Ja, Bild.de will heute offenbar unbedingt das Recht am eigenen Bild erklären. Und zusammenfassend heißt es dort deshalb:
“Die Texte und Bilder auf Ihrer Internetseite dürfen nicht die Persönlichkeitsrechte von anderen verletzen.”
Doch Bild.de wird noch genauer:
“‘In Deutschland gilt das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG), das bestimmt, daß Bilder grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden können.’ Folge: Wer das mißachtet, kann im schlimmsten Fall sogar im Knast landen!”
Sogar Gesetzestexte zitiert Bild.de herbei. Und weil man das mit der “Einwilligung” nicht pauschal sagen kann, fügt Bild.de hinzu:
“Doch es gibt Ausnahmen! Promis, die bei einer Veranstaltung auftreten, müssen z.B. nicht um Erlaubnis gefragt werden.”
An anderer Stelle heißt es zum Thema “Promis knipsen” dann noch einschränkend, dass auch ein Prominenter als “Person der Zeitgeschichte”, wenn er “privat unterwegs” ist, ein “Recht auf Privatsphäre” habe. “Folge: Sie dürfen ihn nicht ohne weiteres ablichten”, so Bild.de.
(Naja, vielleicht wirkt die Formulierung “ohne weiteres” hier ein wenig schwammig, weil ein im Hause “Bild” ungern gesehenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Frage der fotografierten Privatsphäre von Prominenten noch viel strikter regelt als KunstUrhG und Bild.de.)
Und selbstverständlich gilt all das, was Bild.de zu berichten weiß, nicht nur für private Internetseiten, sondern — nur so als Beispiel — auch für Boulevardzeitungen.
Und deshalb nun zu etwas komplett anderem. Ein paar Klicks weiter zeigt Bild.de ein Foto, das sich ebenfalls auf Seite 22 der heutigen “Bild”-Zeitung findet. Es ist ein unscharfes Paparazzi-Foto von Kate Moss, das die britische Boulevardzeitung “Mirror” bereits am Montag exklusiv druckte. “Bild” schreibt dazu:
“Ibiza, 22 Grad, Kate Moss (31) aalt sich auf ihrer Veranda. Läßt sich durchkneten. Eine Oben-Ohne-Massage.”
Und für alle, die sich angesichts einer barbusigen Moss lieber die Augen zuhalten, wird Bild.de noch deutlicher:
“Ein Blick durch üppige Büsche auf die Hotel-Veranda offenbart: Bei Temperaturen um frühlingshafte 20 Grad ragen Kates knackige Hingucker keck in die ibizenkisch laue Luft. Das Model sitzt lässig, nur im Bikini-Höschen, auf einer Liege. Der Masseur setzt zur gründlichen Durchwalkung an.”
Die Verbreitung solcher Fotos ist — insbesondere in Boulevardmedien — keine Seltenheit. Verboten ist der “Blick durch üppige Büsche auf die Hotel-Veranda” (und den Busen) von Kate Moss ohne deren Einwilligung trotzdem. Eine solche Einwilligung aber hat Moss nach Auskunft ihrer Agentur Storm Models nie erteilt. Und fragt man zur Sicherheit auch noch Stuart Higgins, den Krisenmanager von Kate Moss, antwortet er: