Vom Fußballer Horst Szymaniak ist die Legende überliefert, dass er bei Vertragsverhandlungen erklärt haben soll, er wolle nicht ein Drittel mehr Gehalt, sondern “mindestens ein Viertel”. Ob wahr oder nicht: Diese Geschichte lehrt, dass bei der Bruchrechnung Vorsicht geboten ist.
Und damit zu der höchst umstrittenen Verfassungsänderung in Ungarn. Die Nachrichtenagentur AFP berichtete gestern dazu:
Die Regelung sieht vor, dass für Gesetze, die im Schnellverfahren verabschiedet werden, künftig nicht mehr eine Dreifünftel-, sondern nur noch eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist.
In Prozentwerte umgerechnet hieße das, dass für Gesetze, die im Schnellverfahren verabschiedet werden, künftig nicht mehr eine 60-Prozent-, sondern “nur noch” eine 66,6-Prozent-Mehrheit erforderlich wäre. Nur: Warum sollte sich die rechtskonservative Regierungspartei, die im Parlament eine Zweidrittel-Mehrheit hält, die Arbeit unnötig erschweren?
Tatsächlich sieht die Situation ganz anders aus:
Die Neufassung bedeutet, dass zukünftig eine Zweidrittelmehrheit anstelle einer Vierfünftelmehrheit erforderlich ist, um Gesetze per Eilverfahren in zwei Tagen zu verabschieden (…).
(Übersetzung von uns.)
Der AFP-Fehler findet sich auch bei n-tv.de, n24.de und handelsblatt.com. sueddeutsche.de und “Zeit Online” haben ihn verschlimmbessert, indem sie naheliegenderweise annahmen, statt einer Zweidrittel- sei nun eine Dreifünftelmehrheit erforderlich.
Mit Dank an Michael H.
Nachtrag, 14.10 Uhr: “Zeit Online” hat den Fehler transparent korrigiert.
2. Nachtrag, 21. Dezember: n-tv.de und n24.de haben den Fehler auf unterschiedliche Weise korrigiert.