Archiv für Kommerzielles

David Blieswood und seine Liebe zu Gillette

Der offizielle Berater des “Bild”-Chefredakteurs Kai Diekmann heißt Norbert Körzdörfer. Wenn er im Blatt schreibt, nennt er sich manchmal aber “David Blieswood” (ein Pseudonym, das er der “Süddeutschen Zeitung” so erklärte: “David ist unser Sohn, wir wohnen in Bliesdorf und träumten immer von Hollywood — so einfach ist das”).

Als Blieswood schrieb Körzdörfer auch schon für “Welt” und “Welt am Sonntag”. Und man könnte sagen, er ist sich über viele Jahre treu geblieben.

Blieswood am 25. September 2006 in “Bild”:

Ich nassrasiere mich mit einer Sensation: “Gillette Fusion” (5 + 1 Klinge). Ich bin ein Babypopo.

Blieswood am 29. März 2003 in der “Welt”:

Ein Milliardär hatte Geburtstag. Worüber freute er sich am meisten? Über neue Rasierklingen aus den USA. Ich komme ins Bad. Da liegt ein Geschenk meiner Frau: Die neuen “Gilette Mach3 turbo”-Anti-Friction- Klingen. Ein Mann braucht so wenig zum Glück.

Blieswood am 9. September 2002 in der “Welt”:

Mein Lieblings-Friseur, Gerhard Meir, empfahl mir jetzt ein Wunder-Öl: “Huile de Rasage” von “Clarins” (ca. 30 Euro). Man schmiert einige Tropfen Öl auf die nasse Gesichtshaut – und gleitet mit dem “Mach 3” von Gillette sanft drüber. Ein Gefühl wie beim Baby-Popo.

Blieswood am 23. August 1998 in der “Welt am Sonntag”:

Ich habe die Zukunft gespürt.

Sie heißt Gillette “Mach3”, kostet 7,99 Dollar. Es ist ein Quantensprung im jahrtausendalten Kampf Mann gegen Bart.

Angeblich über 500 Millionen Mark verschlang die Entwicklung der dreimesserigen Kompaktklinge. Blitztest: Das Gleiten ist wie Streicheln. Das Griffgefühl liegt zwischen Kartoffelschäler und Tapezierrolle.

Ein blauer Feuchtigkeits-Streifen löst die ewige Frage: Noch scharf oder fast schon stumpf? Wenn der Streifen weg ist, ist die Klinge verbraucht. Ein geniales Ding. Deutschland-Start: September. Preis: 13,99 Mark (Internet: www.gillette.com).

Danke an Nils M. für den Hinweis!

Nachtrag, 29. September. Aus David Blieswoods Buch “Das ABC der feinen Lebens-Art” (Ullstein, 1999), S.76:

Nur wer sich naß rasiert, fühlt sich wie früher. Seit 20 Jahren rasiere ich mich mit den Top-Modellen von Gillette. Da tritt Langeweile ein. Ich testete den neuen “Wilkinson FX Performer”. Sanfter, aber nicht besser. Rückkehr zu “Gillette Sensor Excel”.

Mit Gillette in Blieswoods Seele blicken

Jeden Montag veröffentlicht Norbert Körzdörfer, offizieller Berater von Kai Diekmann, unter seinem Pseudonym “Blieswood” in der “Bild”-Zeitung “Lebensregeln”. Darin fordert er zum Beispiel auf, “Ja zum Hunger” zu sagen oder “Nein zur Sommer-Melancholie”.

Nicht immer wird offensichtlich, was ihn dazu bringt, bestimmte Ratschläge zu erteilen. Aber manchmal kann man es sich denken.

Kinder-Überraschung

“Mission Maulwurf 2 — Handtuchkrieg auf Mallorca”, heißt die aktuelle Aktion von “Kinder-Überraschung”. Eine Gruppe engagierter Maulwürfe versucht darin, die “totale Eroberung des Sandstrandes” durch Dr. Mole zu verhindern. In den Überraschungs-Eiern steckt u.a. auch dieser Geselle hier:

ÜberraschungseiPete Paparazzo.
Seiner High-Tech-Kamera entgeht nichts. Getarnt als freundlicher BILD-Leser, mit verstecktem Super-Zoom und Infrarotblitz, hält er sogar bei Nacht die dunklen Geheimnisse des fiesen Dr. Mole fest, um schwarz auf weiß handfeste Beweise zu schießen und den Bösewicht zu überführen.

Die Überraschungseier mit Pete Paparazzo enthalten neben der technischen Ausrüstung auch verschiedene Ausgaben einer Mini-“Bild”-Zeitung, hinter der er sich versteckt — im Original-Design und sogar mit großbusiger Seite-1-Maulwürfin:

Eine interessante Spielzeug-Idee. Der freundliche “Bild”-Leser, der als Amateur-Paparazzo Gerhard Schröder im Strand-Urlaub abschoss (wie man so sagt), ist zwölf.

Danke an fRANZ!

(“Bild” selbst hat sich schon vor drei Wochen über “Pete Paparazzo” gefreut: “Wie ein Leser-Reporter!”)

Bild.de verwechselt Anzeigen mit Anzeigen (2)

Damit niemand auf den Gedanken kommt, das hier sei ein unglücklicher Ausrutscher gewesen:

Diese Anzeige hier links steht gerade im “Leute”-Ressort von Bild.de.

Und diese Anzeige redaktionelle Information hier links steht gerade im “Kino”-Ressort von Bild.de.

Beide Teaser führen direkt zum selben Anbieter. Werbung? Redaktion? Bild.de macht da keinen Unterschied.

Bild.de verwechselt Anzeigen mit Anzeigen

Nach wie vor muss Werbung als solche erkennbar sein, und wir fassen zusammen:

  • Auf der “Leute”-Seite von Bild.de findet sich zur Zeit zwei Mal derselbe Teaser. Er ist einmal mit dem Wort “Anzeige” gekennzeichnet und einmal nicht mit dem Wort “Anzeige” gekennzeichnet. Beide Teaser verweisen auf einen nicht als “Anzeige” gekennzeichneten Text (siehe Ausriss).
  • Und während zur Zeit auf der Startseite von Bild.de ein nicht mit dem Wort “Anzeige” gekennzeichneter Teaser auf eine Anzeige verweist, ist derselbe Teaser auf der “Leute”-Seite von Bild.de mit dem Wort “Anzeige” gekennzeichnet (siehe Ausriss).

Mit anderen Worten: Nicht als “Anzeige” gekennzeichnete Teaser können bei Bild.de ebenso zu als “Anzeige” gekennzeichneten Texten führen wie als “Anzeige” gekennzeichnete Teaser zu nicht als “Anzeige” gekennzeichneten Texten. Und umgekehrt.

Oder kürzer: Selbst Bild.de kann bei Bild.de das eine nicht mehr vom andern unterscheiden.

Mit Dank auch an Jakob W.

Kein Ende der Schleichwerbung bei Bild.de

Der Satz im aktuellen Urteil des Berliner Kammergerichts über Schleichwerbung bei Bild.T-Online (pdf) ist sogar für Laien unmissverständlich:

Ein Link, der aus einem redaktionellen Zusammenhang auf eine Werbeseite führt, muss so gestaltet sein, dass dem Nutzer erkennbar ist, dass auf eine Werbeseite verwiesen wird.

Der Link “Sind Sie der ‘Soccer Star’?” im folgenden Ausriss steht aktuell im redaktionellen Zusammenhang auf der Startseite von Bild.de. Er verweist auf eine Werbeseite. Nichts an seiner Gestaltung macht dies für den Nutzer erkennbar.

Bild.de weigert sich also weiterhin, Werbung wie vorgeschrieben “eindeutig” vom übrigen Inhalt zu trennen und verstößt gegen geltendes Recht.

Schleichwerbung: Bild.de verliert vor Gericht

“Bild” und Bild.de haben mit der Art, wie sie für das “Volks-Sparen”-Angebot der Deutschen Bank geworben haben, unzulässige Schleichwerbung betrieben. Das Kammergericht Berlin erließ in zweiter Instanz eine einstweilige Verfügung (pdf), die es Bild.T-Online untersagt, in gleicher Weise in redaktionell gestalteten Beiträgen für einzelne Unternehmen zu werben. Andernfalls muss Bild.T-Online Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zahlen. Geklagt hatte ein Journalist, der Internet-Seiten mit Verbraucherinformationen betreibt und sich als Wettbewerber von Bild.de sieht.

Für das “Volks-Sparen” wurde im Februar 2005, wie bei diesen Aktionen üblich, in einer Beilage in der “Bild”-Zeitung und auf Bild.de geworben. Auf der Internetseite war neben der Überschrift “Dieser Zins bringt’s” ein Sparschwein mit dem “Volks-Sparen”-Logo zu sehen — sauber durch das Wort “Anzeige” als Anzeige gekennzeichnet. Unter diesem Werbelink stand — wie als Trenner — eine Leiste, die zu anderen Bild.de-Seiten führte. Danach folgten redaktionelle oder scheinbar redaktionelle Artikel (“Umfrage: Für welchen Traum sparen Sie?”, “Wissenswertes rund um den Zaster” …) sowie die Ankündigung: “Prominente Sparfüchse nehmen das Volks-Sparen unter die Lupe” (statt Prominenten waren Max Schautzer und Jochen Sattler abgebildet).

Dieser vermeintliche Test war (wie weitere “Artikel”) Teil der Anzeige — aber nach Ansicht des Gerichtes “nicht hinreichend eindeutig als Werbung erkennbar”. Die Deutsche Bank als werbendes Unternehmen werde nicht einmal genannt. Und der schwarze Balken mit dem Wort “Anzeige”, der über dem Sparschein-Teaser steht, könnte “von einem unbefangenen Durchschnittsleser ohne weiteres” nur auf diesen bezogen werden.

Auch die Bild.T-Online-Werbebeilage der “Bild”-Zeitung enthielt nach Meinung des Gerichts “unerlaubte Schleichwerbung”. Die Aufmacherseite gebe sich zum Beispiel “den Anschein einer redaktionellen Zeitungsseite”. Dass ganz oben auf der Seite sehr klein “Sonderveröffentlichung” stand, helfe auch nicht, im Gegenteil: Das verstärke eher den Eindruck einer objektiven Sonderberichterstattung.

Bereits im Juli 2005 hatte das Landgericht Berlin in einem Fall die Praxis der Trennung (oder genauer: Vermischung) von Werbung und Redaktion bei Bild.de für unzulässig erklärt. Das Kammergericht bestätigte jetzt, dass im Internet zwar bei einem werblichen Inhalt nicht zwingend das Wort “Anzeige” stehen muss. Der Nutzer muss aber in jedem Fall klar erkennen können, welche Inhalte werblicher Natur sind. Und er muss vor jedem einzelnen Klick wissen, ob er auf eine Anzeigenseite kommt oder auf redaktionelle Inhalte.

Diese Vorgabe erfüllt Bild.de von sich aus nach wie vor nicht. Die samstags erscheinende Bild.T-Online-Beilage in “Bild” ist allerdings inzwischen (klein) als “Anzeige” gekennzeichnet.

Die “Bild”-Zeitung hat sich bislang nicht entschieden, ob sie sich uns gegenüber zu dem Gerichtsbeschluss äußern will. Auch ob sie Rechtsmittel einlegen wird, konnte oder wollte uns der “Bild”-Sprecher noch nicht sagen.

Nachtrag, 30. Juli. Inzwischen hat sich “Bild” entschieden: Man werde sich nicht zu dem Urteil äußern.

Hinein ins Schleichwerbe-Vergnügen!

Michael Quandt ist keiner von diesen Bild.de-Mitarbeitern, die Verkaufstexte für die Werbekunden schreiben, die dann manchmal als Anzeige markiert werden und manchmal nicht. Nein, Michael Quandt ist Ressortleiter Reise der “Bild am Sonntag”. Nach den Ethikregeln, die bei der Axel-Springer-AG angeblich gelten, dürfte er sich, wenn er über den Heide-Park Soltau schreiben will, von dem Freizeitpark nicht einmal das Hotel bezahlen lassen. Da sind die ganz streng bei Springer.

Außer natürlich, wenn der Heide-Park einfach mal ein paar Freitickets locker macht, die die “Bild am Sonntag” unter ihren Lesern verlosen kann. Dann schreibt Herr Quandt exakt die gleiche Sorte PR-Text, die sonst die Mitarbeiter in der Werbeabteilung von Bild.de verfassen.

Vergangenen Sonntag jubelte Quandt:


Mit 850.000 Quadratmetern ist der Heide-Park der größte Freizeitpark Norddeutschlands. Und bietet Großen und Kleinen Spaß und Spannung. Beispiele? Bitte sehr!

Schon die Allerkleinsten fühlen sich zum Beispiel in der Seepferdchenbucht mit Spielplatz und Schatzsuche wohl.

(…) Dann ab zum dritten Tip, zu “Colossos”, der weltweit größten Holzachterbahn. Während der 145 Sekunden langen Fahrt geht’s aus 60 Meter Höhe mit 120 km/h fast senkrecht in die Tiefe. Waaahnsinn!

Heute zelebriert Quandt ein großes Jubiläum: den 35. Geburtstag des berühmten Holiday-Parks in Hassloch:

Nicht verpassen sollten Sie die im Jahr 2005 zum vierten Mal hintereinander als weltbeste Achterbahn ausgezeichnete “Expedition GeForce”! (…) Eine Mischung aus Schwerkraft und Schweben — Adrenalin pur! (…)

Und für die ganz Kleinen? Da wartet Maskottchen Holly mit seiner Freundin Dolly in “Holly’s Kinderland”. (…) — da kommt keine Langeweile auf.

Auf je über 100 Zeilen findet sich kein distanziertes Wort über den Park. Die Rätselfragen, die die Leser beantworten müssen, um einen mehrtägigen Aufenthalt dort zu gewinnen, beziehen sich auch auf die tollen Attraktionen. Und für die, die nicht gewinnen, informieren Kästen darüber, was der Besuch sonst kostet, wann geöffnet ist und wo man anrufen kann.

Keine Frage: Längst wird in fast allen Medien bei einem Gewinnspiel der Preis ausführlich (und werblich) vorgestellt. Dass im Gewand eines seitenfüllenden redaktionellen Artikels aber ein ganzes Preisausschreiben zur Werbefläche wird, die auch noch der Ressortleiter selbst füllt — das ist schon eine besondere Spezialität von “Bild am Sonntag”.

Über den beiden gekauften “BamS”-Geschichten steht übrigens nicht “Anzeige”, sondern:

Nachtrag, 11. Juli. Und wenn man wie “BamS”-Ressortleiter Quandt einfach PR-Texte umschreibt, statt selbst zu recherchieren, merkt man natürlich auch nicht, dass die Behauptung des Heide-Parks, der “Colossos” sei die höchste Holzachterbahn der Welt, gar nicht stimmt.

Und als Artikel nehmen wir einfach den Pressetext

Kostenlos abonnieren / NEU: Die weltweit erste interaktive Filmzeitschrift

Bild.de informiert: Es gibt eine neue Kinozeitschrift. Sie heißt “Treffpunkt Kino livepaper” und ist interaktiv — das hat’s anscheinend noch nie gegeben. Und sie kostet nicht mal was. Einen ganzen Artikel hat Bild.de der tollen Neuigkeit gewidmet, und das redaktionelle Urteil fällt rundum positiv aus: “innovativ … hochwertig … unkompliziert … umfassend … vertiefend … exklusiv … unterhaltsam”. Rein gar nichts hat die Bild.de-Redaktion an dem Heft aus dem Entertainment Media Verlag auszusetzen — kein Wunder also, dass Bild.de direkt zum Abonnieren auffordert:

Okay, man könnte denken, die Begeisterung der Bild.de-Redaktion habe gar keine inhaltlichen Gründe, sondern nur geschäftliche: Denn der Bild.de-Artikel ist eine minimal redigierte Version der offiziellen Pressemitteilung des Entertainment Media Verlages, der “Treffpunkt Kino livepaper” herausgibt. Aber solche Verdächtigungen sind abwegig. Wenn es sich um eine Anzeige handelte, wären ja Artikel und Teaser mit dem Wort “Anzeige” markiert. Und vor zehn Tagen erst teilte uns Edda Fels, die Unternehmenssprecherin der Axel Springer AG, noch einmal ganz grundsätzlich mit: “Sites mit werblichem Inhalt sind auch bei BTO [Bild.T-Online] gekennzeichnet.”

Und Frau Fels muss es ja wissen.

Danke an Uwe R.!

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