Seit im vergangenen November bekannt wurde, dass Kristina Köhler neue Bundesfamilienministerin wird, steht eine Frage im Raum:
Sie ist jung, ledig, kinderlos – und künftig die Mutter der Nation. Kristina Köhler (32, CDU) ist Deutschlands neue Familienministerin. Ist die Hessin diesem Job gewachsen?
Trotz der immer gleichen Fragen blieb Frau Köhler bei ihren Antworten ausgesucht höflich, bemühte sich aber im Gegenzug um ähnlich große Unoriginalität:
Ich habe mich sowohl in meinem Studium als auch in meiner bisherigen Arbeit im Innenausschuss immer mit gesellschaftlichen Themen befasst. Vor allem habe ich mich um Integration von Migranten und den Kampf gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus gekümmert. Das sind Themen, die auch in meinem Ministerium von entscheidender Bedeutung sein werden.
Das mit den 32 Jahren, das wird sich ja im Laufe der Zeit ändern. Ich bin jetzt Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – und Sie werden schwerlich jemanden finden, der all diese Bereiche in einer Person vereinigt. Ich habe mich im Studium und auch in meiner bisherigen Funktion im Innenausschuss intensiv mit gesellschaftspolitischen Fragen beschäftigt, daran knüpft mein jetziges Amt gut an.
Das mit den 32 Jahren wird sich ja im Laufe der Zeit ändern. Ich bin jetzt Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – und Sie werden schwerlich jemanden finden, der all diese Bereiche in einer Person vereinigt. Ich habe mich in meiner bisherigen Funktion im Innenausschuss intensiv mit gesellschaftspolitischen Fragen beschäftigt und war beim CDU-Grundsatzprogramm für Familie zuständig – daran knüpft mein jetziges Amt gut an.
Wer derzeit in die Gläser der Republik schaut, sieht vor allem: Orange. Aperol Sprizz heißt das süffige Sommer-“Must-have”, wie man so sagt, von einem Trend zu sprechen wäre fast schon untertrieben, denn das modische Getränk ist allgegenwärtig. (…)
Spätestens seit diesem Frühling hat der Sprizz seinen Siegeszug durch ganz Deutschland angetreten, unterstützt von einem klug gemachten Fernsehwerbespot, in dem zwei Mädels per Handzeichen signalisieren, dass sie dazugehören zur großen, fröhlichen Aperol-Gemeinde. Diese wächst weiter, und man fragt sich, was den kollektiven Erfrischungsrausch in diesem Maße ausgelöst haben könnte. In der Eckkneipe wird ebenso “gesprizzt” wie am Gestade der hippen, innerstädtischen Strandbar.
Glaubt man den dort durch ausreichend Sprizz-Bestellungen Seliggewordenen in ihren Liegestühlen, dann entspringt der Kombination Strandbar und Sprizz der Erholungswert eines kleinen Italien-Urlaubs für zwischendurch. Dolce Vita in Dortmund. Oder Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart, Berlin. (…)
Bei der “Welt am Sonntag” hielt man das womöglich für Journalismus, der Presserat war weniger besoffen. Er rügte allerdings nur “Welt Online”, wo der “WamS”-Artikel offenbar ursprünglich zudem “mit einem großformatigen Werbefoto des Likör-Herstellers, auf dem der Schriftzug des Getränks plakativ hervorgehoben wurde” illustriert war.
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Wenn sich jemand beim Presserat über einen Online-Artikel beschwert, schaut das behördenähnliche Gremium anscheinend nicht nach, ob der nicht einfach aus der Zeitung übernommen worde. Das zeigt auch die Rüge für die Berichterstattung von Bild.de über ein Familiendrama, bei dem eine Mutter sich und ihre drei Kinder in einem Auto angezündet und so getötet hatte. Bild.de zeigt in einer Bilderstrecke nicht nur abwechselnd Fotos von dem ausgebrannten Auto und dem Abtransport einer Leiche und Werbung u.a. für das Kontaktportal StayFriends (“Schulfreunde wiederfinden”), sondern auch sechs offenbar private Fotos von den Kindern und der Mutter. Nach Ansicht des Presserates verletzt das die Persönlichkeitsrechte der Opfer. Die identifizierende Berichterstattung habe vor allem mit Rücksicht auf die Angehörigen unterbleiben müssen. Bild.de habe außerdem gegen das Gebot verstoßen, bei Selbstmorden besonders zurückhaltend zu berichten.
Aber die gerügte Berichterstattung auf Bild.de stammt aus der gedruckten “Bild”-Zeitung. An zwei Tagen in Folge berichteten die “Bild”-Leute Noel Altendorf, Matthias Lukaschewitsch, Rainer Mittelstaedt, Peter Rossberg und Marco Zitzow detalliert, in großer Aufmachung und mit privaten Fotos von den Opfern über den Fall. “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann hat die Suizid-Berichterstattung seines Blattes vor längerer Zeit zur Chefsache gemacht. Dennoch verstößt “Bild” in diesen Fällen immer wieder gegen den Pressekodex. Oder deswegen.
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Die “Thüringer Allgemeine” kassierte eine Rüge für einen Artikel, in dem sie mit Peter Albach abrechnete, dem Bürgermeister von Weißensee, der bis zur jüngsten Wahl auch für die CDU im Bundestag saß. Denn was die Zeitung ihren Lesern verschwieg: Der Autor des kritischen Textes hatte bis kurz zuvor noch die Öffentlichkeitsarbeit für die Stadt Weißensee gemacht. Anscheinend gab es dann eine unschöne Trennung, jedenfalls einen Interessenskonflikt — der Presserat rügte die mangelnde Transparenz, die das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien gefährde.
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Der “Sarstedter Anzeiger”, der zur “Hildesheimer Allgemeinen Zeitung” gehört, wurde für die Berichterstattung über eine Familie gerügt, die in so katastrophalen hygienischen Verhältnissen lebte, dass das Jugendamt die 16-jährige Tochter in seine Obhut nahm. Der “Sarstedter Anzeiger” habe so viele Details benannt und Fotos gezeigt, dass die Familie für die breite Öffentlichkeit erkennbar geworden sei — obwohl kein öffentliches Interesse vorgelegen habe.
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Und dann war da noch Holger Borchard, Redakteur der “Offenbach-Post” in Langen, der anscheinend verzweifelt nach Wegen sucht, seine Abneigung gegen Sinti und Roma auszurücken. In einem Artikel über Betrüger, die behaupten, für die Langener Tafel zu sammeln, formulierte er vermeintlich oberschlau:
Der Zeuge, nach eigenen Worten selbst Nutznießer der Langener Tafel, hatte der Polizei gegen 14.30 Uhr vier Frauen “südländischen Aussehens” gemeldet, die Passanten auf der Bahnstraße um Spenden für die Langener Tafel anbettelten. Die ausgesandte Funkstreife fing das beschriebene Quartett, darunter eine Zehnjährige, Minuten später auf der Einkaufsmeile ab. Zur — laut Polizeisprecher Henry Faltin “nicht gerade einfachen” — Überprüfung der Personalien wurden die Vier auf die Wache mitgenommen.
Bei den drei erwachsenen Frauen handelte es sich um eine Südosteuropäerin, eine Staatenlose und eine Deutsche — alle einwandfrei einer Volksgruppe zuzuordnen, deren Namen eine Zeitung heute nicht mehr schreiben darf, weil sich sie sich damit garantiert eine Rüge vom Presserat einhandelt. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir es wie die Ordnungshüter beim unverfänglichen Hinweis auf besagter Damen Vorliebe für bunte Kleider belassen …
Der Presserat rügte den “klaren Verstoß” gegen das Diskriminierungsverbot im Pressekodex. Die Online-Ausgabe der “Offenbach-Post” habe mit ihrer “ironisch-herabsetzenden Umschreibung” der Frauen aus vermeintlicher Rücksicht auf den Pressekodex noch mehr betont, dass die angeblichen Täterinnen einer ethnischen Minderheit angehören — ohne einen sachlichen Grund zu nennen, warum das relevant ist.
Kann sein, dass alles nur ein großes Missverständnis ist. Dass die Hymne, die der Schriftsteller und Journalist Philipp Tingler am 30. August in der “Welt am Sonntag” auf die Erste Klasse der Singapore Airlines geschrieben hat, die famose, fantastische, süchtig machende Erste Klasse von Singapore Airlines, in Wahrheit eine ironische Abrechnung mit der ekelhaften Oberflächlichkeit und Käuflichkeit des Reisejournalismus ist.
Oder eben einer der plumpesten Werbetexte, die sich in jüngerer Zeit in deutschen Medien als Artikel getarnt haben.
Ich spreche heute zu Ihnen aus einem Land, wo jede Bewegung zart ist, jeder Wunsch erfüllbar und das Porzellan von Givenchy. Es dies [sic!] ein Land, wo es keine bösen Worte gibt, höchstens manchmal milde Turbulenzen, kein garstiges Licht, keinen störenden Laut. Ein Land, durch das Zauberwesen huschen, die unendlich viele Kaffeevarianten kennen; Feen, die Ihnen ein Bett im Himmel machen und für jedes Problem eine Lösung finden. Ich spreche zu Ihnen aus der First Class von Singapore Airlines.
Ich hatte perfekte Voraussetzungen, die First Class von Singapore Airlines zu testen (…). “Gelegentlich müssen wir die Passagiere der Businessclass davon abhalten, hierher abzudriften”, erklärt mir die reizende Dame von Singapore Airlines, die mich durch die Hallen für die First Class führt. (…) Es gibt hier einen Chef, der Pancakes zubereitet, die heutige Tagesspezialität, nebst anderen Köstlichkeiten, und Natasha, eine weitere reizende junge Dame vom Singapore Airlines Public Affairs Department, die hierhergekommen ist, um mir Gesellschaft zu leisten, sagt: “Verderben Sie sich nicht den Appetit. Im Flugzeug gibt es gleich eine Delikatesse nach der anderen.” (…)
Die Boeing-777-300-Flotte von Singapore Airlines, die neben Zürich unter anderem Frankfurt, Mailand und Barcelona bedient, ist ziemlich neu und verfügt in der sogenannten Premiumkabine ganz vorne im Flugzeug über acht riesige First-Class-Sessel in zwei Reihen. Diese lederbezogenen und knapp 90 Zentimeter breiten Sessel sind der geräumigste Sitz, der jemals von einer Fluggesellschaft für den kommerziellen Flugbetrieb eingeführt wurde, sagt Singapore Airlines. (…)
Auch bei Singapore Airlines ist, wenn es um die sogenannte “New First Class” in der B 777 geht, in der ich unterwegs bin, die Rede von “feingenarbtem Leder” und “exquisiten Polstern” und “üppigen Duvets” — doch das hier, diese real existierende First Class Cabin, ist tatsächlich ein Refugium, wo Luxus und Erlebnis noch Bedeutung haben, wo Reisen noch glamourös und stilvoll ist, wie früher, als ein Flugticket noch keine Massenware war. (…) Während ich nun ein ansehnliches Steak verschlinge, schaue ich auf meinem 58-Zentimeter-Flachbildschirm (“dem größten im Himmel”, wie Singapore Airlines sagt) “Frost/Nixon” und ein paar Folgen von “Beautiful People”.
Das Unterhaltungsprogramm von Singapore Airlines heißt KrisWorld und umfasst an Bord der Boeing 777 ungefähr 1000 Optionen, neben Spielfilmen und Fernsehformaten auch Spiele und Audioprogramme sowie ein interaktives Sprachlernprogramm. (…)
Stattdessen fühle ich mich ein wenig schläfrig, und so bringt mir die feengleiche Dame von Singapore Airlines meinen Givenchy-Pyjama und mein Frischmacher-Kit von Ferragamo (…).
Es ist eine süße Grausamkeit, seinen ersten First-Class-Flug in der First Class von Singapore Airlines zu absolvieren, denn diese Klasse ist wie Heroin, sie macht schnell abhängig, und der Entzug ist grausam. Nein, nicht wie Heroin, das klingt zu fies, eher wie der Garten Eden oder das Schlaraffenland, wo Milch und Honig fließen und einem reife Früchte in den Mund fallen. Moment mal, was ist eigentlich mit den Leuten im Paradies passiert? Gab es da nicht ein unschönes Ende? Bei Singapore Airlines weiß man zum Glück darum — und bietet an Bord keine Äpfel an.
Mit dieser, nun ja, Pointe endet der eigentliche Artikel (es folgen dann natürlich noch detaillierte Angaben über Buchungsmöglichkeiten und Preise). Der Text rief aber dann doch nicht die Humorpolizei, sondern nur den Deutschen Presserat auf den Plan. Der stellte fest, dass der Autor den Namen der Fluglinie “nicht weniger als 14 Mal” nannte, die Bilder “PR-Fotos der Fluggesellschaft” waren und der Autor seine “ausschließlich positiven Erfahrungen so schwärmerisch” darstellte, “dass die Grenze zur Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2 des Kodex deutlich überschritten wurde”.
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. (…) Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.
(…) Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.
Soweit die Theorie. Und jetzt zur “Welt am Sonntag”. Nach dem Amoklauf von Winnenden war dort nämlich ein Artikel des “WamS”-Chefs Thomas Schmidt erschienen, (zu dem sich vieles sagen lässt und) den die “WamS” wie folgt präsentierte:
Weil das große Foto neben der überschrift aber nicht, wie sich hätte vermuten lassen, den Amokläufer, sondern einen namenlosen, trauernden Jungen in Winnenden zeigt (und BILDblog sich deswegen beim Presserat beschwerte), wurde die “WamS”-Veröffentlichung nun als Verstoß gegen o.g. Ziffern des Pressekodex beanstandet — und vom Presserat ein sog. “Hinweis” erteilt.*
“WamS” laut Presserat:
“Die Redaktion habe Trauer und Hilflosigkeit bebildern wollen, die die Tat hinterlassen habe und die in dem Gesichtsausdruck des gezeigten jungen Mannes zum Ausdruck komme. Die Bebilderung sei unglücklich gewählt bzw. hätte mit einer separaten Bildunterschrift versehen werden müssen, um jeden noch so geringen Zweifel an der Identität der gezeigten Person auszuschließen. Dies sei bedauerlicherweise nicht geschehen.”
Die “WamS” selbst zeigt sich in ihrer Stellungnahme zur Beschwerde übrigens zunächst einsichtig (siehe Kasten). Laut Presserat versuchte das Blatt jedoch auch zu begründen, warum die Redaktion sich selbst nicht wenigstens nachträglich korrigierte:
Ein Hinweis in der darauffolgenden Ausgabe sei allerdings verworfen worden, da die Redaktion davon überzeugt gewesen sei, dass Mediennutzer das Aussehen des Amokläufers Tim K. bereits vor Erscheinen der WELT AM SONNTAG gekannt hätten. Insofern gehe man (…) davon aus, dass mit der Seitenoptik kein falscher Eindruck entstanden sei und der deshalb auch nicht habe korrigiert werden müssen. Der Redaktion lägen auch bis heute keine gegenteiligen Erkenntnisse vor, insbesondere seien keine rechtlichen oder sonstigen Beschwerden des jungen Mannes bekannt geworden (…).
Es klingt, als wolle die “WamS” damit sagen: Eigene Fehler müssen nur grob und offensichtlich genug sein, um sie nicht selbst korrigieren zu müssen — “insbesondere” dann nicht, wenn sich niemand beschwert oder rechtlich dagegen vorgeht, oder?
*) Ein “Hinweis” ist die schwächste Sanktionsform des Presserates — und für das betroffene Medium folgenlos.