Vor dem Landgericht Kiel läuft zurzeit ein Prozess gegen einen Mann, der zwei Frauen getötet haben soll. “Bild” berichtet ausführlich darüber und zeigt dabei immer wieder unverpixelte Fotos der Opfer:
(Unkenntlichmachungen von uns.)
Vor dem Landgericht Berlin läuft zurzeit ein Prozess gegen einen Mann, der einen Mann getötet haben soll. “Bild” berichtet auch darüber ausführlich und zeigt dabei immer wieder Fotos des Opfers. Bloß: Während die Frauen im oben genannten Fall von “Bild” keinerlei Unkenntlichmachung bekommen, wird das Gesicht des männlichen Opfers jedes Mal verpixelt, zumindest seine Augenpartie:
(Unkenntlichmachung der Augen von “Bild”, restliche Unkenntlichmachung von uns.)
Daran lässt sich, wie so oft, die Willkür erkennen, die “Bild” bei der Unkenntlichmachung von Opfern walten lässt. Warum der Mann, die Frauen aber nicht? Und warum nur teilweise und nicht komplett?
In einem anderen Fall, bei einer Familie, die in Italien bei einem Seilbahnunglück ums Leben kam, hat “Bild” hingegen alle Gesichter vollständig verpixelt:
(Unkenntlichmachung der Gesichter von “Bild”, Unkenntlichmachung der Namen von uns.)
Das – und die Tatsache, dass in diesem Fall offenbar die Zustimmung der Angehörigen vorlag – ist jedoch die absolute Ausnahme. In der Regel gibt es weder eine Erlaubnis noch eine Unkenntlichmachung. (Hinzu kommt in diesem Fall: “Bild” hat zwar die Gesichter verpixelt, nennt aber so viele persönliche Details, dass sie trotzdem problemlos identifizierbar sind.)
Es kommt auch immer mal wieder vor, dass ein Gesicht online verpixelt ist, in der Printausgabe aber nicht. Und es kommt auch vor, dass “Bild”, wenn man fragt, warum das so ist, für den Hinweis dankt und das Gesicht online wieder entpixelt.
Diese Willkür herrscht nicht nur bei den Fotos von Opfern, sondern auch von Tätern und Verdächtigen. Etwa in den Beispielen vom Anfang: Den Angeklagten im Berliner Mordprozess zeigt “Bild” nur mit schwarzem Augenbalken. Im Kieler Mordprozess bekommt der Angeklagte hingegen keinen schwarzen Balken.
Und in einem anderen Fall erklärt “Bild” mit spürbarem Widerwillen:
In den meisten Fällen aber spricht die Redaktion sowohl Verdächtigen als auch Opfern die Persönlichkeitsrechte kurzerhand ab und zeigt sie ohne jede Verpixelung.
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Insgesamt veröffentlichten die “Bild”-Medien in jener Woche (16. bis 22. August) mindestens 16 Mal Fotos von Menschen, die Opfer eines Unglücks oder Verbrechens geworden sind. (Dass die Zahl diesmal relativ niedrig ist, liegt vermutlich daran, dass in diesem Zeitraum die Ereignisse in Afghanistan, die bevorstehende Bundestagswahl und der Start von “Bild TV” einen großen Teil der Berichterstattung einnahmen.) In drei Fällen waren die Gesichter verpixelt, in zwei Fällen die Augen. In zwölf Fällen verzichtete “Bild” auf jede Unkenntlichmachung.
Gezeigt wurde zum Beispiel das Gesicht eines Mannes, der starb, als er eine ertrinkende Frau retten wollte:
(Unkenntlichmachungen von uns.)
Und das Gesicht eines 11-jährigen Jungen, der 2004 getötet wurde:
(Unkenntlichmachungen von uns.)
Und erneut das Gesicht eines Mannes, der nach einer Partynacht ertrunken ist:
(Unkenntlichmachungen von uns.)
Und erneut die Gesichter eines Paares, das bei einer Bootskollision ums Leben kam:
(Unkenntlichmachungen von uns.)
Und erneut das Gesicht einer Frau, die von ihren Brüdern getötet worden sein soll:
(Unkenntlichmachung von uns.)
Als Quelle steht unter den meisten dieser Fotos: “Privat”.
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Nach einem Verbrechen oder Unglück in Social-Media-Profilen zu wühlen und daraus Fotos der Opfer zu veröffentlichen, ist redaktioneller Alltag bei “Bild”. Häufig erscheinen solche Fotos ohne jede Verpixelung und ohne Zustimmung der Angehörigen oder Hinterbliebenen.
In vielen Fällen werden Freunde, Kollegen oder Familienmitglieder sogar von Reportern bedrängt, damit sie Fotos der Menschen herausrücken, die sie gerade verloren haben.
“Bild” begründet die Veröffentlichung solcher Bilder damit, dass “nur so” die Tragik “deutlich und fassbar” werde.
Wie jedoch viele Betroffene selbst darüber denken, kann man zum Beispiel hier nachlesen. Dort sagt der Vater eines Mädchens, das beim Amoklauf von Winnenden getötet wurde und deren Foto in den Tagen darauf immer wieder in der “Bild”-Zeitung erschien:
Die “Bild”-Zeitung und andere, auch Fernsehsender, ziehen Profit aus unserem Leid! Dreimal hintereinander sind Bilder [unserer Tochter] erschienen, ohne dass wir das gewollt hätten. Wir hätten das nie erlaubt. Die reißen die Bilder an sich und fragen nicht danach, was wir Hinterbliebenen denken und fühlen.
Pressekodex Richtlinie 8.2
Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.
In einem Interview in unserem Buch sagt ein anderer Betroffener, dessen Bruder bei einem Skiunfall gestorben ist und später ohne Erlaubnis der Angehörigen groß auf der Titelseite der ”Bild”-Zeitung zu sehen war:
Das war eines der schlimmsten Dinge an der Geschichte: Dass die “Bild” die Kontrolle darüber hat, mit welcher Erinnerung mein Bruder geht. Dass das letzte Bild von der “Bild”-Zeitung kontrolliert wird und nicht von ihm selbst oder von uns.
Auch in anderen Medien kommt es vor, dass solche Fotos veröffentlicht werden. Doch niemand macht es so häufig und so eifrig wie “Bild”. Mehr als die Hälfte aller Rügen, die der Presserat je gegen die “Bild”-Medien ausgesprochen hat, bezog sich auf die unzulässige Veröffentlichung von Opferfotos.
Um zu verdeutlichen, in welchem Ausmaß “Bild” auf diese Weise Profit aus dem Leid von Menschen zieht, wollen wir hier regelmäßig dokumentieren, wie häufig die “Bild”-Medien solche Fotos veröffentlichen.