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… und nichts als die halbe Wahrheit

Beim Linksabbiegen hat ein Autofahrer im Oktober 2007 einen entgegenkommenden Motorradfahrer tödlich verletzt. Der Autofahrer hatte keinen Führerschein. Er wurde gestern vom Amtsgericht Dortmund wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt bzw. “marschiert wieder in die Freiheit”, wie “Bild” heute formuliert, weil der Richter “ihn laufen ließ”.

“Bild”-Schlagzeilen

  • “Mit dickem BMW: Sozialhilfe-Empfänger raste Biker tot”
    (Überschrift vom 21.4.2008)
  • “Kein Asyl, kein Führerschein:             fährt Motorrad-Fahrer tot! …und marschiert wieder in die Freiheit”
    (Überschrift vom 22.4.2008)

Zuallererst aber nennt “Bild” seinen Vornamen, seine Nationalität (“Bild” gestern: “           * ist Iraker.” – “Bild” heute: “Er ist Iraker”), den Autotyp (“ein dicker 5er BMW”). “Bild” hat sein Gesicht weniger als halbherzig anonymisiert und schreibt zudem, er sei in Deutschland “nur ‘geduldet'”, bekomme “60 Euro Sozialhilfe monatlich” und sei “bereits dreimal wegen Verkehrsdelikten erwischt” worden, u.a. offenbar “wegen Fahrens ohne Führerschein”. Letzteres spricht – anders als seine Nationaliät und sein sozialer Status – fraglos gegen den Unfallverursacher mit dem “Luxusschlitten (zugelassen auf die Freundin)”. Und trotzdem nur “9 MONATE AUF BEWÄHRUNG” für den “Todesfahrer”?

Vielleicht aber liegt das Unverständnis über das Urteil, das sich beim Lesen des “Bild”-Artikels fast unwillkürlich einstellen will, nicht nur am Urteil selbst. Dort, wo “Bild” sich mit irrelevanten und ausländerfeindlich anmutenden Details aufhält, wäre hinreichend Platz gewesen für das, was uns auf Anfrage ein Gerichtssprecher sagt:

Der Motorradfahrer ist zu schnell gefahren. Hätte er die zulässige Geschwindigkeit nicht überschritten, wäre es nach der Vermeidbarkeitsberechnung eines Gutachters nicht zum Zusammenstoß gekommen.

Offenbar wollte “Bild” die Meinungsbildung ihrer Leser nicht mit dieser Information verkomplizieren.

*) Unkenntlichmachung von uns.

Von Äpfeln und Birnen, Türken und Deutschen

Die Sprache, in der die “Bild”-Zeitung sich dem Thema Ausländerkriminalität widmet, liest sich inzwischen so:

Der deutsche Steuerzahler blecht dafür, dass brutale Ausländer in Deutschland sicher leben können, muss aber damit rechnen, von ihnen verprügelt zu werden!

Seit über zwei Wochen fährt “Bild” eine immer schrillere Kampagne, die keine Rücksicht auf Verluste nimmt und einen Eindruck von explodierender Ausländergewalt erweckt, der mit der Realität wenig zu tun hat. Christian Pfeiffer, einer der renommiertesten deutschen Experten zum Thema Jugend- und Ausländerkriminalität, sagt, er habe eine Kampagne von solcher Intensität noch nicht erlebt und nennt sie “massiv gefährlich”.

Im BILDblog-Interview warnt er davor, falsche Schlussfolgerungen aus den Statistiken zu ziehen, plädiert aber auch für eine offene Diskussion zum Beispiel über innerfamiliäre Gewalt in türkischen Familien.

“Bild” ist treuer als Oliver Pocher II

Gestern erst hatten wir gewettet, dass “Bild” alsbald mit Neuigkeiten über Annina Ucatis aufwarten würde, die angeblich ehemalige “Geliebte von Oliver Pocher” (sie behauptet, mit Pocher vor sieben Jahren mal ausgegangen zu sein).

Und tatsächlich heißt es auf der heutigen “Bild”-Titelseite:

Gestern berichtete BILD über die Ex-Geliebte von Oliver Pocher (…).

Aber darüber, wie “Bild” heute berichtet, sind wir dann doch überrascht (siehe Ausriss): Mit der Schlagzeile “Jetzt schlägt Pochers Freundin zurück” und der Frage “Na, wer hat hier die überzeugenderen Argumente?” wirbt “Bild” für die aktuelle Ausgabe des Magazins “Maxim”. “Maxim” wird (wie “Bild”) vom Verlag Axel Springer herausgegeben und ist (laut “Bild”) “im Handel erhältlich” — seit gestern übrigens.

Allerdings ist das nicht alles, was es heute in der Ucatis-Sache nachzutragen gibt. Denn entgegen unserer ersten Annahme, dass sie erst 2003 als “Bingo-Fee” in “Bild” aufgetaucht sei, kennen sich Ucatis und “Bild” schon viel, viel länger:

“Bild”-Mitarbeiter Holger Bloehte*, dessen Name zuletzt im Januar 2007 über einem Ucatis-Artikel stand, hatte ihr nicht nur 1998 schon zu einem Job als “Super-Ische” in der “Harald Schmidt Show” verholfen (Quelle: “taz”, 1998), sondern Ucatis vor inzwischen fast zehn Jahren überhaupt erst für die Öffentlichkeit “entdeckt” (Quelle: “Hustler”, 2001). Und tatsächlich findet sich in der “Bild”-Zeitung vom 23. Juni 1997 ein Artikel Bloehtes über Ucatis. Er ähnelt demjenigen, der gestern in “Bild” erschien, insofern, als Ucatis damals behauptete, in einer “Bremer Promi-Disco” mal kurz mit Dieter Bohlen geredet zu haben.

*) Wenn Holger Bloehte (von “Bild” gelegentlich auch “Holger Bloethe” genannt) gerade nicht über Annina Ucatis schreibt, druckt “Bild” Geschichten von ihm, die Überschriften tragen wie “Asyl-Familie kassiert 50000 Euro Stütze und hortet einen Schatz” (2.12.2004), “Warum zahlt der Staat einem 3fachen Mörder das BWL-Studium?” (19.4.2006) oder “Dieser Dackel rettet diesem Dackel das Leben” (10.3.2006). BILDblog-Lesern könnte Bloehte zudem wegen eines Artikels im November 2006 bekannt sein, in dem er Helmut Pflugradt als “Skandal-Politiker” bezeichnete. “Bild” entschuldigte sich damals anschließend öffentlich bei Pflugradt dafür, ihm “Unrecht getan” zu haben.

Mit Dank auch an Max V.

Schimanski lässt “Bild” alt aussehen

Heute fragt “Bild”:

Ist Götz George (68) zu alt für Schimanski?

Kann man ja mal fragen (obwohl Schimanski gestern abend in der ARD eindeutig so alt war wie Zudem sinken Schimanskis Quoten von Mal zu Mal: Hatte er 2002 mit „Asyl“ noch 6,1 Millionen Zuschauer, warenGötz George, aber egal). Ein bisschen gewagt ist es allerdings, als ein Indiz für die These, Götz George könnte zu alt sein für Schimanski, die schlechte Quotenentwicklung zu nehmen (siehe Ausriss rechts). Denn welche Quoten Schimanski gestern hatte, konnte die “Bild”-Autorin ja noch nicht wissen, als sie ihren Text schrieb.

Tja. Inzwischen wissen wir: “Schimanski” hatte gestern 6,81 Millionen Zuschauer. Das ist die höchste Zahl seit 1999.

Danke an Sebastian V.!

Franz Josef Wagners Angst vor Ausländeraugen

In der Wikipedia wird Xenophobie* so definiert:

Die Xenophobie (griechisch ξενοφοβία — Fremdenangst, Fremdenfeindlichkeit, Kompositum aus ξένος, xénos — der “Fremd”, der “Gast” und φόβος, phóbos – “Furcht”) bezeichnet die Scheu oder Furcht vor dem Fremden. Xenophobie ist eine ablehnende Einstellung und Verhaltensweise gegenüber anderen Menschen und Gruppen, die vermeintlich oder real fremd sind (z. B. durch fremde Herkunft, Kultur, Sprache). Sie kann sich durch Furcht, Meidung, Geringschätzung, Spott oder Feindseligkeit ausdrücken, die bis zur Gewalt reicht. Teilweise wird der “Fremde” als Quelle unvorhersehbarer Gefahren gescheut.

Franz Josef Wagner schreibt heute in “Bild” bezüglich der versuchten Bombenanschläge in Deutschland u.a.:

(...) Wir werden uns in Zukunft daran gewöhnen müssen, niemandem zu vertrauen. Weder dem braven Asyl-Studenten, dem Döner-Koch und dem Kellner mit seinen arabischen Augen. Es bereitet mir Unbehagen, meine Freunde von gestern zu umarmen. Ali in der Paris-Bar, Muhamad in der Döner-Kneipe. Haben sie zwei Gesichter? Ich habe Angst vor ihren Augen. Ich weiß nicht, wo sie nachts hingehen und beten. Ich weiß überhaupt nichts von meinen muselmanischen Mitbürgern. (...)

*) Im Brockhaus heißt es zu Xenophobie auch:

“(…) Ursachen von Fremdenfeindlichkeit sieht die Individual- und Sozialpsychologie in Ichschwäche, repressiven Sozialisationsmodellen und mangelnder Gruppenidentität beziehungsweise fehlenden sozialen Stabilisierungen.

Die Soziologie nennt als Bedingungen, die Fremdenfeindlichkeit auslösen (die sich zur Gewalttätigkeit gegen die Fremden beziehungsweise das Fremde steigern kann), mangelnde familiäre Bindungen, berufliche Chancenlosigkeit, die Auflösung von traditionellen Milieus im Zuge beschleunigten sozialen Wandels und die Pluralisierung beziehungsweise den Verlust von gesellschaftlichen Normen und Werten.

Die Politikwissenschaft interpretiert Fremdenfeindlichkeit als Mangel an politischer Bildung, die die Unabdingbarkeit von Toleranz und universellen Menschenrechten gegenüber dem oder den Fremden in einer offenen, zunehmend mobilen pluralistischen Gesellschaft nicht genügend vermittelt. (…)”

6 vor 9

Junge Amerikaner lesen Zeitungen online (netzeitung.de)
Der Leserschwund im amerikanischen Zeitungsmarkt wird durch Online-Ausgaben gebremst. Insgesamt interessieren sich die US-Bürger aber weniger für Nachrichten.

Ein Krieg, der nirgendwohin führt (nzz.ch)
Arabische Intellektuelle äussern sich zum Konflikt im Nahen Osten.

Freund oder Feind (zeit.de)
Der neue Krieg im Nahen Osten spaltet auch hierzulande die Gemüter. Viele Medien ergreifen Partei – für oder gegen Israel

Ein gutes Geschäft (woz.ch)
Was geschieht eigentlich mit dem Geld, das der Bund von arbeitenden AsylbewerberInnen einzieht und auf so genannten SiRück-Konten deponiert?

Der Siegeszug der Web-Communities (spiegel.de)
Seit knapp zwei Jahren redet alle Welt über Web 2.0 – doch erst jetzt schlägt sich der Hype auch in Statistiken nieder. Manche Seite hat ihre Nutzerzahlen in einem Jahr verdreifacht.

Die Pille, live (weltwoche.ch)
Wenn der Mensch überhaupt noch etwas über Sex wissen will, dann das: Wie wirkt Viagra auf einen Mann, der italienisches Blut in den Adern und den WM-Final vor Augen hat?

Nö, mit Ausländerfeindlichkeit hat das nix zu tun

Metin Kaplan lebte von 1983 bis 2004 in Deutschland und erhielt von 1992 bis 2000 politisches Asyl. Nachdem Kaplan in Deutschland zur Tötung Ibrahim Sofus aufgerufen hatte und Sofu 1997 ermordet worden war, kam er 1999 in Untersuchungshaft und wurde 2000 wegen öffentlichen Aufrufs zu einer Straftat zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Nach seiner Haftentlassung 2003 wurde die Auslieferung Kaplans an die Türkei (wo er wegen des Versuchs des “gewaltsamen Umsturzes der Verfassungsordnung” angeklagt war) zunächst abgelehnt, weil ihm dort möglicherweise ein nicht rechtsstaatliches Strafverfahren und Folter drohten. 2004 wurde er dann doch ausgewiesen, in der Türkei festgenommen und 2005 wegen Hochverrats zu lebenslanger Haft verurteilt.

Es schadet nicht, sich das alles noch einmal in Erinnerung zu rufen, bevor man den heutigen “Bild”-Kommentar von Georg Gafron liest. Und nicht nur das, denn:

1987 erhielt auch Metin Kaplans Familie Asyl in Deutschland, weil sie in die drohende politische Verfolgung ihres Mannes hätte einbezogen werden können. Mit der Abschiebung Kaplans 2004 wurde jedoch Kaplans Ehefrau Belkis und Tochter Halise der Asylanspruch aberkannt, weil beide vor ihrer Ausreise nach Deutschland nicht politisch verfolgt worden seien und ihnen bei einer Rückkehr in die Türkei keine Verfolgung drohe. Die beiden Frauen hatten dagegen geklagt, ihre Klage wurde am gestrigen Freitag vom Kölner Verwaltungsgericht abgewiesen.

Und jetzt zu “Bild”. Denn dort schreib ja Georg Gafron über die gestrige Gerichtsentscheidung, lobt die Kölner Richter für ihr Urteil und hält es für eine konsequente Anwendung des Ausländerrechts. Weiter schreibt er:

Leider ist dies nicht die Regel: Haarsträubende Mißstände in deutschen Behörden machen es nach wie vor möglich, daß sich zum Teil schwerstkriminelle Ausländer trickreich den Schutz des deutschen Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts erschleichen können.

Die Aberkennung des Asylstatus der Familie Kaplan in Köln zeigt: Es geht auch anders, wenn man nur will.

Es hat mit Ausländerfeindlichkeit nicht das geringste zu tun, wenn man fordert: Wer als Gast hier lebt und gegen die Gesetze verstößt, hat das Gastrecht verwirkt und muß gehen! Und zwar schnell.

Mit anderen Worten: Gafron verschweigt komplett, dass die Aberkennung des Asylstatus von Kaplans Ehefrau und Tochter mit der (behaupteten) trickreichen Schutz-Erschleichung schwerstkrimineller Ausländer nicht das Geringste zu tun hat. Stattdessen erweckt er den gegenteiligen Eindruck. Und obwohl das Gerichtsurteil, auf das sich Gafron bezieht, offenbar nicht einmal bedeutet, dass die beiden Frauen nun ausgewiesen werden können, druckt “Bild” das alles unter der Überschrift:

"Kriminelle Ausländer raus!"

Ein Spruch, mit dem übrigens auch die DVU im letzten Wahlkampf warb, obwohl doch für Gafrons Argumentation eine pauschalere “Ausländer raus!”-Überschrift fast präziser gewesen wäre. Und wer weiß: In “Bild”-Logik hätte wahrscheinlich auch die “mit Ausländerfeindlichkeit nicht das geringste zu tun”.

  

Presseratsrügen für “Bild” 2004

“Bild” diskriminiert Asylbewerber
Verstoß gegen Ziffer 12 (B1-193/03)

“Bild” berichtet unter der Überschrift “Hier wohnt Bremens schlimmste Asyl-Familie” bzw. “Die Asylabzocker” über eine 16-köpfige Asylbewerberfamilie und wirft ihr Asyl- und Sozialhilfebetrug vor. Eine Million Euro Sozialhilfe hätte sie bereits kassiert. Nun terrorisiere sie ihre Umgebung. Die Mutter habe sich wegen eines Traumas krank schreiben lassen, um eine Abschiebung zu verhindern. Dazu druckt das Blatt ein Foto des Wohnhauses der Familie sowie deren komplette Anschrift.

Der Presserat erkennt in dem Bericht eine Diskriminierung der betroffenen Familie und bemängelt, dass die Vorwürfe “ohne Tatsachenbezug” erhoben worden seien. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” beleidigt Richter
Verstoß gegen die Ziffer 1 und 9 (BK1-6/04)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt ein Urteil gegen einen vorbestraften Mann auf, da das verhängte Strafmaß der Tat nicht angemessen gewesen sei. “Bild” berichtet mehrere Male über den Fall, nennt ihn einen “Justizskandal”, das Gericht einen “Saustall” und fragt “Wer schützt uns künftig vor solchen milden Richtern?” Den Richtern wird vorgeworfen, sie stellten die Rechte des Täters über den Schutz der Opfer. In weiteren Berichten titelt “Bild” u.a. “Schämen Sie sich, Herr Richter!” Kurze Zeit später berichtet “Bild” über einen weiteren “Skandal-Beschluss” des BGH, dessen Präsident sich daraufhin beim Presserat beschwert. “Bild” habe Sachverhalte, die zu den Entscheidungen führten, erheblich entstellt und verfälscht. Die Zeitung hingegen lässt u.a. mitteilen, es sei die ureigenste Aufgabe der Presse, auf tatsächliche oder vermeintliche Fehlentwicklungen aufmerksam zu machen.

Nach Ansicht des Presserates war die Berichterstattung von “Bild” unzulässig. Die Zeitung habe nicht einen potentiellen Gesetzesmangel, sondern einen einzelnen Richter persönlich angegriffen. Die Bezeichnung “Saustall Justiz” sei zudem weit überzogen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” zeigt sterbenden Fußballer
Verstoß gegen Ziffer 11 und 1 (BK1-8-14/04)

Unter den Überschriften “Hier stirbt Herthas Hoffnung” bzw. “Hier stirbt ein Fußballstar” druckt “Bild” ein Foto des sterbenden Fußballspielers Miklos Feher. Dieser war während eines Spiels auf dem Platz zusammengebrochen und gestorben. Die Aufnahme in “Bild” zeigt das Gesicht des Toten: Seine Augen starren ins Leere. Beim Presserat gehen mehrere Beschwerden ein.

“Bild” argumentiert, der Fußballer habe sich zum Zeitpunkt seines Zusammenbruchs nicht in den Grenzen seiner geschützten Intimsphäre bewegt, deshalb sei ein Abdruck rechtens. Der Rat entscheidet jedoch, dass es “mit der Aufgabe der Presse (…) nicht vereinbar” ist, einen sterbenden Menschen zu zeigen. Die Veröffentlichung sei “unangemessen sensationell” und verletze die Menschenwürde. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” macht familieninternen Streit zum Thema
Verstoß gegen die Ziffern 2 und 8 (BK2-18/04)

Unter den Überschriften “Mein Sohn hat mich verstoßen, weil ich Putzfrau bin” und “Mutter, ich hab’s satt” berichtet “Bild” über einen jungen Mann, der den Kontakt zu seiner Mutter abgebrochen hat. Die Zeitung zeigt ein altes Bild des Mannes und beschreibt ihn so, dass er in der Öffentlichkeit erkennbar ist.

Der Betroffene beschwert sich beim Presserat: Er versuche, eine Einstweilige Verfügung gegen seine Mutter zu erwirken, die sich ständig in sein Leben einzumischen versuche. “Bild” argumentiert, man habe beide Seiten zu Wort kommen lassen. Der Presserat stellt Verstöße gegen die Ziffern 2 und 8 fest. Die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen seien verletzt worden. Ein öffentliches Informationsinteresse bestehe bei der familieninternen Angelegenheit nicht. (Nicht-öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” zeigt Unfallopfer
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-26/04)

Eine 21-Jährige gerät mit ihrem Auto von der Fahrbahn ab, prallt gegen einen Baum und stirbt. “Bild” schreibt ausführlich über das private Umfeld der jungen Frau, illustriert den Bericht mit einem “übergroßen Porträt” und nennt Vorname, Alter und Beruf. Mit den Eltern der Frau hatte “Bild” vor dem Bericht nicht gesprochen.

Gegenüber dem Presserat rechtferigt das Blatt, dass Artikel über schwere Unfälle auf öffentlichen Straßen gelegentlich auch personalisiert werden müssten, um eine warnende Wirkung beim Leser zu erreichen. Darüber hinaus sei die junge Frau einfühlsam dargestellt und positiv beschrieben worden. Der Presserat ist dennoch der Ansicht, dass das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen “nicht hinreichend berücksichtigt” wurde. Die Identität des Opfers sei für das Verständnis des Unfallgeschehens und die abschreckende Wirkung nicht relevant gewesen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” zeigt zerfetzte Leichenteile
Verstoß gegen Ziffer 11 und 1 (BK1-62/04)

Nach der Ermordung des palästinensischen Scheichs Jassin zeigt “Bild” ein Foto vom Ort des Attentates. Darauf ist der zerfetzte Kopf Jassins zu sehen. In einer Stellungnahme gegenüber dem Presserat erklärt “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann, er halte den Abdruck drastischer und abstoßender Bilder für zulässig, wenn diese eine eminent politische Bedeutung besäßen. In diesem Falle belege das Foto, dass von dieser Person kein Schrecken mehr ausgehe. Auch die zivilisierte und freiheitliche Welt müsse den Tod ihrer Feinde dokumentieren, um Legendenbildung zu verhindern.

Der Presserat rügt die Abbildung als “unangemessen sensationell und nicht durch ein öffentliches Interesse zu rechtfertigen”. Als “publizistischer Beweis” sei das Foto nicht notwendig gewesen, da der Tod Jassins nicht in Frage gestanden habe. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” zeigt Leichenfoto
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK1-63-64/04)

“Bild” schreibt, dass zwei deutsche GSG-9-Männer von Terroristen im Irak umgebracht worden sind und druckt als Beleg das Foto einer blutüberströmten Leiche, deren Augenpartie mit einem Balken unkenntlich gemacht wurde.

Als Rechtfertigung für den Abdruck gibt das Blatt hinterher an, dass die Bundesregierung die Tötung nicht vor der Bergung der Leichen habe bestätigen wollen. Der Presserat kritisiert, dass ein Beleg auch ohne den Abdruck des Fotos hätte erbracht werden können, da der Tod des Beamten nie bestritten worden sei. Dass der getötete Mann auf dem Bild “eindeutig identifiziert” werden könne, sei eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und dessen seiner Angehörigen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt Enthauptung
Verstoß gegen Ziffer 11 (BK1-70/04)

Zu einem Beitrag über die Entführung des Amerikaners Nicholas Berg im Irak zeigt “Bild” sowohl in der Print- als auch in ihrer Online-Ausgabe Standbilder aus dem Video der Entführer. Auf einem ist zu sehen, wie ein Entführer nach der Enthauptung Bergs dessen abgetrennten Kopf in die Kamera hält.

Nach Leserbeschwerden beim Presserat weist “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann darauf hin, dass das beanstandete Foto lediglich die Größe einer Visitenkarte habe und als Zeitdokument zu werten sei. Der Presserat wertet den Abdruck der Standbilder dennoch als “unangemessen sensationelle Darstellung”. bei den Fotos handele es sich nicht um journalistische Produkte, sondern um Aufnahmen von Mördern, die damit Propaganda für ihre Ziele machen würden. Eine Veröffentlichung könne dies fördern und hätte deshalb unterbleiben müssen. Die Größe des Bilds spiele für eine Beurteilung keine Rolle. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt gestorbenen Tankwart
Verstoß gegen Richtlinie 8.1 (BK2-76/04)

“Bild” berichtet, wegen der steigenden Benzinpreise würden immer mehr Autofahrer tanken und nachher nicht bezahlen. Ein Tankwart habe einen Herzinfarkt erlitten, als er einen solchen Autofahrer stellen wollte. “Bild” nennt den Vornamen des Betroffenen, den Anfangsbuchstaben seines Nachnamens sowie seinen Heimatort und druckt ein Foto von ihm und der Tankstelle, an der der Mann arbeitete.

Beim Pressewart geht eine Beschwerde ein, der Beitrag enthalte grundlegende Fehler: Der Mann sei nicht an der Tankstelle zusammengebrochen, sondern habe sich nach Dienstschluss ins Krankenhaus zu einer Untersuchung begeben, sei stationär aufgenommen worden und dort wegen eines Herzinfarkts zwei Tage später verstorben. Einen Zusammenhang mit den steigenden Benzinpreisen gebe es nicht. “Bild” beruft sich jedoch auf Aussagen der Tankstellen-Chefin. Der Presserat kann deshalb lediglich einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen feststellen. Es sei nicht notwendig gewesen, den Mann identifizierbar abzubilden. (Nicht öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” berichtet aus Krankenzimmer
Verstoß gegen Richtlinie 8.2 (BK2-88/04)

Eine prominente Adelige liegt wegen eines Schlaganfalls im Krankenhaus. “Bild” berichtet und nennt sowohl den Namen der Klinik als auch die Nummer des Krankenzimmers. Darüber hinaus wird die Ausstattung des Zimmers äußerst detailliert beschrieben. Der Anwalt der Betroffenen hat deshalb den Eindruck, die Reporter seien ohne Erlaubnis in dem Zimmer gewesen und wendet sich an den Presserat. “Bild” erklärt daraufhin, eine Redakteurin habe sich im Krankenhaus als Mitarbeiterin des Blatts vorgestellt und die Zimmernummer vom Personal mitgeteilt bekommen. Weil die Betroffene geschlafen habe, verzichtete die Redakteurin auf ein Interview.

Der Presserat erkennt dennoch “eine deutliche Verletzung des Privatlebens und der Intimsphäre”: “Bild” hätte auf die detaillierte Beschreibung des Krankenzimmers verzichten müssen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” macht jugendliche Verdächtige identifizierbar
Verstoß gegen Richtlinie 8.1 (BK2-114/04)

“Bild” berichtet über das Verfahren gegen ein 15-jähriges Mädchen, das verdächtigt wird, ihr neugeborenes Kind getötet zu haben. Unter der Überschrift “Sie ist die Mutter des toten Babys vom Gruselwald” druckt “Bild” ein großes Foto der Schülerin, das trotz leichter Verfremdung eine Identifizierung zulässt. Das Blatt beschreibt, wo das Mädchen wohnt und zeigt ein Bild des Kindsvaters mit einem Augenbalken, nennt dessen Vornamen.

Die Familie der Schülerin beschwert sich beim Presserat: Der Schutz von Jugendlichen sei durch die Veröffentlichung nicht gewahrt worden. Der Presserat hält die erkennbare Darstellung des Mädchens für “nicht gerechtfertigt”. Die Berichterstattung über den Fall sei zwar im öffentlichen Interesse, nicht aber die Identifizierbarkeit der Schülerin. Gleiches gelte für den Vater des Kindes. (Nicht öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” reduziert Schauspielerin auf Porno-Rolle
Verstoß gegen Ziffer 1 (BK2-117/04)

“Bild” berichtet mehrfach über die Schauspielerin Sibel Kekilli, die vor ihrer Rolle in dem auf der Berlinale 2004 ausgezeichneten Film “Gegen Die Wand” in Pornofilmen mitspielte. Das Blatt beschreibt Details und zeigt entsprechende Szenenfotos. In einer Stellungnahme gegenüber dem Presserat erklärt “Bild”, Kekilli habe ihre Haut selbst auf den Markt getragen. Wer Pornos drehe, die am Markt frei erworben werden können, wolle keine Intimsphäre, sondern das Gegenteil, lautet das Argument des Blatts. “Bild” beansprucht, eine “PR-Lüge” aufgedeckt zu haben, da Kekilli auf der Berlinale als “Neuentdeckung” vorgestellt wurde, und erklärt, sauber recherchiert und weder bewusst falsch noch diskriminierend berichtet zu haben. Der Presserat widerspricht: Es sei nicht rechtens, die Persönlichkeit der Betroffenen allein auf das zu reduzieren, was man über sie in den Klappentexten von Pornofilmkassetten lesen könne, so wie “Bild das getan habe. Dies verletze die Menschenwürde. (Öffentliche Rüge)

Siehe Bildblog-Einträge: “‘Bild’ entwürdigt und verletzt”, “‘Bild’ verletzt Menschenwürde”, “‘Bild’ versteht Rüge nicht”.

Pervers

Schlägt man im Wörterbuch der deutschen Sprache den Begriff “pervers” nach, findet man dies:

per|vers [Adj. , –er, am perversesten] 1 widernatürlich, geschlechtlich unnormal empfindend 2 [ugs.] unnatürlich; er hat eine ~e Freude am Boxen 3 [ugs.] abscheulich, gemein, unerträglich; faule Eier stinken p. [lat . perversus “verkehrt, umgedreht”, zu pervertere “umkehren, umstürzen, verderben”, per… “ganz, völlig” und vertere “wenden”]

Bezieht man sich auf die dritte, umgangssprachliche Bedeutung, dann ist sicherlich jeder Mörder pervers, nämlich abscheulich. Dann müsste man das allerdings so wenig hinschreiben, wie bei einem Schimmel die Tatsache, dass er weiß ist. Für “Bild” aber ist der mutmaßliche Mörder von Moshammer nicht einfach ein “Mörder”, er ist ein “perverser Mörder”. Und so sieht das aus:

Weil im zugehörigen Artikel keineswegs davon die Rede ist, dass sich der Täter in irgendeiner Weise sexuelle Befriedigung durch die Tat verschaffte, gibt es nun drei Möglichkeiten, warum “Bild” diesen Mörder “pervers” findet:

1.) Er ist pervers, weil er Asylant ist.
2.) Er ist pervers, weil er Pornos guckt.
3.) Er ist pervers, weil er viel Geld für Sex nimmt.

Ach, und eine weitere gibt es natürlich noch:

4.) Er ist pervers, weil “Bild” das Wort “Mörder” so inflationär gebraucht, dass es für sich allein gar nicht mehr richtig schlimm wirkt. Und die Begriffe “Bestie” und “Monster” sind ja im Moment schon von einem anderen mutmaßlichen Mörder belegt.

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