Dass Oskar Lafontaine inzwischen nicht mehr für “Bild” schreibt, heißt nicht, dass nicht gelegentlich doch noch was von ihm in “Bild” und “Bild am Sonntag” zu lesen wäre. Ganz im Gegenteil. Und so druckte “Bild” auch am vergangenen Montag wieder einen Text von ihm — Überschrift:
Und erstaunlich ist das nicht. Hatte doch an ähnlicher Stelle vor vier Wochen folgende Überschrift in “Bild” gestanden:
Und das stand da, weil Lafontaine laut “Bild” derzeit “als Abgeordneter, Fraktionschef und Pensionär” im Monat “zusammen rund 17.700 Euro” verdiene.
In seiner, ähm, Gegendarstellungskolumne widerspricht Lafontaine der “Bild”-Behauptung allerdings, indem er darauf hinweist, dass seine Abgeordnetendiäten monatlich nicht etwa 7009 Euro betrügen, wie “Bild” behauptet hatte, sondern 14 Euro und 10 Cent – weil nämlich seine Pension als Ex-Ministerpräsident des Saarlands mit seinen Bezügen als Abgeordneter “verrechnet” werde.
Und wie wir wissen, sind Redaktionen verpflichtet, eine Gegendarstellung unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt abzudrucken, weshalb am Ende manchmal Aussage gegen Aussage steht. Im aktuellen Fall allerdings stimmt Lafontaines Behauptung. Das mit der Verrechnung der Bezüge steht vielleicht verklausuliert, aber jedermann zugänglich im Abgeordnetengesetz (§ 29 Abs. 2 Satz 1 iVm Satz 4).
Weshalb sich nicht nur die Frage stellt, warum “Bild” nicht unter Lafontaines Gegendarstellung schreibt, was sie sonst so oft unter Gegendarstellungen schreibt (“Er hat recht.”), sondern auch, welcher Fahrlässigkeit es zu verdanken ist, dass man bei “Bild” die jedermann zugänglichen Paragraphen nicht eingesehen hat, bevor man die falsche Zahl in die Zeitung schrieb und die richtige anschließend per Gegendarstellung nachtragen ließ: Fast sieht es so aus, als ließe “Bild” ihren Ex-Kolumnisten die womöglich monatelang ohne Gegenleistung weitergezahlten Honorare abarbeiten – frei nach Lafontaines Motto: “Pacta sunt servanda.”
Mit Dank an Udo R. und Michael B. für den Hinweis.