“Bild” und “Bild am Sonntag” sind immer noch mit großem Abstand die meistgelesenen Printmedien, die in Deutschland verkauft werden — aber sie verlieren zur Zeit nicht nur besonders viele Käufer, sondern auch Leser.
Nach den Umfragen der “Media-Analyse 2006/II”, die heute veröffentlicht wurde, erreicht jede Ausgabe von “Bild” 11,49 Millionen Leser, jede “Bild am Sonntag” 10,62 Millionen Leser. (Zum Vergleich: Der “Spiegel” kommt auf 6,00 Millionen Leser, die “Süddeutsche Zeitung” auf 1,11 Millionen.)
Gegenüber der letzten Media-Analyse vor einem halben Jahr hat “Bild” 330.000 Leser verloren. Bei “Bild am Sonntag” ging die Zahl der Leser um 240.000 zurück.
Nach wie vor sind “Bild” und “Bild am Sonntag” vor allem Männer-Zeitungen: Den gut sieben Millionen männlichen “Bild”-Lesern stehen nur knapp viereinhalb Millionen Frauen gegenüber:
Über die Hälfte der “Bild”-Leser gehört zur Arbeiterschicht*, obwohl diese Gruppe nur 37 Prozent der Gesamtbevölkerung stellt. Auch beim Grad der Ausbildung unterscheidet sich die Leserschaft von “Bild” und “Bild am Sonntag” teilweise deutlich von der Gesamtbevölkerung:
In den Pressemitteilungen der Axel Springer AG über die Ergebnisse der Media-Analyse zu “Bild” und “Bild am Sonntag” kommt der aktuelle Leserschwund übrigens nicht vor.
*) “Beruf des Haushaltsvorstandes (jetzt/früher): Facharbeiter / sonstige Arbeiter”
Das Presserecht ist unübersichtlich. Was ist erlaubt und was nicht? “Mehr noch als in anderen Rechtsgebieten verbieten sich pauschale Aussagen”, sagt der Berliner Medienanwalt Markus Hennig. Die “Bild”-Zeitung hat ihre Leser, die sie seit zwei Wochen mit Geld als “Leser-Reporter” anzuwerben versucht, über die Fallstricke nicht aufgeklärt — auch nicht über das juristische und finanzielle Risiko, das die Amateur-Fotografen eingehen.
Die “Bild”-Zeitung fordert neuerdings ihre Leser auf, selbst “Paparazzi zu spielen”. In der Beschreibung, welche Motive sie sich wünscht, schreibt sie u.a.: “Blitzte für Sekunden der Busen eines prominenten Stars unter der Bluse hervor?” Dürfte “Bild” solche Fotos überhaupt veröffentlichen?
Hennig: Die Veröffentlichung einer — versehentlich! — entblößten Brust ist in der Regel eine Verletzung der Intimsphäre und unzulässig. Es kommt aber darauf an: Ein so genanntes “Medienluder”, das sich öfters schon enthüllt oder in provozierenden Posen gezeigt hat, wird unter Umständen eine Veröffentlichung hinnehmen müssen, Angela Merkel dagegen nicht. Trägt ein Star auf einer medial beachteten Veranstaltung ein Kleid, bei dem ein Verrutschen quasi programmiert ist, wird die Veröffentlichung eher zulässig sein. Anders etwa, wenn die Prominente beim Supermarkteinkauf ihr Kind auf dem Arm trägt und das dann am Ausschnitt der Mutter zieht. Ist die Aufmachung des Fotos besonders herabsetzend (etwa Großaufnahme nur der Brustwarze mit sexistischem Kommentar) kann eine solche Veröffentlichung auch dann von der Betroffenen angegriffen werden, wenn das Foto an sich veröffentlicht werden darf.
“Bild” fragt weiter: “Wurden Sie Zeuge eines Großbrandes oder eines Unfalls?” Welches rechtliche Risiko geht man ein, wenn man an einer Unfallstelle das Foto-Handy zückt, um aufregende Bilder zu machen?
Hennig: Der Brand einer U-Bahn, eine Massenkarambolage usw. kann als zeitgeschichtliches Ereignis fotografiert und verwertet werden. Allerdings geht man das Risiko ein, das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Menschen zu verletzen, die deutlich erkennbar oder mehr als “Beiwerk” in der Bildkomposition sind. Es drohen dann im Fall der Veröffentlichung Unterlassungsansprüche, was bei Abmahnung durch Rechtsanwälte teuer werden kann. Deshalb sollten Fotos von Unfallbeteiligten nur dann veröffentlicht werden, wenn mit einer Einwilligung zu rechnen ist (Betroffene posieren, erheben keinen Einwand).
Insbesondere bei der Veröffentlichung von Aufnahmen von Verletzten, panikverzerrten Gesichtern usw. setzt man sich bei fehlender Einwilligung auch der Gefahr von Geldentschädigungsansprüchen aus, da derart entstellende Aufnahmen regelmäßig als schwerwiegende Rechtsverletzung angesehen werden.
Angenommen, die “Bild”-Zeitung veröffentlicht ein Foto, das gegen das Recht am eigenen Bild verstößt. Macht sie sich damit strafbar? Oder der Fotograf? Oder beide?
Hennig: Grundsätzlich ist eine persönlichkeitsrechtsverletzende Foto-Veröffentlichung nach § 33 Kunsturhebergesetz mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. In der Praxis spielt diese Vorschrift des Nebenstrafrechts aber kaum eine Rolle.
Unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen droht tatsächlich die Strafverfolgung, die wichtigsten Fälle sind die Formalbeleidigung durch ein veröffentlichtes herabsetzendes Foto oder die “Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen” etwa mittels einer erschlichenen Aufnahme in der Wohnung des Betroffenen.
Strafbar machen sich grundsätzlich Fotograf und die im Impressum gemäß Pressegesetz benannten verantwortlichen Redakteure.
“Bild” nennt ja auch die Namen und Wohnorte der Hobby-Fotografen. Müssen die im Fall einer juristischen Auseinandersetzung damit rechnen, dass Anwälte auch bei ihnen direkt vor der Tür stehen?
Hennig: Ja, denn “Störer” im Sinne des Persönlichkeitsrechts ist auch der Fotograf, der sein Foto zur Veröffentlichung an die Zeitung weitergibt.
Ist nicht eigentlich all das, was jemand auf der Straße sieht und mit seinem Foto-Handy fotografiert, automatisch öffentlich und darf deshalb auch in “Bild” (oder sonstwo) veröffentlicht werden?
Hennig: Nein, denn grundsätzlich ist jeder gegen die Veröffentlichung seines Bildes geschützt, wenn er nicht einwilligt. Abgebildet als “Beiwerk” einer Landschaft, als nicht besonders hervorgehobener Teilnehmer einer Demonstration oder anlässlich eines zeitgeschichtlichen bedeutenden Ereignisses muss aber auch eine Privatperson unter Umständen eine Veröffentlichung hinnehmen, allerdings nur kontextbezogen — nicht Jahre später in einem anderen Zusammenhang. Bei Prominenten ist der Spielraum größer, hier kommt es auf die Situation und insbesondere den sonstigen Umgang mit den Medien an.
Was muss ein Promi machen, um deutlich zu signalisieren: Ich bin zwar in der Öffentlichkeit, will aber ungestört sein und nicht fotografiert werden?
Hennig: Grundsätzlich reicht — bei privaten Anlässen — das Aufsuchen einer örtlichen Abgeschiedenheit. Darunter versteht man einen Platz, an dem auch andere, fremde Menschen anwesend sein können (z. B. Restaurantbesucher, Wanderer im Wald), aber der Prominente sich eindeutig nicht in der Öffentlichkeit bewegt. Es genügt also die Ecke im Restaurant, der Fitnessclub oder eine nahezu leere Waldlichtung, das Separee muss es nicht unbedingt sein. Es gibt Ausnahmen, bei denen trotzdem fotografiert werden darf, die aber für den Laien schwierig zu beurteilen und auch unter Juristen immer wieder streitig sind. So könnte man argumentieren, dass der konservative Familienminister, der die Ehe als einzig moralische Beziehungsform propagiert und seine “Bilderbuch”-Familie medial inszenieren lässt, bei einem heimlichen Restaurantbesuch mit seiner Geliebten fotografiert werden dürfe.
Innerhalb einer “breiteren” Öffentlichkeit, also etwa beim Flohmarktbesuch, haben auch Prominente grundsätzlich das Recht, bei privatem Auftreten nicht fotografiert zu werden. Es kommt aber ganz entscheidend darauf an, wie prominent die Person ist, wie offen sie sonst mit der Presse umgeht und ob die Tätigkeit in einem Bezug zur Bekanntheit steht. Bislang nahm die deutsche Rechtsprechung an, eine sehr prominente Person darf zum Beispiel auch beim Fahrradfahren im Park abgelichtet werden, mag sie durch Sonnenbrille und Hut auch signalisieren, dass sie nicht erkannt werden will. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof in Sachen Caroline von Hannover ist jedoch klar gestellt, dass hier bei rein privaten Anlässen ein strengerer Maßstab anzulegen ist.
Eines der Fotos, das “Bild” veröffentlicht hat, zeigt angeblich den urinierenden Fußballspieler David Odonkor. Darf “Bild” sowas zeigen? Darf ich sowas fotografieren?
Hennig: Es kommt auf die Umstände an — und darauf, wie viel auf dem Foto tatsächlich zu erkennen ist. Hat der Fußballer sich deutlich zurückgezogen und musste er wirklich einem dringenden Bedürfnis nachgeben, darf auch ein Mann, der durch ein Ereignis wie die WM große Bekanntheit erlangt hat, nicht in einer derart intimen Pose abgebildet werden. Hätte er aber z. B. öffentlich demonstrativ auf die italienische Flagge uriniert, kann er sich gegen eine Veröffentlichung nicht zur Wehr setzen. Zwischen diesen beiden Extremen gibt es, wie immer im Presserecht, einen gewissen Argumentationsspielraum.
Generell ist das Fotografieren anderer Menschen nicht per se verboten, solange der bereits benannte “höchstpersönliche Lebensbereich” nicht tangiert ist. Ein Prominenter muss jedoch stets damit rechnen, dass Fotos (wie das beim Urinieren) weitergegeben werden und könnte daher bereits vor der Weitergabe an die Zeitung präventiv Unterlassungsansprüche geltend machen. Gibt es genug Belege für eine so genannte “Verletzungsgefahr”, könnte das auch für den privaten Fotografen eine teure Abmahnung durch einen Rechtsanwalt bedeuten.
Bei “Bild” versteht man sich darauf, den Eindruck zu erwecken, man wüsste Bescheid. So schrieb das Blatt gestern über das anstehende Fußballspiel von Hertha BSC gegen FK Moskau zwar: “Die spannendste Frage. Spielt Marcelinho”. Und danach war die Rede von einer großen “Chance”, dass Marcelinho in der Startelf stehe. Doch wenig später zitierte sie Marcelinho in der Berlin/Brandenburg-Ausgabe so:
“Ich gebe alles, will Hertha in den UEFA-Cup schießen. (…) Vorher konzentriere ich mich aber nur auf das Spiel.”
Und am Ende des Textes hieß es:
Das plant [Hertha-Trainer] Götz: (…) Vorne soll es Pantelic als einzige Spitze richten. Mit den Vorlagen von Marcelinho.
Und vielleicht haben das gestern die Bild.de-Mitarbeiter gelesen, nicht bemerkt, dass “Bild” bloß spekuliert und dann diese Meldung daraus gemacht:
Marcelinho — Die “Hertha-Diva” spielt gegen Moskau
(…) Der Brasilianer, den Hertha verkaufen will, flog gestern mit nach Rußland und steht in der Start-Elf.
Das ein oder andere “könnte”, “möglicherweise” oder “vielleicht” hätte sicher nicht geschadet. GanzimGegenteil.
Mit Dank an Mark H. und Klaus W. für den sachdienlichen Hinweis.
“Macht es der Mars so heiß?” fragt “Bild” heute groß auf Seite 1 (siehe Ausriss) und wartet mit der hanebüchenen These auf, die gegenwärtigen Sommertemperaturen könnten damit zusammenhängen, “daß sich der Mars dieses Jahr so weit von der Erde entfernt wie nie”. Angeblich stehen “Forscher vor einem Rätsel” und “diskutieren jetzt eine verblüffende These: Ist der Mars Schuld an der Hitze?”
“Es ist, als wäre der Erde die Klimaanlage weggenommen worden”, behauptet “Bild”-Redakteur Attila Albert und zitiert, wie zum Beweis, drei Wissenschaftler:
Ulrich Köhler vom DLR-Institut für Planetenforschung
Uns gegenüber betont Christian-Dietrich Schönwiese allerdings, er habe “Bild” ein kurzes Telefoninterview gegeben und “dabei gesagt, dass die gegenwärtige Hitzewelle nichts, aber auch gar nichts mit dem Mars oder anderen Planeten zu tun habe”.
Und Gerhard Neukum erklärt uns, er habe die “Bild”-Frage, ob die Planeten, insbesondere Mars, Einfluss auf das irdische Wetter hätten, “klar verneint”.
Bleibt Ulrich Köhler. Er wird in “Bild”, wie er uns sagt, “korrekt” mit dem Satz zitiert, die Oberflächen-Temperatur des Mars betrage “–60 bis –80 Grad, an den Polen sogar bis –140 Grad”. Allerdings, so fügt Köhler hinzu, sei im Gespräch mit “Bild” die Frage nach der Marswirkung aufs Erdwetter “gar nicht Gesprächsgegenstand gewesen”. Hätte “Bild” ihn danach gefragt, hätte er geantwortet:
“Das ist absoluter Quatsch.”
Gedankt sei auch den vielen, vielen Hinweisgebern für ihre Mühe.
“Jeder ist berechtigt, sich beim Deutschen Presserat allgemein über Veröffentlichungen oder Vorgänge in der deutschen Presse zu beschweren.” (Deutscher Presserat: Beschwerdeordnung, §1.)
Die “Bild”-Zeitung ist der Ansicht, BILDblog hätte kein Recht, vom Presserat überprüfen zu lassen, ob ihre Berichterstattung ethisch vertretbar ist. Das geht aus den Stellungnahmen der “Bild”-Chefredaktion hervor, die sie gegenüber dem Presserat zu zweiBeschwerden abgegeben hat. Er fasst die Position der “Bild”-Chefredaktion in seiner Entscheidung so zusammen:
B-Blog GbR [also BILDblog] sei ein auf BILD spezialisierter Internet-Anbieter, dessen Aktivitäten inzwischen beachtliche Ausmaße annähmen. Der Deutsche Presserat entwickle sich “auf diese Weise zum Kontent-Lieferanten für das Internet-Angebot Bildblog.de.” [BILD] regt eine grundsätzliche Überlegung des Presserats an, “ob er sich auf Dauer als Dienstleister für die — inzwischen kommerziellen — Aktivitäten dieses Beschwerdeführers benutzen lassen wolle”.
Noch deutlicher wird die “Bild”-Chefredaktion in ihrer Stellungnahme zum Fall Kekilli (wir sind der Meinung, dass die Zeitung ihrer Pflicht zum Abdruck öffentlicher Rügen nicht nachgekommen ist). Die “Bild”-Chefredaktion hält unsere Beschwerde laut Presserat nicht nur für unbegründet, sondern sogar für “unzulässig”:
Der Verlag [die Axel-Springer-AG] habe sich ausschließlich dem Presserat gegenüber zum Rügenabdruck verpflichtet, nicht sonstigen “Bürgern, die sich nachträglich als Trittbrettfahrer an ein bereits erledigtes Verfahren anhängen möchten”. […] Die vorliegende Beschwerde diene dem einzigen Zweck, Stoff zu liefern, mit dem das inzwischen kommerzielle Internetangebot der Beschwerdeführer inhaltlich gefüllt und attraktiv gemacht werden soll. Die BILD-Blogger inszenierten mit dieser Beschwerde ihren künftigen Webinhalt. Dies sei ein Verhalten, welches nicht mit dem Pressekodex übereinstimme.
Dieser Auffassung der “Bild”-Chefredaktion wollte sich der Presserat nicht anschließen.
Und wir fragen uns:
Glaubt die “Bild”-Zeitung, dass die kontinuierliche Überprüfung ihrer Arbeit durch den Presserat und die Berichterstattung darüber einem Missbrauch des Presserates gleichkommt und gegen den Pressekodex verstößt?
Glaubt die “Bild”-Zeitung, dass sie “ausschließlich” dem Presserat Rechenschaft schuldig ist, ob ihre Berichterstattung ethischen Ansprüchen genügt, und nicht auch ihren Lesern und vor allem ihren Opfern?
Glaubt die “Bild”-Zeitung, dass es legitim ist, von der Verletzung von Persönlichkeitsrechten wirtschaftlich zu profitieren, nicht aber von der Aufklärung über diese Persönlichkeitsrechtsverletzungen?
Gegenfrage: Welches “neue Tsunami-Warnsystem” meint “Bild” eigentlich? Etwa jenes, von dem im Text die Rede ist, und über das “Bild” schreibt:
Obwohl das Pazifik-Warnzentrum auf Hawaii rechtzeitig Tsunami-Alarm geschlagen hatte, kamen die Warnungen nicht an den Stränden von Java an. Grund: Indonesien fehlt es an Geld, um die Strände mit Sirenen auszustatten.
Das kann “Bild” aber nicht gemeint haben. Das Pacific Tsunami Warning Center (PTWC) ist nämlich gar nicht neu, sondern wurde bereits 1949 in Betrieb genommen. Und versagt hat es, wie man dem “Bild”-Text entnehmen kann, auch nicht, sondern eher dieindonesischenBehörden.
Vielleicht also doch eher das Warnsystem vom Potsdamer Geoforschungszentrum (GFZ)? Davon istjageradeviel die Rede, allerdings nicht in “Bild”. Und im Interview mit der “Berliner Zeitung” sagt Jörn Lauterjung vom GFZ auf die Frage “Hat Ihr System versagt?”:
“Es hat nicht versagt, denn es ist noch gar nicht in Betrieb. Wir bauen es ja erst auf, und das dauert nach unserer Planung bis Ende des Jahres 2008.”
So gesehen ziehen wir unsere Gegenfrage besser zurück. Offenbar weiß “Bild” selbst am allerwenigsten, welches “neue Tsunami-Warnsystem” sie meint.
Mit Dank an Tobias J. für den sachdienlichen Hinweis.
Ein Biker kollidierte in Berlin mit einem Radfahrer. Beide Männer liegen verletzt auf der Straße. Rettungskräfte leisten Erste Hilfe. Robert S[…] drückte auf den Auslöser.
Jaha, denn der Robert hat mitgemacht bei der “großen BILD-Aktion” und ist “BILD-LESER-REPORTER” geworden. Und deshalb kann Robert sich jetzt über 500 Euro Honorar freuen und die “Bild”-Zeitung über ein schönes Farbfoto, auf dem man alles sieht: die beiden Unfallopfer, die schwer verletzt und mit bloßen Oberkörpern auf der Straße liegen, die Feuerwehrleute, die neben ihnen knien und sich über sie beugen, die anderen Passanten, die offenbar keine “Bild”-Zeitung lesen und deshalb nur glotzen und nicht fotografieren.
Das hier ist knapp die obere Hälfte des “Schnappschusses” (“Bild”) — unten ist dann das eigentliche Geschehen:
Über dieses Foto und fünf andere hat “Bild” folgende Schlagzeile gesetzt (das rote unten sind die Geldscheine, die bei der Veröffentlichung winken):
Zu den weiteren veröffentlichten Fotos gehört auch ein Bild, das Veronica Ferres und ihren Mann bei einem privaten Gespräch in einem Café zeigt, und eines, auf dem angeblich der Fußballspieler David Odonkor zu sehen ist, wie er anscheinend auf einem Parkplatz uriniert.
Angeblich haben schon “weit über 1000 BILD-Leser-Reporter ihre Schnappschüsse” an die Redaktion geschickt. Und was die “Bild”-Zeitung in Zukunft u.a. sehen möchte, beschreibt sie so:
— Blitzte für Sekunden der Busen eines prominenten Stars unter der Bluse hervor?
— Wurden Sie Zeuge eines Großbrandes oder eines Unfalls?
Viel genauer kann man die Begriffe “Spanner” und “Schaulustige” nicht umschreiben. Es sei denn, man würde juristische Begriffe verwenden.
Vielen Dank an Sascha F., Mulle M. und Benjamin B.!
Bislang gab es international eine Art stillschweigendes Abkommen der Medien, keine Fotos der sterbenden Prinzessin Diana zu veröffentlichen. Man kann sagen, dass es zwei Gründe für dieses Abkommen gibt. Der erste ist eher allgemeiner Natur: Das Andenken und die Würde der toten Diana sollten nicht verletzt werden. Der zweite Grund ist etwas spezieller: Diana und Dodi Al-Fayed waren mit ihrem Fahrer auf der Flucht vor Paparazzi, als der Unfall sich ereignete. Dasist bekannt. Ebenso wie die Tatsache, dass die Paparazzi auch am Unfallort noch Fotos machten. Aber die wurden, wie gesagt, bislang nicht veröffentlicht.
Die italienische Illustrierte “Chi” hat nun eines dieser Fotos abgedruckt. Es zeigt offenbar, wie ein Helfer versucht, Diana eine Sauerstoffmaske anzulegen. Die italienische Zeitung “Corriere della Sera” und das spanische Magazin “Interviu” druckten das Foto wenig später ebenfalls.
WiediverseandereMedien, berichtet auch “Bild” über die Veröffentlichung des Fotos und die Reaktion in Großbritannien:
Im Text schreibt “Bild”:
Es ist ein Tabu-Bruch, den es so noch nie gegeben hat! Zum ersten Mal druckt ein Magazin ein Foto der sterbenden Prinzessin Diana († 36).
“Bild” druckt rechts neben dem Text ein Foto der lächelnden Diana und schreibt dazu:
So wollen wir sie in Erinnerung behalten: Prinzessin Diana starb am 31. August 1997
Links neben dem Text zeigt das Blatt ein anderes Bild: Die Veröffentlichung des Fotos der sterbenden Diana in “Chi”. “Bild” hat das Foto nicht etwa bearbeitet, um Dianas Gesicht unkenntlich zu machen. Und “Bild” zeigt es auch nicht als kleinen Ausriss. Es nimmt fast eine viertel “Bild”-Seite ein und dürfte damit nicht wesentlich kleiner sein, als in der Originalveröffentlichung.
Und sagen wir es mal so: Wenn man über einen Tabubruch berichtet, und sich die Auffassung, dass es sich dabei in der Tat um einen zu verurteilenden Tabubruch handelt, zu eigen macht, gleichzeitig jedoch eben diesen Tabubruch wiederholt, dann ist das nicht nur völlig widersinnig, sondern auch pure Heuchelei.
“Bild” zitiert übrigens auch, wie Dianas Söhne die Veröffentlichung des Fotos kommentierten. Sie seien “tieftraurig über eine derartige Niveaulosigkeit”. Zugleichappelliertensie allerdings auch an “die Medien der Welt”, keine Fotos zu publizieren, die “uns, unserem Vater, der Familie unserer Mutter und all jenen, die sie liebten und respektierten, große Schmerzen zufügen”. Diesen Appell zitiert “Bild” nicht.
Hey, gleich zwei Richtigstellungen heute in “Bild”. Die eine Sache korrigiert “Bild” freiwillig, das steht klein auf Seite 2: Ein von Mäusen befallener Supermarkt liegt nicht in dem Ort Westerwald in Niedersachsen, sondern im Westerwald in Rheinland-Pfalz.
Die andere Sache korrigiert die “Bild”-Zeitung nicht freiwillig, sondern weil sie muss. Dafür steht die Richtigstellung nicht klein auf Seite 2, sondern groß auf Seite 1.
Und zwar so:
Gegendarstellung
Zu der Überschrift in Bild vom 2. 5. 2006 “Heide Simonis jetzt ins Dschungel TV?” stelle ich fest: Ich habe stets erklärt, daß ich zur Teilnahme an einer solchen TV-Show nicht zur Verfügung stehe.
2. Mai 2006 RA Johannes Eisenberg für Heide Simonis
Darunter steht folgende “Anmerkung der Redaktion”:
Frau Simonis hat stets erklärt, daß sie zur Teilnahme an einer solchen TV-Show nicht zur Verfügung stehe.
Mit anderen Worten: “Bild” muss einräumen, dass die Antwort auf die von ihr gestellte Frage “Heide Simonis jetzt ins Dschungel-TV?” bereits vorher feststand. Sie lautete: Nein.
Die Gegendarstellung ist deshalb so groß, weil auch die Überschrift, auf die sie sich unmittelbar bezieht, so groß war:
Der Artikel war Teil einer längerenKampagne von “Bild” gegen Simonis. Bereits zwei Tage nach der Veröffentlichung hatte Simonis vor dem Landgericht Berlin eine (vorläufige) einstweilige Verfügung erwirkt, wonach “Bild” diese Gegendarstellung auf der Titelseite drucken muss. Offenbar hat “Bild” sich seitdem juristisch gegen den Beschluss gewehrt.
(“Bild” veröffentlicht solche und ähnlicheGegendarstellungen traditionell meistens samstags, weil dann die Auflage ohnehin niedriger ist als an Werktagen.)
Man kann wahrlich nicht behaupten, dass “Bild” dem Besuch von George Bush bei Angela Merkel wenig Platz einräumt. Die Seiten 2 und 3 der heutigen Ausgabe sind voll davon. “Bild” zeigt Händeschüttel-Fotos, Kuss-Fotos (gleich vier!), Bush beim Grillen, Bush beim Radfahren, Bush beim Baby-Hochhalten usw. “Bild” berichtet über “Wirtin Hanni”, die sich “die Hand nicht mehr waschen” will, weil Bush ihr ein Autogramm darauf gegeben hat, und “Bild” druckt ein “Minuten-Protokoll des historischen Besuchs”. Das alles (und ein wenigmehr) unter der großen Überschrift: “Deutschland fliegt auf die Bushs” (siehe Ausriss).
Das “Minuten-Protokoll” glänzt mit Detailverliebtheit. Ein paar Auszüge:
Bush duscht, zieht seinen schwarzgrauen Anzug mit blauer Krawatte an, frühstückt. (…) Auf dem Tisch: Extra eingeflogenes US-Mineralwasser (“Deer-Park”) – doch Bush trinkt lieber Cola light. (…) Mittagessen. Lachs und Heilbutt aus der Ostsee, Entenbrust mit grünem Spargel, Waldbeeren mit weißer Schoko-Mousse. Dazu Mineralwasser, danach Espresso. (…) Das Präsidentenehepaar hat sich zum Grillfest umgezogen (Bush: hellblaues Hemd mit aufgekrempelten Ärmeln, Laura Bush: beigemelierter Hosenanzug) (…) Gemeinsam mit dem Ehepaar Merkel (in Jeans und Blazer) und Sauer (beige Hose, offenes Hemd) begrüßen die Bushs fünfzig handverlesene Gäste. Das von Gastwirt Olaf Micheel selbstgeschossene 30-Kilo-Wildschwein (eineinhalb Jahre alt), seit sechs Stunden auf dem Grill, ist fertig. (…) Merkel und ihr Mann bringen Laura und George W. Bush zu ihrem Hubschrauber. Er startet in die Abendsonne – Angela Merkel und ihr Mann winken ihren Gästen noch lange hinterher.
Wenn man das alles so liest, bekommt man tatsächlich den Eindruck, dass Deutschland auf die Bushs fliegt. Jedenfalls erwähnt “Bild” heute mit keinem Wort, dass es Proteste und Demonstrationen gegen den Besuch von George Bush gab. In Stralsund und auch in anderen deutschen Städten. Das ist zumindest bemerkenswert. Andere Medien schaffenesnämlichohneProbleme, daseinoderandereWortüberdie Anti-Bush-Demonstrationen zuverlieren.
Mehr als bemerkenswert, man könnte sagen irreführend oder sogar gelogen, ist allerdings die Überschrift. Tatsächlich fliegt “Deutschland” (was immer “Bild” auch damit meint) nicht auf die Bushs. Und damit meinen wir gar nicht die demonstrierende und protestierende Minderheit, sondern rund die Hälfte der Deutschen. Laut einer repräsentativen Umfrage der Forsa im Auftrag des “Stern” bewerten nämlich 52 Prozent den Bush-Besuch negativ und nur 41 Prozent positiv. Auch davon erfahren die “Bild”-Leser freilich nichts. Dabei wäre eigentlich genügend Platz gewesen.