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Britney Spears verwirrt “Bild”

“Bild” berichtet heute in ihrer Printausgabe:


Jetzt soll die Sängerin auch noch für ihren Vater bezahlen! Bei einem Gericht in Los Angeles reichte Jamie Spears (55) einen Antrag auf die Begleichung von Verdienstausfall ein. Seine Tochter Britney (26) soll ihm rund 6400 Euro bezahlen, weil er sich im Februar als Vormund um sie gekümmert hat! (…) Das bedeutet: Für jede Woche Vormundschaft will Papa Spears 1600 Euro kassieren! Das Gericht berät über den Fall.
(Hervorhebungen von uns.)

So so, das Gericht “berät”… Laut People.com z.B. hat das Gericht längst aufgehört, sich zu beraten – und Jamie Spears ab März ein wöchentliches Gehalt von 2500 Dollar (ca. 1600 Euro) zugesprochen sowie rückwirkend für den Februar weitere 10.000 Dollar (ca. 6400 Euro). Bislang also rund 40.000 Dollar (ca. 25.600 Euro).

Wie verzeihlich es ist, dass “Bild” die People.com-Meldung vom vergangenen Dienstag entgangen ist, sei dahingestellt. Sie ist ohnehin nicht neu. Die Nachrichtenagentur dpa etwa verbreitete am 7. März folgende Meldung:

Britney Spears’ Vater James (54) wird als Vormund seiner psychisch angeschlagenen Tochter reichlich entlohnt. Für die Verwaltung des Millionenvermögens der Popsängerin erhält der Vater daraus monatlich 10 000 Dollar (6500 Euro), berichtete der Internetdienst “E!Online”.

Andererseits hätte ein Blick auf Bild.de gereicht, um’s heute wenigstens halbwegs richtig in die “Bild”-Zeitung zu schreiben: Dort findet sich nämlich seit vorgestern ein Artikel, dessen Überschrift lautet:

Und obwohl auch Bild.de mit dem Betrag, den Jamie Spears bekommt, trotz Nachbesserung immer Probleme hat, steht dort doch klar und deutlich:

Britney Spears muss ihrem Vater und Vormund James Spears (56) ein Gehalt zahlen! Das ordnete jetzt das Gericht in LA an.
(Hervorhebung von uns.)

P.S.: Dass der bei Bild.de abgebildete “Gerichtsbeschluss” offensichtlich kein Gerichtsbeschluss ist, sondern wohl die “Petition for Order” (also die Klageschrift), ist da vermutlich kaum noch der Rede wert.

Mit Dank an die zahlreichen Hinweisgeber für die Anregung.

Daum hält sich nicht an “Bild”-Wissen

Über Christoph Daum, Trainer des 1. FC Köln, schrieben “Bild” und Bild.de am Dienstag vergangener Woche überraschend dies:

"Daum -- Rücktritt!"
(…) Er wird zurücktreten. BILD weiß: Seine Entscheidung steht fest, auch wenn er sie (noch) nicht verkünden will.

(…) Spätestens Montag! Dann steht fest: Christoph Daum (54) wird den 1.FC Köln verlassen.

(…) Daum wird die Kölner trotz der Rückkehr in die Bundesliga zum Saisonende vorzeitig verlassen. Auch ein Vertrag bis 2010 kann Daum nicht halten (…). Der Absprung steht aufgrund seiner Ausstiegsklausel unmittelbar bevor.

Seit gestern abend steht wohl fest: Die “Bild”-Behauptungen sind falsch, Daum wird nicht zurücktreten. Oder, um’s mit der aktuellen “Bild” zu sagen:

"Daum bleibt!"

Allerdings liegt dazwischen eine turbulente Woche.

Unmittelbar nach dem “BILD weiß”-Bericht nämlich erklärte Daum im Kölner “Express”:

An dieser Stelle muss ich alle irren Spekulationen beenden: Selbstverständlich will ich weiter beim FC bleiben. (…) Das ist jetzt keine Pokerei (…).

“Welt Online” hielt Daums “Pokerei”-Dementi anschließend jedoch selbst für Pokerei und “eine Retourkutsche” auf die Rücktrittsmeldungen. Und auf die Frage, ob denn möglich sei, “dass der Trainer des 1.FC Köln in der kommenden Saison nicht Christoph Daum heißt”, antwortete Daum im Interview:

Ich kann diese Möglichkeit nicht gänzlich ausschließen.

“Welt Online” waren an diesem Tag nicht mal die einzigen mit einem Daum-Interview. Und als am selben Tag der “kicker” fragte, ob denn wohl jemand überrascht sein dürfte, wenn er tatsächlich Trainer bliebe, orakelte Daum:

Einen* gibt es wohl. Denjenigen, der mich hier weghaben will. Der wird überrascht sein.

*) Einen Tag nach dem “kicker”-Interview wollte Daum seine Aussage ausdrücklich “auf einen Medienvertreter” bezogen wissen.

Die “Bild”-Zeitung indes reagierte mit einer “BILD-Analyse” zum “Daum-Dilemma”:

Christoph Daum in einem “Express”-Video:

“Dass andere Themen jetzt, bevor die Saison zuende ist, in den Mittelpunkt kommen, dafür kann ich nichts. Das liegt an der Kölner ‘Bild’-Redaktion, das ist ‘ne persönliche Sache.”

“Daum weg”, schrieb BILD nach dem Aufstiegs-Finale gegen Mainz. (…) Der Trainer reagierte sauer und sprach von einer “persönlichen Sache” mit BILD-Köln [siehe Kasten].

Nun gut! (…) Gestern erklärte Daum in einem RPR1- Radio-Interview: “Es wird Gespräche (mit dem FC) geben, die vom Ergebnis her offen sind.”

Und später: “Es steht nichts fest…”

Daraus könnte man auch einen Rücktritt interpretieren.

Daraus, ähm, könnte man auch ein Zurückrudern interpretieren. Was allerdings das großspurige “BILD weiß” betrifft, mit dem das Hin und Her begann, gibt es im Nachhinein drei Möglichkeiten:

  • A: “Bild” hatte sich von irgendwem (oder Daum) irgendwas erzählen lassen und als Tatsache hinausposaunt.
  • B: “Bild” hatte sich für Daums Pokerei (inkl. Dementis, Beschimpfen-Lassen und Doof-Dastehen) einspannen lassen.
  • C: “Bild” hatte keine Ahnung und einfach irgendwas behauptet.

Unplausibel ist keine der Versionen. Nur…

…mit Journalismus haben sie alle drei nichts zu tun.

Allgemein  

“Bild” macht Täter zum Attentäter

“Bild” berichtet heute über das Urteil gegen einen 23-jährigen “Deutsch-Afghanen”, der im September 2007 einen Rabbiner niedergestochen und schwer verletzt hatte:

"Mildes Urteil nach Messer-Attacke: Rabbi-Attentäter geht lachend nach Hause"

Für “Bild” ist der Täter ein “Attentäter” und das Urteil (dreieinhalb Jahre Haft) ein “mildes Urteil”. Und über letzteres kann man diskutieren. Allerdings sollte man dafür zumindest wissen, auf welche Feststellungen das Gericht sein Urteil gründet. Als “Bild”-Leser weiß man es nicht:

Der Deutsch-Afghane hatte Rabbi Zalman G. (43) erst mit Worten attackiert (“Scheißjude, ich bring dich jetzt um”), dann mit einem Messer lebensgefährlich verletzt.

Was “Bild” hier über die Tat schreibt, ist nicht nur arg verkürzt, es widerspricht auch den Feststellungen des Gerichts. Zwar sah es als erwiesen an, dass der Täter den Rabbiner beleidigt habe, aber:

Eine Todesdrohung hielt die Strafkammer für nicht bewiesen. Sie ging davon aus, dass ein Streit bei der zufälligen Begegnung auf der Straße zu den Tätlichkeiten führte.

So oder so ähnlich lässt sich das in diversen Meldungen und Berichten zu dem Fall nachlesen. Was “Bild” als Tatsache darstellt, ist lediglich die (nicht erwiesene) Behauptung des Rabbiners. Demgegenüber erwähnt “Bild” mit keinem Wort, wie der Täter das Ganze darstellte. Der berief sich nämlich auf Notwehr. Das Gericht hielt keine der beiden Versionen für glaubwürdig und verließ sich lieber auf einen Zeugen:

[Die Strafkammer] hielt die Aussage eines Zeugen für glaubwürdig, der die Auseinandersetzung zufällig mitbekommen und gehört hatte, wie der junge Mann den Juden beleidigte. Der körperlich überlegene Rabbiner habe den Angreifer “am Schlafittchen” gepackt, sagte Richter Drescher. Sajed A. habe sich losgerissen und ohne Warnung sein Messer seitlich in den Unterbauch des Rabbiners gestochen.

Auch das lässt sich so, oder so ähnlich in diversen Medien nachlesen.

Bei “Bild” indes hat man sich, wie gesagt, entschieden, den Täter als “Rabbi-Attentäter” zu bezeichnen. Und darüber, dass das abwegig ist, kann man eigentlich nicht diskutieren – außer man hat keine Ahnung, was das Wort “Attentat” so grob bedeutet.

P.S.: Bild.de hat es übrigens mal wieder nicht auf die Reihe gekriegt, eine dpa-Meldung von gestern morgen zu korrigieren, in der noch von einer Tötungsabsicht die Rede war. Dabei gab dpa eine gute halbe Stunde später eine Meldung heraus, in der es deutlich in der Überschrift hieß: “Berichtigung: Keine Tötungsabsicht”.

Mit Dank an Torsten B. für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 22.5.2008: Auch andere Medien nennen den Täter übrigens “Rabbi-Attentäter”. Anders als “Bild”, schildern sie den Fall aber immerhin so, wie er sich nach den Feststellungen des Gerichts darstellt.

“Bild” ist der Meinung: Das ist Spitze!

Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder haben die Leute, die in “Bild” heute über das deutsche Steuerrecht geschrieben haben, sehr wenig Ahnung vom deutschen Steuerrecht. Oder sie haben sich entschieden, sich ihr Wissen über das deutsche Steuerrecht nicht anmerken zu lassen, um die von ihr befürworteten Vorschläge der CSU zu einer Steuerreform besonders überzeugend wirken zu lassen. Wir wissen nicht, was stimmt. Außer, dass das, was “Bild” schreibt, nicht stimmt.

Es geht um die Frage, ab welchem Einkommen der Höchststeuersatz von 42 Prozent gelten soll. “Bild” zeigt zur Veranschaulichung vier vermeintliche “Durchschnittsverdiener”: einen Angestellten, eine Lehrerin, einen Makler und einen Bauleiter, die angeblich zwischen 4400 und 4580 Euro brutto im Monat verdienen, und behauptet, dass sie damit laut Gesetz schon Spitzenverdiener seien. Denn, so “Bild”:

In Deutschland greift der Höchststeuersatz (42 %) schon ab einem Brutto-Einkommen von 4346 Euro/Monat (52.151 Euro im Jahr)!

Nee. Nicht ab einem Brutto-Einkommen in dieser Höhe. Sondern ab einem zu versteuernden Einkommen in dieser Höhe. Vom jährlichen Brutto-Einkommen der vier “Bild”-“Spitzenverdiener” sind mindestens der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro und Teile der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge (mehrere Tausend Euro) abzuziehen, um das zu versteuernde Einkommen zu berechnen. Wenn die angegebenen Brutto-Gehälter stimmen, muss vermutlich keiner der von “Bild” Gezeigten tatsächlich den Spitzensteuersatz zahlen.

Überhaupt lässt “Bild” die angeblichen Spitzensteuersatz-Zahler so tun, als müssten sie ihr gesamtes Einkommen mit 42 Prozent versteuern. Tatsächlich gilt dieser Steuersatz nur für denjenigen Teil, der die Grenze von 52.151 Euro jährlich übersteigt. Realistischerweise zahlen die vier Betroffenen jeweils vielleicht rund 12.000 Euro Einkommenssteuer, was etwa 25 Prozent des zu versteuernden Einkommens entspricht — nicht über 22.000 Euro, wie “Bild” suggeriert.

Die Lehrerin und der Bauleiter fühlen sich zudem besteuert wie eine “Millionärin” bzw. ein “Top-Manager mit Millionen-Gehalt”. Dass für die in aller Regel ein noch höherer Steuersatz von 45 Prozent gilt (“Reichensteuer”), hat “Bild” ihnen offensichtlich nicht erzählt.

Aber es ging ja bei dem ganzen Artikel nicht darum, die Leser klüger zu machen.

Mit Dank an Peter R., Markus H., Oliver O. und Manuel L.!

YouTube überführt “BILD-Leser-Reporter”

Vor allem in Hamburg kam es am 1. Mai zu Ausschreitungen. Natürlich berichtet auch “Bild” über die “linken Chaoten” und “dumpfen Randalierer” — und zeigt online sogar allerlei Fotos von “BILD-Leser-Reportern”, die “Zeugen der sinnlosen Gewalt” geworden seien:

“Ein dritter Randalierer stopft das Tuch weiter in den Innenraum”? Naja. Zeugen der sinnlosen Gewalt, die ihre Aufnahmen nicht gleich an “Bild” geschickt haben, sahen die Szene irgendwie anders:

Mit Dank an, ähm, YouTube-Reporter diggernansy und an Bernd K.

“Gewonnen hat die Demokratie”, nicht “Bild”

Wir wollen nicht nachtreten. Aber wir wollen’s auch nicht unerwähnt lassen: Es ist in diesem Jahr bereits die zweite Niederlage der “Bild”-Zeitung.

Nachdem “Bild” vor drei Monaten erst, bei der hessischen Landtagswahl, die “Kriminelle Ausländer raus!”-Kampagne der hessischen CDU und ihres Vorsitzenden Roland Koch nach Kräften (und über die Grenzen des journalistisch Zumutbaren hinaus) unterstützt hatte, verlor die CDU zwölf Prozentpunkte.

Und gestern nun ist auch das Volksbegehren gegen die Einstellung des Flugbetrieb auf dem Berliner Flughafen Tempelhof gescheitert. Dabei hatten auch hier “Bild” und die anderen Springer-Zeitungen monatelang nach Kräften (und über die Grenzen des journalistisch Zumutbaren hinaus) versucht, ihren Lesern weiszumachen, dass sie am gestrigen Sonntag unbedingt für den Erhalt von Tempelhof als Flughafen stimmen sollen — und wollen. Aber genutzt hat es wieder nichts: Zwar stimmten 60,2 Prozent der Wähler mit “Ja”, doch weil es für einen Erfolg des Volksbegehrens nicht nur die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sondern auch mindestens ein Viertel aller Stimmberechtigten brauchte, waren es am Ende, bei einer Wahlbeteiligung von gerade mal 36,1 Prozent, doch zu wenig: statt 25 Prozent nur 21,7 Prozent — oder, um es mit der örtlichen “Bild” zu sagen:

Tolles Ergebnis des 1. Volksentscheids in der Hauptstadt! 530 231 Berliner haben gestern für den Erhalt des City Airports Tempelhof gestimmt! (…)

Ach ja: Die wahlentscheidende “21,7 Prozent”-Zahl sucht man in der heutigen “Bild” (Berlin-Brandenburg)* vergeblich. Sogar aus der offiziellen Tabelle des Statistischen Landesamts Berlin wurde sie von “Bild” rausgekürzt:

*) Anders als in Berlin-Brandenburg findet sich in anderen “Bild”-Ausgaben nur eine kleine Seite-1-Meldung, in der aber dafür die “21,7 Prozent” erwähnt werden.

  

Beklebte “Bild”-Plakate in Bremen

Mit Dank an Michael D. für die Fotos!

P.S.: Bei einer ähnlichen Beklebe-Aktion hatte die Polizei Fulda laut osthessen-news.de erklärt, dass es natürlich verboten sei, fremdes Eigentum zu zerstören (wir berichteten). Allerdings hätten die vorliegenden Fällen einen geringen Strafcharakter gehabt: Wenn beim Entfernen nichts kaputt gehe, handele es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden könne — andernfalls um leichte Sachbeschädigung. Ermittelt werde aber nur, wenn sich der Eigentümer gestört sehe und einen entsprechenden Antrag einreiche.

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