Erben muss man sich leisten können.
(unbekanntes Sprichwort)
Der Herr Hoeren von “Bild” hatte ja heute die lustige Idee, dass die Bundesregierung in Sachen Erbschaftssteuer einfach gar nichts hätte tun müssen. Das noch geltende Gesetz hätte sich dann, weil es verfassungwidrig ist, “in Luft aufgelöst”. Hoeren nennt das “große Chance”, die vertan wurde, und seine Idee eine “einfache Lösung”. Das stimmt zweifellos, wenn man (wie Hoeren) das kleine Detail ignoriert, dass sich auf diese Weise auch jährlich fast fünf Milliarden Euro Einnahmen in Luft auflösen.
Aber so richtig in der Materie zu sein scheint Hoeren ohnehin nicht, sonst hätte er vermutlich gewusst, dass es noch nicht Ende 2007, sondern erst Ende 2008 Puff gemacht hätte.
Das ist im konkreten Fall vielleicht ein bisschen egal: Ist ja nur ein Kommentar. Ärgerlicher ist, dass “Bild” auch für den großen Ratgeber-Artikel zum Thema niemanden gefunden hat, der sich mit der Sache auskennt. Autor Hanno Kautz behauptet dort:
GÜLTIGKEIT
Das Gesetz wird rückwirkend ab 1. Januar 2007 gelten: Alle, die in diesem Jahr geerbt haben oder in Zukunft ein Erbe erwarten, sind vom neuen Erbschaftssteuerrecht betroffen. Das heißt: Wer heute erbt, wird zwar nach geltendem Recht versteuert. Sollte sich aber nach Inkrafttreten der Reform herausstellen, dass er dann weniger an den Fiskus zahlen müsste, bekäme er Steuergutschriften. Alle aktuellen Erbschaftsteuer-Bescheide sind also nur vorläufig.
Das ist gleich doppelt falsch.
Erstens müssen Erben, die wollen, dass die neue Regelung auch für einen Erbfall zwischen dem 1. Januar 2007 und dem Inkrafttreten des Gesetzes gilt, extra einen Antrag stellen. Das geschieht — anders als “Bild” nahelegt — nach dem jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf nicht automatisch, und insofern sind auch die Bescheide nicht generell vorläufig.
Zweitens sieht der Gesetzentwurf ausdrücklich vor, dass in diesen Fällen nicht auch die neuen, höheren Freibeträge gelten, sondern die alten. Für Erben von Privatvermögen wäre durch eine Rückwirkung nichts zu gewinnen. Ausschließlich Unternehmenserben können von ihr profitieren.
Ja, blöd: “Was Sie jetzt wissen müssen” steht drüber, aber nicht drin.
Und wo bleibt das Positive? Hier: Immerhin schreibt die “Bild”-Zeitung nicht mehr den Unsinn von Anfang November. Wenn Sie vergleichen möchten:
“Erben privater Vermögen und Immobilien müssen sich auf
deutlich höhere Steuern einstellen!”“Die Nutznießer der Reform sind alle nahen Verwandten. Für Ehegatten, Kinder, Enkel und Urenkel gelten künftig deutlich höhere Freibeträge.”