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Dumpfbacken-Alarm

Die Wege von Bild.de sind unergründlich. Wir haben jedenfalls nicht herausgefunden, warum der Online-Auftritt der “Bild”-Zeitung heute groß den 20. Geburtstag von “Eine schrecklich nette Familie” feiert.

Denn zum Jubiläum der Premiere in den USA kommt Bild.de gut drei Monate zu spät; bis zum 20. Geburtstag in Deutschland ist es noch viereinhalb Jahre hin.

Nicht auszuschließen ist natürlich, dass zum echten Jubiläum im April ein Bild.de-Redakteur auf das Thema aufmerksam wurde und zu einem Praktikanten sagte: “Kannst Du uns da nicht mal die 100 stärksten Sprüche von Al Bundy zusammenstellen, die wir dann auf 100 Seiten verteilen können?”, und der Praktikant antwortete: “Klar, Chef, aber das ist viel Arbeit, das zu recherchieren — das könnte locker drei Monate dauern.”

Moment, halt: Doch, das ist auszuschließen. Denn Bild.de hat die Witze allesamt von einschlägigen Al-Bundy-Witz-Zusammenstellungen im Internet kopiert und zwar gelegentlich auf neue Rechtschreibung getrimmt, aber die Original-Fehler zigfach erhalten wie in diesem Beispiel:

Sie sind, wie gesagt, unergründlich, die Wege von Bild.de. Oder um es mit Al Bundy zu sagen:

Ich bin von der Schule abgegangen, verlor den Willen zum Leben und hier bin ich jetzt.

Danke an Bense und Sebastian C.!

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“Bild” hat sich stets bemüht…

Anfang Januar berichtete “Bild” über einen Künstler, der offenbar seine Mutter erschlagen hatte und illustrierte die Geschichte mit einem Foto des Mannes (siehe Ausriss). Das Foto war von dem freien Fotografen Gabriel Holom im Auftrag der Lokalzeitung “Gäubote” gemacht worden und dort zuvor auch erschienen, allerdings in einem gänzlich anderen Zusammenhang. Da weder der Fotograf, noch der “Gäubote” in die Veröffentlichung des Fotos in der “Bild”-Zeitung eingewilligt hatten, reichte der “Gäubote” Beschwerde beim Presserat wegen Verstoß gegen Ziffer 4 Pressekodex (unlautere Recherchemethoden) ein (wir berichteten).

Der Presserat entschied in der Sitzung vom 6. Juni, dass die Beschwerde unbegründet sei, weil es sich “primär um eine urheberrechtliche und nicht um eine presseethische Frage” handele. Der Geltungsbereich der Ziffer 4 ziele jedoch “in erster Linie auf Vorgehensweisen wie eine verdeckte Recherche oder den Umgang mit schutzbedürftigen Personen bei der Beschaffung von Informationen” ab.

Der Presserat hat auch eine Stellungnahme von Axel Springer eingeholt. Die spielte für die Ablehnung der Beschwerde zwar keine Rolle, sie ist aber trotzdem interessant. Der Presserat gibt sie wie folgt wieder:

Das Bild sei von einem freien “Bild”-Fotografen auf der Internetseite des “Gäuboten” entdeckt worden. (…) Die Stuttgarter “Bild”-Redaktion habe daraufhin versucht, telefonisch in der Redaktion des “Gäuboten” eine Veröffentlichungsgenehmigung zu erhalten. Dies sei jedoch daran gescheitert, dass der Beschwerdeführer jedes Mal in einer Besprechung gewesen sei und keine Gespräche habe annehmen können. Bis in den Abend hinein seien die Bemühungen der Redaktion, entweder den Beschwerdeführer oder den Fotografen Holom zu erreichen, erfolglos geblieben. Tage später habe sich dann herausgestellt, dass der Fotograf zu diesem Zeitpunkt in Urlaub gewesen sei. Die Redaktionsleitung habe sich dann entschieden, das Bild zu veröffentlichen, selbstverständlich aber die nachträgliche Zustimmung des Fotografen einzuholen. Dies sei einige Tage später gelungen. Man habe sich dabei darauf geeinigt, dass er eine Rechnung für die Nutzung des veröffentlichten Fotos schreibe. Er habe dann ausdrücklich erklärt, dass für ihn mit Bezahlung der Forderung die Sache erledigt sei.
(Hervorhebung von uns)

Der Fotograf beschreibt das “gelungene” Einholen der Zustimmung so: Er habe sich schriftlich an “Bild” gewandt und ein Honorar für die Veröffentlichung seines Fotos gefordert. Und tatsächlich habe er erklärt, dass die Sache für ihn mit Begleichung der Forderung erledigt sei, “weil das eben so ist, dass das Foto schon veröffentlicht war”, wie er uns sagt. Hätte “Bild” ihn jedoch vor Veröffentlichung gefragt, hätte er Rücksprache mit dem “Gäuboten” gehalten. Und Holom war zwar im Urlaub, er sei jedoch per Handy erreichbar gewesen.

Was die “Bemühungen” von “Bild” angeht, vom “Gäuboten” eine Veröffentlichungsgenehmigung zu erhalten: In der kleinen “Gäubote”-Redaktion kann sich keiner der Verantwortlichen an einen Anruf eines “Bild”-Mitarbeiters erinnern. Und man würde sich erinnern, wie man uns versichert, zumal es schon vor diesem Vorfall eine Absprache gegeben habe, keine Fotos an die “Bild”-Zeitung herauszugeben.

6 vor 9

Sie ist Deutschland
(freitag.de, Martin Krauß)
Die einst übel beleumundete “Bild”-Zeitung manipuliert nicht mehr. Sie ist auf dem Weg zum Verfassungsorgan.

Die Angst des Chefredaktors vor der leeren Frontseite
(cr.blog.sf.tv, Ueli Haldimann)
Trendwende: Mehr Unfälle wegen Alkohol? schrieb die Sonntagszeitung am 18.03.2007. Das ist nicht wahr, wie der Chefredaktor der Tagesschau des Schweizer Fernsehens, welche die Meldung übernahm, feststellt.

Für friedlichere Fernsehbildschirme
(nzz.ch, Gerti Schön)
Gewaltdarstellungen im Fernsehen stossen in den USA vermehrt auf Kritik. Nun wird über gesetzliche Massnahmen diskutiert. Die Medienaufsicht sieht keine Gefährdung der Meinungsfreiheit.

Pariser Presse im Sturm
(taz.de, Dorothea Hahn)
Die wichtigsten französischen Wirtschaftsblätter “Les Echos” und “La Tribune” sollen verkauft werden. Seitdem wird gestreikt und demonstriert.

Studium 2.0
(zeit.de/campus, Fabian Reinbold)
Blogs, Wikis und Podcasts: Wie neue Kommunikationsmittel beginnen, den Uni-Alltag zu verändern.

Bekenntnisse eines Einheimischen
(sz-magazin.sueddeutsche.de, Bruno Ziauddin)
Was haben die Schweizer bloß gegen all die Deutschen, die in ihr Land ziehen?

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Der große “Bild”-Klinik-Irreführer

"Größte Patienten-Studie: Die 100 besten deutschen Kliniken -- Ist das Krankenhaus in Ihrer Stadt auch dabei?"Ganz dem Service-Gedanken verpflichtet, präsentiert “Bild” ihren Lesern heute als Titelgeschichte eine Rangliste: “Größte Patienten-Studie: Die 100 besten deutschen Kliniken — Ist das Krankenhaus in Ihrer Stadt auch dabei?” (siehe Ausriss). Grundlage dafür ist eine Befragung unter Versicherten der Techniker Krankenkasse (TK). “Bild” erklärt im Text:

Für die Studie wurden Patienten in bundesweit 2000 Krankenhäusern nach ihren Erfahrungen während der Behandlung befragt: (…)

Das ist falsch. Zwar sind im Klinik-Führer der TK rund 2000 Krankenhäuser erfasst, was jedoch die “größte Umfrage zur Patienten-Zufriedenheit” angeht, heißt es im Bericht zur Befragungsmethodik (pdf) ziemlich eindeutig:

Insgesamt hat die Techniker Krankenkasse mit Hilfe ihrer Versicherten die empfundene Behandlungsqualität bundesweit in 215 Krankenhäusern erhoben. Für 202 dieser 215 Häuser konnten repräsentative Ergebnisse erzielt werden, sodass ein Überblick über die Ergebnisse dieser 202 Krankenhäuser nun auf Tkonline für Versicherte einsehbar ist.

Und im Statement des Vizepräsidenten der TK zur Vorstellung des Klinikführers heißt es ebenso eindeutig:

Die TK hat Ende des vergangenen Jahres rund 107.000 TK-Versicherte befragt, die innerhalb der vorausgegangenen zwölf Monate stationär in einem von 200 ausgewählten Krankenhäusern behandelt wurden. (…) Wir haben uns dabei auf Krankenhäuser konzentriert, die in den 20 größten deutschen Städten plus eines Umkreises von zehn Kilometern liegen. (…) Über 55.000 TK Versicherte (52 Prozent der Angeschriebenen) sandten den Fragebogen ausgefüllt zurück.

Was das bedeutet, ist nicht besonders schwer zu verstehen. Doch die TK hat es noch simpler aufgeschrieben. Und zwar auf ihrer Internetseite, auf die “Bild” selbst im Text hinweist, indem sie schreibt:

Wer (…) das beste Krankenhaus herausfinden will, kann im Internet sogar selbst die Liste durchsuchen (…): Unter der Adresse “www.tkonline.de” gibt man seine Region (Postleitzahl) und seine Krankheit (…) ein. Das Programm sucht dann automatisch die passende Klinik in der Umgebung heraus.

Folgt man diesen Anweisungen, findet man oberhalb der Klinik-Liste einen Text, in dem steht:

Der Wert [Patientenzufriedenheit] eignet sich nicht zum Aufstellen einer Rangfolge.

Pfft! Von wegen, hat man sich offenbar bei “Bild” gedacht.

Mit Dank an Axel W. für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 6.7.: “Bild” legt heute in ihrer Berlin-Ausgabe nach und war zur “Visite in der besten Klinik Deutschlands”. Dabei stellt “Bild” klar:

PS: Durch ein technisches Versehen fehlten in der Bestenliste gestern vier Kliniken: (…)

Dass rund 1800 Kliniken in Deutschland nicht mal die Chance hatten, in die “Bestenliste” zu kommen, schreibt “Bild” hingegen nicht.

6 vor 9

Die Tamedia-Story
(woz.ch, Daniel Ryser und Rachel Vogt)
Die Tamedia ist auf dem Schweizer Markt neu die Nummer eins. Das hat sie mit einer harten Strategie erreicht – mit Kooperationen, Angriffen und Übernahmen. Das Ende der Offensive ist nicht absehbar.

Auf der Jagd nach den Zettelkästen der Zukunft
(faz.net, Tilmann Lahme)
Schriftsteller entdecken das eigene Archiv als Handelsware. Immer häufiger verkaufen sie zu Lebzeiten ihre Manuskripte und Briefe, meist an Literaturarchive. Was aber wird einmal von der Generation Laptop und E-Mail übrigbleiben?

Dreister Griff nach der Deutungsmacht
(werbewoche.ch, Karl Lüönd)
Müssen wir uns langsam von der Vorstellung verabschieden, die Medien würden ihre Inhalte selbst bestimmen?

Beispiele für nutzergenerierte Inhalte, Leserreporter und Bürgerjournalismus in Deutschland
(netzjournalist.twoday.net)
Der Netzjournalist versammelt um die 25 Beispiele.

Mangelhafte Internet-Kenntnisse bei Schurnis
(blog.jacomet.ch)

The woman who wouldn’t cover Paris
(youtube.com, Video, 2:37 Minuten)

Kurz korrigiert (431-436)

Bei Bild.de wünscht man sich in einem größeren Artikel von diversen Kinofilmen Fortsetzungen. So dringend offenbar, dass keine Zeit blieb, den Text noch mal gegenzulesen. Denn abgesehen davon, dass im Text drei Mal der Film “Die Hart” auftaucht (siehe Ausriss), haben sich noch so einige andere Fehler eingeschlichen. So hat Michael Madsen, anders als Bild.de schreibt, in dem Film “Pulp Fiction” gar nicht mitgespielt, von “Dirty Dancing” gibt es schon seit dem Jahr 2004 eine Fortsetzung (auch wenn sie offenbar nicht viel mit dem Original zu tun hatte), und von “From Dusk Till Dawn” gibt es sogar schon zwei Fortsetzungen. Die erste hat zwar auch nicht viel mit dem Original zu tun und die zweite war eigentlich ein “Prequel”, das wurde aber immerhin vom Regisseur des ersten Teils produziert.

Und was von “From Dusk Till Dawn” angeht: Wir sind ehrlich gesagt nicht überzeugt, dass es “elf Jahre nach ihrem Besuch in der merkwürdigen Kneipe in Mexiko” allzuviel zu erzählen gäbe “aus dem Leben der Gangsterbrüder Seth (George Clooney) und Richard Gecko (Quentin Tarantino)”. Auch wäre es wohl keine gute Idee, “die blutsaugende Vamp-Stripperin Santanico Pandemonium (Salma Hayek) wieder an die Stange” zu lassen. Richard Gecko und Santanico Pandemonium starben nämlich bereits im ersten Teil von “From Dusk Till Dawn”.

Mit Dank an die zahlreichen Hinweisgeber.

Nachtrag, 22 Uhr: Wie’s aussieht, wurde der Artikel komplett aus dem Angebot von Bild.de entfernt.

“Bild” verschläft “BILD-Bibel”-Start

Kommt ein “Bild”-Leser in ein Buchgeschäft: “Ich hätte da gerne diese neue ‘Papst-Bibel’! Hab’ ich heute in der ‘Bild’-Zeitung gelesen, dass die ‘da’ ist.”

Verkäufer: “Sie meinen die Benedikt-Bibel von ‘Bild’ und dem Verlag Herder?”

“Bild”-Leser: “Was weiß denn ich… Steht doch hier groß (tippt auf die mitgebrachte Titelseite, siehe Ausriss): ‘Ab heute im Handel’!”

Zufällig anwesender Presserat: (vernuschelt) “Ist das nicht Schleichwerbung?”

Verkäufer: “Was steht da? ‘Ab heute im Handel’?! Wie kommen die bei “Bild” denn darauf? Die Bibel gibt’s doch schon seit letzten Freitag. Stand doch auch überall, dass die… (blättert mit Lesebrille in Unterlagen) …ja, sehen Sie hier, die Pressemitteilung von Springer: ‘Am 29. Juni 2007 erscheint die neue limitierte Bibel-Edition von Europas größter Tageszeitung BILD.’ Und warten Sie mal, ich habe da so ein Déjà Vu — als hätte das auch selbst schon letzten Monat in ‘Bild’ gelesen.”

Zufällig anwesender Presserat: (aufgeregt am Mobiltelefon) “Was…? Doch, doch: Letzten Monat auch schon…!”

“Bild”-Leser: “Ja, und was is’ nun mit meiner ‘Papst-Bibel’?”

Verkäufer: “Na, ich schau mal, ob ich noch eine für Sie bestellen kann. Ist ja schließlich (tippt auf die mitgebrachte “Bild”-Zeitung, siehe Ausriss) ‘streng limitiert’, das Ding. Versprechen kann ich also nichts. Sind halt auch ein bisschen spät dran heute…”

Mit Dank an Norman S. für den Hinweis und den Verlag Herder für die Bestätigung.

Friede Springer ist keine “Bild”-Leser-Reporterin

Es stimmt, Kanzlerin Angela Merkel und Altkanzler Gerhard Schröder trafen sich gestern Abend auf einem Sommerfest. Er trank Rotwein, sie Weißwein, und die beiden plauderten ein wenig. Es gibt Fotos dieser Begegnung, von denen “Bild” heute eines auf der Seite 1 zeigt:

"Prost, Altkanzler! Prost, Kanzlerin!"

Anders, als “Bild” schreibt, fand die Begegnung jedoch nicht “auf dem Sommerfest des Magazins ‘Focus’ im Kulturzentrum am Spreeufer” statt, sondern auf dem Hoffest der SPD-Bundestagsfraktion, wie andere Medien einmütig berichten.

Schröder war auch gar nicht auf dem “Focus”-Sommerfest, wie man uns bei Burda Media bestätigt. Dafür aber Merkel — sowie Verlegerin Friede Springer und Springer-Vorstand Mathias Döpfner.

Mit Dank an fritzali für den sachdienlichen Hinweis.

6 vor 9

Gedruckter Aufschwung
(tagesspiegel.de, Joachim Huber)
Die Zeitungsverlage sind optimistisch für das Jahr 2007. Sie erwarten ein Umsatzplus und einen Boom bei Stellenanzeigen.

Abhörprotokolle aus dem Alltag: Die Macher von belauscht.de im jetzt.de-Interview
(jetzt.sueddeutsche.de, Katharina Buri)
Die Lust am Lauschen trieb vier Augsburger Studenten dazu, belauscht.de ins Netz zu stellen – eine Website für Abhörprotokolle aus dem Alltag.

“Was ist Müll, was Qualität?”
(spiegel.de, Isabell Hülsen und Markus Verbeet)
Er war einmal Bundesverfassungsrichter, inzwischen gehört er dem Verwaltungsrat des ZDF an. Mit SPIEGEL ONLINE sprach Dieter Grimm über die digitale Medienwelt – und die Grenzen der Öffentlich-Rechtlichen.

.ch: So sieht die neue Gratiszeitung aus
(persoenlich.com, David Vonplon)
Schnelllesezeitung will sich vom Boulevard abgrenzen.

Paris Hilton reloaded
(blogmedien.de)
Mit einer fragwürdigen Inszenierung sorgte der us-kanadische Nachrichtenkanal MSNBC weltweit für Aufsehen – der Beifall vieler Journalisten für Nachrichtenmoderatorin Mika Brzezinski ist wohl ungerechtfertigt.

Keine Zeit für Web 2.0?
(tagesschau.de)
Rent a blogger!

Sorglos und ohne erkennbare Recherche

Es ist rund zwei Jahre her, als “Bild” unter der Überschrift “Frivoler Prozeß um einen Privat-Porno” ein sehr großes, unzureichend verfremdetes Foto einer jungen Frau"Frivoler Prozeß um einen Privat-Porno" abbildete (siehe Ausriss). Es ging in dem “Bild”-Artikel um einen Mann, der von seiner Ex-Freundin angezeigt und auf 200.000 Euro Schmerzensgeld verklagt worden war, weil er einen offenbar heimlich gedrehten Film im Internet veröffentlicht hatte. “Bild” illustrierte die Geschichte u.a. mit einer Sequenz aus dem Film und eben mit diesem großen Foto von “Kerstin”, die laut “Bild” auch die Frau aus dem “Privat-Porno” gewesen sei. Allerdings handelte es sich bei “Kerstin” nicht um die Frau aus dem “Privat-Porno”, sondern um deren völlig unbeteiligte Nichte. Sie hatte deshalb Unterlassung der Veröffentlichung des Fotos verlangt, doch bei “Bild” bzw. der Axel Springer AG weigerte man sich mit erstaunlicher Harnäckigkeit und sonderbaren Argumenten, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Es kam zum Prozess vorm Landgericht Frankfurt, den “Bild” verlor.

Und im Oktober 2006 verlor “Bild” noch einen weiteren Prozess. Die junge Frau, deren Persönlichkeitsrecht “Bild” verletzt hatte, hatte die Axel Springer AG nämlich auch auf Schadenersatz verklagt. Springer wurde zur Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 25.000 Euro verurteilt. In dem jetzt in der Zeitschrift “Multimedia und Recht” veröffentlichten Urteil des Landgerichts Hamburg heißt es:

Die beanstandete Veröffentlichung war rechtswidrig. (…) Die Rechtsverletzung ist auch schuldhaft erfolgt, indem der beanstandeten Veröffentlichung keine erkennbare Recherche zu Grunde lag. Die schuldhaft rechtswidrige Veröffentlichung stellt auch eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin dar. Sie verletzt nicht nur das Recht der Kl. am eigenen Bild und ist geeignet, das Ansehen der Klägerin herabzusetzen; in der Behauptung, Bilder, die die Kl. bei sexuellen Handlungen zeigen, seien im Internet frei zugänglich gezeigt worden, liegt zugleich ein besonders schwerer Eingriff in die Intimsphäre der Klägerin, der durch die Beigabe eines Beispielfotos noch erhebliches zusätzliches Gewicht erhält. Diese Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts beruhte zudem auf einem schweren Verschulden der Beklagten. Denn Medienunternehmen, die Bildnisse veröffentlichen, sind ohnehin schon verpflichtet, gründlich zu prüfen, ob eine Veröffentlichungsbefugnis besteht und wie weit diese reicht (…); diese Prüfungspflicht ist naturgemäß dann besonders hoch, wenn es sich um Bilder aus einem derart “brisanten” Bereich handelt wie dem, der den Gegenstand der Berichterstattung bildete. War es danach schon höchst zweifelhaft, ob überhaupt Bildnisse der betroffenen Frau hätten gezeigt werden dürfen, so musste unter allen Umständen Sorge dafür getragen werden, nicht unbeteiligte Personen ohne deren Willen in das Geschehen einzubeziehen. In ihrer diesbezüglichen Sorglosigkeit hat sich die Bekl. in besonders vorwerfbarer Weise über die persönlichkeitsrechtlichen Interessen der Kl. hinweggesetzt.
(Hervorhebungen von uns)

Mit Dank an Bastian V. für den sachdienlichen Hinweis.

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