Schleichwerbung: Bild.de verliert vor Gericht

“Bild” und Bild.de haben mit der Art, wie sie für das “Volks-Sparen”-Angebot der Deutschen Bank geworben haben, unzulässige Schleichwerbung betrieben. Das Kammergericht Berlin erließ in zweiter Instanz eine einstweilige Verfügung (pdf), die es Bild.T-Online untersagt, in gleicher Weise in redaktionell gestalteten Beiträgen für einzelne Unternehmen zu werben. Andernfalls muss Bild.T-Online Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zahlen. Geklagt hatte ein Journalist, der Internet-Seiten mit Verbraucherinformationen betreibt und sich als Wettbewerber von Bild.de sieht.

Für das “Volks-Sparen” wurde im Februar 2005, wie bei diesen Aktionen üblich, in einer Beilage in der “Bild”-Zeitung und auf Bild.de geworben. Auf der Internetseite war neben der Überschrift “Dieser Zins bringt’s” ein Sparschwein mit dem “Volks-Sparen”-Logo zu sehen — sauber durch das Wort “Anzeige” als Anzeige gekennzeichnet. Unter diesem Werbelink stand — wie als Trenner — eine Leiste, die zu anderen Bild.de-Seiten führte. Danach folgten redaktionelle oder scheinbar redaktionelle Artikel (“Umfrage: Für welchen Traum sparen Sie?”, “Wissenswertes rund um den Zaster” …) sowie die Ankündigung: “Prominente Sparfüchse nehmen das Volks-Sparen unter die Lupe” (statt Prominenten waren Max Schautzer und Jochen Sattler abgebildet).

Dieser vermeintliche Test war (wie weitere “Artikel”) Teil der Anzeige — aber nach Ansicht des Gerichtes “nicht hinreichend eindeutig als Werbung erkennbar”. Die Deutsche Bank als werbendes Unternehmen werde nicht einmal genannt. Und der schwarze Balken mit dem Wort “Anzeige”, der über dem Sparschein-Teaser steht, könnte “von einem unbefangenen Durchschnittsleser ohne weiteres” nur auf diesen bezogen werden.

Auch die Bild.T-Online-Werbebeilage der “Bild”-Zeitung enthielt nach Meinung des Gerichts “unerlaubte Schleichwerbung”. Die Aufmacherseite gebe sich zum Beispiel “den Anschein einer redaktionellen Zeitungsseite”. Dass ganz oben auf der Seite sehr klein “Sonderveröffentlichung” stand, helfe auch nicht, im Gegenteil: Das verstärke eher den Eindruck einer objektiven Sonderberichterstattung.

Bereits im Juli 2005 hatte das Landgericht Berlin in einem Fall die Praxis der Trennung (oder genauer: Vermischung) von Werbung und Redaktion bei Bild.de für unzulässig erklärt. Das Kammergericht bestätigte jetzt, dass im Internet zwar bei einem werblichen Inhalt nicht zwingend das Wort “Anzeige” stehen muss. Der Nutzer muss aber in jedem Fall klar erkennen können, welche Inhalte werblicher Natur sind. Und er muss vor jedem einzelnen Klick wissen, ob er auf eine Anzeigenseite kommt oder auf redaktionelle Inhalte.

Diese Vorgabe erfüllt Bild.de von sich aus nach wie vor nicht. Die samstags erscheinende Bild.T-Online-Beilage in “Bild” ist allerdings inzwischen (klein) als “Anzeige” gekennzeichnet.

Die “Bild”-Zeitung hat sich bislang nicht entschieden, ob sie sich uns gegenüber zu dem Gerichtsbeschluss äußern will. Auch ob sie Rechtsmittel einlegen wird, konnte oder wollte uns der “Bild”-Sprecher noch nicht sagen.

Nachtrag, 30. Juli. Inzwischen hat sich “Bild” entschieden: Man werde sich nicht zu dem Urteil äußern.

Verrechneter Sommer

“Bild” ist ja gerade wieder mal dabei, “Die Große Geld-Debatte” zu führen. Heute sind die Beamten dran:

"Soviel verdienen deutsche Beamte"

Im Text heißt es:

Es ist das Top-Thema in Deutschland: Die großen Gehalts-Listen von BILD! Heute sagt BILD, wie viel unsere rund zwei Millionen Staatsdiener verdienen (…) Ihr Job ist sicher, Kündigung ausgeschlossen. (…) Pensionen: Im Alter 71,75 % des letzten Gehaltes (steuerpflichtig).

Huch?! Nee, Verzeihung! Das war ja der Text, den “Bild” vor ziemlich genau zwei Jahren unter der Überschrift “So viel verdienen deutsche Beamte” druckte. Heute steht in “Bild”:

Die große Geld-Debatte: Ganz Deutschland diskutiert, wer wieviel Geld für seine Arbeit bekommt. Heute sagt BILD, was die rund zwei Millionen deutschen Beamten verdienen (…) Nicht jeder Staatsdiener verdient sehr viel — dafür hat er einen sicheren Arbeitsplatz, weniger Abgaben und eine gute Pension (71,75 % vom letzten Brutto).

Und was vor zwei Jahren irreführend war, ist es noch immer. Zum Beispiel die “Bild”-Angabe zu den Pensionen. Zwar beträgt die höchstmögliche Beamten-Pension tatsächlich 71,75 Prozent, allerdings muss man dafür 40 Jahre verbeamtet gewesen sein. Denn das Ruhegehalt berechnet sich nach § 14 BeamtVG. Bei 30 Dienstjahren kommt man so auf rund 54 Prozent “vom letzten Brutto”, bei 20 Dienstjahren nur auf 36 Prozent.

Anders als vor zwei Jahren, als “Bild” bei den meisten Einkommen noch eine Einkommensspanne angegeben hatte, will sie es diesmal ganz genau wissen und gibt dafür im Kleingedruckten “Berechnungs-Annahmen” an:

35jähriger verheirateter Beamter, der mit 23 Jahren verbeamtet wurde; ohne Weihnachtsgeld und Zulagen

Wir haben mal ein paar Stichproben gemacht und festgestellt, dass die Annahmen bei manchen Berufsgruppen zu recht abenteuerlichen Konstellationen führen. Wer z.B. nach 12-jähriger Dienstzeit mit 35 Jahren immer noch Gefreiter ist, der hat definitiv was falsch gemacht. Andererseits sind Generalbundesanwälte oder Richter am Bundesgerichtshof für gewöhnlich etwas älter als 35.

Noch weiter neben der Realität liegt “Bild” beim Staatsanwalt:

Staatsanwälte werden nach Besoldungsgruppe R1 [pdf] bezahlt. Demnach kommt man in Westdeutschland als 35-Jähriger auf 3.695,38 Euro und im Osten auf 3418,23 Euro Grundgehalt. Der Familienzuschlag für Verheiratete beträgt 105,28 Euro, bzw. 97,38 Euro. Wie “Bild” auf die eigenen Zahlen (s.o.) kommt, ist uns ehrlich gesagt schleierhaft.

Ähnlich sieht’s beim Richter am Landessozialgericht (Besoldungsgruppe R2) aus:

Nach unserer Rechnung ergibt sich für einen 35-Jährigen ein Bruttoeinkommen von 4.261,50 Euro (West) und 3.941,88 Euro (Ost). “Bild” hat auch hier sehr viel höhere Beträge raus (s.o.).

Und wenn “Bild” schon möchte, dass “ganz Deutschland” darüber diskutiert, “wer wieviel Geld für seine Arbeit bekommt”, dann wünschte man sich dafür doch wenigstens eine korrekte Grundlage. Sonst kann man sich ja die Infos gleich selber zusammensuchen.

Mit Dank an Robert T., Oliver H., Marcel H., Jan G. und Benjamin S. für die sachdienlichen Hinweise.

Es muss nicht immer Apfelsaftschorle sein

Nichts als Ärger, und wir fassen zusammen:

  • “Bild” veröffentlicht von “BILD-Leser-Reportern” eingesandte Fotos von Prominenten, die durch die Veröffentlichung ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sehen.
  • “Bild” veröffentlicht von “BILD-Leser-Reportern” eingesandt Fotos von Nicht-Prominenten, die gar nicht das zeigen, was “Bild” behauptet.
  • Und heute veröffentlicht “Bild” von “BILD-Leser-Reportern” eingesandte Fotos wie dieses:

    [Am 1. Mai 2010 entfernt.]

    In “Bild” heißt es dazu:

    [Der “Bild”-Leser] aus Düsseldorf entdeckte dieses Sonderangebot…

    Wo der “Bild”-Leser es “entdeckte”, lässt “Bild” offen. Entdecken können hätte er es beispielsweise im Februar bei Spiegel Online, im Oktober 2005 hier, im September 2005 hier oder bereits im Februar 2005 hier.

AUFGEMERKT! “Bild” zahlt für lustige Internetfotos 500 Euro.

    Ach ja, angekündigt werden den “Bild”-Lesern die heutigen “Bild”-Leserfotos übrigens mit den Worten:

    "Laß dich nicht verar..."

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.

Nachtrag, 22.17 Uhr: Die “Süddeutsche Zeitung” berichtet heute, dass “Bild” wegen der Veröffentlichung eines Laienpaparazzifotos von David Odonkor eine Unterlassungserklärung abgegeben habe.

Nachtrag, 1.5.2010: Wir haben das Foto, das in diesem Eintrag zu sehen war, auf Wunsch des Urhebers entfernt. Auch von allen der oben verlinkten Seiten ist es verschwunden.

Allgemein  

Biere zu Apfelsaftschorlen

Hä? Am Montag zahlte “Bild” zwei “BILD-Leser-Reportern” 500 Euro für ein Foto, das einen Polizisten beim Apfelsaftschorle-Trinken zeigt.
 
Aber vielleicht sollte man die Geschichte ein wenig anders erzählen. Denn “Bild” behauptete u.a. (zumindest in Teilen ihrer Auflage und online), auf dem Foto sei “ein Polizist beim kühlen Bierchen am Vormittag” zu sehen. Darüber hinaus hieß/heißt es suggestiv eher vage:

[Die “Bild”-Leser] erwischten diesen relaxten Polizisten beim Trinken. Ein Bierchen oder doch nur eine Apfelschorle? Hoffentlich hatte der schon Feierabend

Allerdings stand anderntags in der “Korrekturspalte” von “Bild”:

Das Polizeipräsidium Bielefeld legt Wert auf die Feststellung, daß der Beamte der Stadtwache auf Fußstreife in der Innenstadt war und bei seiner kleinen Pause kein Bier getrunken hat.

Deutlicher wurde die “Neue Westfälische”, die ebenfalls gestern ausführlich über das falsch beschriftete “Bild”-Foto berichtete (siehe Ausriss):

Das vermeintlich kühle Bier ist eine Apfelsaftschorle, die der Polizeikommissar vormittags am Stehtisch auf der Bahnhofstraße (…) trank. “In diesem Geschäft gibt es nicht einmal Bier”, sagt Polizeisprecher Martin Schultz.

Was abermals die Frage aufwirft, wie es dazu kommen kann, wenn “Bild” tatsächlich (wie behauptet) die Leserfotos genauso prüft wie die Angebote professioneller Fotografen. Eine Frage, auf die wir von “Bild” bislang noch keine Antwort bekommen haben.

Mit Dank an Jan. G, padeluun, Dirk B. und Markus P. für die Scans.

Carrells letzter Wunsch war nicht sein letzter Wille

Manchmal reicht es einfach nicht, die halbe Wahrheit zu kennen.

Kurz nachdem Rudi Carrell gestorben war, wusste “Bild”, dass der Showmaster eingeäschert und neben seiner zweiten Frau Anke begraben werden wolle. “Bild” wusste außerdem, dass die Urne seiner zweiten Frau im Garten seines Grundstückes beigesetzt worden sei. Und aus beidem folgerte “Bild” nun offenbar, dass nun auch Carrell in seinem Garten beigesetzt werden wolle.

Das war eine weitreichende Schlussfolgerung. Deshalb fragte “Bild” schon am ersten Tag der Berichterstattung über Carrells Tod unheilvoll: “Bleibt Rudi Carrells letzter Wunsch etwa unerfüllt?” Und fragte beim Bürgermeister von Carrells Wohnort Syke nach, ob so eine Bestattung im Garten überhaupt erlaubt sei, und der Bürgermeister verneinte und sagte, es gebe noch nicht einmal einen entsprechenden Antrag.

Vielleicht hätte man sich an dieser Stelle schon fragen können, ob das Fehlen des Antrags nicht auch bedeuten könnte, dass Carrell womöglich gar nicht im eigenen Garten bestattet werden wollte. Vielleicht hätte auch jemand im langen Interview nachlesen können, das Carrell erst im März dem “SZ-Magazin” gegeben hat. Darin antwortete er auf die Frage, ob er nicht auf dem Grundstück neben seiner Frau Anke beerdigt werden wolle: “Ich überlege noch, ob wir vielleicht ein gemeinsames Grab mit beiden Urnen nehmen, auf einem normalen Friedhof.”

“Bild” zitierte stattdessen nun den Ordnungsamtsleiter von Syke, der sagte, es werde keine Ausnahmegenehmigung für Carrell geben. “Bild” fragte auch beim niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff nach, der der Zeitung sagte, er würde es “außerordentlich begrüßen”, wenn die zuständige Behörde die Genehmigung doch erteilen würde. Und weil in der Welt von “Bild” demokratische Abläufe und gesetzliche Vorschriften keine große Sache sind, machte die Zeitung daraus gleich die Überschrift: “Rudi darf in seinem Garten beigesetzt werden”.

Während nun andere Zeitungen das Thema aufgriffen, ohne die Grundannahme zu überprüfen, wurde es in “Bild” selbst ein bisschen ruhig um die Urne-im-Garten-Geschichte. Bis gestern, als “Bild” berichtete, Carrell sei auf dem Friedhof in Heiligenfelde beigesetzt worden — neben seiner Frau, deren Urne offensichtlich überführt worden sei. Heute schreibt “Bild” wieder über Carrells “letzten Willen”. Und zitiert seinen Schwiegersohn Dieter Klar mit den Worten: “Das Haus soll auf alle Fälle verkauft werden. Das wollte Rudi so. Er hat deshalb auch angeregt, nicht auf seinem Grundstück bestattet zu werden, sondern außerhalb.”

Danke an Stefan S.!

Embedded Journalism

Bei einem israelischen Luftangriff im Libanon ist versehentlich der Stützpunkt einer UN-Patrouille in Chijam getroffen worden. Vier unbewaffnete Blauhelmsoldaten kamen dabei ums Leben.

“Versehentlich”. Dieses Urteil von Bild.de über den Vorfall steht in keiner Agenturmeldung. Eine ähnliche Aussage steht nicht bei “Spiegel Online”, nicht bei sueddeutsche.de, nicht unter FAZ.net, nicht in der Netzeitung, nicht bei der BBC und nicht bei CNN.

Das Wort “versehentlich” findet sich in einer Meldung der Nachrichtenagentur AP, aber dort steht es in indirekter Rede:

Der israelische Ministerpräsident Ehud Olmert bekundete sein tiefes Bedauern und erklärte, die UN-Soldaten seien bei dem Angriff in der Nacht zum Mittwoch versehentlich getötet worden.

Über dem Artikel heißt es bei Bild.de noch: “Israel spricht von einem Versehen”, aber dann spricht auch Bild.de von einem Versehen. Bild.de macht sich die israelische Version von dem Vorfall zu eigen und präsentiert sie als Tatsache.

Und offenbar nicht versehentlich, denn Bild.de vermeidet in der Meldung auch jeden Hinweis auf Vorwürfe gegen Israel. Immerhin hat Kofi Annan, der UNO-Generalsekretär, davon gesprochen, es habe sich um einen “offenbar vorsätzlichen” Angriff gehandelt. Seine Vorwürfe gehen seit heute nacht gegen 0.30 Uhr über deutschsprachige Nachrichtenagenturen und fehlen seitdem in kaum einem Bericht über den Vorfall.

Außer bei Bild.de.

Die “Unternehmensgrundsätze” der Axel Springer AG verpflichten ihre Mitarbeiter zur “Unterstützung der Lebensrechte des israelischen Volkes”. Offenbar in Kriegszeiten sogar um den Preis, die Leser schlecht zu informieren.

Danke an Pierre H. und Heinz-Gerd R.!

Wer liest “Bild” und “Bild am Sonntag”?

“Bild” und “Bild am Sonntag” sind immer noch mit großem Abstand die meistgelesenen Printmedien, die in Deutschland verkauft werden — aber sie verlieren zur Zeit nicht nur besonders viele Käufer, sondern auch Leser.

Nach den Umfragen der “Media-Analyse 2006/II”, die heute veröffentlicht wurde, erreicht jede Ausgabe von “Bild” 11,49 Millionen Leser, jede “Bild am Sonntag” 10,62 Millionen Leser. (Zum Vergleich: Der “Spiegel” kommt auf 6,00 Millionen Leser, die “Süddeutsche Zeitung” auf 1,11 Millionen.)

Gegenüber der letzten Media-Analyse vor einem halben Jahr hat “Bild” 330.000 Leser verloren. Bei “Bild am Sonntag” ging die Zahl der Leser um 240.000 zurück.

Nach wie vor sind “Bild” und “Bild am Sonntag” vor allem Männer-Zeitungen: Den gut sieben Millionen männlichen “Bild”-Lesern stehen nur knapp viereinhalb Millionen Frauen gegenüber:

Über die Hälfte der “Bild”-Leser gehört zur Arbeiterschicht*, obwohl diese Gruppe nur 37 Prozent der Gesamtbevölkerung stellt. Auch beim Grad der Ausbildung unterscheidet sich die Leserschaft von “Bild” und “Bild am Sonntag” teilweise deutlich von der Gesamtbevölkerung:

In den Pressemitteilungen der Axel Springer AG über die Ergebnisse der Media-Analyse zu “Bild” und “Bild am Sonntag” kommt der aktuelle Leserschwund übrigens nicht vor.

*) “Beruf des Haushaltsvorstandes (jetzt/früher): Facharbeiter / sonstige Arbeiter”

Bei uns kommt das Geld aus der Bank

Gutes Thema eigentlich, mit dem die “Bild”-Zeitung heute aufmacht (siehe Ausriss). Wer kommt schon mit seinem Geld aus? Wer überzieht nicht ab und zu sein Konto? So wie die 14 Kontoinhaber, die “Bild” unter der Überschrift “Unser Geld reicht nie für einen Monat” präsentiert und deren Geld mehrheitlich für einen Monat zu reichen scheint. Laut Schuldenreport 2006 sind sogar 3,1 Millionen Haushalte in Deutschland überschuldet. Und auch das steht so in “Bild”:

Immer mehr Deutsche kommen mit ihrem Geld nicht aus! Laut Schuldenreport 2006 sind schon 3,1 Millionen Haushalte überschuldet. Seit 1999 hat sich diese Zahl mehr als verdoppelt.

Als “wichtige Gründe” dafür nennt “Bild” “Sinkende Einkommen”, “Steigende Lebenshaltungskosten”, “Explodierende Energiekosten”, “Steigende Abgaben und Gebühren” und “Angst um den Arbeitsplatz” (?).

Und mal abgesehen davon, dass die 14 Kontoinhaber mit dem wichtigen Thema Überschuldung nichts zu tun haben und sich die Zahl der überschuldeten Haushalte nicht “seit 1999”, sondern zwischen 1993 und 2002 mehr als verdoppelt hat, ist auch in der Pressemitteilung zum Schuldenreport 2006, der im Februar veröffentlicht wurde, die Rede davon, dass “bereits kleine ‘Störungen’ wie etwa die Reparatur der Waschmaschine oder steigende Energiepreise den finanziellen Kollaps auslösen können”. Allerdings geht es den Herausgebern des Reports (Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz und Bundesverband der Verbraucherzentralen, VZBV) noch um etwas anderes. In der Pressemitteilung heißt es über überschuldungsgefährdete Haushalte:

Diese Haushalte stehen auf der Kante — leichtfertige Kreditvergabe und die diskriminierenden Scoring-Praktiken der Banken können hier leicht den Anstoß zur Überschuldung geben.

Deshalb fordern die Verbände u.a. einen “Ausbau der Schuldnerberatung”, “die gesetzliche Verankerung des Rechts auf ein Girokonto auf Guthabenbasis” und “die Verankerung der Pflicht zu einer verantwortlichen Kreditvergabe in der EU-Verbraucherkreditrichtlinie”.

In “Bild” steht davon nichts. Stattdessen beantwortet “Bild” unterhalb der bereits erwähnten Überschrift “Unser Geld reicht nie für einen Monat” die Frage:

Beim Diakonischen Werk findet man das abwegig. Ein Sprecher sagte uns:

Der Dispo sollte eigentlich nur als Überbrückung dienen. Wir wären ja mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn wir zur Erhöhung des Dispos raten würden, obwohl das Geld ohnehin schon nicht ausreicht.

So geht das also: Statt ein wichtiges Thema, das jeden angeht, in seiner gesellschaftspolitischen Brisanz sachkundig zu erörtern, gibt “Bild” lieber einen blöden Tipp.

Vorsicht, Paparazzi (3)

Die “Bild”-Leser-Reporter haben fleißig geknipst: Nicht nur süße Tiere und eindrucksvolle Gewitter, sondern auch drastische Unfallbilder, Ralf Schumacher mit Ehefrau beim Mittagessen im Strandlokal, Veronica Ferres mit Ehemann beim Kaffeetrinken im Hotel, Gerhard Schröder beim vegetarischen Essen mit Unbekannten, DJ Ötzi beim Eisessen, Graciano Rocchigiani, Dieter Bohlen und Lukas Podolski beim Sonnenbaden… All diese Motive hat die “Bild”-Zeitung in den vergangenen Tagen veröffentlicht und die allgegenwärtigen “Bild”-Leser mit 500 Euro entlohnt.

Doch der Preis könnte hoch sein, denn die Veröffentlichungen sind nicht nur für die Zeitung, sondern auch für die Amateurfotografen juristisch heikel.

Fotos von versehentlich entblößten Brüsten zum Beispiel, die “Bild” sich ausdrücklich wünscht, stellen in der Regel eine Verletzung der Intimsphäre dar und sind daher unzulässig, sagt der Berliner Anwalt und Medienrechtsexperte Markus Hennig. Und wer bei einem Unfall Fotos macht, auf denen Verletzte oder Zeugen mit panikverzerrten Gesichtern zu sehen sind, könnte im Fall einer Veröffentlichung mit Geldforderungen konfrontiert werden. Dass unter bestimmten Umständen Prominente auch in der Öffentlichkeit ein Recht auf Privatsphäre haben und schon das Fotografieren eines Prominenten in einer intimen Situation teuer werden kann, darüber informiert die “Bild”-Zeitung ihre Hobby-Fotografen nicht.

PS: Auch der “Spiegel” fragt heute, wer bei den Fotos der “Westentaschen-Paparazzi” für eventuelle Rechtsverstöße haftet, und schreibt: “Bei ‘Bild’ heißt es, man prüfe die Leserfotos genauso wie die Angebote professioneller Fotografen.”

Und wie die “Bild”-Zeitung die Angebote professioneller Fotografen prüft, beschrieb Nicolaus Fest, Mitglied der “Bild”-Chefredaktion, noch im Oktober 2005 so:

Aber wenn Sie Fotos angeboten bekommen und der Fotograf sagt Ihnen ‘Ham wir gestern geschossen…’ — warum sollten wir denen nicht glauben?

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