bild”-Zeitung:

Und bei Bild.de hieß es entsprechend:

Es geht um Stürmer Mario Gomez, der bisher beim italienischen Erstligisten AC Florenz spielte, und um den Verein, für den er in der anstehenden Saison auflaufen wird: Beşiktaş Istanbul. Dass Gomez nach Istanbul geht, galt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung als sicher, in der Hinsicht konnte “Bild” also nichts mehr verbocken. In allen anderen Hinsichten haben es die Sportexperten aber problemlos hinbekommen.

Es fängt schon an mit der Grafik zur Ablösesumme:

Dazu heißt es:

Gestern in Florenz die abschließenden Verhandlungen mit seinem Ex-Klub Fiorentina (kassiert rund 6 Mio Ablöse), heute Vormittag die Unterschrift und der Flug in die Türkei.

Das Problem dabei: Der AC Florenz hat Mario Gomez nicht nach Istanbul verkauft, sondern nur ausgeliehen. Daher ist es uns auch ein Rätsel, wie die Autoren Kai Psotta und Phillip Arens auf die “6 Mio Ablöse” kommen. Aber vielleicht ist “Bild”-Mann Arens einfach nicht nur gut im Trauernde-Menschen-nicht-in-Ruhe-lassen, sondern auch im Zahlenausdenken.

Ebenfalls falsch ist das Gehalt von Gomez in Istanbul, das die Autoren nennen:

Jetzt wollte ihn Florenz loswerden. Auch, weil sich sein Gehalt von geschätzten 4 Mio Euro netto pro Jahr auf rund 5 Mio erhöht hätte (Vertrag bis 2017). In Istanbul soll er laut italienischen Medien rund 5,5 Mio netto kassieren. Finanziell geht es nicht abwärts …

Und ob es das geht. Mario Gomez wird im kommenden Jahr 3,5 Millionen Euro verdienen. Die Aussage im Teaser, dass sein Gehalt “immer größer” werde, ist also falsch.

Überhaupt: Woran “Bild” und Bild.de den “Gomez-Absturz” erkennen wollen, verraten sie nicht. Es scheint aber mit den Vereinen zu tun zu haben, bei denen der Stürmer bisher gespielt hat beziehungsweise nun spielt — und die “immer kleiner” werden sollen.

Nun ist es nicht ganz einfach, den AC Florenz mit Beşiktaş Istanbul zu vergleichen, also einen Erstligisten aus Italien mit einem aus der Türkei. Aber gut, versuchen wir’s. Nur: Was heißt “kleiner” bei Fußballvereinen?

Für Kai Psotta und Phillip Arens ist es offenbar ein Kriterium, in welchem europäischen Wettbewerb beide Klubs in der nächsten Saison antreten werden:

Gomez in Istanbul. Europa League statt Königsklasse.

Stimmt, Beşiktaş wird in der Europa League spielen. Allerdings hat sich der AC Florenz in der vergangenen Saison auch nicht für die “Königsklasse” Champions League qualifiziert, sondern ebenfalls nur für die Europa League. In Hinblick auf den europäischen Wettberwerb hat der Wechsel nach Istanbul für Mario Gomez also keine Veränderung bewirkt.

Andere Vergleiche, mit denen sich die “Absturz”-These überprüfen ließe, nennen die beiden Autoren nicht. Daher hier mal ein paar Vorschläge:

Facebook-Fans
Beşiktaş Istanbul hat bei Facebook etwa 5,5 Millionen Anhänger und damit mehr als dreimal so viele wie der AC Florenz.

Stadiongröße
Noch in diesem Jahr wird Beşiktaş in die Vodafone Arena einziehen. Nach der Fertigstellung wird das Stadion 41.903 Plätze haben. Bis das soweit ist, tritt das Team im Atatürk Olimpiyat Stadı mit 76.092 Plätzen an.

Im Stadio Artemio Franchi in Florenz kommen 47.282 Fans unter.

Titelsammlung
Beşiktaş gewann bisher 13 Mal den Meistertitel in der türkischen Süper Lig. Dazu kommen neun Pokalsiege und acht Superpokalsiege.

Der AC Florenz wurde in seiner Vereinsgeschichte zweimal italienischer Meister, sechsmal Pokalsieger und einmal Superpokalsieger. Dazu kommen ein Sieg im Europapokal der Pokalsieger und einer beim Mitropacup.

Marktwert des Kaders
Laut dem Onlineportal transfermarkt.de (das auch zum Axel-Springer-Verlag gehört) beläuft sich der Gesamtmarktwert des Profiteams von Beşiktaş Istanbul auf 126,5 Millionen Euro, der des AC Florenz auf 108,78 Millionen Euro. Solche Marktwerte sind durchaus mit Vorsicht zu genießen. Aber auch sie sprechen nicht für die “Absturz”-Überschrift von “Bild” und Bild.de.

In der Online-Version des Textes ist die Passage zum Gehalt von Mario Gomez inzwischen übrigens geändert (“In Istanbul verdient er laut Klub-Info 3,5 Mio.”), genauso die Aussagen zur Ablösesumme (“Am Donnerstagmorgen gab Besiktas die Verpflichtung offiziell bekannt: Zunächst leihen die Türken Gomez nur aus, besitzen aber eine Kaufoption.”). Das Teaserbild hat die Redaktion ebenfalls aktualisiert:

In der “Bild”-Zeitung von heute geht es auch noch einmal um Gomez’ Türkei-Wechsel:

Kein Wort davon, dass im Sportteil vom Tag davor von einer Ablösesumme die Rede war. Aber was interessiert schon der Fehler von gestern? Gerade in der aufregenden Transferzeit.

Die Unfuglotsen von Bild.de lassen es wieder beinahe krachen

Puh, da hätte es beinahe mal wieder geknallt, also in der Fantasie der Bild.de-Redakteure.

Ein Amateurfilmer hatte ein, nun ja, Manöver von zwei Passagiermaschinen auf dem Flughafen in Birmingham aufgenommen und das Video bei Youtube hochgeladen. Bild.de hat die Aufnahmen zweimal hintereinandergeschnitten (weil die 21 Sekunden sonst nicht für den Sprechertext gereicht hätten) und ein kleines Drama daraus gestrickt:

Aber wie so oft im Beinahe-Journalismus hat Bild.de eine ganz eigene Interpretation des Beinahe-Geschehens.

Der erste Komplettquatsch steckt in der Behauptung “Zwei auf einer Landebahn”. Bild.de glaubt, dass beide Flugzeuge landen. Aber das stimmt nicht: Das hintere Flugzeug landet, das vorder startet. Der Flughafen in Birmingham hat nur einen “Runway” in Betrieb, der sowohl für Starts als auch für Landungen genutzt wird.

Der Sprecher im Bild.de-Video sagt über den Piloten der vorderen Maschine:

Weil hinter ihm ein Airbus A320 landen will, startet er kurzerhand durch. Mit seinem bedachten Handeln verhindert er vielleicht ein Unglück.

Um herauszufinden, dass er nicht durchstartet, sondern lediglich startet, hätte ein Blick in die Beschreibung des Originalvideos gereicht:

Landing Airbus A320 and Embraer 195 taking off at BHX showing that pilots and controllers sometimes don’t have very long to make decisions.

Und auch die angeblich gerade noch so verhinderte Kollision auf der Start- und Landebahn ist aller Wahrscheinlichkeit nach ein Gedankenspiel von Bild.de. Zunächst dürfte die Perspektive der Videoaufnahme — wahrscheinlich von einem relativ weit entfernten Punkt mit einem Teleobjektiv gefilmt — die Situation verzerren und den Abstand der Flugzeuge deutlich geringer erscheinen lassen.

Ein Fluglotse, der an einem deutschen Verkehrsflughafen arbeitet, erklärte uns, dass das Bildmaterial einen Vorgang zeige, “der völlig legal und sicher ist und in dieser Form mehrere hundert Mal täglich allein in Deutschland vorkommt”:

Vorne startet ein Flugzeug, kurz danach setzt dahinter ein landendes Flugzeug auf. Hat das vorausfliegende Flugzeug dabei das Pistenende noch nicht überflogen, spricht man von “Reduced Runway Separation”, also reduzierter Pistenstaffelung.

Um ihre Beinahe-Crash-These zu untermauern, hat sich die Bild.de-Videoredaktion noch einen Beleg ausgedacht. Der Sprecher sagt:

Der Tower hatte den Piloten zuvor mit einem Close Call vor der anderen Maschine gewarnt.

Einen “Close Call” gibt es in der Fluglosten-Sprache nicht. Der Ausdruck bedeutet “Beinaheunfall” oder “knappe Sache” — und steht einzig als Titel über dem Youtube-Video des Amateurfilmers.

Mit Dank an Christian G.!

Bild  

“Bild” druckt freiwillig zu kleine Gegendarstellung

Die heutige Titelseite der “Bild”-Zeitung sieht auf den ersten Blick ganz normal aus: ein bisschen Fußball (“Neuer Zwirn für Schweini”), ein bisschen mehr vom Wir-gegen-die-Griechen-Gefühl (“Merkel rettet Griechenland mit unserem Geld!”), was Kurioses (“Betrunkener Einbrecher schläft im Kofferraum ein”). Oben rechts wird’s aber eher ungewöhnlich, da steht nämlich das hier:

Sie bezieht sich auf die riesige “Bild”-Titelstory vom 17. Juni, in der das Blatt keinen Zweifel daran ließ, was nach der Urteilsverkündung im Tuğçe-Prozess (BILDblog berichtete) passiert ist:

Das Besondere an der Gegendarstellung auf der “Bild”-Titelseite von heute: Sie hätte in dieser Form gar nicht abgedruckt werden müssen.

Vor zwei Wochen hat das Landgericht Berlin zugunsten von Sadija M. eine einstweilige Verfügung erlassen und die “Bild”-Zeitung dazu verdonnert, eine Gegendarstellung abzudrucken. Gegen diese Abdruckanordnung hat “Bild” Widerspruch eingelegt, eine mündliche Verhandlung folgt in der kommenden Woche. Trotzdem hat sie schon heute eine Gegendarstellung veröffentlicht, allerdings nicht entsprechend den Vorgaben des Gerichts.

Warum? Der Grund könnte in eben diesen gerichtlichen Vorgaben liegen: Demnach muss das Wort “Gegendarstellung” in der Größe der Dachzeile der Erstveröffentlichung (“EKLAT NACH DEM HAFTURTEIL”) gedruckt werden, der dazugehörige Text (“In der BILD-Zeitung vom 17.06.2015 haben Sie auf …”) in der Größe der einstigen Überschrift (“Mutter des Schlägers spuckt auf Tugce-Foto!”). Das würde bedeuten, dass die Gegendarstellung am Ende in etwa so aussieht, wie die von Heide Simonis aus dem Jahr 2006.

Felix Damm, Anwalt von Sadija M., vermutet, dass die “Bild”-Zeitung sich mit dem Abdruck der kleinen Version für die mündliche Verhandlung wappnen will:

Es scheint die Hoffnung zu bestehen, das Gericht werde von der verfügten Abdruckanordnung derart abweichen, dass mit dem Abdruck der verkleinerten Version der gerichtlichen Entscheidung genügt wurde. Ich gehe allerdings davon aus, dass die „Bild“-Zeitung die Gegendarstellung noch einmal drucken muss, dann deutlich größer.

Warum “Bild” bei der Position bleibt, Sadija M. habe auf das Tuğçe-Foto gespuckt, steht auf Seite 6 der heutigen Ausgabe:

Dem Gericht legte [M.] eine eidesstattliche Versicherung vor, nach der sie nicht gespuckt habe.

Wir glauben, dass Frau [M.] lügt, und bleiben deshalb bei unserer Darstellung und werden Strafanzeige stellen.

Mehrere Zeugen haben den Vorgang beobachtet und gegenüber BILD bestätigt.

Interessanterweise berichteten auch andere Medien von einem Spucken nach der Verhandlung, sie ordneten es im Gegensatz zur “Bild”-Redaktion aber nicht unmittelbar Sadija M. zu.

Ihr Anwalt Felix Damm sagt, ihn erinnere die Art der “Bild”-Berichterstattung über seine Mandantin an eine “moderne Form der Sippenhaft”:

Als Sanel M. im Gefängnis saß, hat sich die “Bild”-Zeitung dessen Bruder vorgenommen. Als sie damit durch war, kam die Mutter dran. Es wird versucht, der Öffentlichkeit eine schuldige Familie zu präsentieren.

Deswegen gehe Familie M. nun juristisch gegen einzelne Veröffentlichungen vor. Erste Unterlassungserklärungen konnte sie bereits einsammeln. Zum Beispiel hatte “Bild” auch ein unverpixeltes Foto der Mutter abgedruckt. Das Blatt darf es nun nicht mehr zeigen — weiß sich aber natürlich zu helfen und druckt heute einfach ein anderes Foto der Mutter, schon wieder ohne jede Unkenntlichmachung. Auch dagegen wird sie sich nun wehren.„"

Was die Polizei will, ist “Bild” doch egal

Momentan geistert ein Handyvideo durch die Sozialen Netzwerke, das einen hilflosen älteren Mann zeigt, der von einer 17-Jährigen und einem 20-Jährigen übel verprügelt wird. Bild.de berichtet seit vorgestern fleißig darüber, drei Artikel hat das Portal inzwischen veröffentlicht. Der aktuellste endet so:

Im selben Artikel verbreitet Bild.de das Video.

Genauso wie schon im ersten der drei Artikel und im zweiten. Die Printausgabe zeigte gestern vier große Standbilder aus der Videoaufnahme. Und auf der “Bild”-Facebook-Seite und im hauseigenen Twitter-Kanal teasert die Redaktion mit einem Bild, das einen Tritt des Mädchens ins Gesicht des Rentners zeigt.

Aus zwei Gründen warne man davor, das Video weiter zu verbreiten, erklärte uns Rüdiger Ulrich, Sprecher der Polizei Salzgitter:

Das unerwünschte Aufzeichnen von Personen in deren Wohnung ist unter Strafe gestellt. Gleiches gilt, wenn jemand diese Aufnahmen verbreitet.

Oder wie die Polizei Braunschweig noch deutlicher bereits vorgestern auf ihrer Facebook-Seite schrieb (mit interessanten Antworten der Polizei im Kommentarbereich):

Wir danken allen für die eingegangenen Hinweise und weisen darauf hin, dass das Teilen oder die weitere Verbreitung dieses Videos eine Straftat gem. § 201 a StGB (Verletzung des pers. Bereichs durch Bildaufnahmen) darstellt und strafrechtlich verfolgt werden muss.

Außerdem sei der Warnhinweis eine Präventivmaßnahme der Polizei gewesen, so Ulrich:

Wir wollen damit möglichen Reaktionen von Personen vorbeugen, die schnell mal strafrechtlich relevante Dinge äußern, wie: “Mit denen müsste dieses oder jenes anstellen.” Und wir wollen Belagerungszustände beim Opfer und auch bei den Tatverdächtigen vermeiden.

Dass diese Befürchtungen sehr berechtigt sind, kann man auf der Facebook-Seite der “Bild”-Zeitung nachverfolgen, wo der vom Prügelvideo aufgeheizte Mob schon eifrig dabei ist, die Adressen und Telefonnummern der Täter herauszufinden.

Von Seiten der Polizei Salzgitter, so ihr Sprecher Rüdiger Ulrich, sei der Fall inzwischen aufgeklärt und werde nun strafrechtlich aufgearbeitet, jegliche Informationen seien vorhanden. Ein weiteres Verbreiten der Videoaufnahmen sei daher sowieso nicht nötig.

Auf die Frage, was er von der Verbreitung des Videos bei Bild.de halte, sagt Ulrich:

Nicht alles, was “Bild” und Bild.de veröffentlichen, ist hilfreich für die Polizeiarbeit.

Wie fatal die sensationsgierige Berichterstattung für die Aufklärung eines Verbrechens sein kann, hat gerade erst der Gerichtsprozess im Fall Tuğçe gezeigt.

Mit Dank an noir, Pauli und Christian S. und Anonym.

Nachtrag, 10. Juli: Da die Polizei Braunschweig auf ihrer Facebookseite schreibt, dass die weitere Verbreitung des Videos eine Straftat darstelle, die strafrechtlich verfolgt werden müsse, kam die Frage auf, ob das auch für Bild.de gilt. Die zuständige Staatsanwaltschaft Braunschweig erklärte uns auf Nachfrage:

Bei einem Verstoß gegen § 201a des Strafgesetzbuchs handelt es sich um ein absolutes Antragsdelikt. Wir können es also erst dann verfolgen, wenn ein Strafantrag vorliegt.

Und der muss vom Geschädigten kommen, in diesem Fall also von dem älteren Mann, in dessen Wohnung die Aufnahmen gemacht wurden. Sollte er keinen Strafantrag stellen, hat die Veröffentlichung für Bild.de (genauso wie für “RTL2”, das das Video in seinen Nachrichten gezeigt hat) keine rechtlichen Folgen.

Außenstehende könnten zwar auch Anzeige erstatten, so die Staatsanwaltschaft. Dann würde die Behörde Kontakt zum Geschädigten aufnehmen, um die Anzeige zu prüfen. Einem Strafantrag komme das aber nicht gleich.

Bild.de lockt Leser mit frechen Früchtchen an die Spielautomaten

Es gibt in der Redaktion von Bild.de eine auffallende Affinität für sogenannte Online-Slot-Machine-Games, also für einarmige Banditen im Internet. Zum Beispiel fürs Spiel “7 Slots”, das, so Bild.de, “für wahre Adrenalinschübe” sorge:

Das “Slot-Game” sei spannend …

In “7 Slots” steigt die Spannung praktisch bei jedem Dreh der Walzen! Gewinnen Sie Freispiele oder sogar den ganz großen Gewinn an Spiel-Chips?!

… das Richtige für Gewinnertypen …

Im kostenlosen Slot-Game “7 Slots” lassen Sie die Walze rollen und Sahnen [sic] ordentlich Punkte ab

… und einfach das “perfekte Spiel”:

“7 Slots” ist das perfekte Spiel für den Adrenalin-Kick zwischendurch. Zocker kommen hier garantiert auf ihre Kosten!

Spielen kann man “7 Slots” auf der Seite “jackpot.de”. Und die hat den Bild.de-Artikel bezahlt gepowert:

Von der Kooperation mit dem Online-Casino erfährt man allerdings nur in den Fotocredits und wenn man mit dem Mauszeiger über die Links geht, die zur Casino-Seite führen. Ansonsten kommt der Text wie jeder andere auf Bild.de daher.

Genauso beim Artikel, in dem die Redaktion für das Spiel “Fancy Fruits” wirbt:

Die “Früchtchen” stammen ebenfalls von “jackpot.de” und sollen ebenfalls “das perfekte Spiel” bieten:

“Fancy Fruits” ist das perfekte Spiel für den Adrenalin-Kick zwischendurch. Zocker kommen hier garantiert auf ihre Kosten!

Beide Artikel erschienen im Mai. Im Juni gab’s die nächste Slot-Machine-Geschichte bei Bild.de, dieses Mal “Powered by Gametwist”. Und wieder lautete das Versprechen:

Nun aber nicht nur bei einem Spiel:

BILD stellt Ihnen 5 kostenlose Slot-Machine-Games vor, die stundenlangen Spielspaß garantieren!

Zum Beispiel die Früchte von “Fruits’n Sevens”, die “in der bunten Spielwelt […] Ihre besten Freunde” seien. Oder der “Spieleklassiker ‘Book of Ra'”, in dem “Sie sich als mutiger Abenteurer auf eine Suche nach sagenumwobenen Relikten ins alte Ägypten” begäben. “Frisches Obst so weit das Zockerauge reicht” verspreche bei “Sizzling Hot Deluxe” eine “satte Gewinnernte”.

Das Fazit von Bild.de:

Kasino-Spiele sind der perfekte Adrenalin-Kick für zwischendurch

All diese Angebote, die Bild.de vorstellt, sind kostenlos; die Nutzer können Spielgeld setzen. Man könnte also — abgesehen vom merkwürdigen Werbeformat — meinen: Warum nicht auf Webseiten hinweisen und verlinken, die für ein bisschen Zeitvertreib sorgen?

Klar, wenn es dem Werbekunden hier nicht auch darum ginge, potentielle Glücksspieler anzufixen. Denn “Gametwist” ist nicht irgendein kleines Spieleportal. Es gehört zum österreichischen Unternehmen Funstage. Und Funstage ist eine 100-prozentige Tochter (PDF) der Novomatic AG, einem riesigen Aufsteller von Glücksspielautomaten mit einem Umsatz von zwei Milliarden Euro im Jahr 2014. Vor den Novomatic-Geräten sitzen zahlreiche Süchtige, die nicht selten ihr gesamtes Geld verzocken. Und in diese so lustige Welt der “frechen Früchtchen” und “mutigen Abenteurer” führt Bild.de seine Leser nun ein.

Wenn das alles völlig abwegig klingen sollte: Vor wenigen Tagen ging der nächste Slot-Machine-Text online, “Powered by OnlineCasino Deutschland AG”. Und dieses Mal ist nicht nur von Spielgeld die Rede:


(Immerhin: Das Graue über der Schlagzeile ist eine Anzeigen-Kennzeichnung.)

Beim “Echtgeld-Modus” hingegen kommen Hobby-Zocker voll auf ihre Kosten! Hier können Sie mit echtem Geld spielen und natürlich auch echtes Geld gewinnen

Einen Hinweis darauf, dass man auch eine Menge “echtes Geld” verlieren kann, gibt es im Artikel nicht.

Mit Dank an @bassena.

“Bild” versteckt Rüge zu Germanwings-Opferfotos

Zwei Tage nach dem Absturz der Germanwings-Maschine 4U9525 veröffentlichten “Bild” und Bild.de mehrere private Fotos von Opfern des Unglücks (BILDblog berichtete):

Dafür kassierten sie eine öffentliche Rüge des Presserats (BILDblog berichtete ebenfalls).

Gestern hat „Bild“ die Rüge veröffentlicht und dafür — wie üblich — einen möglichst prominenten und angemessenen Platz gesucht:

Falls Sie noch suchen: neben den Brüsten. Direkt über dem Känguru.

(Zum Vergleich: Der gesamte Artikel ist ungefähr so groß wie das „Barcelona“ in der ursprünglichen Schlagzeile.)

Dass sich die Rüge außerdem auf die Veröffentlichung eines (immerhin verpixelten) Klassenfotos und den Nachdruck einer Traueranzeige mit den vollen Namen der Opfer bezieht, erwähnt „Bild“ nicht. Und dass es bei den Ziffern 8 und 11 des Pressekodex um den „Schutz der Persönlichkeit“ sowie den „Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen“ geht, hat die Redaktion auch nicht erwähnt, allerdings war ja auch kein Platz mehr, weil Brüste und Känguru.

Dass die Opferfotos „teilweise zuvor auf Facebook gepostet oder öffentlich aufgestellt worden waren“, hat dagegen noch reingepasst, schließlich zieht die „Bild“-Zeitung daraus eines ihrer Hauptargumente für die Veröffentlichung der Fotos. In ihrer Stellungnahme betonten die „Bild“-Juristen:

Es seien ausschließlich öffentlich zugängliche Bilder verwendet worden. Bei den Aufnahmen der verunglückten Deutschen handele es sich überwiegend um Fotos, die in Haltern am See ausgestellt gewesen seien. So habe beispielsweise das Gruppen-Selfie der verstorbenen [L.] öffentlich und frei zugänglich am dortigen Marktplatz ausgehangen.

Für den Presserat ist das aber kein Argument. So stelle …

die Tatsache, dass Fotos von Opfern in sozialen Netzwerken einem beschränkten Empfängerkreis zugänglich sind, keine Zustimmung zu einer identifizierenden Berichterstattung durch eine berechtigte Person dar. Auch ist ein öffentlicher Aushang solcher Fotos in einer Stadt nicht als eine solche Zustimmung zu werten, da völlig unklar ist, ob der Aushang mit Zustimmung erfolgt ist. Selbst dann, wenn dieser Aushang mit Zustimmung von berechtigten Personen erfolgt sein sollte, so ist dies noch nicht als Zustimmung zu einer Weiterverwertung durch die Medien zu bewerten.

„Bild“ argumentierte außerdem mal wieder damit, dass die „Personalisierung der Berichterstattung“ die „Dimension des Ereignisses“ konkretisiere und ein „Totengedenken“ ermögliche:

Ohne Einbeziehung ihrer Identität würden die 149 unschuldigen Menschen auf anonyme Zahlen in der Unfallstatistik reduziert.

Dazu hatte Ursula Ernst vom Presserat schon im Rahmen der MH17-Berichterstattung gesagt:

Die Argumentation einiger Medien, den Opfern ein Gesicht zu geben, ist nachvollziehbar, dennoch: Nur weil jemand zufällig Opfer eines schrecklichen Ereignisses wird, darf er nicht automatisch mit Foto in der Presse gezeigt werden.

Das sieht „Bild“ natürlich anders. In ihrer Stellungnahme zu den Germanwings-Opferfotos schreiben die Springer-Anwälte noch:

Personalisierung und Illustration würden bei Lesern erhöhte Aufmerksamkeit wecken, das Bewusstsein erhöhen und Mitgefühl auslösen. Keinesfalls würden dadurch die verunglückten Passagiere oder deren Angehörige ein zweites Mal zu Opfern gemacht.

„Keinesfalls“.

Vielleicht müssen wir doch noch mal das wiederholen, was der Vater eines der Opfer des Amoklaufs von Winnenden gesagt hat, nachdem „Bild“ und andere Medien groß über das Leben und Sterben seines Kindes berichtet hatten:

„Die Bild-Zeitung und andere, auch Fernsehsender, ziehen Profit aus unserem Leid! Dreimal hintereinander sind Bilder von [meiner Tochter] erschienen, ohne dass wir das gewollt hätten. Wir hätten das nie erlaubt. (…) Die reißen die Bilder an sich und fragen nicht danach, was wir Hinterbliebenen denken und fühlen.“

  

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Die widerliche „IS“-Propaganda bei Bild.de

Bild.de berichtete gestern über „eine neue, zynische Propaganda-Aktion“ der Terrormiliz „Islamischer Staat“ („IS“ oder „ISIS“):

Vermummte Kämpfer führen vier gefesselte Männer auf das Dach eines vierstöckigen Hauses in der Stadt Falludscha (Zentral-Irak). Mit ihren wehrlosen Gefangenen treten sie an die Brüstung des meterhohen Hauses – stoßen dann ihre Opfer nacheinander in den Tod: Der Vorwurf der Terroristen: Die Männer seien homosexuell gewesen.

Bilder der Hinrichtung sind bei Twitter zu sehen. Und bei Bild.de.

Die Redaktion hat in dem Artikel drei Fotos veröffentlicht, die zeigen, wie die Terroristen einen (zumindest halbwegs verpixelten) Mann zum Dach bringen …

… wie sie ihn über die Brüstung schubsen und sogar, wie er vom Dach fällt:

Wieder einmal verbreitet die Terrormiliz im Internet die grausame Propaganda ihres „Gottesstaates“.

Und wieder einmal verbreitet Bild.de fleißig mit.

“Die Medien sollten zurückhaltend mit der Veröffentlichung von Fotos umgehen und sich nicht als Propagandainstrument der Terroristen missbrauchen lassen.”

… sagte der Presserats-Vorsitzende Lutz Tillmanns vor gut einem Jahr, als die Bilder von der Hinrichtung des Journalisten James Foley um die Welt gingen.

Bei Bild.de sieht die Zurückhaltung so aus:

Wenn ein „Neues Schockfoto aus der perversen Welt der Terrormiliz“ auftaucht — Bild.de zeigt es:


(Immerhin: Gesichter von Geiseln und abgetrennte Köpfe macht Bild.de in den meisten Fällen unkenntlich.)

Wenn auf Youtube ein neues „abscheuliches Propagandavideo“ auftaucht, baut Bild.de es oft direkt in den Artikel ein …

… unterlegt es mit einem Off-Kommentar und lädt es als eigenes Video („Copyright BILD“) wieder hoch …

… oder zeigt die „barbarischen“, „widerwärtigen“, „perversen“ und „niederträchtigen“ Szenen als Screenshots (kleine Auswahl):


























Etliche Fotos und Videos hat Bild.de schon veröffentlicht, von posenden, Fahne schwingenden, Panzerfaust schießenden Terroristen; und von gedemütigten, gefolterten und ermordeten Geiseln vor, während und nach ihrem grausamen Tod. Nur in den seltensten Fällen beschränkt sich Bild.de auf die bloße (ausführliche) Beschreibung der “Horrorbilder”.

Dabei schreibt Bild.de selbst:

Für ISIS erfüllt die Veröffentlichung derart abscheulicher Videos mehrere Zwecke. Zum einen dienen die medialen Zeugnisse ihrer Grausamkeit als wichtiges taktisches Mittel. (…)

Zudem erfüllen die Gräuelvideos auch einen Rekrutierungszweck: Bei den Sympathisanten der Terrorgruppe handelt es sich offenkundig um Personen mit ausgeprägter Gewaltaffinität und starken sadistischen Neigungen. Gegenüber konkurrierenden Terrorgruppen, die ihre Mordtaten weniger medial aufbereiten, hat ISIS den Vorteil, die sadistischen Bedürfnisse dieser Personengruppe stärker zu befriedigen.

Kurzum:

Mit ihrer massiven Propagandaschlacht im Internet vermarkten die Terroristen regelrecht ihren Kampf!

Und Bild.de hilft ihnen dabei.

Mit Dank an Christian M. und Stefan F.

Siehe auch:

“Bild” am Grab von Andreas L.

Am vergangenen Samstag ist Andreas L., der Co-Pilot der Germanwings-Maschine 4U9525, auf dem Friedhof seiner Heimatstadt beerdigt worden.

Die „Rhein-Zeitung“ wusste schon ein paar Tage zuvor davon, hat es aber für sich behalten, „damit seine Familie und seine Freunde in Ruhe Abschied von ihm nehmen konnten“, wie Chefredakteur Christian Lindner erklärte. Gestern hat die Zeitung lediglich einen kurzen Satz über die Beerdigung geschrieben, der im Grunde nur die Information enthielt, dass sie stattgefunden hat.

Für dieses Vorgehen hat die Redaktion viel Lob bekommen. Auch wir wurden mehrfach darauf hingewiesen, da könnten wir doch ruhig mal über ein positives Beispiel berichten. Machen wir ja auch gerade, aber gezögert haben wir schon, und so ganz können wir die Begeisterung immer noch nicht teilen.

Erst einmal: So sah das Ganze gestern aus:

Die Meldung steht rechts oben, über der weißen Fläche:

Co-Pilot ist in seiner Heimat beerdigt worden
Montabaur. Der Germanwings-Co-Pilot Andreas L. (29), der im März 149 Menschen mit Absicht in den Tod geflogen hat, ist am Samstag in aller Stille in seiner Heimatstadt Montabaur beerdigt worden.*

Unter der weißen Fläche steht:

*Die Redaktion dieser Zeitung wusste vorab von dem Begräbnis. Wir haben uns dafür entschieden, darüber nur mit einem Satz zu berichten. Mehr zu unserer Entscheidung auf Rheinland-Pfalz

Im Innenteil schreibt Chefredakteur Lindner dann „in eigener Sache“ (online kostenpflichtig):

Ein Satz.
Das genügt.

Verantwortungsvolle Journalisten zeichnen sich auch durch Haltung aus. Gute Redaktionen reagieren auch im Internetzeitalter überlegt statt übereilt. Seriöse Zeitungen und Webseiten machen bewusst nicht alles, was möglich wäre.

Ganz in diesem Sinne hat die Redaktion dieser Zeitung nachgedacht, abgewogen, entschieden und gehandelt, als wir schon vor einigen Tagen erfuhren, dass der Co-Pilot Andreas L. (…) in seiner Heimatstadt Montabaur beerdigt wird. Wir haben diese Information bis zwei Tage nach der Beerdigung für uns behalten. Damit seine Familie und seine Freunde in Ruhe Abschied von ihm nehmen konnten. Damit die Weltpresse bei diesem Begräbnis nicht erneut über Montabaur herfällt. Damit Privates privat bleibt und nicht ohne Not und ohne Sinn öffentlich wird.

Ja, wir hätten aus der Ferne Fotos von der Beerdigung machen können. Ja, wir hätten die Beerdigung als einziges Medium beschreiben können. Ja, wir hätten die Bilder weltweit verkaufen, hätten unseren exklusiven Text deutschlandweit und auch international vermarkten können.

Auf all das haben wir bewusst verzichtet.

Das klingt alles sehr reflektiert, es klingt aber auch so, als solle man der „Rhein-Zeitung“ jetzt ganz doll dankbar sein. Aber wofür? Dafür, dass sie die Weltpresse doch nicht auf die Trauernden gehetzt hat? Dass sie sich dagegen entschieden hat, Kapital aus dem Leid der Angehörigen zu schlagen?

Auf all das haben wir bewusst verzichtet. Stattdessen setzen wir in der knappestmöglichen Form einen Schlusspunkt in diesem Drama um Flug 4U 9525 – indem wir in gerade mal in einem Satz melden, dass Andreas L. nun seine letzte Ruhe gefunden hat. Und wir machen unseren bewussten Verzicht auf jede weitere Zeile – auch stellvertretend für die vielen respektvollen Publikationen der Medienbranche – mit einem weißen Raum auf der Titelseite unserer Zeitung deutlich. Zum ersten Mal seit ihrer Gründung 1946 überhaupt.

Nun ja. Kann man natürlich machen. Kann man aber auch lassen.

Wenn sich ein Koch abends ins Restaurant stellt und sich damit brüstet, dass er heute niemandem ins Essen gespuckt hat, dann ist das sein gutes Recht. Aber isst man nicht doch lieber dort, wo man das Gefühl hat, dass es keine Besonderheit ist, nicht ins Essen zu spucken, sondern der Normalzustand?

Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Es ist toll, dass die „Rhein-Zeitung“ darauf verzichtet hat, etwas Schlimmes zu tun. Aber wir fänden es noch toller, wenn sie das als Selbstverständlichkeit betrachten würde. Das ist der Grund, warum wir uns etwas schwer damit tun, die „Rhein-Zeitung“ für diese Sache so zu feiern, wie sie es selbst tut. Aber das sind natürlich alles Maßstäbe für den Bereich des verantwortungsvollen Journalismus.

Nicht für die „Bild“-Zeitung.

Die hat das mit der Beerdigung gestern auch mitbekommen. Und sieht heute so aus:

Innen zeigt „Bild“ das Grab nochmal groß aus einer anderen Perspektive, der letzte Gruß der Eltern an ihren toten Sohn prangt als riesige Überschrift über dem Artikel.

Auch Bild.de zeigt das Grab groß auf der Startseite …

… den Rest gibt es aber nur gegen Bezahlung:

Wer alles zur Beerdigung kam, wie sich Verwandte und Freunde von dem Amok-Flieger verabschiedeten und was die Angehörige eines Friedhofsnachbarn sagt, lesen Sie mit BILDplus!

Die Fotos kommen übrigens von „Bild“-Fotograf Jürgen Mahnke — bisheriges Schaffen (Auszug): „Die schlimmsten Schießereien im Rhein-Main-Gebiet“, „Die spektakulärsten Unfälle im Rhein-Main-Gebiet“, „Die schlimmsten Bus-Unglücke im Rhein-Main-Gebiet“, „Die spektakulärsten Sportwagen-Unglücke im Rhein-Main-Gebiet“, „Die schlimmsten Tankzug-Unglücke im Rhein-Main-Gebiet“, „Die wildesten Verfolgungsjagden im Rhein-Main-Gebiet“, „Die gefährlichsten SEK-Einsätze im Rhein-Main-Gebiet“, „Die blutigsten Messerstechereien im Rhein-Main-Gebiet“.

Mahnke hat das Grab des Co-Piloten aus mehreren Perspektiven fotografiert, die Kränze und Blumen der Angehörigen, auch den Zettel, mit dem die Friedhofsverwaltung darauf hingewiesen hat, dass der Friedhof am Samstag gesperrt sei, und beim Grabschmuck der Freundin ist der Fotograf extra nah rangegangen, damit man ihre Abschiedsworte auch schön nachlesen kann (immerhin: die Namen der Angehörigen hat Bild.de verpixelt).





Wenn man das so sieht, lässt sich erahnen, was los gewesen wäre, wenn die Weltpresse doch vorher Wind von der Sache bekommen hätte, und irgendwie sind wir der “Rhein-Zeitung” dann doch dankbar.

Mit Dank auch an Christian P., Geesej R. und Markus G.!

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