Antwort: “Zu uns können Leute mit jedem Geldbeutel kommen und beste Burger zum besten Preis bekommen.”
Oder:
Was werden wir in zehn Jahren essen? Algen, Insekten oder Bio-Gemüse?
“Wenn es eine nahr- und schmackhafte, vor allem aber akzeptierte Nahrung aus neuen Rohstoffen gibt, werden wir uns dem nicht verschließen.”
Oder:
Sie bieten ab 13. August einen Veggie Burger (mit) Quinoa an. Ist Fleisch ein Auslaufmodell?
“Unsere Salate und Pommes frittes sind schon jetzt sogar vegan. Den neuen Clubhouse Veggie Burger haben wir zusammen mit Vegetariern und Flexitariern entwickelt. Ich bin gespannt, wie er ankommt.”
Und so ist es nicht Ralf Schuler, der die Gelegenheit nutzt, sondern der McDonald’s-Chef. Um schön ein bisschen Werbung zu machen, für sein Unternehmen und den neuen Burger, der bald kommen soll und dem Bild.de sogar noch ein eigenes Video gewidmet hat (“So wird der neue Veggi-Burger gemacht!”). Highlights:
Das kommt McDonald’s in diesen Krisenzeiten natürlich sehr gelegen: Gleich zweimal dicke Werbung auf Bild.de. Einmal im Anzeigenbereich – einmal im redaktionellen.
Heute hat vor dem Oberlandesgericht in Celle der Prozess gegen zwei mutmaßliche „IS“-Rückkehrer begonnen. „Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung und Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat“ lautet der Vorwurf, entsprechend groß ist das Interesse der Medien.
In einer Anordnung hatte das Gericht zuvor festgelegt, dass die Angeklagten nur verpixelt gezeigt werden dürfen. Die dpa hat sich daran gehalten und die Fotos nur mit Unkenntlichmachung veröffentlicht.
Inzwischen hat Bild.de das Foto ausgetauscht — und zeigt jetzt eins, auf dem der Mann noch besser zu erkennen ist.
(Der Vollständigkeit halber: Unkenntlichmachungen von uns.)
Nun könnte man argumentieren, dass sich der Angeklagte vor etwas mehr als zwei Wochen ja auch von der “Süddeutschen Zeitung” und dem NDR hat fotografieren und filmen lassen. Die Leute von “Bild” aber begründen die Missachtung der gerichtlichen Anordnung so:
Die blutigen Bilder seiner Kämpfer präsentiert ISIS regelmäßig im Internet, prahlt damit, rekrutiert neue Mitglieder. Doch stehen zwei dieser Kämpfer in Deutschland vor Gericht, sollen sie plötzlich unkenntlich gemacht werden? Da macht BILD nicht mit.
Mit Dank auch an Wolfram S., @RamisOrlu, Sebastian R., Bernhard W., Heinz B., Christian M. und Daniel!
Nachtrag, 16.55 Uhr: Inzwischen haben wir auch die sitzungspolizeiliche Anordnung des Gerichts gefunden (PDF). Darin steht:
Bei den Filmaufnahmen ist sicherzustellen, dass das Gesicht der Angeklagten vor der Veröffentlichung und vor einer Weitergabe der Aufzeichnungen an Fernsehveranstalter oder andere Medien durch ein technisches Verfahren anonymisiert wird und nur eine Verwendung in anonymisierter Form möglich ist.
Das habe der Senat aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes entschieden, erklärte uns die Gerichtssprecherin, und dabei sei ihm durchaus bewusst gewesen, dass einer der Angeklagten bereits im Fernsehen zu sehen gewesen sei.
Und was hält das Gericht von der Veröffentlichung? Die Gerichtssprecherin: “Die Anordnung ist seit Wochen für jeden zugänglich. Mit der Veröffentlichung wurden die Auflagen nicht eingehalten.”
Auf die Frage, ob “Bild” nun mit Konsequenzen rechnen muss, verwies die Sprecherin auf einen weiteren Punkt in der Anordnung, in der es heißt:
Kommen akkreditierte Pressemitarbeiter den Aufforderungen nicht nach, so können ihre Presse- und Medienunternehmen die Akkreditierung verlieren. Darüber entscheidet der Vorsitzende.
Nachtrag, 18:40 Uhr. “Bild” ist nun tatsächlich vom Prozess ausgeschlossen worden. Das hat der Vorsitzende Richter entschieden, wie uns die Gerichtssprecherin bestätigte.
Nachtrag, 4. August: In der heutigen Ausgabe nennt “Bild” die Sache einen “Eklat vor Gericht”, und Bild.de-Chef Julian Reichelt beklagt sich erwartungsgemäß über den …
Nun will das Gericht die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten schützen. Die Medien sollen diese Männer, die sich der schlimmsten Terrororganisation der Welt angeschlossen haben, nur gepixelt zeigen.
BILD hat sich dieser Anordnung widersetzt – und wurde deswegen vom Prozess ausgeschlossen. Mit Verlaub, Herr Richter Meier, damit schützen Sie die Falschen.
Wenn ISIS seine blutrünstigen Taten verübt, posieren die Täter mit abgeschlagenen Köpfen, um Angst und Schrecken zu verbreiten. Wenn die Terroristen sich aber vor einem deutschen Gericht für ihre Taten verantworten sollen, dürfen sie plötzlich nicht mehr erkannt werden? Das ist absurd!
BILD wird sich gegen diese Entscheidung wehren. Sie ist ein Angriff auf die Pressefreiheit!
Momentan ist in den großen europäischen Fußballligen Sommerpause, die Mannschaften bereiten sich in Trainingslagern und Testspielen auf die kommende Saison vor. Und vor allem ist Transferzeit! Das bedeutet für die Medien: wilde Wechselgerüchte, angebliche Transfer-Hämmer und reichlich Möglichkeiten für falsche Berichte.
Gestern schrieb die “Bild”-Zeitung:
Und bei Bild.de hieß es entsprechend:
Es geht um Stürmer Mario Gomez, der bisher beim italienischen Erstligisten AC Florenz spielte, und um den Verein, für den er in der anstehenden Saison auflaufen wird: Beşiktaş Istanbul. Dass Gomez nach Istanbul geht, galt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung als sicher, in der Hinsicht konnte “Bild” also nichts mehr verbocken. In allen anderen Hinsichten haben es die Sportexperten aber problemlos hinbekommen.
Es fängt schon an mit der Grafik zur Ablösesumme:
Dazu heißt es:
Gestern in Florenz die abschließenden Verhandlungen mit seinem Ex-Klub Fiorentina (kassiert rund 6 Mio Ablöse), heute Vormittag die Unterschrift und der Flug in die Türkei.
Das Problem dabei: Der AC Florenz hat Mario Gomez nicht nach Istanbul verkauft, sondern nur ausgeliehen. Daher ist es uns auch ein Rätsel, wie die Autoren Kai Psotta und Phillip Arens auf die “6 Mio Ablöse” kommen. Aber vielleicht ist “Bild”-Mann Arens einfach nicht nur gut im Trauernde-Menschen-nicht-in-Ruhe-lassen, sondern auch im Zahlenausdenken.
Ebenfalls falsch ist das Gehalt von Gomez in Istanbul, das die Autoren nennen:
Jetzt wollte ihn Florenz loswerden. Auch, weil sich sein Gehalt von geschätzten 4 Mio Euro netto pro Jahr auf rund 5 Mio erhöht hätte (Vertrag bis 2017). In Istanbul soll er laut italienischen Medien rund 5,5 Mio netto kassieren. Finanziell geht es nicht abwärts …
Und ob es das geht. Mario Gomez wird im kommenden Jahr 3,5 MillionenEuro verdienen. Die Aussage im Teaser, dass sein Gehalt “immer größer” werde, ist also falsch.
Überhaupt: Woran “Bild” und Bild.de den “Gomez-Absturz” erkennen wollen, verraten sie nicht. Es scheint aber mit den Vereinen zu tun zu haben, bei denen der Stürmer bisher gespielt hat beziehungsweise nun spielt — und die “immer kleiner” werden sollen.
Nun ist es nicht ganz einfach, den AC Florenz mit Beşiktaş Istanbul zu vergleichen, also einen Erstligisten aus Italien mit einem aus der Türkei. Aber gut, versuchen wir’s. Nur: Was heißt “kleiner” bei Fußballvereinen?
Für Kai Psotta und Phillip Arens ist es offenbar ein Kriterium, in welchem europäischen Wettbewerb beide Klubs in der nächsten Saison antreten werden:
Gomez in Istanbul. Europa League statt Königsklasse.
Stimmt, Beşiktaş wird in der Europa League spielen. Allerdings hat sich der AC Florenz in der vergangenen Saison auch nicht für die “Königsklasse” Champions League qualifiziert, sondern ebenfalls nur für die Europa League. In Hinblick auf den europäischen Wettberwerb hat der Wechsel nach Istanbul für Mario Gomez also keine Veränderung bewirkt.
Andere Vergleiche, mit denen sich die “Absturz”-These überprüfen ließe, nennen die beiden Autoren nicht. Daher hier mal ein paar Vorschläge:
Facebook-Fans
Beşiktaş Istanbul hat bei Facebook etwa 5,5 Millionen Anhänger und damit mehr als dreimal so viele wie der AC Florenz.
Stadiongröße
Noch in diesem Jahr wird Beşiktaş in die Vodafone Arena einziehen. Nach der Fertigstellung wird das Stadion 41.903 Plätze haben. Bis das soweit ist, tritt das Team im Atatürk Olimpiyat Stadı mit 76.092 Plätzen an.
Titelsammlung
Beşiktaş gewann bisher 13 Mal den Meistertitel in der türkischen Süper Lig. Dazu kommen neun Pokalsiege und acht Superpokalsiege.
Der AC Florenz wurde in seiner Vereinsgeschichte zweimal italienischer Meister, sechsmal Pokalsieger und einmal Superpokalsieger. Dazu kommen ein Sieg im Europapokal der Pokalsieger und einer beim Mitropacup.
Marktwert des Kaders
Laut dem Onlineportal transfermarkt.de (das auch zum Axel-Springer-Verlag gehört) beläuft sich der Gesamtmarktwert des Profiteams von Beşiktaş Istanbul auf 126,5 Millionen Euro, der des AC Florenz auf 108,78 Millionen Euro. Solche Marktwerte sind durchaus mit Vorsicht zu genießen. Aber auch sie sprechen nicht für die “Absturz”-Überschrift von “Bild” und Bild.de.
In der Online-Version des Textes ist die Passage zum Gehalt von Mario Gomez inzwischen übrigens geändert (“In Istanbul verdient er laut Klub-Info 3,5 Mio.”), genauso die Aussagen zur Ablösesumme (“Am Donnerstagmorgen gab Besiktas die Verpflichtung offiziell bekannt: Zunächst leihen die Türken Gomez nur aus, besitzen aber eine Kaufoption.”). Das Teaserbild hat die Redaktion ebenfalls aktualisiert:
In der “Bild”-Zeitung von heute geht es auch noch einmal um Gomez’ Türkei-Wechsel:
Kein Wort davon, dass im Sportteil vom Tag davor von einer Ablösesumme die Rede war. Aber was interessiert schon der Fehler von gestern? Gerade in der aufregenden Transferzeit.
Ein Amateurfilmer hatte ein, nun ja, Manöver von zwei Passagiermaschinen auf dem Flughafen in Birmingham aufgenommen und das Video bei Youtube hochgeladen. Bild.de hat die Aufnahmen zweimal hintereinandergeschnitten (weil die 21 Sekunden sonst nicht für den Sprechertext gereicht hätten) und ein kleines Drama daraus gestrickt:
Aber wie so oft im Beinahe-Journalismus hat Bild.de eine ganz eigene Interpretation des Beinahe-Geschehens.
Der erste Komplettquatsch steckt in der Behauptung “Zwei auf einer Landebahn”. Bild.de glaubt, dass beide Flugzeuge landen. Aber das stimmt nicht: Das hintere Flugzeug landet, das vorder startet. Der Flughafen in Birmingham hat nur einen “Runway” in Betrieb, der sowohl für Starts als auch für Landungen genutzt wird.
Der Sprecher im Bild.de-Video sagt über den Piloten der vorderen Maschine:
Weil hinter ihm ein Airbus A320 landen will, startet er kurzerhand durch. Mit seinem bedachten Handeln verhindert er vielleicht ein Unglück.
Um herauszufinden, dass er nicht durchstartet, sondern lediglich startet, hätte ein Blick in die Beschreibung des Originalvideos gereicht:
Landing Airbus A320 and Embraer 195 taking off at BHX showing that pilots and controllers sometimes don’t have very long to make decisions.
Und auch die angeblich gerade noch so verhinderte Kollision auf der Start- und Landebahn ist aller Wahrscheinlichkeit nach ein Gedankenspiel von Bild.de. Zunächst dürfte die Perspektive der Videoaufnahme — wahrscheinlich von einem relativ weit entfernten Punkt mit einem Teleobjektiv gefilmt — die Situation verzerren und den Abstand der Flugzeuge deutlich geringer erscheinen lassen.
Ein Fluglotse, der an einem deutschen Verkehrsflughafen arbeitet, erklärte uns, dass das Bildmaterial einen Vorgang zeige, “der völlig legal und sicher ist und in dieser Form mehrere hundert Mal täglich allein in Deutschland vorkommt”:
Vorne startet ein Flugzeug, kurz danach setzt dahinter ein landendes Flugzeug auf. Hat das vorausfliegende Flugzeug dabei das Pistenende noch nicht überflogen, spricht man von “Reduced Runway Separation”, also reduzierter Pistenstaffelung.
Um ihre Beinahe-Crash-These zu untermauern, hat sich die Bild.de-Videoredaktion noch einen Beleg ausgedacht. Der Sprecher sagt:
Der Tower hatte den Piloten zuvor mit einem Close Call vor der anderen Maschine gewarnt.
Einen “Close Call” gibt es in der Fluglosten-Sprache nicht. Der Ausdruck bedeutet “Beinaheunfall” oder “knappe Sache” — und steht einzig als Titel über dem Youtube-Video des Amateurfilmers.
Die Bundesligafußballer von Bayer Leverkusen stecken momentan mitten in der Saisonvorbereitung. Vergangene Woche musste Abwehrspieler Ömer Toprak im Trainingslager eine Einheit aus persönlichen Gründen abbrechen: Er soll vor dem Training erfahren haben, dass ein Familienmitglied gestorben ist.
Ein gefundenes Fressen für “Bild” und Bild.de:
Eine bewegende Szene im Bundesliga-Alltag. Gestern um 10.03 Uhr beim Leverkusen-Training in Zell am See in Österreich.
Abwehr-Boss Ömer Toprak (26) bricht die Kraft-Übungen ab, weint plötzlich hemmungslos. Trainer Roger Schmidt (48) reagiert, nimmt seinen Spieler in den Arm und führt ihn in die Kabine.
Und “Bild”-Reporter Phillip Arens hält voll drauf:
(Veröffentlicht wurde das Foto — natürlich vollständig — in riesiger Größe bei Bild.de und etwas kleiner in “Bild”.)
Doch beim Fernfotografieren beließ es Arens nicht und quetschte anschließend noch Trainer Roger Schmidt aus:
Schmidt sichtlich bewegt zu BILD: “Es ist eine private Angelegenheit, mehr gibt es dazu nicht zu sagen.”
Das sahen der “Bild”-Mann und seine Redaktion etwas anders:
Sie müssen sich sehr beeilt haben bei der “Bild am Sonntag”. So schafften sie es noch, die dramatische Meldung vom späten Samstagabend in einem Teil ihrer Auflage unterzubringen:
Das Drama in Bayreuth spielte sich in diesem Jahr nicht nur auf der Bühne ab. Nach Informationen von bild.de erlitt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei den Bayreuther Festspielen einen Kollaps!
(…) Um 16 Uhr beginnt “Tristan und Isolde”. Gegen 17.20 Uhr ist der erste Akt zu Ende. Während der Kaffeepause fällt die Kanzlerin in Ohnmacht, rutscht von ihrem Stuhl. Zwei Minuten soll es gedauert haben, bis Merkel wieder auf die Beine kommt. Die Menschen an ihrem Tisch kümmern sich um sie. Unter anderen Bundestagspräsident Norbert Lammert und Kulturstaatsministerin Monika Grütters.
Offenbar war es ein ähnlicher Kollaps wie beim CDU-Parteitag in Köln, damals ging man von Stress und Dehydrierung aus. Auch diesmal zeigte Merkel Nehmer-Qualitäten, ließ sich den Empfang nach der Aufführung nicht nehmen!
Um 22:59 Uhr hatte Bild.de das unter der Überschrift “Schock in Bayreuth: Angela Merkel – Kollaps!” gemeldet.
Keine halbe Stunde später alarmiert eine Reihe von Online-Medien seine Leser mit Eilmeldungen. “Festspiele in Bayreuth: Merkel offenbar kurzzeitig kollabiert”, berichtet “Spiegel Online”. “Kollaps während der Pause – Schock in Bayreuth: Angela Merkel bricht zusammen”, tickert “Focus Online”. “Zusammenbruch! Sorge um die Kanzlerin”, schreibt Bunte.de.
Um 0:23 Uhr verbreitet die Nachrichtenagentur AFP die “Bild”-Meldung:
“Bild”: Merkel bei Wagner-Festspielen kurzzeitig in Ohnmacht gefallen
– Kanzlerin offenbar schnell wieder auf den Beinen
Berlin (AFP) – Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat bei den Richard-Wagner-Festspielen in Bayreuth laut einem Medienbericht einen Kollaps erlitten. Die 61-Jährige sei am Samstag während der ersten Pause der Oper “Tristan und Isolde” in Ohnmacht gefallen und vom Stuhl gerutscht, berichtete das Nachrichtenportal “Bild Online”. (…)
Eineinhalb Stunden später rudert AFP zurück:
Regierungssprecher: Merkel bei Wagner-Festspielen nicht kollabiert – Kein Schwächefall – Stuhl der Kanzlerin brach zusammen
Berlin (AFP) – Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Eröffnung der Richard-Wagner-Festspiele in Bayreuth am Samstag trotz eines Zwischenfalls in der Pause unbeschadet überstanden. Merkel habe keinen Schwächeanfall erlitten, lediglich der Stuhl der Kanzlerin sei zusammengebrochen, sagte Vize-Regierungssprecher Georg Streiter der Nachrichtenagentur AFP.
Er dementierte damit einen Bericht des Nachrichtenportals “Bild Online”, wonach die 61-Jährige während der ersten Pause der Oper “Tristan und Isolde” kurzzeitig in Ohnmacht gefallen und vom Stuhl gerutscht sei.
Auch die Agentur dpa, die die “Bild”-Behauptung, anders als AFP und viele Online-Medien, nicht ungeprüft verbreitet hatte, vermeldet gegen zwei Uhr früh das Dementi.
Und bei Bild.de steht an der Stelle, an der gerade noch über den dramatischen “Kollaps” der Kanzlerin berichtet wurde, nun ein Stück über eine “Panne bei Bild.de”, nee: “bei Festspielen in Bayreuth: “Weshalb Angela Merkel mit ihrem Stuhl zusammenbrach”:
Zunächst hatte es geheißen, die Bundeskanzlerin habe einen Schwächeanfall gehabt und sei kollabiert. Lokale Medien und auch BILD hatten darüber berichtet.
Na sowas: Als “Bild” noch an die Richtigkeit der eigenen Geschichte glaubte, war von anderen, “lokalen Medien” als Quelle noch nicht die Rede gewesen.
PS: In einem großen Artikel über die Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Presse hatte die “Bild am Sonntag” zum Tag der Pressefreiheit vor zwei Monaten übrigens erklärt:
Viele Medien, wie auch BILD am SONNTAG, haben zudem einige praktische Regeln für ihre Arbeit. Dazu gehört zum Beispiel das Zwei-Quellen-Prinzip. Das bedeutet: Es genügt nicht, eine Information zu bekommen, sie kann erst verwendet werden, wenn sie durch mindestens eine zweite Quelle bestätigt wurde.
Die Mitarbeiter von “Bild” und Bild.de können sich einfachnicht mit dem Gedanken anfreunden, dass auch Täter — und sei ihr Verbrechen noch so abscheulich — Rechte haben. Zum Beispiel Menschenrechte, aber auch Persönlichkeitsrechte. Oder das Recht, nach der Verbüßung ihrer Strafe wieder vollwertiges Mitglied der Gesellschaft zu werden. Damit das klappt, müssen ihnen die Gesellschaft und die Medien natürlich erstmal die Chance dazu geben.
Am vergangenen Freitag haben “Bild” und Bild.de ein Paradebeispiel geliefert, wie das zu verhindern ist:
(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)
Wenn eine Redaktion von einem solchen Vorfall in einer Justizvollzugsanstalt hört, mag sie sich dazu entscheiden, darüber zu berichten. Und dass “Bild” das in einer boulevardesk-knalligen Aufmachung tut — geschenkt. Problematisch ist der Umfang der identifizierenden Berichterstattung: auf der Titelseite mit unverpixelten Fotos, Vornamen, abgekürzten Nachnamen und Kurzabriss der Taten; im Innenteil großflächig noch einmal Fotos der “zwei besonders brutalen Killer”, dazu ausführlichere Schilderungen ihrer Verbrechen, ein Foto aus der JVA und Archivfotos der damaligen Tatorte:
Die Taten liegen inzwischen zehn beziehungsweise 14 Jahre zurück. Ihre erneute Ausbreitung durch die “Bild”-Medien ist in diesem Fall besonders gravierend, weil der eine Häftling (der Zusammengeschlagene) in einem Jahr entlassen werden könnte. Das weiß auch Autor Peter Rossberg, er schreibt es schließlich selbst. Beim anderen Insassen ist die zehnjährige Haftstrafe auch bald rum, allerdings gab es aufgrund weiterer Vorfälle in der Haft weitere Verurteilungen.
Damit sei die Veröffentlichung von “Bild” und Bild.de rechtswidrig, sagt der Medienrechtsprofessor Udo Branahl auf Anfrage:
Bei Straftaten, die so lange zurückliegen, dass potenziell eine Entlassung bervorsteht, genießen die Täter einen Resozialisierungsschutz. Über die Prügelei mag man berichten können, aber nicht flächendeckend über die Taten von damals.
Das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so. Und das nicht erst seit Neuestem, sondern schon seit 1973:
Die für die soziale Existenz des Täters lebenswichtige Chance, sich in die freie Gesellschaft wieder einzugliedern, und das Interesse der Gemeinschaft an seiner Resozialisierung gehen grundsätzlich dem Interesse an einer weiteren Erörterung der Tat vor.
Für den Fall, dass ein Medium — warum auch immer — doch unbedingt über eine länger zurückliegende Tat berichten will, hat der Deutsche Presserat im Pressekodex festgehalten, was dabei zu vermeiden ist:
Wenn erneut über ein zurückliegendes Strafverfahren berichtet wird, sollen im Interesse der Resozialisierung in der Regel Namensnennung und Fotoveröffentlichung des Täters unterbleiben. Das Resozialisierungsinteresse wiegt umso schwerer, je länger eine Verurteilung zurückliegt.
“Bild” und Bild.de haben es mit der Veröffentlichung vom vergangenen Freitag geschafft, nicht einmal diesen Mindeststandard einzuhalten.
Grund ist ein Interview mit Finanzminister Wolfgang Schäuble im aktuellen „Spiegel“, in dem steht:
SPIEGEL: Die Koalition hätte ein Problem, wenn die Kanzlerin und ihr wichtigster Minister in einer so großen Frage wie der Griechenlandhilfe unterschiedlicher Auffassung sind.
Schäuble: Es gehört zur Demokratie, dass man auch einmal unterschiedliche Meinungen hat. Und dann ringt man gemeinsam um Lösungen. Dabei hat jeder seine Rolle. Angela Merkel ist die Bundeskanzlerin, ich bin der Finanzminister. Politiker haben ihre Verantwortung aus ihren Ämtern. Zwingen kann sie niemand. Wenn das jemand versuchen würde, könnte ich zum Bundespräsidenten gehen und um meine Entlassung bitten.
Der letzte Satz ist es, der den Medien die Idee von Schäubles Rücktrittswünschen in den Kopf gesetzt hat.
Allerdings funktioniert das nur, wenn man ignoriert, wie das Gespräch weitergeht:
Vermutlich haben die oben zitierten Medien aber nicht das ganze Gespräch im „Spiegel“ gelesen (online bisher nur auf Englisch verfügbar), sondern den Artikel auf „Spiegel Online“ oder die fast wortgleiche “Spiegel”-Vorabmeldung. Denn auch dort gibt’s lediglich die halbe Wahrheit.
Das Portal bewirbt das Interview der Print-Kollegen heute so:
Im Streit mit Kanzlerin Angela Merkel über die Griechenlandrettung ist Finanzminister Wolfgang Schäuble im äußersten Fall zum Rücktritt bereit. “Politiker haben ihre Verantwortung aus ihren Ämtern”, sagte er dem SPIEGEL. Niemand könne sie zwingen, gegen ihre Überzeugungen zu handeln. “Wenn das jemand versuchen würde, könnte ich zum Bundespräsidenten gehen und um meine Entlassung bitten”, sagte Schäuble. (Lesen Sie hier das ganze Gespräch im neuen SPIEGEL.)
(Link im Original.)
Die entscheidende Stelle – dass Schäuble eben nicht über Rücktritt nachdenkt — erwähnt „Spiegel Online“ nicht.
Andere Medien tun das zwar, wollten aber trotzdem unbedingt irgendwie den Rücktritt ins Spiel bringen:
Die Comic-Con in San Diego ist für Journalisten immer ein zuverlässiger Lieferant aufregender Schlagzeilen. Auch nach der diesjährigen Messe gibt es wieder heiße Neuigkeiten, diesmal zur geplanten “Rambo”-Fortsetzung.
John J. Rambo wird gegen die Terrormiliz ISIS kämpfen. Arbeitstitel des fünften Teils der Kult-Filmreihe: „Rambo. Last Blood.“
Das verriet Sylvester Stallone (68) bei einer Fragerunde auf der Comic-Messe in San Diego. Dass er ein letztes Mal als Vietnam-Veteran John Rambo auf die Leinwand zurückkehren würde, war schon im vergangenen Jahr bekannt geworden. Die Produktion sei jetzt in vollem Gange und sein Team würde zurzeit Drehorte im Irak und in Syrien auswählen, erklärte Stallone laut „Washington Times“.
„Wir arbeiten mit der Bevölkerung vor Ort um das intensivste und realistischste Rambo-Film-Erlebnis überhaupt zu schaffen“, sagte Stallone.
Gut, vielleicht ist die „Washington Times“ nicht gerade die glaubwürdigste Quelle, aber es gibt laut n-tv.de ja noch eine andere:
Während einer Frage-und-Antwort-Runde [auf der Comic-Con] habe ein Fan wissen wollen, ob es eine Fortsetzung zum „Rambo“-Film von 2008 geben werde, schreibt die Zeitung „Washington Post“. „Wir arbeiten tatsächlich gerade daran“, antwortete demnach Stallone. „Wir haben Teams, die sich im Irak umgucken und in Teilen von Syrien, wo der Islamische Staat seine Hochburgen hat.“
Wobei … ob “Washington Times” oder “Washington Post” ist im Grunde dann doch ziemlich egal, denn es gibt an dieser Geschichte einen eher generellen Haken: Sylvester Stallone war in diesem Jahr gar nicht auf der Comic-Con.
Sylvester Stallone did not attend Comic-Con 2015, and consequently there was no official remark from him regarding Rambo made there at the event. This is not an accurate report.
Wie sind Bild.de, ntv.de und alldieanderenMedien also auf die Story gekommen?
Nun, einige der Journalisten waren so freundlich, ihre Quelle gleich zu verlinken. Bild.de und die „Daily Mail“ zum Beispiel verweisen auf diesen Artikel der „Washington Times“:
… der interessanterweise fast genauso aussieht wie der Artikel der „Washington Post“:
Um zu erkennen, dass es sich hier weder um die echte “Washington Post” noch um die echte “Washington Times” handelt, muss man nicht einmal deren tatsächlicheSeiten kennen. Man muss sich bloß diese billige Aufmachung und die URL anschauen (washingtonpost.com.co), um stutzig zu werden, und wenn man dann noch ins einen Klick entfernte Impressum schaut, wo steht:
This website is in no way affiliated with http://washingtonpost.com
… dann dürfte zumindest klar sein, dass hier irgendwas gehörig faul ist.
Klar, die Journalisten hätten auch bis zum Ende des Artikels scrollen …
… und auf den Link zu “National Report” klicken können, und wenn sie dort ins Impressum geschaut hätten, hätten sie gelesen:
National Report is a news and political satire web publication, which may or may not use real names, often in semi-real or mostly fictitious ways. All news articles contained within National Report are fiction, and presumably fake news. Any resemblance to the truth is purely coincidental.
Aber irgendwann ist auch mal gut, sonst müssten die Journalisten ja das tun, was Journalisten tun müssten.
Immerhin: n-tv.de hat den Fehler (nach dem Hinweis einer BILDblog-Leserin) inzwischen bemerkt, in einer Anmerkung das Dementi des Stallone-Sprechers ergänzt — und die Stelle „schreibt die Zeitung ‘Washington Post’“ unauffällig in „hieß es in einem Medienbericht“ geändert.
Bei Bild.de glauben und verkünden sie derweil immer noch, John Rambo werde schon bald “gegen die Terrormiliz ISIS kämpfen”.
Momentan geistert ein Handyvideo durch die Sozialen Netzwerke, das einen hilflosen älteren Mann zeigt, der von einer 17-Jährigen und einem 20-Jährigen übel verprügelt wird. Bild.de berichtet seit vorgestern fleißig darüber, drei Artikel hat das Portal inzwischen veröffentlicht. Der aktuellste endet so:
Im selben Artikel verbreitet Bild.de das Video.
Genauso wie schon im ersten der drei Artikel und im zweiten. Die Printausgabe zeigte gestern vier große Standbilder aus der Videoaufnahme. Und auf der “Bild”-Facebook-Seite und im hauseigenen Twitter-Kanal teasert die Redaktion mit einem Bild, das einen Tritt des Mädchens ins Gesicht des Rentners zeigt.
Aus zwei Gründen warne man davor, das Video weiter zu verbreiten, erklärte uns Rüdiger Ulrich, Sprecher der Polizei Salzgitter:
Das unerwünschte Aufzeichnen von Personen in deren Wohnung ist unter Strafe gestellt. Gleiches gilt, wenn jemand diese Aufnahmen verbreitet.
Oder wie die Polizei Braunschweig noch deutlicher bereits vorgestern auf ihrer Facebook-Seite schrieb (mit interessanten Antworten der Polizei im Kommentarbereich):
Wir danken allen für die eingegangenen Hinweise und weisen darauf hin, dass das Teilen oder die weitere Verbreitung dieses Videos eine Straftat gem. § 201 a StGB (Verletzung des pers. Bereichs durch Bildaufnahmen) darstellt und strafrechtlich verfolgt werden muss.
Außerdem sei der Warnhinweis eine Präventivmaßnahme der Polizei gewesen, so Ulrich:
Wir wollen damit möglichen Reaktionen von Personen vorbeugen, die schnell mal strafrechtlich relevante Dinge äußern, wie: “Mit denen müsste dieses oder jenes anstellen.” Und wir wollen Belagerungszustände beim Opfer und auch bei den Tatverdächtigen vermeiden.
Dass diese Befürchtungen sehr berechtigt sind, kann man auf der Facebook-Seite der “Bild”-Zeitung nachverfolgen, wo der vom Prügelvideo aufgeheizte Mob schon eifrig dabei ist, die Adressen und Telefonnummern der Täter herauszufinden.
Von Seiten der Polizei Salzgitter, so ihr Sprecher Rüdiger Ulrich, sei der Fall inzwischen aufgeklärt und werde nun strafrechtlich aufgearbeitet, jegliche Informationen seien vorhanden. Ein weiteres Verbreiten der Videoaufnahmen sei daher sowieso nicht nötig.
Auf die Frage, was er von der Verbreitung des Videos bei Bild.de halte, sagt Ulrich:
Nicht alles, was “Bild” und Bild.de veröffentlichen, ist hilfreich für die Polizeiarbeit.
Mit Dank an noir, Pauli und Christian S. und Anonym.
Nachtrag, 10. Juli: Da die Polizei Braunschweig auf ihrer Facebookseite schreibt, dass die weitere Verbreitung des Videos eine Straftat darstelle, die strafrechtlich verfolgt werden müsse, kam die Frage auf, ob das auch für Bild.de gilt. Die zuständige Staatsanwaltschaft Braunschweig erklärte uns auf Nachfrage:
Und der muss vom Geschädigten kommen, in diesem Fall also von dem älteren Mann, in dessen Wohnung die Aufnahmen gemacht wurden. Sollte er keinen Strafantrag stellen, hat die Veröffentlichung für Bild.de (genauso wie für “RTL2”, das das Video in seinen Nachrichten gezeigt hat) keine rechtlichen Folgen.
Außenstehende könnten zwar auch Anzeige erstatten, so die Staatsanwaltschaft. Dann würde die Behörde Kontakt zum Geschädigten aufnehmen, um die Anzeige zu prüfen. Einem Strafantrag komme das aber nicht gleich.