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Presserat beklagt Vorverurteilung durch “Bild”

Den Mann, der die Schauspielerin Julia Palmer-Stoll überfuhr, als sie anscheinend einen Igel retten wollte, nennt “Bild” einen “Raser”. Und einen “Todesraser”. Und das, obwohl ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft zum Ergebnis kam, dass er sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gehalten habe.

Der Presserat, bei dem wir uns über die “Bild”-Berichterstattung beschwert haben, sieht in den Formulierungen eine unzulässige Vorverurteilung des Mannes durch “Bild”:

Diese Wortwahl suggeriert, der Unglücksfahrer sei mit einer Geschwindigkeit gefahren, die das an dieser Stelle zulässige oder das nach den sonstigen Umständen gebotene Maß extrem überschritten und im Ergebnis zum Tod eines Menschen geführt habe. Für eine solche Bewertung des Fahrverhaltens gab es zum Zeitpunkt der Berichterstattung aus Sicht des Ausschusses keine hinreichenden Tatsachen.

Die Chefredaktion von “Bild” sah das anders. Sie argumentierte laut Presserat:

Der Begriff “Raser” sei eine Wertung und zudem ein relativer Begriff: “Auch mit Tempo 30 kann jemand ein Raser sein, wenn er nicht in der Lage ist, rechtzeitig vor einem erkennbaren Hindernis zu halten.” Das staatsanwaltliche Gutachten komme keineswegs zu dem Schluss, der Fahrer sei nicht zu schnell gefahren. Es sage nur, der Fahrer sei 50 km/h gefahren und hätte bei der Verkehrslage langsamer fahren müssen.

Die “Bild”-Chefredaktion hat unrecht. Das Gutachten kommt nicht zu dem Schluss, dass der Fahrer hätte langsamer fahren müssen, sondern, im Gegenteil: Dass er langsam genug fuhr, so “dass er durch eine Abbremsung den Unfall hätte vermeiden können”.

Der Pressesrat erteilte “Bild” wegen Verstoßes gegen Ziffer 13 des Pressekodex in Verbindung mit Richtlinie 13.1 einen “Hinweis”. Es ist die schwächste Sanktionsform, die dem Gremium zur Verfügung steht.

Presserat: Mehr Rüge muss nicht sein

“Bild” hat sich verpflichtet, den Pressekodex einzuhalten. Zu dessen Grundsätzen gehört, dass eine Zeitung, die vom Presserat öffentlich gerügt wurde, diese Rüge selbst abdrucken muss (Ziffer 13). Eine Richtlinie konkretisiert diese Pflicht:

Der Leser muss erfahren, welcher Sachverhalt der gerügten Veröffentlichung zugrunde lag und welcher publizistische Grundsatz dadurch verletzt wurde.

Soweit die Theorie.

Im Dezember 2004 rügte der Presserat die “Bild”-Zeitung dafür, dass sie mit ihrer Berichterstattung die Schauspielerin Sibel Kekilli “entwürdigt” habe. “Bild” veröffentlichte diese Rüge nach langen Wirren mit fünfzehnmonatiger Verspätung, und zwar so:

Presserat rügt BILD. Wegen der Berichterstattung im Februar 2004 über die Schauspielerin Sibel Kekilli hat der Deutsche Presserat eine Rüge gegen BILD nach Ziffer 1 und 12 Pressekodex ausgesprochen.

Tja. Und das soll reichen? So sieht die schärfstmögliche Sanktion aus, die das Kontrollorgan der deutschen Presse aussprechen kann?

Auf die Fragen gibt es nun eine Antwort vom Presserat: Ja, das reicht. Mehr Rüge im eigenen Blatt muss nicht sein.

Wir hatten uns beim Presserat über die “Bild”-Zeitung beschwert (Beschwerdesache BK1-71/06):

Es ist sicherlich weder im Sinne des Presserates, noch im Sinne der Selbstverpflichtung der Verlage, dass sich gerügte Presseorgane ihrer Pflicht zum Abdruck öffentlicher Rügen auf diese Weise entledigen können, die dem Leser keinerlei Möglichkeit gibt, Anlass und Inhalt der Rüge nachzuvollziehen.

Der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserates erklärte unsere Beschwerde nun für “unbegründet”:

Die sehr knapp gehaltene Rügenveröffentlichung hält die inhaltichen Vorgaben des Pressekodex ein. Es wird mitgeteilt, dass der Presserat BILD wegen der Berichterstattung im Februar 2004 zur Schauspielerin Sibel Kekilli gerügt hat. Der Leser erfährt außerdem, nach welchen Ziffern des Pressekodex diese Maßnahme ausgesprochen wurde. Dass Leser nicht ausführlicher, etwa über den Kontext der Presseratsbewertung oder über den Inhalt der Kodexziffern 1 und 12 informiert werden, verletzt Ziffer 16 des Pressekodex nicht. Die Entscheidung über eine darüber hinausgehende Information von Leserinnen und Lesern liegt im redaktionellen Ermessen der Zeitung. Sie trägt auch das Risiko möglicher Nachfragen oder Irritationen von Lesern.

Das ist für “Bild” (und andere Zeitungen) gut zu wissen. Wenn Sie jemanden entwürdigen, müssen sie schlimmstenfalls als Sanktion vom Presserat zwei Jahre später eine solche Notiz veröffentlichen:

Presserat rügt BILD. Wegen der Berichterstattung im Februar 2004 über die Schauspielerin Sibel Kekilli hat der Deutsche Presserat eine Rüge gegen BILD nach Ziffer 1 und 12 Pressekodex ausgesprochen.

Und natürlich “das Risiko möglicher Nachfragen” tragen.

“Bild” führt Korrekturspalte wieder ein

Ende Mai traf sich Springer-Vorstand Mathias Döpfner mit dem Schriftsteller Günter Grass zum Gespräch. Es ging darin auch um die “Bild”-Zeitung und darum, dass Opfern journalistischer Berichterstattung Genugtuung verschafft werden müsse. Döpfner sagte u.a.:

“Ja, wenn falsch berichtet worden ist, muss das korrigiert werden. Und zwar nicht nur durch eine Gegendarstellung, sondern auch durch einen redaktionellen Widerruf. Ich finde die amerikanische Einrichtung der Korrekturspalte am festen Ort ausgesprochen sinnvoll. Das begrüße ich sehr.”

Es gab so etwas ja schon mal in “Bild”. Udo Röbel hatte in seiner Zeit als Chefredakteur eine Korrekturspalte eingeführt. Unter seinem Nachfolger, Kai Diekmann, gab es sie nicht mehr. Aber: Offenbar hat man mittlerweile auch bei “Bild” ihre Notwendigkeit wiederentdeckt und heute die Gelegenheit genutzt, schon mal einen Fehler auf der Seite 1 zu korrigieren und die Korrekturspalte ab morgen als feste Einrichtung anzukündigen (siehe Ausriss).

In einer Pressemitteilung des Axel Springer Verlags heißt es:

Auf Seite 2 der Zeitung werden zukünftig Fehler in der Berichterstattung, die der Redaktion unterlaufen, aufgelistet und korrigiert.

Und entweder “Bild” braucht noch etwas Übung im Fehler-Korrigieren oder, wenn die Redaktion Fehler ungeprüft übernimmt, gelten die nicht als Fehler, “die der Redaktion unterlaufen”. Aus dem heutigen Text wird jedenfalls gar nicht deutlich, dass auch “Bild” gestern behauptet hatte, Andrea Kempter sei die “Sat.1-Wetterfee”.

Und was bedeutet eigentlich “solche oder ähnliche Fehler”? Dass “Bild” nur Geschichten korrigiert, die sich mit einer nackten Frau bebildern lassen?

9 1/2 Jahre

Diese kleine Meldung stand gestern in der “Bild”-Zeitung:

Und es stimment offenbar, dass Mickey Rourke sich einen Teil des kleinen Fingers abgeschnitten hat. Es gibt auch eine aktuelle Meldung des “World Entertainment News Network” (WENN) dazu. Sie beginnt allerdings so:

Mickey Rourke once had an unusual way of dealing with his anger – he cut off his finger.
Hervorhebung von uns.

Daraus wird deutlich, dass die Geschichte nicht ganz so aktuell ist, wie sie in “Bild” – und übrigens auch in anderen Medien – klingt. Im Juli 2005 erzählte er die Geschichte beispielsweise dem “Stern” und im August 2005 der “Süddeutschen Zeitung”. In beiden Interviews wird auch deutlich, wann sich das Ganze ungefähr zugetragen hatte: Nämlich vor “achteinhalb Jahren”, wie die “Süddeutsche” vor einem Jahr schrieb.

Mit Dank an Lukas J. für den sachdienlichen Hinweis.

Preisrätsel: Die Auflösung

BILDblog PreisrätselWir haben dann irgendwann im dreistelligen Bereich aufgehört zu zählen. Die Tabelle auf Bild.de, die einen Überblick über Mannschaften und Spieler in der kommenden Bundesliga-Saison geben will, enthielt gestern schätzungweise 200 Fehler. Vielleicht waren es nur 150, es könnten aber auch 300 gewesen sein. Ein paar hat Bild.de zwischenzeitlich korrigiert, viele sind noch da.

Jeder unserer Leser, der sich die Mühe gemacht hat, sich zum Vergleich durch Bild.de, diverse Vereinsseiten, Internetangebote und die Wikipedia zu klicken, hätte einen Preis verdient.

Das können wir uns leider nicht leisten — aber wir wollen uns immerhin mit drei BILDblog-Kaffeetassen bedanken. Sie gehen an: Patrick P., Stefan P. und Matthias P. Und den Hauptpreis, ein BILDblog-T-Shirt, bekommt für rund 150 gefundene Fehler: Gilad R.!

Und um einen Eindruck von der Bundesliga-Kompetenz von Bild.de zu vermitteln, haben wir 100 Fehler aus den Tabellen in einer kleinen etwas größeren Übersicht zusammengestellt:

Kurz korrigiert (137 – 236).

Preisrätsel: Das Spiel ist aus!

Abpiff! Bitte schickt uns keine Zuschriften mehr zu unserem Fehler-Suchspiel. Wir werden nun vermutlich die Nacht mit der Auswertung verbringen und die Gewinner (und die Fehler) morgen bekanntgeben.

Allen Mitspielern vielen Dank fürs Recherchieren!

Vorsicht, Paparazzi!

Es gibt bekanntlich verschiedene Dinge, mit denen “Bild” so ihre Probleme hat. Um nur zwei zu nennen: Manchmal müssen Mitarbeiter Fotos betexten, obwohl sie gar nicht wissen, was darauf zu sehen ist. Und manchmal veröffentlicht “Bild” Fotos, mit denen sie möglicherweise Persönlichkeitsrechte verletzt.

Während der WM hat “Bild” nun einen Weg gefunden, wie sich diese beiden Probleme hervorragend kombinieren lassen: Den “BILD-Handy-Reporter”. Und wer nun gehofft hatte, dass diese Aktion mit dem Ende der WM ausläuft, der wird enttäuscht:

Natürlich kann jeder selbst entscheiden, ob er für “Bild” den Paparazzo machen will, oder nicht. Aber man sollte dabei zweierlei bedenken. Erstens können die Fotografierten meist nicht entscheiden, ob sie überhaupt fotografiert werden wollen (Stichwort: Persönlichkeitsrechte). Und zweitens gibt es keine Garantie dafür, dass die Geschichte, die “Bild” dann zu dem Leser-Foto macht, auch stimmt (Stichwort: Ahnungslos Fotos betexten).

Diese Ahnungslosigkeit demonstriert “Bild” schon gleich zum Auftakt der Aktion. So schreibt sie zum heutigen Schnappschuss, der einen Polizisten zeigt, der während der Fahrt mit dem Handy telefoniert:

Lieber Schutzmann – das ist dreister, als die Polizei erlaubt. Dafür sind wohl mindestens 40 Euro für die Kaffeekasse seiner Polizeiwache fällig.

Denn laut Bußgeldkatalog gibt es für diese Ordnungswidrigkeit 40 Euro Strafe und einen Punkt in Flensburg.

Nun ja, nicht unbedingt. Denn was “Bild” dabei nicht berücksichtigt: Polizisten genießen nach Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Sonderrechte. Das heißt, sie sind von den Vorschriften der StVO befreit, “soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist”.

Ob Paragraph 35 StVO hier greift, wissen wir natürlich nicht, “Bild” und der Leser-Reporter aber offenbar auch nicht. Deshalb, wie gesagt: Paparazzi, Vorsicht!

Mit Dank an Conrad G. für den sachdienlichen Hinweis.

Die andere “Bild”-Exklusiv-Geschichte über Klinsi

“Bild” meldete gestern abend als eine der ersten Zeitungen, dass Jürgen Klinsmann seinen Vertrag nicht verlängert. Und doch sind heute nicht alle “Bild”-Leser gut informiert. Denn vor der Exklusivmeldung, dass Klinsmann aufhört, hatte “Bild” noch eine andere Exklusivmeldung — und in einigen Ausgaben macht “Bild” heute damit auf:

Geheimplan
Klinsi bleibt als Teamchef

Beim DFB gibt es einen Plan, wie Jürgen Klinsmann bei der Nationalelf bleibt. Er wird Teamchef und kontrolliert alles. Sein Assistent Jogi Löw rückt zum Bundestrainer auf.

Heute läse sich das natürlich besser, wenn “Bild” aus der angeblichen Idee nicht gleich eine Tatsache gemacht hätte.

Vielen Dank an Dirk B. für den Hinweis, das Nochmal-zum-Lidl-Fahren und den Scan!

Kurz korrigiert (136)

Okay, es ist im Original leicht zu erkennen, was den “Bild”-Mitarbeiter beim Betexten des Nacktfotos von Andrea Kempter auf der Seite 1 der heutigen Zeitung abgelenkt haben könnte. Trotzdem: Frau Kempter ist nicht “Sat.1-Wetterfee”, sondern N24-Wetterfee.

Danke an Nik N. für den Hinweis!

Nachtrag, 21.35 Uhr. Ja: Auch der “Playboy”, aus dem die Fotos stammen, schreibt, Frau Kempter arbeite u.a. für Sat.1. Nur bei dem Sender weiß man nichts davon: “Sie ist ausschliesslich für N24 als Wetter-Moderatorin tätig. Ausschliesslich.”

(Fortsetzung hier.)

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