Suchergebnisse für ‘BILD’

Geklitterte Geschichte (2. Versuch)

“Bild” tut sich offenbar nachhaltig schwer damit, was am 26.6.1963 in Berlin passierte. Deshalb noch einmal zum Mitschreiben: Am 26.6.1963 kam der damalige US-Präsident John F. Kennedy nach Berlin. Er landete in Berlin-Tegel, fuhr am Brandenburger Tor vorbei und sagte vom Rathaus Schöneberg aus seinen berühmten Satz: “Ich bin ein Berliner!” Anschließend setzte er seine Rundreise durch West-Berlin fort – und tschüss.

So war das nun mal – außer natürlich in “Bild”, wo es am Freitag hieß:

26. Juni 1963: J. F. Kennedy. 1,5 Mio. Berliner begrüßten den US-Präsidenten. Vor dem Brandenburger Tor sagte er seinen berühmten Satz: "Ich bin ein Berliner!"

Mit Dank an Andreas L. für den Hinweis.

Kurz korrigiert (5)

In der Umweltliste des Verkehrsclub Deutschland (VCD), der regelmäßig neue Automodelle nach deren Umweltverträglichkeit testet, belegen Citroën C1 1.0, Peugeot 107 Petit Filou und Toyota Aygo mit derselben Punktzahl den zweiten Platz.

So berichtet auch Bild.de – und zeigt in der dazugehörigen Illustration aus unerklärlichen Gründen neben dem Citroën einen Kia Picanto und den neuen Fiat Panda

Platz 2: Citroën C1 1.0, Peugeot 107 Petit Filou, Toyota AYGO (…) Foto: FIAT, Kia, Citroen

…ohne dass der zuständige Bild.de-Redakteur wegen des Fotonachweises, den er hinzugefügt hat, misstrauisch geworden wäre, was ja durchaus nahe gelegen hätte.

Bei Bild.de kommen sie offenbar leicht durcheinander bei all den fremd klingenden Herstellernamen. Immer wieder.

Dank an Oliver K. und Christopher H. für die Hinweise.

Papalapapp

Wenn “Bild” heute auf Seite 2 mal wieder “weitere wichtige Fragen zum Besuch von Benedikt XVI.” beantwortet, dann ist das doch eine gute Gelegenheit, mal eben auf den 21. April zurückzukommen, oder? Schließlich hieß es da in “Bild”:

“Die Wahl des deutschen Kardinals Joseph Ratzinger wirft viele Fragen auf. BILD beantwortet die wichtigsten”

Und auf die wichtige Frage “Hat der Papst ein neues Wappen?” antwortete “Bild” damals:

Ja, das vorläufige Papstwappen (Foto) zeigt die gekreuzten Schlüssel und die Tiara. Eine große Kordel symbolisiert den starken Zusammenhalt des Papstes mit den katholischen Christen. Die Bänder der Tiara umwinden die Schlüssel. Alle symbolisieren die zeitliche und geistliche Ordnung des Papst-Amtes. Jesus gab Petrus die Schlüssel des Himmelreiches

Bedauerlicherweise stimmte an der “Bild”-Antwort nur das Wörtchen “Ja” am Anfang. Der Rest ist Unfug: Das auf dem “Foto” abgebildete Wappen nämlich war mitnichten “vorläufig” (oder gar “neu”, wie es dazu bei Bild.de heißt), es ist nicht mal ein “Papstwappen” und erst recht nicht das von Benedikt XVI.. Dessen neues Wappen wurde laut Radio Vatikan (und pfarre-horn.at) “erstmals zur Amtseinführung”, also erst ein paar Tage nach Erscheinen der “Bild”-Antwort, “in einer skizzenhaften grafischen Version” veröffentlicht und sieht selbst in der endgültigen Fassung nicht nur ganz anders aus, sondern hat auch eine komplett andere Bedeutung.

Das “Foto” in “Bild” indes zeigt nichts weiter als das offizielle Wappen des Vatikans – und das wiederum nicht erst seit April oder so, sondern (mehr oder weniger) schon seit dem 14. Jahrhundert. Dumm nur, dass die Erklärung von “Bild” nicht mal dazu passt: Die “große Kordel” beispielsweise verweist im Vatikanwappen auf den Bund zwischen der Macht des Himmelreichs und der göttlichen Herrschaft des Papstes auf Erden. Dass die Kordel “den starken Zusammenhalt des Papstes mit den katholischen Christen” symbolisiert, hatte sich “Bild” daher wohl spontan zurechtphantasiert.

Aber davon, dass “Bild” wichtige Fragen auch richtig beantwortet, war in “Bild” ja auch nie die Rede.

Mit Dank an Filippo R. für den Hinweis.

Nachtrag, 20.8.2005:
Wen wundert’s da, dass “Bild” auch die Frage “Wer schützt den Papst?” u.a. mit dem Satz “Die Schweizergarde ist nicht in Köln.” beantwortet, obwohl das offenbar gar nicht stimmt?

0,2 Promille

Nein, natürlich geht die Welt nicht unter — jedenfalls, nach allem was wir wissen, nicht am “Freitag den 13. April 2029” und auch nicht durch den Asteroiden Apophis. Um das herauszufinden, muss man nicht mal mehr irgendwelche Fachaufsätze lesen, weil sich beispielsweise schon Spiegel-Online oder die “Zeit” der Panikmache von “Bild” angenommen haben.

Und als wären die Weltuntergangsvisionen in der gedruckten “Bild” nicht schon hanebüchen genug, in der Online-Ausgabe wird es noch skurriler. Dort ist der ansonsten gleichlautende Text ein ganzes Stück länger, und mit einigen Zitaten aus der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” angereichert (die in der Druckausgabe übrigens mit keinem Wort erwähnt wird).

Allerdings hat man bei Bild.de die “FAZ”-Zitate mehrfach aus dem Zusammenhang gerissen. So steht dort beispielsweise, mit eindeutigem Bezug auf den angeblich “400 Meter” großen Asteroiden (der in Wahrheit bloß 320 Meter misst) folgendes:

Die angesehene “Frankfurter Allgemeine Zeitung” warnt: “Der Einschlag eines derartigen Himmelskörpers könnte ganzen Zivilisationen zum Verhängnis werden.”

Die Passage in der “FAZ” jedoch liest sich im vollen Wortlaut so:

Seit den neunziger Jahren gibt es mehrere Programme zur systematischen Suche nach solchen Objekten, die mindestens einen Kilometer groß sind. Der Einschlag eines derartigen Himmelskörpers könnte ganzen Zivilisationen zum Verhängnis werden.

Über Apophis steht in der “FAZ”, dass Objekte wie er “immerhin noch erhebliche Schäden anrichten könnten“.

Etwas später zitiert Bild.de den Nasa-Astronauten Russell Schweickart, und im Anschluss heißt es:

Spätestens 2014 muß “Apophis” auf eine andere Bahn gestoßen werden, sonst gibt es wohl keine Rettung mehr.

Darüber steht auch etwas in der “FAZ”. Nur, dass Schweickart dort nicht davon ausgeht, dass Apophis bis zum Jahr 2014 abgelenkt werden müsste. Seiner Ansicht nach müsste im Jahr 2014 lediglich mit der Planung dafür begonnen werden.

Und weiter im Bild.de-Text:

Die Beobachtungen des 300-Meter-Radioteleskops in Arecibo (Puerto Rico) zeigen: Der Asteroid ist völlig unberechenbar.

Keine Ahnung, wie Bild.de darauf kommt, in der “FAZ” jedenfalls steht quasi das Gegenteil:

Schon die ersten (…) Rechnungen zeigten, daß der Kleinplanet im Jahr 2029 der Erde außerordentlich nahe kommen würde. Radarmessungen mit dem 300-Meter-Radioteleskop in Arecibo (Puerto Rico) haben das Anfang dieses Jahres bestätigt.

Doch natürlich braucht man bei Bild.de die “FAZ” nicht, um durch das Weglassen von Informationen einen falschen Eindruck zu erwecken. Das geht auch so:

Mehrmals verloren die Wissenschaftler den Kontakt. Auf 1:300 schätzten sie anfangs die Chance eines Einschlags, mußten auch diese Zahl immer wieder ändern.

Zwischenzeitlich (im Dezember 2004) schätzten Wissenschaftler die Chance eines Einschlags sogar auf 1:37. Noch am selben Tag konnte jedoch ein Zusammenstoß am 13. April 2029 ausgeschlossen werden. Und jetzt gehen eigentlich alle, bis auf “Bild”, davon aus, dass Apophis die Erde überhaupt erst im Jahr 2036 theoretisch treffen könnte. Daniel Scheeres (den “Bild” Scheerer nennt), von der University of Michigan, hat dafür, laut “Zeit” und Spiegel-Online, eine Wahrscheinlichkeit von 0,02 Prozent errechnet.

Mit Dank für die zahlreichen sachdienlichen Hinweise

  

Presskodex: Ziffer 8

“Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.”

* * *

Richtlinie 8.1 – Nennung von Namen/Abbildungen
(1) Die Nennung der Namen und die Abbildung von Opfern und Tätern in der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (siehe auch Ziffer 13 des Pressekodex) sind in der Regel nicht gerechtfertigt. Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Sensationsbedürfnisse können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen.
(2) Opfer von Unglücksfällen oder von Straftaten haben Anspruch auf besonderen Schutz ihres Namens. Für das Verständnis des Unfallgeschehens bzw. des Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Ausnahmen können bei Personen der Zeitgeschichte oder bei besonderen Begleitumständen gerechtfertigt sein.
(3) Bei Familienangehörigen und sonstigen durch die Veröffentlichung mittelbar Betroffenen, die mit dem Unglücksfall oder der Straftat nichts zu tun haben, sind Namensnennung und Abbildung grundsätzlich unzulässig.
(4) Die Nennung des vollständigen Namens und/oder die Abbildung von Tatverdächtigen, die eines Kapitalverbrechens beschuldigt werden, ist ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn dies im Interesse der Verbrechensaufklärung liegt und Haftbefehl beantragt ist oder wenn das Verbrechen unter den Augen der Öffentlichkeit begangen wird. Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.
(5) Bei Straftaten Jugendlicher sind mit Rücksicht auf die Zukunft der Jugendlichen möglichst Namensnennung und identifizierende Bildveröffentlichungen zu unterlassen, sofern es sich nicht um schwere Taten handelt.
(6) Bei Amts- und Mandatsträgern können Namensnennung und Abbildung zulässig sein, wenn ein Zusammenhang zwischen Amt und Mandat und einer Straftat gegeben ist. Gleiches trifft auf Personen der Zeitgeschichte zu, wenn die ihnen zur Last gelegte Tat im Widerspruch steht zu dem Bild, das die Öffentlichkeit von ihnen hat.
(7) Namen und Abbild Vermisster dürfen veröffentlicht werden, jedoch nur im Benehmen mit den zuständigen Behörden.

Richtlinie 8.2 – Schutz des Aufenthaltsortes
Der private Wohnsitz sowie andere Orte der privaten Niederlassung, wie z. B. Krankenhaus-, Pflege-, Kur-, Haft- oder Rehabilitationsorte, genießen besonderen Schutz.

Richtlinie 8.3 – Resozialisierung
Im Interesse der Resozialisierung müssen bei der Berichterstattung im Anschluss an ein Strafverfahren in der Regel Namensnennung und Abbildung unterbleiben.

Richtlinie 8.4 – Erkrankungen
Körperliche und psychische Erkrankungen oder Schäden fallen grundsätzlich in die Geheimsphäre des Betroffenen. Mit Rücksicht auf ihn und seine Angehörigen soll die Presse in solchen Fällen auf Namensnennung und Bild verzichten und abwertende Bezeichnungen der Krankheit oder der Krankenanstalt, auch wenn sie im Volksmund anzutreffen sind, vermeiden. Auch Personen der Zeitgeschichte genießen über den Tod hinaus den Schutz vor diskriminierenden Enthüllungen.

Richtlinie 8.5 – Selbsttötung
Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen und die Schilderung näherer Begleitumstände. Eine Ausnahme ist beispielsweise dann zu rechtfertigen, wenn es sich um einen Vorfall der Zeitgeschichte von öffentlichem Interesse handelt.

Richtlinie 8.6 – Opposition und Fluchtvorgänge
Bei der Berichterstattung über Länder, in denen Opposition gegen die Regierung Gefahren für Leib und Leben bedeuten kann, ist immer zu bedenken: Durch die Nennung von Namen oder die Wiedergabe eines Fotos können Betroffene identifiziert und verfolgt werden. Gleiches gilt für die Berichterstattung über Flüchtlinge. Weiter ist zu bedenken: Die Veröffentlichung von Einzelheiten über Geflüchtete, die Vorbereitung und Darstellung ihrer Flucht sowie ihren Fluchtweg kann dazu führen, dass zurückgebliebene Verwandte und Freunde gefährdet oder noch bestehende Fluchtmöglichkeiten verbaut werden.

Richtlinie 8.7 – Jubiläumsdaten
Die Veröffentlichung von Jubiläumsdaten solcher Personen, die sonst nicht im Licht der Öffentlichkeit stehen, bedingt, dass sich die Redaktion vorher vergewissert hat, ob die Betroffenen mit der Veröffentlichung einverstanden sind oder vor öffentlicher Anteilnahme geschützt sein wollen.

Richtlinie 8.8 – Datenübermittlung
Alle von Redaktionen zu journalistisch-redaktionellen Zwecken erhobenen, verarbeiteten oder genutzten personenbezogenen Daten unterliegen dem Redaktionsgeheimnis. Die Übermittlung von Daten zu journalistisch-redaktionellen Zwecken zwischen den Redaktionen ist zulässig. Sie soll bis zum Abschluss eines formellen datenschutzrechtlichen Beschwerdeverfahrens unterbleiben. Eine Datenübermittlung ist mit dem Hinweis zu versehen, dass die übermittelten Daten nur zu journalistisch-redaktionellen Zwecken verarbeitet oder genutzt werden dürfen.

Quelle: Deutscher Presserat

Schlechte Verlierer

“Bild” macht heute die ARD-“Tagesschau” zum “Verlierer” des Tages und schreibt:

“Lange Leitung bei der ‘tagesschau’: 20 Stunden nach der BILD-Vorabmeldung und elf Stunden nach der Bestätigung durch die Deutsche Presse-Agentur tat die ARD so, als hätte sie Exklusives zu berichten: ‘Nach Informationen unseres Hauptstadtstudios will Merkel den Steuerexperten Paul Kirchhof in ihr sogenanntes Kompetenz-Team holen’.”

Und es stimmt: “Bild” veröffentlichte bereits in der Nacht zum Dienstag eine Vorabmeldung zur Kirchhof-Personalie, die ab 0.30 Uhr von verschiedenen Nachrichtenagenturen weiterverbreitet wurde. So hieß es etwa bei dpa:

“Dies berichtet das Blatt (…), ohne eine Quelle zu nennen. “

Um kurz nach 9 Uhr dann veröffentlichte dpa das, was “Bild” die “Bestätigung” nennt. Genauer gesagt, hieß es in der dpa-Meldung:

“Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Dienstag in Berlin.”

Wie “Bild” darauf kommt, dass die “Tagesschau” erst “20 Stunden” bzw. “elf Stunden” später darüber berichtete, ist hingegen schleierhaft. War’s gelogen? Kirchhofs Name jedenfalls fiel (entsprechend der Quellenlage noch etwas vage formuliert) bereits um 14 Uhr. Und schon um 16 Uhr hieß es dann ausdrücklicher:

“Nach Informationen unseres Hauptstadtstudios soll der frühere Verfasssungsrichter Kirchhof den Bereich Haushalt und Finanzen übernehmen.”

Aber wer weiß: Vielleicht ticken die ja anders bei “Bild”, die Uhren.

Was “Bild” jedoch in ihrer heutigen “Verlierer”-Meldung komplett verschweigt: Die Nachricht, dass Merkel Kirchhof ins Kompetenzteam holen wollte, war nicht etwa in der Dienstagnacht durch die “BILD-Vorabmeldung” bekannt geworden, sondern bereits einige Stunden zuvor am Montagabend durch die “Wirtschaftswoche”…

Allgemein  

Was ist aus der kleinen Isabell geworden?

Am 31. Juli sind in Brieskow-Finkenherd die Leichen von neun Kindern gefunden worden, die von ihrer Mutter getötet worden sein sollen. Am 1. August fand eine Pressekonferenz statt, auf der unter anderem gesagt wurde, dass die Mutter drei erwachsene Kinder sowie eine fast zweijährige Tochter namens Elisabeth hat. Entsprechend berichteten ab 2. August Medien wie die “Berliner Zeitung”, der “Tagesspiegel”, der “Berliner Kurier”, die “Berliner Morgenpost”, die “B.Z.”, die “Leipziger Volkszeitung” und andere über dieses Kind. Sie nannten es: Elisabeth.

Und “Bild”? Nannte es: Isabell.

Exklusiv in “Bild” hieß Elisabeth Isabell. Eine ganze Woche lang.

Die Wahrheit setzte sich nur zögernd durch. Am 7. August flackerte sie schon einmal kurz in der “Bild am Sonntag” auf, die Elisabeth Elisabeth nannte. Aber am 8. August, als “Bild” einen Brief der Mutter aus dem Gefängnis veröffentlichte, schwärzte das Blatt die Stelle, an der der (vermutlich richtige) Name stand und behauptete, dort stünde Isabell. Erst am 9. August trug Isabell auch in “Bild” ihren eigenen Namen.

Verwirrt? Ratlos? Wir auch. Warum zeigt “Bild” ein einjähriges Mädchen identifizierbar auf Fotos, verwendet aber eine Woche lang — anders als alle anderen Blätter — einen falschen Namen für das Kind?

Danke an Andreas W. für den Hinweis!

Kurz korrigiert (4)

Wie die Bezirkskriminalinspektion Kiel mitteilte, hat auf dem Gelände einer Wandmaker-Filiale in Schleswig-Holstein ein Polizist einem Dieb ins Bein geschossen. Verschiedene Regionalmedien berichteten darüber. Und “Bild” auch. In ihrer Schleswig-Holstein-Ausgabe sogar zwei Mal im selben Blatt.

Sowas ist peinlich, kann aber passieren. Warum sich die Angelegenheit aber einmal in Hohenwestedt (richtig), einmal aber auch im rund 50 Kilometer entfernten Eckernförde (falsch) abgespielt haben soll, weiß wohl nur “Bild”.

Mit Dank an Marcel R. für Hinweis und Mitarbeit.

Mal die Wäsche von Courtney Love betexten

In der Tat hatte Courtney Love kürzlich einen recht bizarren Fernsehauftritt. Das kann, wer will und des Englischen mächtig ist, in der “New York Times” vom vergangenen Sonnabend nachlesen. Dort bekommt man auch einen recht guten Eindruck davon, um was für eine Art Sendung es sich handelte. “Jokes about genitals” (Witze über Genitalien) gehörten, laut “Times”, neben Courtney Love, zu den “skandalösesten Momenten”.

Insofern dürfte es sich bei Loves Auftritt wohl um eine durchaus erwünschte Provokation gehandelt haben. Dafür spricht jedenfalls, was eine der Gastgeberinnen während der Sendung sagte:

“Ich war gespannt, welche Courtney Love hier auftauchen würde: die verrückte Koks-Hure mit dem verschmierten Lippenstift, oder die gewalttätige verrückte Koks-Hure mit dem verschmierten Lippenstift.”

Bei “Bild” hingegen interessieren solche Dinge womöglich überhaupt niemanden, solange es Fotos von Loves Unterwäsche gibt, die man zeigen und mit irgendwelchem Unsinn betexten kann, bis am Schluss aus Courtney Loves “Peep-Show-Auftritt” der “absolute Peinlich-Höhepunkt” geworden ist und ein Bild.de-Teaser wie dieser:

Für das Desinteresse von Bild.de spricht u.a., dass die eigentliche Hauptperson der Show mit keinem Wort erwähnt wird. Stattdessen steht dort, das Ganze hätte sich in “der Sendung ‘Comedy Central'” zugetragen. Obwohl “Comedy Central” doch gar keine Sendung ist, sondern ein Sender. Die Sendung selbst hieß “Roast of…” bzw. wegen ihres Stargasts “Roast of Pamela Anderson”. Und um das herauszufinden, hätte ein Blick ins Bild.de-Archiv genügt. Schließlich hatte man ja schon am Montag vor einer Woche über die Show geschrieben. Allerdings stand damals noch Anderson im Mittelpunkt der “Berichterstattung” – oder vielmehr ihr “Busen-Blitz-Alarm”.

Dank für die Hinweise an Christian D., Ben K., Andre P. und Perry

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