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Ohne Rücksicht auf die Wahrheit

Im Sommer 2002 kam es in einem Zweifamilienhaus in Burladingen, in der Nähe von Tübingen, zu einem Familienstreit. Das Haus gehört dem Sohn, der mit seiner Familie im Erdgeschoss lebte; im Obergeschoss wohnten seine Mutter und sein Stiefvater. Vom Balkon aus bewarfen beide einen Gast des Sohnes mit einer Bierflasche und einem Aschenbecher und beschimpften ihn heftig.

Nach weiteren ständigen Streitereien kündigte der Sohn seinen Eltern im Juli 2004 und setzte die Räumung der Wohnung vor dem Amtsgericht Hechingen durch. Entscheidend für dessen Urteil war der Vorfall zwei Jahre zuvor. Laut “Zollernalbkurier” ging die Mutter daraufhin zur “Bild”-Zeitung. Die veröffentlichte in ihrer Stuttgarter Ausgabe in großer Aufmachung eine herzzerreißende Geschichte über die guten Eltern, die ihr Leben lang alles für ihren Sohn getan haben, und nun zum Dank von ihrem Sohn und der unbarmherzigen Schwiegertochter auf die Straße gesetzt werden. Den entscheidenden Vorfall mit Bierflasche und Aschenbecher erwähnte “Bild” nicht. Die Schlagzeile lautete:

Die Herzlosigkeit des Sommers

Illustriert wurde der Artikel mit einem Foto des Hauses der Familie, einem großen Portraitbild des Sohnes in Anzug und Fliege (mit schwarzem Balken über den Augen) und einem Foto von den Eltern in ärmlicher Kleidung.

Der Sohn klagte wegen dieser Berichterstattung gegen den Springer-Verlag als Herausgeber der “Bild”-Zeitung — und bekam am vergangenen Freitag Recht. Laut “Südwest Presse” (nachzulesen auch hier) wurde die “Bild”-Reporterin vom Landgericht Tübingen “in scharfer Form” gerügt:

Sie habe (…) in grober Weise gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen. (… Bei dem Artikel) sei es der Verfasserin nur auf die “Story” angekommen, “ohne Rücksicht darauf, ob diese Story der Wahrheit entspricht”.

Das Gericht sah darin eine gravierende Verletzung des Persönlichkeitsrechts, weil “Bild” ihn als “herzlosen und unbarmherzigen Unhold” öffentlich in einer Auflage von 400.000 Exemplaren an den Pranger stellte, ohne die Hintergründe des Streits untersucht zu haben. Springer muss dem Sohn 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Danke an Marvin W. für den Hinweis!

Jede zweite Überschrift

Jeder zweite Hartz-Bescheid ist falsch!

So? Dann rechnen wir doch mal nach. In “Bild” steht:

“Laut Bundesagentur für Arbeit haben bis Ende Februar 212.000 Betroffene Widerspruch gegen Bescheide über das Arbeitslosengeld II eingelegt. Rund 36.000 Widersprüche wurden bearbeitet. In fast 17.000 Fällen bekamen die Arbeitslosen recht. Damit waren 46 Prozent (!) [sic] der beanstandeten Bescheide tatsächlich fehlerhaft.”

Mit anderen Worten: Jeder zweite Hartz-Bescheid, gegen den zuvor Widerspruch eingelegt wurde und der bisher bearbeitet wurde, war falsch.

Laut Bundesagentur für Arbeit wurden Anfang des Jahres etwa 2,66 Millionen Bescheide über Arbeitslosengeld II verschickt. Wenn (vorerst) 17.000 davon falsch sind, ist das weniger als ein Prozent.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt müsste die korrekte Überschrift also lauten:

Jeder 156. Hartz-Bescheid ist falsch! (Überschrift [M]: BILDblog.de

Nachtrag, 20.3.2005:
Auf vielfachen Wunsch hier noch ein paar mögliche Alternativüberschriften:

“Jeder zweite bislang geprüfte Hartz-Bescheid ist falsch!”

“Hochgerechnet jeder 12. Hartz-Bescheid, dem bisher widersprochen wurde, ist fehlerhaft!”

“Jeder 27. Hartz-Bescheid könnte falsch sein!”

“Unter 10 Prozent! Bislang kaum Widerspruch gegen Hartz-Bescheide”

“Über 50 Prozent! Hartz-Widerspruch bislang meist unberechtigt!”

“Gute Arbeit: Schon jetzt jeder 6. Hartz-Widerspruch geprüft – über die Hälfte davon sogar abgelehnt!”

Solcherlei Überschriften wären zwar ebenso absurd wie die von “Bild”, dafür aber weniger falsch.

Mit Dank an Karsten G., Eckhart W., Maximilian M., Jörg L. und Florian H. für die Inspiration.

Frannie Avery beim Sex – jetzt auf DVD!

Die härtesten Sex-Szenen der schönen Meg Ryan

Heißer Sex in den wildesten Stellungen – so sexy und nackig haben wir Meg Ryan bislang nur im Kino sehen können! Doch ab heute gibt es den Film “In the Cut” mit Hollywood-Schauspielerin (“Harry & Sally”) auf DVD. Und nicht nur das: BILD zeigt Bilder der schärfsten F***-Szenen und verrät, wie Sie sich den Weg in die Videothek sparen und den Sex-Thriller sogar online ausleihen und ungestört auf dem Computer ansehen können. (…)

Schon möglich, dass die hier vorangestellten Sätze den Eindruck erwecken, “Bild” mache darin Werbung für eine DVD und eine Online-Videothek. Doch der Eindruck trügt. Die vorangestellten Sätze stammen nämlich gar nicht aus der “Bild”-Zeitung. Stattdessen sind sie frei erfunden, um zu demonstrieren, wie es hätte aussehen können, wenn eine Boulevardzeitung wie “Bild” Ihren Lesern mitteilen möchte, dass Kopien des Kinofilms “In the Cut” aus dem Jahr 2003 ab heute käuflich zu erwerben und (bereits seit dem 10. Februar) auszuleihen oder online herunterzuladen sind. Das hätte dann zwar immer noch verdammt nach einem unlauteren Deal mit dem DVD-Vetrieb EuroVideo und dem Internet-Videoverleih Amango.de ausgesehen, widerspräche womöglich dem Pressekodex Ziffer 7, dem Mediendienstestaatsvertrag § 13 und/oder den im Abschnitt “Werbung” formulierten journalistischen Leitlinien des Axel Springer Verlags, wäre aber zumindest sachlich richtig.

In Wirklichkeit hat sich “Bild” jedoch für die mutmaßlich irreführende Überschrift “So hart liebt’s die schöne Meg Ryan” entschieden und die Werbung Berichterstattung online mit einer, ähm, vielversprechenden Bilderschau (ähm, siehe Ausriss) angereichert, die ebenfalls den sinnfälligen Unterschied zwischen Schauspielerin (Meg Ryan) und Rolle (Frannie Avery) ignoriert und sich “So liebt die schöne Meg Ryan” nennt, obwohl das natürlich völliger Quatsch ist.

Kindergarten-Niveau

Mit dieser Fotomontage und der Schlagzeile “Super-Horst soll Deutschland retten” bereichert “Bild” heute die Diskussion um den sogenannten “Job-Gipfel” am Donnerstag, denn:

Immer mehr Politiker fordern, daß der Bundespräsident in die Jobkrise eingreifen soll.

Immer mehr Politiker? “Spiegel Online” schreibt:

Vor dem Krisengipfel im Kanzleramt erreichen die Schlagzeilen allmählich Kindergarten-Niveau (…).

Wie immer, wenn “Bild” bei irgendjemanden anruft, um eine Clownerie zu veranstalten, finden sich auch welche, die mitmischen. Es sind meist solche, die bei Straßenumfragen unter der Rubrik “Unbekannt” einhundert Prozent erreichen.

Entsprechend ist der Einfluss der von “Bild” Befragten. Das Fazit von “Spiegel Online”:

“Superhorst” muss draussen bleiben.

Nachtrag, 16.3.2005:
Andererseits: Wenn “Bild” mal so eine tolle Idee wie die mit dem “Super-Horst” hat, lässt sie davon so schnell nicht ab (selbst wenn die Idee gar nicht von “Bild” ist, sondern der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung” nachgemacht entlehnt).

Gewinner des Jahres

Lange nichts von Helmut Kohl gehört. Im vergangenen Jahr war noch mächtig was los: Er gewann einen Prozess (und wurde dafür bei “Bild” Gewinner des Tages), er bekam einen Preis in Polen (und wurde dafür bei “Bild” Gewinner des Tages), er schrieb einen Bestseller (und wurde dafür bei “Bild” Gewinner des Tages), er schrieb wirklich einen Bestseller (und wurde dafür bei “Bild” Gewinner des Tages), er bekam einen Preis in Bayern (und wurde dafür bei “Bild” Gewinner des Tages), er gewann noch einen Prozess (und wurde dafür bei “Bild” Gewinner des Tages), er wurde Ehrenbürger seiner Heimatstadt (und wurde dafür bei “Bild” Gewinner des Tages), und er bekam einen Preis in Italien (und wurde dafür bei “Bild” Gewinner des Tages).

In diesen Minuten zeichnet “Bild” Helmut Kohl mit dem “Bild”-Medienpreis “Osgar 2005” dafür aus, dass er im vergangenen Jahr am häufigsten Gewinner des Tages in “Bild” war dass er sich für die deutsche Einheit, eine starke EU und ein freiheitliches Osteuropa eingesetzt hat.

Und wenn er dafür morgen nicht Gewinner des Tages in “Bild” ist, werden wir nachfragen, was da schiefgelaufen ist. Versprochen!

Nachtrag, 16.03.2005:
Also schiefgelaufen ist da natürlich nix. Im Gegenteil: “Helmut Kohl ist ja quasi ‘Gewinner’ des Tages,” so ein “Bild”-Sprecher unter Verweis auf die begleitende Berichterstattung, “weil er zusammen mit sieben weiteren wichtigen Persönlichkeiten den Osgar gewonnen hat.” Das leuchtet ein – zumal die Springer-Zeitung “Bild” den “Gewinner”-Platz so mal wieder anderweitig zu nutzen verstand und ihn kurzerhand dem Geschäftsführenden Redakteur der Springer-Zeitungen “Welt” und “Welt am Sonntag” zueignete.

Der Crohnzeuge

Alarm! Neue Rinderseuche bedroht die Deutschen

Diese Meldung aus der “Bild am Sonntag” vom 6.3.2005 über die Gefahr einer Infizierung mit der Darmkrankheit Morbus-Crohn sei “unverantwortliche Panikmache” und “fasse seit Jahren bekannte Außenseitermeinungen zusammen”, heißt es dazu unter Berufung auf die Morbus-Crohn-Vereinigung DCCV in der “Zeit”, die außerdem auf eine Pressemitteilung von Wolfgang Priesmeier verweist, der als “Veterinärexperte der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag” (“BamS”) und “einer der Kronzeugen” (“Zeit”) ausführlich in der “BamS” zitiert wurde.

In Priesmeiers Pressemitteilung (veröffentlicht am Erscheinungstag der “BamS”) steht ungefähr das Gegenteil dessen, was die “BamS” unter Berufung auf Priesmeier berichtete. Und fragt man Priesmeier selbst, wie es zu diesem Widerspruch kommt, sagt er, seine O-Töne in der “BamS” seien “sinnentstellend” aus dem Zusammenhang gerissen worden. Eine weitere Textpassage, von der “BamS” eingeleitet mit den Worten “Priesmeier geht davon aus, daß…”, sei darüber hinaus “falsch” und “vollkommen unsinnig” wiedergegeben.

Tatsächlich habe Priesmeier bereits 14 Tage vor Erscheinen des “BamS”-Artikels ein längeres, fachlich und sachlich differenziertes Gespräch mit dem “BamS”-Autor geführt und ihm im Anschluss eine 300-seitige Materialsammlung zum Thema zukommen lassen. Dass die “BamS” daraus eine “Alarm!”-Meldung macht und den SPD-Politiker mit Aussagen zitiert, die seine Position derart “verkürzen und verfälschen”, hält er für eine “Missachtung jounalistischer Grundsätze”, die ihn dazu veranlasst habe, “Bild” und “Bild am Sonntag” künftig mündliche Statements zu verweigern. In seiner Pressemitteilung heißt es zudem, “Horrorszenarien” wie in der “BamS” erzeugten “auf unverantwortliche Weise Ängste, die jeglicher Realität entbehren”.

Journalistische Dysfunktion

In Deutschland leiden laut Weltgesundheitsorganisation WHO rund vier bis sechs Millionen Männer unter einer “erektilen Dysfunktion” (kurz ED), umgangssprachlich “Impotenz” genannt. Außerdem gibt es hierzulande 1,8 Millionen Beamte. Und dass sich unter den Männern mit Erektionsstörung auch Beamte finden, ist vorstellbar und wahrscheinlich. Ach ja, und während seit dem 1.1.2004 gesetzlich Krankenversicherte keinen Anspruch auf Kostenübernahme für solche Arzneimittel haben, die überwiegend zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion dienen (siehe SGB V, § 34), sieht die Sache für Beamte anders aus: Unter Umständen, so entschieden seit 2002 bereits verschiedene Gerichte, hat sich der Staat im Rahmen der Beihilfe an den Behandlungkosten zu beteiligen. Interessant, nicht wahr?

Und jetzt zu “Bild” – genauer gesagt, zu einer kurzen “Bild”-Meldung heute auf Seite 1, überschrieben wie folgt:

Und mal abgesehen davon, dass der in der Überschrift referierte Sachverhalt nicht neu ist (s.o.) und der daran anschließende Einleitungssatz (“Beamter müsste man sein…”) mehr als zynisch, hat die Überschrift mit dem Rest des Artikels gar nichts zu tun. Darin nämlich geht es um einen aktuellen Fall, in dem ein unter ED leidender Beamter vorm Verwaltungsgericht Koblenz erfolgreich die Bezuschussung seiner Behandlung mit einem Medikament namens “Viridal” eingeklagt hat.

Anders gesagt: Von “Viagra” ist nirgends die Rede!

(Und wer jetzt glaubt, dieses “Viridal” sei nur irgend so ein anderer Name für die bekannten, oral verabreichten blauen Pillen aus der “Bild”-Überschrift, deren Wirkstoff Sildenafil nach etwa einer Stunde bei sexuellem Reiz eine Erektion verstärken und verlängern soll, kann ja gerne hier oder hier oder gar hier klicken und sich vom Gegenteil überzeugen…)

Schock-Urteil

Das Landgericht Landau hat am Montag die Eltern eines verhungerten Säuglings zu Bewährungsstrafen verurteilt. Es befand sie, wie die Nachrichtenagentur AP berichtet, der Körperverletzung mit Todesfolge und der Verletzung der Fürsorgepflicht schuldig.

Für “Bild” ist das ein “Schock-Urteil”:

Die Rabeneltern kamen mit Bewährung davon!

Nicht nur “Bild” ist schockiert, auch die “Bild”-Leser werden es sein. Nach dem Lesen des Artikels muss man einfach schockiert sein über das Urteil. Das liegt allerdings nicht nur am Urteil, sondern auch am Artikel.

“Bild” stellt den Landauer Fall in den Zusammenhang mit dem der vor wenigen Tagen in Hamburg verhungerten Jessica. Dabei haben beide Fälle wenig gemein. Der Mutter in Landau wurde nicht vorgeworfen, ihren Sohn nicht ernährt zu haben. Sie hat das Kind gestillt — warum es trotzdem so extrem unterernährt war, blieb ungeklärt. Die Eltern hätten trotz der offensichtlichen Todesgefahr für das Kind viel zu lange keinen Arzt aufgesucht, urteilte der Richter. Der Tod sei von den Eltern nicht beabsichtigt gewesen, aber “billigend in Kauf genommen” worden. Die Vorwürfe im Fall der Hamburger Eltern sind ungleich schwerwiegender.

Um den Eindruck von einem “Schock-Urteil” zu erreichen, lässt “Bild” wichtige Informationen weg. “Bild” verschweigt, dass auch der Staatsanwalt nur Bewährungsstrafen für die Eltern beantragt hatte — für die am Verfahren Beteiligten war das Urteil also keineswegs schockierend. “Bild” verschweigt, dass sich der Fall vor fast vier Jahren ereignet hat und der Vorsitzende Richter die lange Dauer des Verfahrens strafmildernd wertete. “Bild” verschweigt auch, dass die beiden verurteilten Eltern als Bewährungsauflage 1500 bzw. 1300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten müssen.

Wenn man all das weiß, kann man das Urteil natürlich immer noch für falsch halten.

Was stinkt

“Fast 38 Prozent der Deutschen können mindestens einen ihrer Kollegen ‘nicht riechen’. Das belegt eine Online-Umfrage des Wirtschaftsmagazins ‘Junge Karriere’.”

So steht es mit Datum vom 7.3.2005 auf Bild.de. Anschließend dann kommt in der (mit “Mir stinkt’s” überschriebenen) Meldung die Unternehmensberaterin Catrin Lenfers zu Wort – und hernach geht’s auch schon flugs zu weiteren, interessanten Ergebnissen der erwähnten Online-Umfrage.

So weit, so gut und warum nicht.

Nur: Die Umfrage, über die Bild.de mit Datum vom 7.3.2005 berichtet, stammt zwar tatsächlich aus dem Wirtschaftsmagazin “Junge Karriere”, allerdings aus Heft 12/04, erschienen am 23.11.2004. Und die O-Töne der Unternehmensberaterin Catrin Lenfers hat Bild.de nicht einmal aus dem zitierten Magazin, sondern offenbar Wort für Wort und ohne Quellenangabe aus einem Interview in der “Süddeutschen Zeitung” abgeschrieben, erschienen am 30.8.2003.

Mit Dank an demaja für den Hinweis.

“Ganz egal” (We are the Champions XXVIII)

“Bild” und “Computer-Bild” haben einiges gemeinsam: den rotweißen “Bild”-Schriftzug zum Beispiel oder, dass beide vom Axel-Springer-Verlag herausgegeben werden. Und dann ist da natürlich noch diese “Gewinner und Verlierer”-Rubrik, die “Bild” gelegentlich für irgendwelche Eigeninteressen missbraucht zu nutzen weiß und die es auch in “Computer-Bild” gibt.

Ja, und für die aktuelle Ausgabe (ab Montag am Kiosk) hat “Computer-Bild” einen “Gewinner” ausgemacht, der ganz Deutschland betroffen macht — ganz egal, ob Computerspezialisten oder nicht (siehe Ausriss):

Mit Dank an Stefan W. und Christian N. für den Hinweis.

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