Nur für die Schlagzeile

Überschriften in “Bild” sind für gewöhnlich:

  • reißerisch
  • absurd
  • sensationsheischend
  • übertrieben
  • uneindeutig

Die Titelschlagzeile vom heutigen Montag lautet:

Sarah Connor exklusiv in BILD: Ich sollte mein Baby abtreiben! ... nur für die Karriere

Mitprotokolliert hat “Bild”-Redakteurin Patricia Dreyer für den ersten Teil des “Sarah-Connor-Specials” allerdings bloß folgende Erinnerung der 24-jährigen Sängerin:

“Es gab Leute aus meinem beruflichen Umfeld, die nicht wollten, daß ich Tyler bekomme. Als ich schwanger wurde, hat man meinen engsten Beratern gesagt: Ist ja wohl klar, was sie jetzt macht, oder? Wir wissen ja wohl alle, was jetzt passiert. Keiner hat sich getraut, mir das ins Gesicht zu sagen. Ich hab’s erst hinterher erfahren, als Tyler schon geboren war.”

So offen und vorsichtig formuliert gibt es natürliche viele Möglichkeiten, Connors Erinnerung zu deuten. “Bild” hat sich einfach mal für die am wenigsten offene und vorsichtige Variante entschieden….

Nachtrag, 22.3.2005:
…und zeigt mit der Überschrift für den zweiten Teil der “Serie”, dass diese Uneindeutigkeit Methode hat:

Schlagzeile: Mit meiner Freundin übte ich Zungenküsse

Im Text beschreibt Connor ihre Vorbereitung auf den ersten Kuss, auf die “Bild” mit der Überschrift anspielt, wie folgt:

“Ich hatte vorher den Zungenkuß trainiert, als Trockenübung. Lippen leicht öffnen, Zunge kreisen lassen. Die Choreographie hab’ ich mit meiner Freundin durchgesprochen, die schon Erfahrung hatte.”

Dank an Hendrik M. und Marc W.

Fußnotenjournalismus

“Mit einer Fülle an Exklusivmeldungen
verschafft BILD den Lesern jeden Tag
einen Informationsvorsprung”
(Aus einer “Bild”-Selbstdarstellung)

 
Rudolf Scharping*, Abgeordneter des Wahlkreises Montabaur im Deutschen Bundestag, schreibt heute einen Gastbeitrag in “Bild”, weil Franz Müntefering vor einem Jahr die Nachfolge von Gerhard Schröder als SPD-Parteivorsitzender antrat. “Bild” schreibt dazu:

“Exklusiv in BILD zieht Ex-SPD-Chef Rudolf Scharping
eine Bilanz der Arbeit seines Nachfolgers.”

Und, naja, immerhin wäre Scharping, wenn bei der Bundestagswahl 1994 nicht die CDU gewonnen hätte, wohl Bundeskanzler geworden. Er hätte, wäre es bei der Bundestagswahl 1994 schon zu einem Regierungswechsel gekommen, nach 12 Jahren Amtszeit Helmut Kohl abgelöst. Und das ist noch nicht alles. Doch weil sich vielleicht trotzdem nicht jeder “Bild”-Leser erinnert, wer noch gleich dieser Rudolf Scharping war ist, haben die Politikredakteure der “Bild”-Zeitung (siehe auch Bild.de) am Ende seines Gastbeitrags auf Seite 2 freundlicherweise folgende Fußnote angefügt:

“Ex-Verteidigungsminister Scharping (57) war
von 1995 bis 2001 SPD-Vorsitzender”

Dumm ist nur, dass das nicht stimmt.

*) Rudolf Scharping war von 1993 bis 1995 SPD-Vorsitzender. (Ihm folgten 1995 Oskar Lafontaine, 1999 Gerhard Schröder und 2004 Franz Müntefering.) Von 1995 bis 2001 war Scharping Vorsitzender der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE).

Mit Dank an Thomas P. für den Hinweis.

Verbraucherzentrale verklagt Bild.de

Anzeige / Volks-Laufschuh / Diesen Schuh sollten Sie sich anziehen

Diese Anzeige heute auf der Homepage von Bild.de ist verblüffend. Es steht “Anzeige” darüber, sie ist farblich ein bisschen von den redaktionellen Beiträgen abgesetzt und auch über der Seite, auf die man beim Klicken kommt, steht in lesbarer Größe “Anzeige”. Und wie unerhört das ist, dass bei Bild.de Redaktion und Werbung getrennt werden, kann man u. a. hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier nachlesen.

Vielleicht (aber auch nur vielleicht) hat diese kleine Revolution etwas damit zu tun, dass Bild.de gerade wegen Schleichwerbung verklagt wurde. Es geht um einen Artikel im Januar unter der Überschrift “Flitzer für 11.900 Euro: Volks-SEAT — und der Asphalt wird glühen”, der — wie üblich — wie ein Artikel aussah, aber Werbung darstellte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Bild.de nach eigenen Angaben aufgefordert, diese Werbung zu unterlassen. Nachdem das Unternehmen dazu nicht bereit gewesen sei, habe man Klage beim Landgericht Berlin eingereicht, heißt es in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale:

Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb müssen Medien Werbung und redaktionelle Texte deutlich voneinander trennen. Auch der Mediendienstestaatsvertrag fordert diese Trennung. Genau diese Trennlinie wird bei BILD.de überschritten. “Die Werbepraktiken bei dem Portal haben mit professionellem Journalismus nichts mehr zu tun,” so vzbv-Chefin Edda Müller.

neu  

Ohne Rücksicht auf die Wahrheit

Im Sommer 2002 kam es in einem Zweifamilienhaus in Burladingen, in der Nähe von Tübingen, zu einem Familienstreit. Das Haus gehört dem Sohn, der mit seiner Familie im Erdgeschoss lebte; im Obergeschoss wohnten seine Mutter und sein Stiefvater. Vom Balkon aus bewarfen beide einen Gast des Sohnes mit einer Bierflasche und einem Aschenbecher und beschimpften ihn heftig.

Nach weiteren ständigen Streitereien kündigte der Sohn seinen Eltern im Juli 2004 und setzte die Räumung der Wohnung vor dem Amtsgericht Hechingen durch. Entscheidend für dessen Urteil war der Vorfall zwei Jahre zuvor. Laut “Zollernalbkurier” ging die Mutter daraufhin zur “Bild”-Zeitung. Die veröffentlichte in ihrer Stuttgarter Ausgabe in großer Aufmachung eine herzzerreißende Geschichte über die guten Eltern, die ihr Leben lang alles für ihren Sohn getan haben, und nun zum Dank von ihrem Sohn und der unbarmherzigen Schwiegertochter auf die Straße gesetzt werden. Den entscheidenden Vorfall mit Bierflasche und Aschenbecher erwähnte “Bild” nicht. Die Schlagzeile lautete:

Die Herzlosigkeit des Sommers

Illustriert wurde der Artikel mit einem Foto des Hauses der Familie, einem großen Portraitbild des Sohnes in Anzug und Fliege (mit schwarzem Balken über den Augen) und einem Foto von den Eltern in ärmlicher Kleidung.

Der Sohn klagte wegen dieser Berichterstattung gegen den Springer-Verlag als Herausgeber der “Bild”-Zeitung — und bekam am vergangenen Freitag Recht. Laut “Südwest Presse” (nachzulesen auch hier) wurde die “Bild”-Reporterin vom Landgericht Tübingen “in scharfer Form” gerügt:

Sie habe (…) in grober Weise gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen. (… Bei dem Artikel) sei es der Verfasserin nur auf die “Story” angekommen, “ohne Rücksicht darauf, ob diese Story der Wahrheit entspricht”.

Das Gericht sah darin eine gravierende Verletzung des Persönlichkeitsrechts, weil “Bild” ihn als “herzlosen und unbarmherzigen Unhold” öffentlich in einer Auflage von 400.000 Exemplaren an den Pranger stellte, ohne die Hintergründe des Streits untersucht zu haben. Springer muss dem Sohn 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Danke an Marvin W. für den Hinweis!

Jede zweite Überschrift

Jeder zweite Hartz-Bescheid ist falsch!

So? Dann rechnen wir doch mal nach. In “Bild” steht:

“Laut Bundesagentur für Arbeit haben bis Ende Februar 212.000 Betroffene Widerspruch gegen Bescheide über das Arbeitslosengeld II eingelegt. Rund 36.000 Widersprüche wurden bearbeitet. In fast 17.000 Fällen bekamen die Arbeitslosen recht. Damit waren 46 Prozent (!) [sic] der beanstandeten Bescheide tatsächlich fehlerhaft.”

Mit anderen Worten: Jeder zweite Hartz-Bescheid, gegen den zuvor Widerspruch eingelegt wurde und der bisher bearbeitet wurde, war falsch.

Laut Bundesagentur für Arbeit wurden Anfang des Jahres etwa 2,66 Millionen Bescheide über Arbeitslosengeld II verschickt. Wenn (vorerst) 17.000 davon falsch sind, ist das weniger als ein Prozent.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt müsste die korrekte Überschrift also lauten:

Jeder 156. Hartz-Bescheid ist falsch! (Überschrift [M]: BILDblog.de

Nachtrag, 20.3.2005:
Auf vielfachen Wunsch hier noch ein paar mögliche Alternativüberschriften:

“Jeder zweite bislang geprüfte Hartz-Bescheid ist falsch!”

“Hochgerechnet jeder 12. Hartz-Bescheid, dem bisher widersprochen wurde, ist fehlerhaft!”

“Jeder 27. Hartz-Bescheid könnte falsch sein!”

“Unter 10 Prozent! Bislang kaum Widerspruch gegen Hartz-Bescheide”

“Über 50 Prozent! Hartz-Widerspruch bislang meist unberechtigt!”

“Gute Arbeit: Schon jetzt jeder 6. Hartz-Widerspruch geprüft – über die Hälfte davon sogar abgelehnt!”

Solcherlei Überschriften wären zwar ebenso absurd wie die von “Bild”, dafür aber weniger falsch.

Mit Dank an Karsten G., Eckhart W., Maximilian M., Jörg L. und Florian H. für die Inspiration.

“Bild” belegt: “Bild”-Lesen ungefährlich!

Neue Studie belegt: Video- und Computerspiele ungefährlich!

Nein, tut sie natürlich nicht. Die Studie sagt nur, dass die Gefahren überschätzt würden, was dann doch nicht ganz dasselbe ist. Bei der Untersuchung handelt es sich um die Magisterarbeit eines Kommunikationswissenschafts-Studenten. Der Autor Nikolaos Kyriakidis war übrigens vorher Creative Director der Firma Starbreeze, die — na?, genau: — Computerspiele herstellt.

Interessant ist auch, dass Kyriakidis, falls Bild.de ihn korrekt zitiert, seiner eigenen Studie widerspricht. Bei Bild.de sagt er: (Hervorhebungen von uns)

Selbst Jugendliche, die fast jeden Tag spielen, vernachlässigen andere Lebensbereiche fast gar nicht. Das Videospiel nimmt tendenziell Zeit von anderen medialen Beschäftigungen, wie Musik hören oder fernsehen.

In der Pressemitteilung der Ruhr-Uni Bochum heißt es dagegen:

Die Spiele werden häufig (in jeweils über 50 Prozent) auf Kosten von Lernen und Hausaufgaben sowie Schlaf gespielt.

“Bild” enthüllt nichts Ungewöhnliches

Auch wenn beispielsweise Focus Online es mal wieder ungeprüft abgeschrieben hat, ist das, was “Bild” auf Seite 2 ihrer Donnerstagsausgabe “enthüllt” zu haben behauptete, falsch. Unter Berufung auf einen “streng geheimen Bericht” hieß es in “Bild” unter der Überschrift “Bundesbank verschwendet Millionen”:

2003 wurden 642 Mitarbeiter bei vollem Gehalt in den Vorruhestand geschickt, 72 erhielten Abfindungen. Kosten: 214 Millionen Euro!

Tatsächlich betrugen die Kosten aber offenbar nur 21,4 Millionen Euro, wie heute “Berliner Zeitung” u.v.a.m. berichten. In der “Berliner Zeitung” heißt es außerdem, solche Summen seien “in der Branche nicht ungewöhnlich“, und auch eine weitere in der”Bild”-Meldung “enthüllte” Zahl sei “genau genommen, wenig spektakulär“.

Mit Dank an David B. und Michael S. für die Hinweise.

neu  

Sterben in “Bild”

Am gestrigen Mittwoch ist ein Serienkiller im Iran öffentlich ausgepeitscht und dann aufgehängt worden. Es war ein grausames Ritual; die Behörden hatten eigens mit Lautsprecherdurchsagen dafür gesorgt, dass sich viele Schaulustige am Platz der Hinrichtung versammeln.

Die “Bild”-Zeitung illustriert heute mit mehreren großen Fotos den Tod des Mörders. (Bei Bild.de sind teils andere Bilder und Bildtexte.) Ihr Artikel beginnt mit dem Autorennamen und der Ortsmarke “Teheran”, doch der Autor des Textes war vermutlich nicht in Teheran und ganz sicher nicht Augenzeuge der Hinrichtung. Denn seine Beschreibung ist in einigen wesentlichen Punkten falsch.

“Bild” zeigt ein Foto, auf dem der an einen Pranger gefesselte Mörder zu sehen ist. Hinter ihm steht ein Mann im weißen Hemd und schwarzen Jackett. Laut “Bild” zeigt das Foto folgendes:

…dann rammt ihm der Bruder eines Mordopfers ein Messer in den Rücken…

Dies gehöre zu einer “Hinrichtung nach iranischer Tradition”, behauptet “Bild”. Tatsächlich handelt es sich, wie FAZ.net erklärt, bei dem Mann im weißen Hemd nicht um den Bruder eines Mordopfers, sondern allem Anschein nach um einen Beamten. Er rammt ihm auch kein Messer in den Rücken, sondern beaufsichtigt die Schaulustigen. Zwar hat wirklich ein Mann den Mörder am Pranger mit einem Messer angegriffen. Aber es war weder der Mann, den “Bild” zeigt, noch gehörte die Attacke zur rituellen Handlung, wie “Bild” behauptet: Laut Nachrichtenagentur AP und BBC News hat ein Angreifer die Sicherheitsabsperrung durchbrochen und wurde schnell weggeführt.

Auch der von “Bild” erweckte Eindruck, solche grausamen öffentlichen Hinrichtungen seien Alltag im Iran, ist falsch. Der Korrespondent der australischen Zeitung “The Age” schreibt, öffentliche Hinrichtungen seien “relativ selten” im Iran; AP berichtet, solche Hinrichtungen seien auch im Iran umstritten, weil sie dem Bild des Landes im Ausland schadeten.

Anscheinend reichte es der “Bild”-Zeitung nicht, die entsetzlichen Bilder zu drucken, die die grausamen letzten Minuten im Leben eines Menschen zeigen. Sie wollte auch noch ein Foto zeigen vom Gesicht des Mannes in dem Augenblick, in dem ihm jemand ein Messer in den Rücken stößt. Dass es dieses Foto nicht gibt, ist für “Bild” — wie man sieht — kein Hindernis.

(“Focus Online”, das häufig Artikel aus “Bild” und Bild.de ungeprüft abschreibt, hat übrigens auch in diesem Fall den Fehler von “Bild” übernommen und das Foto vom angeblichen Angreifer falsch beschriftet.)

Nachtrag, 21.03.: “Focus Online” hat den Beitrag inzwischen aus seinem Angebot entfernt.

Frannie Avery beim Sex – jetzt auf DVD!

Die härtesten Sex-Szenen der schönen Meg Ryan

Heißer Sex in den wildesten Stellungen – so sexy und nackig haben wir Meg Ryan bislang nur im Kino sehen können! Doch ab heute gibt es den Film “In the Cut” mit Hollywood-Schauspielerin (“Harry & Sally”) auf DVD. Und nicht nur das: BILD zeigt Bilder der schärfsten F***-Szenen und verrät, wie Sie sich den Weg in die Videothek sparen und den Sex-Thriller sogar online ausleihen und ungestört auf dem Computer ansehen können. (…)

Schon möglich, dass die hier vorangestellten Sätze den Eindruck erwecken, “Bild” mache darin Werbung für eine DVD und eine Online-Videothek. Doch der Eindruck trügt. Die vorangestellten Sätze stammen nämlich gar nicht aus der “Bild”-Zeitung. Stattdessen sind sie frei erfunden, um zu demonstrieren, wie es hätte aussehen können, wenn eine Boulevardzeitung wie “Bild” Ihren Lesern mitteilen möchte, dass Kopien des Kinofilms “In the Cut” aus dem Jahr 2003 ab heute käuflich zu erwerben und (bereits seit dem 10. Februar) auszuleihen oder online herunterzuladen sind. Das hätte dann zwar immer noch verdammt nach einem unlauteren Deal mit dem DVD-Vetrieb EuroVideo und dem Internet-Videoverleih Amango.de ausgesehen, widerspräche womöglich dem Pressekodex Ziffer 7, dem Mediendienstestaatsvertrag § 13 und/oder den im Abschnitt “Werbung” formulierten journalistischen Leitlinien des Axel Springer Verlags, wäre aber zumindest sachlich richtig.

In Wirklichkeit hat sich “Bild” jedoch für die mutmaßlich irreführende Überschrift “So hart liebt’s die schöne Meg Ryan” entschieden und die Werbung Berichterstattung online mit einer, ähm, vielversprechenden Bilderschau (ähm, siehe Ausriss) angereichert, die ebenfalls den sinnfälligen Unterschied zwischen Schauspielerin (Meg Ryan) und Rolle (Frannie Avery) ignoriert und sich “So liebt die schöne Meg Ryan” nennt, obwohl das natürlich völliger Quatsch ist.

Kindergarten-Niveau

Mit dieser Fotomontage und der Schlagzeile “Super-Horst soll Deutschland retten” bereichert “Bild” heute die Diskussion um den sogenannten “Job-Gipfel” am Donnerstag, denn:

Immer mehr Politiker fordern, daß der Bundespräsident in die Jobkrise eingreifen soll.

Immer mehr Politiker? “Spiegel Online” schreibt:

Vor dem Krisengipfel im Kanzleramt erreichen die Schlagzeilen allmählich Kindergarten-Niveau (…).

Wie immer, wenn “Bild” bei irgendjemanden anruft, um eine Clownerie zu veranstalten, finden sich auch welche, die mitmischen. Es sind meist solche, die bei Straßenumfragen unter der Rubrik “Unbekannt” einhundert Prozent erreichen.

Entsprechend ist der Einfluss der von “Bild” Befragten. Das Fazit von “Spiegel Online”:

“Superhorst” muss draussen bleiben.

Nachtrag, 16.3.2005:
Andererseits: Wenn “Bild” mal so eine tolle Idee wie die mit dem “Super-Horst” hat, lässt sie davon so schnell nicht ab (selbst wenn die Idee gar nicht von “Bild” ist, sondern der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung” nachgemacht entlehnt).

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