Seit gestern hat die “Bild” einen Schauspieler (“erfolgreich, gut aussehend und beliebt”) in der Mangel. Genauer gesagt: Seit er unter dem Verdacht, zwei Frauen vergewaltigt zu haben, verhaftet wurde. Was bis jetzt gegen den Mann vorliegt, ist — erstmal ein Verdacht. Angeblich wurde seine DNA am Tatort gefunden, “ein Ermittler” sagte deswegen zu “Bild”: “Für uns gilt er als überführt.” Eine DNA-Spur und die Meinung eines nicht näher benannten Ermittlers, das reicht für “Bild” zu folgender Schlagzeile aus:
(Unkenntlichmachung von uns)
Weitere Begründung von “Bild” für diese doch gewagte Behauptung: Die Staatsanwaltschaft sei sich sicher, den Schauspieler auch der Vergewaltigung überführen zu können. Sagt zumindest “Bild”. Das offizielle Statement des zuständigen Oberstaatsanwalts liest sich schon weitaus zurückhaltender: “Wir ermitteln wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, schweren Raubes, Freiheitsberaubung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.”
Dabei war Bild.de am Tag davor noch ein wenig vorsichtiger mit dem Schauspieler umgegangen: Aufgrund ungefähr der gleichen Faktenlage formulierte man da die Überschrift wenigstens noch als Frage. Am Tag darauf wird daraus schon eine Feststellung.
Auch die von “Bild” ins Feld geführte DNA-Spur ist erst einmal nichts anderes als ein Indiz. DNA-Auswertungen dürfen bei einer Gerichtsverhandlung nie als alleiniges Beweismittel gewertet werden. Sollte also tatsächlich die DNA des Schauspielers am Tatort gefunden worden sein, rechtfertigt das noch lange nicht die Aussage, dass der Verdächtige als überführt zu gelten hat.
Indes: Wenn jemand erst einmal in der “Bild”-Redaktion irgendwie als “überführt” gilt, dann bleibt er das — solange, bis ein Gericht im das Gegenteil attestiert. Andreas Türck und eine bekannte Sängerin, eine vermeintliche “Feuer-Chaotin” und sicher nicht nur sie können davon Geschichten erzählen.
Für “Bild” gilt unter Umkehrung von Recht und Pressekodex: die Schuldsvermutung.
Mit Dank an Stephan F., B.W., Ellen L. und Annika H.
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat gestern eine 21-jährige Berlinerin vom Vorwurf freigesprochen, einen Brandanschlag auf ein Auto verübt zu haben. Der Richter sagte, es gebe “erhebliche Zweifel”, ob die junge Frau, die der linksautonomen Szene nahe steht, die Täterin sei. Eine Reihe von Indizien, die gegen sie sprachen, seien nicht eindeutig. Und der Hauptbelastungszeuge, ein Polizist, der die Frau wiedererkannt haben will, verwickelte sich in Widersprüche.
Die Nachrichtenagentur dpa nannte den Freispruch eine “Ohrfeige für Polizei und Staatsanwaltschaft”. Die Verteidigung sagte, die Staatsanwaltschaft habe sich dem politischen Druck gebeugt, der eine schnelle Verurteilung von Verdächtigen forderte — in Berlin wurden seit Jahresbeginn mehr als 250 Autos durch Brandstiftung zerstört oder beschädigt.
“Bild” hat einen eingängigen Begriff für die unbekannten Brandstifter: “Terroristen”.
“Bild” hatte vom ersten Tag an keinen Zweifel, dass die Frau, die jetzt vom Gericht freigesprochen wurde, schuldig war:
Dabei war die Verdächtige zu diesem Zeitpunkt schon wieder auf freiem Fuß. Es war kein Haftbefehl gegen sie erlassen worden, weil nach Ansicht der Justiz kein dringender Tatverdacht vorlag.
In “Bild” las sich das am folgenden Tag so:
Einen weiteren Tag später brachten die “Bild”-Redakteure Matthias Becker und Peter Rossberg ihre Empörung in folgende Form:
(…) nur 12 Stunden später die Sauerei: Die bereits wegen politisch motivierter Straftaten verurteilte Alexandra R. kam wieder auf freien Fuß. Begründung: kein dringender Tatverdacht.
Ob die “Sauerei” darin bestand, dass kein dringender Tatverdacht vorlag oder darin, dass selbst vorbestrafte Menschen ohne einen solchen dringenden Tatverdacht nicht einfach ins Gefängnis müssen, ließen sie offen.
Aber ohnehin hatte sich das Blatt schon wieder gewendet. Ein Polizist, der zuvor nur davon gesprochen hatte, eine dunkel gekleidete Person gesehen zu haben, sagte nun plötzlich aus, das Gesicht der Verdächtigen erkannt zu haben. Daraufhin wurde doch noch ein Haftbefehl entlassen. “Bild” feierte das als eigenen Erfolg:
Das war im Mai. Ende September begann der Prozess gegen die Verdächtige, und wenn es nach “Bild” gegangen wäre, hätte man sich das ganze Verfahren sparen können: Die Zeitung hatte die Frau schließlich überführt und wusste auch schon vorab, was das richtige Strafmaß wäre: “Hartes Urteil gegen Täterin muss her!”
Es lief dann im Prozess nicht ganz so, wie “Bild” sich das vorgestellt hatte. Zum Beispiel verwickelte sich der Polizist, der die Verdächtige beim Zündeln erkannt haben will, in Widersprüche. Man könnte sagen: Möglicherweise war die Angeklagte nicht die Täterin. Das ist natürlich nicht das, was “Bild” sagen würde. Die Zeitung sprach am Samstag vor einer Woche von einem “skandalösen Fall”, meinte den drohenden Freispruch und erklärte die Verdächtige unbeirrt zur “Feuer-Chaotin” und also schuldig:
Erst heute, nach dem Freispruch, nach einem halben Jahr massiven Drucks, räumt “Bild” die Möglichkeit ein, dass die Angeklagte eventuell nicht die Täterin war, fragt: “Warum muss diese Frau nicht in den Knast” — und verrät sogar die Gründe. Immerhin.
Als “in so gut wie allen Punkten falsch und frei erfunden” bezeichnet Matthias Arends, der Sprecher der Polizeidirektion Kiel, einen “Bild”-Bericht über ein tödliches Familiendrama, das sich in dieser Woche in Tangstedt bei Hamburg ereignet hat.
“Bild” berichtet:
Polizisten richten ihre Waffen auf einen Passat Kombi. Darin sitzt ein Mann, der gerade seine Frau (40) umgebracht hat.
Die Polizei widerspricht: “Gerade” höchstens im Sinne von “mehrere Stunden zuvor”.
Doch bevor ihn die Polizei stellen kann, richtet er sich selbst.
Die Polizei widerspricht: Der Mann war beim Eintreffen der Kollegen bereits mehrere Stunden tot.
In seinem Auto schluckt er tödliches Gift.
Die Polizei widerspricht: Der Mann sei an einer Kohlenmonoxyd-Vergiftung gestorben.
Kurz nach 9.40 Uhr geht bei der Polizei ein Notruf ein. Eine junge Frau stammelt mit aufgeregter Stimme: Kommen Sie schnell. Meiner Mutter ist was Schlimmes passiert!
Die Polizei widerspricht: Der Notruf sei völlig anders über die Bühne gegangen.
Bettina K. (40) liegt in einer riesigen Blutlache, erschlagen vom eigenen Ehemann.
Die Polizei widerspricht: Am Tatort habe es kaum Blut gegeben.
Vermutlich gibt der Mann dort den drei Dobermännern mit Gift getränktes Futter. Sie sterben auf dem Rasen.
Die Polizei widerspricht: Die Dobermänner seien im Auto gewesen und ebenfalls an einer Kohlenmonoxyd-Vergiftung gestorben.
Dann setzt sich Christian K. auf den Fahrersitz, schluckt offenbar selbst eine Gift-Kapsel. Als die Polizisten auf seinen Wagen zustürmen, lebt der Täter noch.
Die Polizei widerspricht: Von “Zustürmen” könne keine Rede sein. Im übrigen habe der Mann, wie gesagt, keine Gift-Kapsel geschluckt und nicht mehr gelebt.
Die deutsche Ausgabe der Kulturzeitschrift “Lettre International” hatte in den vergangenen Wochen soviel Aufmerksamkeit wie selten — dank eines Interviews mit Thilo Sarrazin, das zum Skandal wurde. Viele Reaktionen der Medien auf die Veröffentlichung legen für Chefredakteur Frank Berberich den Schluss nahe: “Die Alphabetisierung von Journalisten nimmt rapide ab”.
Die Sensationalisierung und Skandalisierung wurde vor allem von Medien inszeniert, die damit Geld verdienen wollten. (…) BILD hat die Stadt tagelang mit Sarrazin-Titeln zugepflastert und das Thema dramatisiert und hochgeputscht. An einem Tag behauptete die Schlagzeile “Sarrazin beleidigt die Berliner” am anderen “die Türken”, und am dritten wurde gefragt: “Hat Sarrazin doch Recht?” (…)
BILD ONLINE hat das Interview eingescannt und ohne unsere Einwilligung komplett veröffentlicht und erst nach einer einstweiligen Verfügung wieder aus dem Netz genommen. (…)
Wenn BILD ein so großes Interesse am Thema hatte – warum war man nicht originell genug und hat es selbst bearbeitet? Die Möglichkeiten dazu hätte sie doch. Man muss Leuten wie Diekmann auch mal unter die Nase halten: Sie geben sich als Anstandsdamen, wenn es passt, und wenn nicht, gehen sie auf Beutezug in fremden Revieren. Abgesehen davon ist es eine groteske Heuchelei, Sarrazin Rassismus vorzuwerfen und diese üblen “Beleidigungen” gleichzeitig soweit wie möglich zu verbreiten, indem man sie unter Verletzung des Urheberrechts auf die eigene Homepage stellt, um deren “traffic” zu erhöhen.
Halten Sie sich fest: “Bild” hat sich nach einer Presserats-Beschwerde von uns bei seinem Opfer entschuldigt und öffentlich zugegeben, einen Fehler gemacht zu haben. Und wir hatten gedacht, dass “Bild” uns nach fünfeinhalb Jahren BILDblog nicht mehr schocken könnte.
Es geht um den Fall eines Mannes, den “Bild”-Leipzig im Dezember 2008 kurzerhand zum “Kinderschänder” erklärte. “Wie die Thea (14) aus Leipzig einen Sexstrolch fing” stand über dem Artikel. “Die Thea” war groß abgebildet, der “Sexstrolch” nur notdürftig unkenntlich gemacht. “Bild”-Redakteurin Angela Wittig stellte die Vorwürfe des Mädchens als erwiesen und den Verdächtigten als überführt dar.
Als sich im Prozess herausstellte, dass es Grund gibt, an den Aussagen des vermeintlichen Opfers und weiterer Belastungzeugen zu zweifeln, stand nichts davon in “Bild”. Das Amtsgericht Leipzig schätzte “die Thea” in seinem Urteil schließlich als “völlig unglaubwürdig” ein und sprach den Angeklagten von “allen Vorwürfen” des sexuellen Missbrauchs frei. “Bild” berichtete — nicht.
Im Mai 2009 beschwerten wir uns beim Presserat und baten ihn, “Bild” wegen Verstoßes gegen die Ziffer 13 zu rügen. Richtlinie 13.1 verbietet eine “Vorverurteilung” von Angeklagten; Richtlinie 13.2 stellt fest: “Hat die Presse über eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung eines Betroffenen berichtet, soll sie auch über einen rechtskräftig abschließenden Freispruch (…) berichten (…).”
Der Presserat nahm die Sache an und leitete sie, wie üblich, mit der Bitte um eine Stellungnahme an “Bild” weiter. Daraufhin passierte das Unvorstellbare: Die Rechtsabteilung von Springer machte die Redaktion auf das “Problem” des von uns monierten Beitrags aufmerksam. Die habe sich daraufhin umgehend mit dem Betroffenen in Verbindung gesetzt und sich schriftlich für für die Berichterstattung und alle ihm daraus entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigt.
Diese Entschuldigung machte “Bild” auch öffentlich — in Rahmen eines großen Artikels, der am 15. August 2009 in “Bild”-Leipzig erschien und mit Einwilligung und Unterstützung des zu Unrecht Beschuldigten entstanden sein soll:
Der Albtraum meines Lebens
Eine Mädchen-Clique zeigte Frank M[…] (47) als Kinderschänder an. Zwei Jahre lang kämpfte er um seine Ehre. Dann sprach ihn das Gericht endlich frei
Von TH. LIEBENBERG
Leipzig – Am Donnerstag wurde in Eilenburg die vergewaltigte und getötete Corinna (9) zu Grabe getragen. Kommenden Montag beginnt am Leipziger Landgericht der Prozess gegen den Mörder der kleinen Michelle (8); und erst vor einer Woche machte ein Kinderschänder bundesweit Schlagzeilen, der kleine Jungs in seine Wohnung lockte, missbrauchte und widerliche Kinderpornos ins Internet stellte.
Nachrichten, die wütend machen. Frank M[…] (47) kennt diese Wut besser als viele andere. Er hat sie selbst zu spüren bekommen, über zwei Jahre lang. Der 1-Euro-Jobber aus Gohlis wurde von einer Mädchen-Clique denunziert, von der Polizei abgeholt, schließlich vor Gericht gestellt.
“Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern”, stand in der Anklage, “Mädchen überführte Fummler”, schrieb BILD. Zu Unrecht.
AM ENDE WURDE ER FREIGESPROCHEN. UNSCHULDIG IN ALLEN ANKLAGEPUNKTEN.
“Bild” schilderte, wie sich das Leben des Mannes durch die falschen Anschuldigungen der Mädchen verändert hatte, und ließ ihn ausführlich zu Wort kommen. Der Artikel endete so:
Im Dezember 2008 begann endlich der Prozess. im Januar 2009 fiel das Urteil. “Am Morgen meines Geburtstags erfuhr ich, dass ich freigesprochen wurde”, sagt Frank M[…].
Er hat seinen Sieg ganz allein gefeiert. Mit einer Flasche Pfefferminzlikör.
Warum die “Bild”-Zeitung nach diesem Freispruch noch über acht Monate brauchte, um ihre falsche und vorverurteilende Darstellung zu korrigieren, erklärte sie ihren Lesern nicht. Und angesichts der großen Zahl von BILDblog-Lesern in der “Bild”-Redaktion und bei Springer ist die Frage unbeantwortet, warum “Bild” — wenn es sich bei der öffentlichen Vernichtung des Mannes nur um ein Versehen handelte — sich nicht spätestens nach unserem Eintrag im Februar daran machte, seinen Ruf wieder herzustellen.
Aber immerhin hat sie es nach der Intervention des Presserates getan, und insofern ist auch dessen Entscheidung nachvollziehbar, unsere Beschwerde zwar für “begründet” zu halten, aber aufgrund der Reaktion von einer Maßnahme gegen “Bild” abzusehen.
Das Interesse der Medien ist riesig, aber die meisten müssen draußen bleiben. Das Ulmer Landgericht hat nur neun Journalisten erlaubt, im Gerichtssaal dabei zu sein, wenn in diesen Tagen der Vierfachmord von Eislingen verhandelt wird (Verfügung des Vorsitzenden als PDF). Die Entscheidung fiel per Losentscheid: Neben der örtlichen “Südwest-Presse” dürfen unter anderem “Spiegel”, “Stern”, RTL und dpa dabei sein. Einige der Ausgeschlossenen, die “Süddeutsche Zeitung” sowie die Nachrichtenagenturen AP und ddp, legten dagegen Verfassungsbeschwerde ein. Die wurde vom Bundesverfassungsgericht heute jedoch abgewiesen: Dadurch, dass die Presse zu einem eigentlich nicht-öffentlichen Prozess nur begrenzt zugelassen werde, sollten die Persönlichkeitsrechte der beiden 19-jährigen Angeklagten geschützt werden. Die Beschränkung habe erzieherische Gründe, diene aber auch der Wahrheitsfindung und sei zulässig.
Medien wie die “Süddeutsche” und die “Stuttgarter Zeitung” stützen sich in ihren Artikeln über das Geschehen im Gerichtssaal notgedrungen auf die Meldungen von dpa und machen das auch transparent. Für eine große deutsche Boulevardzeitung, die ebenfalls kein Losglück hatte, scheint diese Möglichkeit hingegen nicht ausreichend zu sein: Die “Bild”-Zeitung erwartet von den akkreditierten Pressevertretern, dass sie ihr zuarbeiten, und glaubt, dass die Kollegen dazu juristisch sogar verpflichtet seien.
Der Chefreporter von “Bild”-Stuttgart, Robin Mühlebach, forderte die Medien in einer E-Mail an Reporter und Chefredakteure am Dienstagabend auf, ihm “unverzüglich nach Beendigung der jeweiligen Verhandlung … sämtliche Information über den Verlauf des Verfahrens zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören natürlich auch Hintergrundinformationen sowie kleinere Details und Stimmungsbilder.” Dazu seien sie als “Poolmitglieder” verpflichtet.
Doch von einem sogenannten “Pool”, bei dem etwa nur ein Kamerateam zu einem Termin zugelassen wird und seine Aufnahmen allen anderen zur Verfügung stellen muss, ist in diesem Prozess gar nicht die Rede: Es ist bloß die Anzahl der Plätze für Journalisten beschränkt.
Ein Empfänger der Mail fühlt sich durch Mühlebachs Schreiben an eine “Nötigung” erinnert, ein anderer nennt sie “mehr als unverschämt”. Sehr groß scheint die Bereitschaft der akkreditierten Journalisten jedenfalls nicht zu sein, sich als Hilfs-“Bild”-Autoren zu betätigen.
Das “Bild”-Schreiben im Wortlaut:
Sehr geehrte […],
Durch die Mitteilung des Pressesprechers des Landgerichtes Ulm vom 6.10.2009 haben wir erfahren, dass Sie Mitglied des Pressepools sind, der vor Ort den Strafprozess gegen [falsch geschriebener Name eines Angeklagten] und [Name des anderen Angeklagten] verfolgt und hierüber berichtet. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes sind die Poolmitglieder — wenn es um Fotos oder Filmaufnahmen geht — verpflichtet, diejenigen Medienvertreter, die nicht im Saal anwesend sind, unverzüglich mit den entstandenen Aufnahmen zu versorgen. Nichts anderes gilt dann, wenn es — wie in diesem Fall — um die Weitergabe von Informationen über den Verlauf des Verfahrens geht.
Wir müssen Sie deshalb bitten, uns unverzüglich nach Beendigung der jeweiligen Verhandlung, uns sämtliche Information über den Verlauf des Verfahrens zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören natürlich auch Hintergrundinformationen sowie kleinere Details und Stimmungsbilder. Da wir um 18 Uhr Redaktionsschluss haben, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns die Informationen bis 16 Uhr zur Verfügung stellten.
Wir bedanken uns für Ihre kollegiale Unterstützung und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Robin Franz Mühlebach
Chefreporter
BILD-Stuttgart
[…]
Eine Anfrage von BILDblog ließ Mühlebach unbeantwortet.
Der Titel ist vielversprechend: “Sex, Drugs und Castingshows” haben Martin Kesici und Markus Grimm ihr Enthüllungsbuch genannt, in dem sie erzählen, was es bedeute, vom Fernsehen zum “Star” gemacht zu werden, und den Verantwortlichen Manipulationen und Verantwortungslosigkeit vorwerfen. Kesici hatte 2003 die Sat.1-Sendung “Star Search” gewonnen, Grimm wurde ein Jahr später bei “Popstars” auf Pro Sieben zum Mitglied der Gruppe Nu Pagadi gemacht.
Das Online-Jugendmagazin der “Süddeutschen Zeitung”, jetzt.de, hat ein Interview mit den beiden geführt, das aufgrund einer Kooperation auch auf “Spiegel Online” zu lesen ist. Die “Spiegel Online”-Version ist allerdings, wie es unter dem Text heißt, “(leicht gekürzt)”. Das stimmt tatsächlich: Es fehlen nur ein paar Sätze, und ein paar Wörter sind anders. Zum Vergleich:
Markus: Ich glaube nicht, dass den Zuschauern klar ist, wie sie manipuliert werden. Wie bei einem Kartenspielertrick lassen sie sich da hinlenken, wo die Produktionsfirma es will. Die Leute, die dem Sender gefallen, werden in’s rechte Licht gerückt, bekommen Homestorys. Statt die Musik sprechen zu lassen, zählt vor allem das Private. Bei uns hieß es eines Tages, wir dürften alle mit einem Psychologen sprechen. Als wir dann gegangen sind, hab’ ich das Türschild gesehen. Da stand “Heilpraktiker”.
Markus: Ich glaube nicht, dass den Zuschauern klar ist, wie sie manipuliert werden. Wie bei einem Kartenspielertrick lassen sie sich da hinlenken, wo die Produktionsfirma es will. Die Leute, die dem Sender gefallen, werden ins rechte Licht gerückt, bekommen Homestorys. Statt die Musik sprechen zu lassen, zählt vor allem das Private.
jetzt.de: Glaubst du, er hat das, was ihr ihm im Vertrauen erzählt habt, weitergegeben?
Markus: Ich hab’ natürlich keine Beweise, aber wir sind danach auf Dinge angesprochen worden, die wir niemand anderem erzählt hatten.
Martin: Bei mir hat die Produktionsfirma offenbar gezielt Informationen an die BILD weitergegeben. Es war mir eh schon unangenehm genug, denen gegenüber zuzugeben, dass ich vorbestraft war. Kurz darauf hat mich dann ein Reporter angerufen und gesagt, wenn ich das Viertelfinale gewinne, würden sie alles bringen. Ich solle mich besser dazu äußern.
Martin: Bei mir wurden offenbar gezielt Informationen an Medien weitergegeben. Es war mir eh schon unangenehm genug, denen gegenüber zuzugeben, dass ich vorbestraft war. Kurz darauf hat mich dann ein Reporter angerufen und gesagt, wenn ich das Viertelfinale gewinne, würden sie alles bringen. Ich solle mich besser dazu äußern.
“Spiegel Online” hat das Interview entschärft und die konkreten Vorwürfe gegen die Produktionsfirma (Grundy Light Entertainment) und die “Bild”-Zeitung entfernt. Grund dafür sind, wie Jochen Leffers, Ressortleiter des “UniSpiegel” auf Anfrage erklärt, juristische Bedenken der Rechtsabteilung des “Spiegels”. Kesici sagt zwar im Interview, ihm sei es inzwischen egal, wenn die Autoren “eine rechtliche Backpfeife” für ihre Darstellungen im Buch kriegen. Dem “Spiegel” war das allerdings nicht ganz so egal.
Und die deutsche Rechtsprechung kennt das Prinzip der Verbreiterhaftung: Das heißt, dass Grundy oder Springer im Zweifel nicht nur gegen Kesici und Grimm vorgehen könnten, sondern gegen jeden, der ihre Vorwürfe publiziert, ohne sich eindeutig davon zu distanzieren. Das gilt auch bei Interviews, wie ausgerechnet Helmut Markwort, der “Erste Journalist” der Verlagsgruppe Burda und “Focus”-Herausgeber, mit einer erfolgreichen Klage gegen die “Saarbrücker Zeitung” bewies.
Nach den Worten von Leffers lehrt die Erfahrung, dass das Risiko, dass Kläger gegen “Spiegel Online” vorgehen, “wegen der großen Reichweite deutlich größer” sei “als bei den meisten anderen Online-Medien”. Deshalb habe man sich in Absprache mit der eigenen Rechtsabteilung und der jetzt.de-Redaktion für die Änderungen entschieden — das hätte man auch getan, wenn es nicht konkret um die “Bild”-Zeitung gegangen wäre.
Und wir halten pflichtschuldig fest, dass wir nicht wissen, ob die Vorwürfe von Martin Kesici gegenüber der Produktionsfirma und der “Bild”-Zeitung stimmen, fügen aber hinzu, dass sich unsere Überraschung in Grenzen hielte, wenn es so wäre.
Übrigens erschien am 21. Juli 2003 folgender Artikel in der “Bild”-Zeitung:
Darf so einer Deutschlands neuer Superstar werden? Verurteilt wegen Drogen!
Von Dittmar Jurko
Berlin — Muss ein Superstar nicht auch ein Super-Vorbild sein?
Anlagen-Mechaniker Martin Kesici (30) rührte am Samstag alle in der SAT1-Talentshow “Star Search”, voller Hingabe sang er den Schmusesong “She’s like the wind”. Zuschauer und Jury gaben ihm Höchstnoten.
Wie BILD erfuhr, ging auch ein deutscher Richter bei ihm bis an die Obergrenze! 1998 wurde der Nachwuchssänger aus Berlin wegen Drogenbesitzes verurteilt! Ein Jahr Gefängnis, ausgesetzt auf zwei Jahre Haft auf Bewährung!
Martin Kesici zu BILD: “Ja, es stimmt. Ich bestellte damals oft per Telefon Haschisch bei einem Bekannten.” (…)
2008 war, wenn man so will, ein gutes Jahr für “Bild”. Der Deutsche Presserat sprach nur in zwei Fällen Rügen gegen “Bild” aus:
Das Gremium beanstandete — aufgrund einer Beschwerde von BILDblog — die teils frei erfundene Berichterstattung über zwei Mädchen, die angeblich von ihrer Mutter nach Afrika gebracht und dort beschnitten werden sollten (BILDblog berichtete).
Und der Presserat rügte die “unangemessen sensationelle” Art, wie “Bild” über einen Flugzeugabsturz berichtetete, verkohlte Leichen auf der Titelseite zeigte und die Opfer im Inneren identifizierte — und so “die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt” habe. (Die “Bild”-Zeitung fand die Beanstandung, wie berichtet, “rätselhaft” und führte ihre Leser beim Abdruck der Rüge in die Irre, was dem Presserat aber egal ist.)
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung oder eine Zeitschrift gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, tun sie es nicht.
Trotzdem hatte der Presserat auch im vergangenen Jahr reichlich mit “Bild” zu tun und sprach eine Reihe von “Missbilligungen” und “Hinweisen” aus. Und wie in jedem Jahr gibt das vor kurzem erschienene “Jahrbuch” des Presserates seltene Einblicke in die Argumentationsmuster innerhalb der notorisch öffentlichkeitsscheuen Axel-Springer-AG, wenn die Rechtsabteilung gegenüber dem Presserat ausgeruht die fragwürdigen Ad-Hoc-Entscheidungen der “Bild”-Zeitung zu rechtfertigen versucht.
Eine Auswahl:
Tote Kinder ohne Rechte?
“Die toten Kinder von Darry — Von der Mutter erstickt, vom Vater wieder ausgegraben”. Unter dieser Überschrift berichtet “Bild” am 26. Juni 2008, wie drei tote Kinder von einem Berliner Friedhof nach Schleswig-Holstein umgebettet werden. Sie und zwei weitere waren von ihrer Mutter getötet worden. “Bild” zeigt ein Familienfoto, auf dem die Gesichter der Erwachsenen unkenntlich gemacht wurden, sowie Nahaufnahmen der Särge und der Gruft — und ein Notfallseelsorger aus Schleswig-Holstein, der beruflich mit dem Fall zu tun hat, beschwert sich beim Presserat, der seine Position so wiedergibt:
Die Umbettung habe unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden sollen. Mit allen Firmen und den Friedhöfen sei Stillschweigen und absolute Vertraulichkeit vereinbart worden. Zu Beginn der Exhumierung in Berlin hätten mehrere Journalisten fotografieren und filmen wollen. Die Friedhofsverwaltung habe vergeblich versucht, sie davon abzuhalten. Im Gegensatz zu anderen Medien habe das Boulevardblatt Nahaufnahmen der Särge, der Gruft und des gesamten Vorgangs veröffentlicht. Zudem sei in der Online-Ausgabe ein “abscheuliches Video” mit Nahaufnahmen abrufbar gewesen. Der Geistliche sieht einen Missbrauch der Pressefreiheit und eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der verstorbenen Kinder und des trauernden Vaters.
Die Antwort von “Bild” ist vor allem eine juristische: Die Vorwürfe seien unbegründet, weil das Persönlichkeitsrecht nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Tod erlösche. Es müsse dann nur noch allgemein die Menschenwürde geachtet werden. “Bild” habe die Kinder aber nicht herabgewürdigt oder erniedrigt. Das (nicht mehr abrufbare) Video auf Bild.de habe allerdings religiöse Gefühle verletzen können — das habe der Chefredakteur in einem Brief an den Seelsorger bedauert. Die Reporter hätten versichert, dass sie während der Exhumierung nicht am Fotografieren gehindert worden seien.
Der Presserat sieht in der Veröffentlichung der Fotos einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex, der eine Identifizierung der Opfer von Unglücksfällen und Straftaten untersagt. Der “engeren juristischen Wertung” des Verlages wollte er sich nicht anschließen. Aus ethischer Sicht hätte die Redaktion auf die Persönlichkeitsrechte der verstorbenen Kinder sowie des trauernden Vaters größeres Gewicht legen müssen. Der Presserat sah darin allerdings keinen rügenswerten Verstoß, sondern “missbilligte” die Berichterstattung nur — warum auch immer.
Lea-Sophie, nackt und verhungert auf dem OP-Tisch
Am 6. April 2008 veröffentlichten “Bild am Sonntag” und Bild.de zwei Fotos der fünfjährigen Lea-Sophie, die ihre Eltern verhungern ließen. Eines zeigte das Mädchen zu Lebzeiten, eines den Leichnam, nackt auf dem Obduktionstisch. Das zweite Foto, das die Zeitung auf unbekannte Weise bekommen hatte, war, wie die “BamS” damals schrieb, ein “schreckliches” Foto. Die Redaktion, behauptete die Redaktion, habe lange diskutiert, ob sie es zeigen solle. Dass sie sich dafür entschieden habe, das tote Kind auf diese Weise vor einem Millionenpublikum auszustellen, begründete sie mit dem Satz: “Denn wir wollen, dass so etwas nie wieder in Deutschland passiert!” (BILDblog berichtete.)
Ein Leser beschwerte sich beim Presserat, weil er in der Veröffentlichung des Bildes Sensationsmache und eine Verletzung der Menschenwürde der Verstorbenen sieht. Die Rechtsabteilung der “BamS” hält ihm entgegen, er habe sich mit den Überlegungen der Redaktion nicht auseinandergesetzt: Darin seien die Beweggründe, das Foto zu veröffentlichen, ausführlich dargelegt worden. Sie erinnerte an das “vermutlich eindringlichste Foto der Pressegeschichte”: fliehende, weinende, teilweise nackte und vom Napalm verletzte Kinder im Vietnam-Krieg. Wenn die Eltern von Lea-Sophie und ihr Anwalt ein falsches Bild der Ereignisse zeichneten, so die “BamS” laut Presserat, müsse dies ausnahmsweise durch ein Fotodokument korrigiert werden können.
Der Beschwerdeausschuss widersprach: Das Foto sei für eine wahrhaftige Berichterstattung über die Grausamkeit der Todesumstände nicht erforderlich gewesen — eine Beschreibung der Vorgänge hätte ausgereicht. Die “BamS” habe “unangemessen sensationell” berichtet und die Würde des Opfers verletzt — und somit gegen die Ziffern 1 und 11 des Pressekodex verstoßen. Der Presserat fand das aber offenbar lässlich genug, keine “Rüge”, sondern nur eine “Missbilligung” auszusprechen.
Ein “Kinderschänder” und sein Opfer im Bild
Zu den für “Bild” nachhaltig unbegreiflichen Realitäten gehört es, dass auch (mutmaßliche) Täter Rechte haben, sogar Persönlichkeitsrechte. Und dass die Richtlinie 8.1 des Pressekodex vorsieht, dass die Presse bei Straftaten in der Regel keine Informationen veröffentlicht, die die Beteiligten erkennbar machen. Es ist vermutlich die Richtlinie, gegen die “Bild” am häufigsten verstößt, so auch am 5. Juni 2008. Das Blatt titelte “Kinderschänder lockt 13-Jährige in Sex-Falle” und berichtete über ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mann, der ein Mädchen, das er im Internet kennen lernte, zu sich nach Hause gelockt, dort vier Wochen lang versteckt und mit ihm einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt haben soll. “Bild” zeigt beide auf einem Foto. Der Anwalt des Beschuldigten sieht in der Bezeichnung “Kinderschänder” eine unzulässige Vorverurteilung und weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft bereits nach einer Woche die Aufhebung des Haftbefehls beantragt habe. Das Foto, auf dem der Mann mit dem Mädchen zu sehen ist, sei auf unlautere Weise aus den Privaträumen des Beschwerdeführers beschafft worden. Und sowohl die Bildunterschrift “In diesem Gartenhäuschen auf dem Hotelgrundstück fanden die Ermittler Kinderpornos” als auch die Behauptung “Der Mann fiel der Polizei schon früher auf: Als 17-Jähriger soll er erstmals zwei Mädchen in einen Schuppen gelockt und gefesselt haben” seien frei erfunden.
Die Rechtsabteilung von “Bild” hingegen meint, dass die Wertung als “Kinderschänder” und der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern durch die Beschreibung der beiden Betroffenen erfüllt sei. Und an der Veröffentlichung der Fotos gebe es ein öffentliches Interesse. “Wenn jemand eine 13-jährige Schülerin vier Wochen lang vor deren Eltern versteckt halte, sei das so außergewöhnlich, dass die Fotoveröffentlichung auch gegen den Willen des Abgebildeten gerechtfertigt sei”, erklärt “Bild” laut Presserat. “Die Mutter des Beschwerdeführers habe das strittige Foto zur Verfügung gestellt. Sie habe damit zeigen wollen, dass es sich um eine einvernehmliche Beziehung zwischen ihrem Sohn und dem Mädchen gehandelt habe.” Somit habe “Bild” nicht gegen Ziffer 4 des Pressekodex verstoßen, die unlautere Recherchemethoden untersagt. Schließlich beruhten die angeblich “frei erfundenen Behauptungen” auf Informationen der Ermittlungsbehörden und Aussagen der Mutter des Beschwerdeführers, die man “nicht als Tatsachen, sondern in der Soll-Form wiedergegeben” habe.
Der Presserat “missbilligte” die Berichterstattung von “Bild”. Er sah zwar keine Verletzung der Unschuldsvermutung und konnte, wie fast immer, nicht klären, ob “Bild” unlautere Methoden bei der Recherche angewandt hat. Aber “Bild” habe den mutmaßlichen Täter nicht einmal teilweise unkenntlich gemacht. Sowohl er als auch die 13-Jährige seien erkennbar. “Der Fall ist sicher von großem öffentlichem Interesse, doch ist es auch dann nicht gerechtfertigt, die Beteiligten erkennbar zu machen”, urteilte der Beschwerdeausschuss. “Diese hätten anonymisiert werden müssen.”
Ein Irak-Soldat “frisst” einen kleinen Hund
Man kann sicher darüber streiten, ob es wirklich, wie ein Beschwerdeführer meint, “abartig” ist, dass die “Bild”-Zeitung am 11. Januar 2008 auf ihrer letzten Seite zwei AFP-Fotos zeigt, auf denen ein irakischer Soldat einen Hund erst mit seinem Messer tötet und dann isst, um den Jahrestag der Übernahme der Stadt Nadschaf zu feiern. Aber die Argumente, mit denen die “Bild”-Justiziare die Veröffentlichung der drastischen Aufnahmen rechtfertigen, sind atemberaubend. Der Presserat gibt sie so wieder:
Die Rechtsabteilung der Zeitung hält das Foto mit dem irakischen Soldaten für ein über den Tag hinaus wirkendes zeitgeschichtliches Dokument. Es zeige die Verrohung des Menschen im Krieg. Das Foto dokumentiere zudem den Hass, der einen Moslem dazu bringe, genau das Tier zu verspeisen, das in seiner Religion neben dem Schwein als besonders unrein gelte. Das Foto sei aktueller Informationsträger und erfülle eine nachrichtliche Funktion. Das blutige Ritual zeige, zu welchen Taten Soldaten im Krieg — namentlich, wenn er von Glaubensgegensätzen begleitet werde — fähig seien. Dies dürfe die Berichterstattung aufgreifen. Sie solle weder verschleiern, noch verharmlosen, sondern die Wirklichkeit so abbilden, wie sie sei.
Der Hass eines Moslems? Ein Krieg, der von Glaubensgegensätzen begleitet wird? Und all diese Informationen und Hintergründe entdecken erfahrene “Bild”-Leser zwischen den gerade einmal 20 Zeilen eines Artikels, in dem von Glauben und Religion nicht einmal die Rede ist?
Der Presserat sieht in den Fotos kein “zeitgeschichtliches Dokument”: “Es scheint sich hier um einen sehr speziellen Einzelfall zu handeln.” Das Veröffentlichen brutaler Bilder sei zwar ausnahmsweise zulässig, wenn sie zu einer politischen Debatte beitragen. Ein solches öffentliches Interesse sei aber nicht zu erkennen; die Darstellung sei unangemessen sensationell. Der Presserat sprach einen “Hinweis” aus.
Franz Josef Wagner und die “Monster” in der Psychiatrie
Und dann hatten die Mitglieder des ersten Beschwerdeausschusses des Presserates noch eine Aufgabe, um die man sie wirklich nicht beneiden kann: Sie mussten versuchen herauszufinden, was Franz Josef Wagner in einer seiner “Bild”-Kolumnen eigentlich sagen wollte. Am 26. März 2008 schrieb er an den damals noch unbekannten Täter, der einen schweren Holzklotz von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg geworfen und damit eine Frau getötet hatte. Unter der zu seinem Markenzeichen gewordenen Umgehung von grammatischen und logischen Regeln formulierte Wagner:
Mehrere Menschen, darunter Vertreter sozialpsychiatrischer Einrichtungen und Verbände, beschwerten sich beim Presserat darüber, dass Wagner psychisch kranke Menschen als “Monster” bezeichne. Einer fühlte sich an die Nazi-Zeit erinnert, zumal schon am Beginn des Beitrages von einer Art Sippenhaft gesprochen werde; ein anderer sah in Wagners Text eine menschenverachtende Diffamierung von Personen, die psychisch krank sind und Hilfe in psychiatrischen Einrichtungen suchen.
Die Rechtsabteilung der “Bild”-Zeitung hatte für die insgesamt vier Beschwerdeführer eine überraschende Antwort: Wagner habe gerade nicht psychisch kranke Menschen, sondern Kriminelle als “Monster” bezeichnet. Die Justiziare verstiegen sich sogar zu der — vermutlich auch für Wagner selbst überraschenden — These, seine Kolumne habe einen gedanklichen “roten Faden”: Der Autor beklage, dass selbst Straftäter, die gröbste Verbrechen begehen, immer irgendwie durch “mildernde Umstände” exkulpiert würden. Erwachsene Täter, die man aufgrund ihrer Verbrechen nur noch als “Monster” bezeichnen könne, schicke man nicht ins Gefängnis, sondern zur Behandlung in die Psychiatrie. Wagners Fazit laute: Verbrechen wie die des “Holzklotzwerfers” würden nicht wirksam bekämpft; ein nächster Fall sei zu befürchten. Dass einige der Beschwerdeführer die räumliche Nähe der Begriffe “Monster” und “Psychiatrie” in dem Kommentar als Erinnerung an die Nazi-Zeit “hochschraubten”, betrachte man als polemische Übertreibung im Rahmen ihrer politischen Agitation, erklärte die Rechtsabteilung des Verlages, den man ja in Sachen “politischer Agitation” getrost als Experten betrachten darf.
Und der Presserat? Er hält den Nazi-Vorwurf für überzogen und stellt sicherheitshalber fest, dass Wagners Text mehrere Deutungsmöglichkeiten habe und man deshalb nicht zwingend davon ausgehen könne, dass Wagner alle Patienten einer Psychiatrie als “Monster” bezeichnet habe:
Eine weitere Deutungsmöglichkeit ist jedoch, dass hier nur Menschen als “Monster” bezeichnet werden, die monströse Taten begehen. Ein so monströses Verbrechen wie der Holzklotzanschlag auf eine Familie kann umgangssprachlich durchaus einem “Monster” zugeordnet werden. Die Feststellung des Autoren, “Monster werden an Händen und Füßen festgeschnallt”, ist anders zu beurteilen. Dies ist eine falsche Tatsachenbehauptung. Die Feststellung, dass Kranke in der Psychiatrie gefesselt würden, ist in dieser pauschalen Form falsch und verletzt Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Sie kommt einer Schmähung der Institution Psychiatrie gleich und zieht einen Hinweis nach sich.
Der Presserat erklärt also Wagners Satz “Monster werden an Händen und Füßen festgeschnallt” für sachlich falsch und diffamierend, indem er das Wort “Monster” als Synonym für “psychisch Kranke” interpretiert, glaubt aber nicht, dass Wagner “Monster” als Synonym für “psychisch Kranke” gebraucht habe. Irre.
Bei einem Artikel, der mit den Worten “Mainz im Ausnahmezustand!” beginnt, erwartet vielleicht der eine oder andere Leser dramatischere Vorkommnisse als den Aufenthalt der deutschen Fußball-Nationalmannschaft in einem Hotel. Doch um nichts anderes geht es Bild.de heute unter der Überschrift:
Besonders relevante Informationen sind das nicht, aber auch sie müssen irgendwoher kommen. Zum Beispiel von der Website des Luxushotels “Hyatt Regency Mainz”, auf die Bild.de sogar mit einem Textlink verweist. Von dort stammen auch die Fotos des Hotels in einer Bildergalerie, in der korrekt vermerkt wird:
Nicht vermerkt wird allerdings, dass sich auch der Artikel selbst großzügig bei Hyatt.de bedient:
Das Hyatt Regency Mainz liegt am Rheinufer in der zentralen Rhein-Main-Gegend. Die historische Altstadt und berühmte Museen sind nur wenige Schritte entfernt.
Das Hyatt Regency, das einzige 5-Sterne-Hotel in Mainz, liegt am Rhein-ufer unweit der Altstadt, sehr exklusiv.
Die 268 Gästezimmer verfügen über eine moderne Ausstattung und das Neueste an Komfort und Technik, so etwa großzügige Schreibtische mit High-Speed-Internetzugang, (…) Zimmerservice rund um die Uhr.
Die 268 Gästezimmer verfügen über modernste Ausstattung mit High-Speed-Internetanschluß, Zimmerservice rund um die Uhr.
Das großzügige Badezimmer verfügt über eine Badewanne, eine separate begehbare Dusche sowie einen flauschigen Bademantel. [Beschreibung des King Zimmers]
Ein Bademantel liegt für jeden Spieler bereit.
Das Hyatt Regency Mainz integriert die historische Festung Fort Malakoff aus dem 19. Jahrhundert in seine großzügige und moderne Architektur. [Beschreibung Mainz Hotel]
Im Hotel ist die historische Festung Fort Malakoff aus dem 19. Jahrhundert in seiner großzügigen und modernen Architektur integriert.
Die Einrichtungen im Club Olympus verschaffen nach einem anstrengenden Tag die nötige Entspannung für Körper und Geist. [Beschreibung Fitnesscenter]
Abwechslung bietet der Club Olympus. Entspannung pur für Körper und Geist mit verschiedenen Massagen.
Das historische Fort Malakoff verbindet die moderne Architektur des Hyatt Regency Mainz mit einem Stück Stadtgeschichte. [Beschreibung Veranstaltungsräume]
Stellt schon was dar: Das Hyatt Regency, das Historisches, wie die Festung Fort Malakoff, mit moderner Architektur verbindet [Text in der Bildergalerie]
Zieht man im Artikel mal alle Sätze ab, in denen sich “Bild”-Autor Günter Nicklas von den Hyatt-Werbetexten “inspirieren” ließ, verbleibt als Eigenleistung von Bild.de nicht viel mehr als:
BILD zeigt: So schön wohnen unsere Fußball-Helden um Philipp Lahm und Co. (…)
Alles nobel, nobel. (…)
Was soll bei solch tollen Bedingungen da noch am Samstag schief gehen?
Nachtrag, 7. Oktober.
Wir haben “Bild” unterschätzt. Aus der werblichen Selbstdarstellung eines Hotels hat die Redaktion nicht nur einen Bild.de-Text gemacht, sondern auch einen gleichlautenden Artikel von stattlicher Größe in der Mainzer Ausgabe der gedruckten Zeitung (siehe Ausriss links).
Wie schockierend und verletzend müssen Bilder sein, dass selbst die “Bild” die Menschwürde gefährdet sieht? Die Antwort sieht so aus:
Die “taz” hatte 2005 den Kino-Werbespot geschaltet, in dem ein Mann, der optisch ziemlich eindeutig eher als “Bild”- denn als “taz”-Leser zuzuordnen ist, an einem Kiosk seine “Bild” haben will und stattdessen eine “taz” bekommt (die ihm erwartungsgemäß nicht so sehr zusagt). Der Claim des Spots lautet: “taz ist nicht für jeden”.
So weit, so unspektakulär. “Bild” allerdings klagte gegen die Verwendung des Spots: Er sei nicht nur eine “unlautere vergleichende Werbung”, sondern greife überdies die Menschenwürde der Bild-Leser an. In erster wie auch zweiter Instanz erhielt das Blatt mit dieser Argumentation sogar Recht. Die Hamburger Richter sprachen dem Spot zwar einen nicht unerheblichen Wahrheitsgehalt zu, bewerteten ihn letztendlich aber doch als “unangemessen” und untersagten die weitere Verwendung. Die “taz” ging aber bis in die letzte Instanz. Der Bundesgerichtshof sprach ein eindeutiges Urteil und wertete den Spot der “taz” als eine zulässige Form des Humors. In der Pressemitteilung heißt es:
Der durchschnittliche Zuschauer erkenne, dass es sich bei der Darstellung um eine humorvolle Überspitzung handele, mit der die Aufmerksamkeit der Werbeadressaten geweckt und nicht die BILD-Zeitung oder deren Leserschaft pauschal abgewertet werden solle.
Seit der einstweiligen Verfügung des Springer-Verlags 2005 durfte der Spot nicht mehr gezeigt werden, jetzt ist er wieder zu sehen. Zudem muss der Verlag die Verfahrenskosten tragen.
Nachtrag, 2.10.2009: Auch Bild.de berichtet über die BGH-Entscheidung.