Archiv für Privates

Vorsicht, Paparazzi! (2)

Die “LeserReporter“-Aktion von “Bild” zeigt offenbar Wirkung. Jedenfalls bei den Fußballspielern Lukas Podolski und David Odonkor. Von beiden veröffentlichte “Bild” in den letzten Tagen Leser-Fotos, ohne die Einwilligung dafür zu haben, wie der “Tagesspiegel” berichtet:

(…) Fotos von Lukas Podolski auf Mallorca und David Odonkor auf einem Parkplatz sind in diesen Tagen erschienen, beide Male sollen die “Leser-Reporter” mit 500 Euro für das Einsenden der Handy-MMS belohnt werden. Die Fußballer gehen dagegen vor, sagte ihr Spielerberater Kon Schramm dem Tagesspiegel. Ihr Anwalt Christian Schertz bestätigte, in beiden Fällen Unterlassungserklärungen zu fordern. Er fühlt sich an Orwells “1984” erinnert: Der “Bild”-Aufruf an die Leser führe dazu, “dass ganz Deutschland versucht, Abschüsse aus dem Privatleben herzustellen”. Dieser Art von Hetzjagd müsse ein Riegel vorgeschoben werden. Trotzdem werden es manche nicht lassen können.

Mit Dank an Mathias H. für den Hinweis.

“Bild” bezahlt Spanner und Schaulustige

Ein Biker kollidierte in Berlin mit einem Radfahrer. Beide Männer liegen verletzt auf der Straße. Rettungskräfte leisten Erste Hilfe. Robert S[…] drückte auf den Auslöser.

Jaha, denn der Robert hat mitgemacht bei der “großen BILD-Aktion” und ist “BILD-LESER-REPORTER” geworden. Und deshalb kann Robert sich jetzt über 500 Euro Honorar freuen und die “Bild”-Zeitung über ein schönes Farbfoto, auf dem man alles sieht: die beiden Unfallopfer, die schwer verletzt und mit bloßen Oberkörpern auf der Straße liegen, die Feuerwehrleute, die neben ihnen knien und sich über sie beugen, die anderen Passanten, die offenbar keine “Bild”-Zeitung lesen und deshalb nur glotzen und nicht fotografieren.

Das hier ist knapp die obere Hälfte des “Schnappschusses” (“Bild”) — unten ist dann das eigentliche Geschehen:

Über dieses Foto und fünf andere hat “Bild” folgende Schlagzeile gesetzt (das rote unten sind die Geldscheine, die bei der Veröffentlichung winken):
Die tollen Fotos unserer Leser

Zu den weiteren veröffentlichten Fotos gehört auch ein Bild, das Veronica Ferres und ihren Mann bei einem privaten Gespräch in einem Café zeigt, und eines, auf dem angeblich der Fußballspieler David Odonkor zu sehen ist, wie er anscheinend auf einem Parkplatz uriniert.

Angeblich haben schon “weit über 1000 BILD-Leser-Reporter ihre Schnappschüsse” an die Redaktion geschickt. Und was die “Bild”-Zeitung in Zukunft u.a. sehen möchte, beschreibt sie so:

— Blitzte für Sekunden der Busen eines prominenten Stars unter der Bluse hervor?
— Wurden Sie Zeuge eines Großbrandes oder eines Unfalls?

Viel genauer kann man die Begriffe “Spanner” und “Schaulustige” nicht umschreiben. Es sei denn, man würde juristische Begriffe verwenden.

Vielen Dank an Sascha F., Mulle M. und Benjamin B.!

Kein Tabubruch ohne “Bild”

Bislang gab es international eine Art stillschweigendes Abkommen der Medien, keine Fotos der sterbenden Prinzessin Diana zu veröffentlichen. Man kann sagen, dass es zwei Gründe für dieses Abkommen gibt. Der erste ist eher allgemeiner Natur: Das Andenken und die Würde der toten Diana sollten nicht verletzt werden. Der zweite Grund ist etwas spezieller: Diana und Dodi Al-Fayed waren mit ihrem Fahrer auf der Flucht vor Paparazzi, als der Unfall sich ereignete. Das ist bekannt. Ebenso wie die Tatsache, dass die Paparazzi auch am Unfallort noch Fotos machten. Aber die wurden, wie gesagt, bislang nicht veröffentlicht.

Die italienische Illustrierte “Chi” hat nun eines dieser Fotos abgedruckt. Es zeigt offenbar, wie ein Helfer versucht, Diana eine Sauerstoffmaske anzulegen. Die italienische Zeitung “Corriere della Sera” und das spanische Magazin “Interviu” druckten das Foto wenig später ebenfalls.

Wie diverse andere Medien, berichtet auch “Bild” über die Veröffentlichung des Fotos und die Reaktion in Großbritannien:

Im Text schreibt “Bild”:

Es ist ein Tabu-Bruch, den es so noch nie gegeben hat! Zum ersten Mal druckt ein Magazin ein Foto der sterbenden Prinzessin Diana († 36).

“Bild” druckt rechts neben dem Text ein Foto der lächelnden Diana und schreibt dazu:

So wollen wir sie in Erinnerung behalten: Prinzessin Diana starb am 31. August 1997

Links neben dem Text zeigt das Blatt ein anderes Bild: Die Veröffentlichung des Fotos der sterbenden Diana in “Chi”. “Bild” hat das Foto nicht etwa bearbeitet, um Dianas Gesicht unkenntlich zu machen. Und “Bild” zeigt es auch nicht als kleinen Ausriss. Es nimmt fast eine viertel “Bild”-Seite ein und dürfte damit nicht wesentlich kleiner sein, als in der Originalveröffentlichung.

Und sagen wir es mal so: Wenn man über einen Tabubruch berichtet, und sich die Auffassung, dass es sich dabei in der Tat um einen zu verurteilenden Tabubruch handelt, zu eigen macht, gleichzeitig jedoch eben diesen Tabubruch wiederholt, dann ist das nicht nur völlig widersinnig, sondern auch pure Heuchelei.

“Bild” zitiert übrigens auch, wie Dianas Söhne die Veröffentlichung des Fotos kommentierten. Sie seien “tieftraurig über eine derartige Niveaulosigkeit”. Zugleich appellierten sie allerdings auch an “die Medien der Welt”, keine Fotos zu publizieren, die “uns, unserem Vater, der Familie unserer Mutter und all jenen, die sie liebten und respektierten, große Schmerzen zufügen”. Diesen Appell zitiert “Bild” nicht.

Vorsicht, Paparazzi!

Es gibt bekanntlich verschiedene Dinge, mit denen “Bild” so ihre Probleme hat. Um nur zwei zu nennen: Manchmal müssen Mitarbeiter Fotos betexten, obwohl sie gar nicht wissen, was darauf zu sehen ist. Und manchmal veröffentlicht “Bild” Fotos, mit denen sie möglicherweise Persönlichkeitsrechte verletzt.

Während der WM hat “Bild” nun einen Weg gefunden, wie sich diese beiden Probleme hervorragend kombinieren lassen: Den “BILD-Handy-Reporter”. Und wer nun gehofft hatte, dass diese Aktion mit dem Ende der WM ausläuft, der wird enttäuscht:

Natürlich kann jeder selbst entscheiden, ob er für “Bild” den Paparazzo machen will, oder nicht. Aber man sollte dabei zweierlei bedenken. Erstens können die Fotografierten meist nicht entscheiden, ob sie überhaupt fotografiert werden wollen (Stichwort: Persönlichkeitsrechte). Und zweitens gibt es keine Garantie dafür, dass die Geschichte, die “Bild” dann zu dem Leser-Foto macht, auch stimmt (Stichwort: Ahnungslos Fotos betexten).

Diese Ahnungslosigkeit demonstriert “Bild” schon gleich zum Auftakt der Aktion. So schreibt sie zum heutigen Schnappschuss, der einen Polizisten zeigt, der während der Fahrt mit dem Handy telefoniert:

Lieber Schutzmann – das ist dreister, als die Polizei erlaubt. Dafür sind wohl mindestens 40 Euro für die Kaffeekasse seiner Polizeiwache fällig.

Denn laut Bußgeldkatalog gibt es für diese Ordnungswidrigkeit 40 Euro Strafe und einen Punkt in Flensburg.

Nun ja, nicht unbedingt. Denn was “Bild” dabei nicht berücksichtigt: Polizisten genießen nach Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Sonderrechte. Das heißt, sie sind von den Vorschriften der StVO befreit, “soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist”.

Ob Paragraph 35 StVO hier greift, wissen wir natürlich nicht, “Bild” und der Leser-Reporter aber offenbar auch nicht. Deshalb, wie gesagt: Paparazzi, Vorsicht!

Mit Dank an Conrad G. für den sachdienlichen Hinweis.

Wann “Bild” pietätvoll ist

“Bild” berichtet heute über die Gedenkfeier zum Tode Hannelore Kohls. Bemerkenswert daran ist, dass sie dabei gewisse Umstände, die sie sonst detailreich beschreibt, komplett verschweigt nicht mal erwähnt:

Die Gründerin der ZNS-Stiftung für Unfallverletzte war am 5. Juli 2001 nach schwerer Krankheit aus dem Leben geschieden.

Dafür könnte man “Bild” loben. Man könnte sich aber auch fragen, warum sie nur bei Freunden des Hauses so zurückhaltend ist.

Mit Dank an Uwe R. für den sachdienlichen Hinweis.

Heute anonym VII

Puh, zum Glück nennt “Bild” nicht den echten Namen des 15-Jährigen Jungen, der auf die “Oppenheim-Oberschule in Berlin-Charlottenburg” geht, “aus dem Libanon” stammt und angeblich “das schlechteste Zeugnis aller 340 000 Schüler in der Hauptstadt” hat. Fragt sich nur, warum man sich bei Bild.de die Mühe gemacht hat, das Gesicht des Jungen zu verpixeln. Macht “Bild” doch auch nicht:

Mit Dank an Christopher R. auch für den Scan.

W.

“Bild” berichtete gestern über eine Tote, die für 65 Tage ins Gefängnis sollte, weil sie eine Geldbuße nicht bezahlt hatte. “Bild” nennt die Tote im Text Annilie W. und den Witwer Hans-Jürgen W. Auf dem Holzkreuz, vor dem “Bild” den Witwer zeigt, wurde der Nachname der Frau verpixelt. Auf der Ladung zum Strafantritt, die “Bild” abdruckt, sind alle Namen geschwärzt.

Es sieht also so aus, als habe “Bild” sich mal wieder bemüht, den Nachnamen der Toten nicht zu nennen. Dass bloßes Bemühen bei “Bild” aber nicht ausreicht, scheint man immer noch nicht begriffen zu haben. Die Sterbeurkunde, die “Bild” abdruckt, wurde nämlich nicht geschwärzt, Nachname und Geburtsname der Toten sind darauf klar erkennbar.

Mit Dank an Alexander H. für den sachdienlichen Hinweis.

Heute anonym VI

“Bild” berichtet über eine Mutter, die ihrer inzwischen vierjährigen Tochter über einen längeren Zeitraum hinweg mehrmals Kalkreiniger eingeflößt haben soll. Wegen Misshandlung Schutzbefohlener wurde die Mutter jetzt angeklagt. Der Vater des Kindes wurde ebenfalls angeklagt, wegen Beihilfe. “Bild” illustriert die Geschichte mit Fotos aller Beteiligten.

Und wer weiß schon, was man sich bei “Bild” gedacht hat, als es um die Frage ging, welche der Beteiligten man anonymisieren solle. Der Gedanke, dass die Tochter mit ihren vier Jahren und als Opfer der ganzen Geschichte besonders schutzbedürftig sein könnte, scheint jedenfalls niemandem gekommen zu sein. “Bild” zeigt sie gleich zweimal unverfremdet:

P.S.: Bei Bild.de entschied man sich übrigens für eine, zwar seltsam anmutende, insgesamt aber nachvollziehbarere Anonymisierungspraxis.

Mit Dank an Frederik B. für den sachdienlichen Hinweis.

Streng verboten II

Es ist natürlich nicht völlig ausgeschlossen, dass “Bild” bei dem brasilianischen Fußballer Ronaldinho nachgefragt hat, ob sie so zwei bis drei Fotos seines Sohnes veröffentlichen darf. Oder bei der Mutter des Kleinen. Fotos davon, wie er so am Strand spielt, einen Ball in den Händen hält und ein wenig mit Mama herumtollt.

Genau genommen muss “Bild” sogar die Erlaubnis haben. Schließlich schrieb sie doch schon im August 2004, als sie die Nachrichtenagentur dpa dafür schalt, dass diese Fotos von Gerhard Schröders Adoptivkind verbreitet hatte:

Das Fotografieren von Minderjährigen ohne Zustimmung der Eltern ist (…) streng verboten.

Einerseits. Andererseits weist so einiges darauf hin, dass “Bild” das “süßeste WM-Geheimnis” ganz ohne die Zustimmung der Eltern enthüllte. Ja, sogar ohne deren Wissen. Die Fotos wurden nämlich offenbar aus recht großer Entfernung mit einem starken Teleobjektiv aufgenommen.

Und außerdem zitiert “Bild” selbst Ronaldinho folgendermaßen:

“Der Kleine soll nicht groß in der Öffentlichkeit stehen.”

Bei “Bild” steht der Kleine trotzdem groß in der Öffentlichkeit. Ziemlich groß sogar. Auf einer halben Zeitungsseite:

Mit Dank an Magnus G. und Hauke R. für den Hinweis.

“Bild” muss für “Kronjuwelen” zahlen

Die “Bild”-Zeitung ist vom Wiener Landesgericht zur Zahlung von je 20.000 Euro Entschädigung an den österreichischen Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seine Ehefrau verurteilt worden. Grund ist der Abdruck mehrerer Paparazzifotos in der “Bild”-Ausgabe vom 5. Mai 2006, die (wie bereits berichtet) Grasser und seine Frau — teilweise verpixelt — in einer intimen Situation auf ihrer schwer einsehbaren Terrasse auf Capri zeigen und von der “Bild”-Klatschkolumnistin Christiane Hoffmann anzüglich betextet wurden.

Die österreichische Nachrichtenagentur APA spricht von einer “Rekordentschädigung”, weil es sich (nach Paragraf 7 des österreichischen Mediengesetzes) um die Höchststrafe für eine “Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches” handelt. “Bild” hat eingeräumt, eine Persönlichkeitsverletzung “durchaus erkennen” zu können, aber auch Rechtsmittel gegen die Entscheidung angekündigt.

Soweit das. Doch was hatte eigentlich die “Bild”-Zeitung zu ihrer Verteidigung vorzubringen? Schließlich waren die Grasser-Fotos vermutlich von einer 300 Meter entfernten Bucht oder einer zweieinhalb Meter hohen Stützmauer aus aufgenommen worden.

APA zitiert den “Bild”-Anwalt mit den Worten:

“Wenn solche Fotos existieren, müssen sie veröffentlicht werden. Wenn es nicht in der ‘Bild’-Zeitung geschehen wäre, hätte es jemand anderer gemacht.”

Und das ist eine Aussage, die offenbar nicht nur der Richterin nicht einleuchten wollte. Nein, sie klingt zudem auch irgendwie ganz anders, als das, was “Bild”-Chef Kai Diekmann noch vor knapp zwei Jahren der Zeitschrift “Cover” sagte. Damals hatte ihn das Magazin anhand eines fiktiven Beispiels gefragt, was er denn täte, wenn ihm jemand “heimlich geschossene Fotos” aus dem Privatleben von Politikern anböte — ob er das Material kaufen würde. Und Diekmann hatte geantwortet:

“Ja — um es vom Markt zu nehmen und dem Betroffenen zu geben. Das ist übrigens keine fiktive Annahme, sondern bereits häufiger geübte Praxis. Denn wer mit wem etwas hat, ist Privatsache.”

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