Archiv für Leipziger Volkszeitung

Bild.de wegen vorzeitigem Samenerguss gerügt

Die Beschwerdeausschüsse des Presserats haben vergangene Woche zum vierten und letzten Mal in diesem Jahr getagt und anschließend fünf öffentliche Rügen, eine nicht-öffentliche Rüge, 18 Missbilligungen und 21 Hinweise ausgesprochen.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die nicht-öffentliche Rüge erging an Bild.de. Das Portal hatte darüber berichtet, dass eine Landtagsabgeordnete in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden war. Bild.de nannte den Namen der Frau sowie den Hintergrund der Erkrankung und verstieß damit nach Ansicht des Presserats gegen Ziffer 8 des Pressekodex, die besagt, dass körperliche und psychische Erkrankungen zur Privatsphäre gehören.

Eine öffentliche Rüge bekam Bild.de für einen Artikel über die Therapie bei vorzeitigem Samenerguss. Dabei hatte die Redaktion laut Presserat “umfangreich” PR-Material “wörtlich übernommen und nicht entsprechend gekennzeichnet”, außerdem wurden Preis und Name des Medikaments genannt. Der Presserat sah darin einen Verstoß gegen das Schleichwerbungsverbot und die Sorgfaltspflichten im Umgang mit PR-Material (Ziffer 7). Details zu diesem Fall gibt es beim “Medien-Doktor”.

Daneben erhielt Bild.de zwei Missbilligungen — eine, weil die Redaktion gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen hatte (Ziffer 2), und eine für die Spekulation über die Hintergründe eines Suizids (Ziffer 8) — sowie einen Hinweis wegen einer falschen Bildunterschrift.

Zwei weitere Hinweise gingen an die gedruckte “Bild”-Zeitung (Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht sowie unzureichende Anonymisierung einer Person).

Der “Dingolfinger Anzeiger” und die Modellbauzeitung “RC-Freizeit” wurden gerügt, weil sie die redaktionelle Berichterstattung von Anzeigenaufträgen abhängig gemacht hatten (Ziffer 7).

Die “Leipziger Volkszeitung” kassierte eine Rüge für einen Kommentar, in dem Demonstranten der NPD und der “Antifa” als “brauner und roter Abschaum” bezeichnet wurden. Der Begriff “Abschaum” sei eine Verletzung der Menschenwürde und damit ein Verstoß gegen Ziffer 9 des Pressekodex, erklärte der Presserat.

Gerügt wurde schließlich auch die “Junge Freiheit” für die Überschrift “Zigeuner können Sozialhilfe bekommen”. In dem Artikel ging es um eine Entscheidung des Landessozialgerichts NRW, nach der Einwanderer aus Rumänien und Bulgarien Anspruch auf Hartz IV-Leistungen haben. Dass sich diese Entscheidung auch auf Schweden, Luxemburger und alle anderen EU-Bürger in Deutschland bezog, verschwieg das Blatt allerdings. Mit der Überschrift habe die Zeitung “suggeriert, das Gericht habe eine Sonderregelung für eine bestimmte ethnische Minderheit im Sozialrecht geschaffen”, argumentierte der Presserat. Für die “willkürliche Heraushebung dieser Minderheit” habe der Ausschuss “keinen sachlichen Grund” gesehen. Sie wirke diskriminierend.

Wie die “willkürliche Heraushebung” von Minderheiten in solchen Fällen bei “Bild” und Bild.de funktioniert, können Sie übrigens hier nachlesen.

Nachtrag, 0.40 Uhr: Das Projekt “Medien-Doktor” hatte sich im September ausführlich mit dem Bild.de-Artikel zum vorzeitigen Samenerguss auseinandergesetzt und Beschwerde beim Presserat eingereicht. Näheres zu dem Fall gibt es hier.

Niveau ist keine Hautcreme (4)

Im vergangenen Jahr wurde die Marke Nivea 100 Jahre alt und ließ sich in verschiedenen Medien feiern.

Und auch wenn es nach so einem runden Geburtstag häufig ruhiger wird um den Jubilar, braucht sich die Beiersdorf AG keine großen Sorgen zu machen, solange sie Werbeträger wie Joachim Löw hat, die von Journalisten explizit auf ihre Tätigkeit angesprochen werden:

Erschienen ist dieses Interview vergangene Woche in der “Leipziger Volkszeitung”. Bebildert war es dabei so:

Die Veröffentlichung des Interviews war offenbar die Zweitverwertung eines Interviews, das so ähnlich schon Anfang Juni in der “Schweriner Volkszeitung” erschienen war.

Die oben zitierte Passage sah dort ein bisschen anders aus, aber ganz ohne Nivea kam das Gespräch auch nicht aus:

Neben Ihrem Job sind Sie auch “Pflegecoach” einer Männerkosmetik-Marke. Der 54er-Weltmeistermacher Sepp Herberger wäre in einer solchen Rolle schwer vorstellbar…

[…]

Früher reiste man im Trainingsanzug und Turnschuhen, heute ist es wichtig, dass eine Mannschaft als Repräsentant verschiedener Institutionen geschlossen und gut angezogen auftritt.

Sie achten sehr auf Ihr Äußeres, wie eitel darf ein Fußball-Mann sein?

Fußball hat in den vergangenen Jahren eine solche Stellung eingenommen, dass gepflegtes Auftreten und ein wenig Eitelkeit einfach dazugehört. Ich persönlich nehme jeden Tag Gesichtspflege, Männerprodukte sind ja lange nicht mehr uncool.

Wenn ein Sponsor aus der Wirtschaft an Sie herantritt, wonach entscheiden Sie, ob Sie zusammenarbeiten werden?

Ich muss mich zu 100 Prozent mit der Marke identifizieren, sie im Alltag selbst benutzen und Vertrauen in die Produkte haben. Mit Nivea bin ich quasi aufgewachsen. Wir Jungs wurden immer damit eingecremt. Ein wenig erinnert mich die blaue Dose daher auch an meine Kindheit.

Mit Dank an Sebastian S.

Alter Wein in alten Schläuchen

In ihrer Samstagsausgabe hat die “Leipziger Volkszeitung” einen Coup gelandet: Sie konnte als erstes Medium von einem neuen Kompromissangebot der Union an die FDP im lange schwelenden Streit um die Vorratsdatenspeicherung berichten.

Vorratsdatenspeicherung: Union kommt Liberalen weit entgegen

Die Redaktion versandte gar einen Vorbericht per Pressemitteilung, so dass alle Welt über die Neuentwicklung berichten konnte. Der Innenexperte der Union im Bundestag, Clemens Binninger, hatte der “LVZ” nämlich verraten, dass er sich bei der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung “eine von sechs auf drei Monate verkürzte Speicherfrist” vorstellen könne.

Und nicht nur das:

Zugleich erklärte Binninger, statt einer generellen Datenspeicherung könne man sich auch auf einen ganz konkreten begrenzten Straftatenkatalog beschränken. Bisher hatten die Union und das Bundesinnnenministerium eine Mindest-Speicherfrist von sechs Monaten als zwingend notwendig erachtet, um sachlich den Anforderungen der Behörden zu genügen.

Das wäre nicht nur eine politische Sensation, sondern vor allem auch eine technische: Es ist unmöglich, die Datenspeicherung im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung auf bestimmte Straftaten zu beschränken. Da Kriminelle ihre Datentransfers nicht vorher bei der Polizei anmelden, wollen Innenpolitiker und Leute wie BKA-Chef Jörg Ziercke einfach die Daten von allen Kommunikationsvorgängen abspeichern lassen und später die Spuren zu den Kriminellen aussortieren. Ohne “generelle Datenspeicherung” ist keine Vorratsdatenspeicherung möglich. Wie Binninger das eine fordern und das andere ablehnen kann, hat die “Leipziger Volkszeitung” gar nicht erst hinterfragt.

An der Position der Union hat sich also wenig geändert: Weiterhin sollen umfassende Kommunikations- und Positionsdaten aller Menschen in Deutschland gespeichert werden, lediglich der Abruf der Daten kann beschränkt werden. Die Politiker vertrauen darauf, dass die Behörden mit den Daten schon verantwortungsvoll umgehen werden — und sich nicht irgendwelche Sicherheitslücken auftun oder die Daten auf andere Weise in die falschen Hände geraten.

Das vermeintliche Zugeständnis der Union an die FDP, den Datenabruf auf bestimmte Straftaten zu beschränken, ist auch kein neuer Einfall von Clemens Binninger. Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht diese Beschränkung bereits vor anderthalb Jahren gefordert. Jeder, der sich auch nur ansatzweise mit dem Thema beschäftigt hat, müsste das wissen.

Nachtrag, 6. September: Auch die in Aussicht gestellte Verkürzung der Speicherdauer war alles andere als neu. Bereit im Mai berichtete Welt.de über entsprechende Äußerungen von Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier. Von einem “Entgegenkommen” kann also aktuell gar nicht nicht gesprochen werden.