Archiv für Juni 21st, 2008

Doppelmoral für Anfänger

Sexstudie im sozial schwachen Umfeld. Experte entsetzt: So wild treibt es unsere Jugend

Bei Bild.de ist man sich sicher:

Diese Studie wird Deutschland erschüttern: Das Kinderhilfsprojekt „Die Arche“ hat das Sex-Leben Jugendlicher aus sozial schwachem Umfeld in der Großstadt untersucht. Ergebnis: Die befragten Jungen und Mädchen von elf bis 18 Jahren treiben es beängstigend wild, vielfach gegen das Gesetz, ohne jeden gesundheitlichen Verstand – und sie lernen die Liebe nicht mehr.

Und damit wir uns nicht falsch verstehen: Die Beispiele, die Bild.de da heute aus der Studie (“nicht repräsentativ”) aufführt, sind wirklich beunruhigend.

Darunter:

Eine Zwölfjährige gibt offen zu, bereits mit 40 Männern geschlafen zu haben. Eine Tochter feiert gemeinsam mit ihrer Mutter und zwei Klassenkameraden eine Orgie mit Partnertausch. Ein Junge traut sich nicht mehr nach Hause, weil seine Mutter dort mit stauml;ndig wechselnden Partnern Sex vor seinen Augen hat.

Fassungslos berichtet Bild.de weiter, dass Gruppensex “üblich” sei und Partnerwechsel “wie Sport” praktiziert werde.

Im Interview mit Bild.de beklagt Wolfgang Büscher, einer der Autoren der Studie, dass den Kindern “ein vollkommen falsches Bild” vermittelt werde, und führt weiter aus:

Die Eltern dieser Kinder haben selbst ständig wechselnde Partner. Viele der Mütter schienen mir nahezu nymphoman. Wenn sie solche falschen Vorstellungen vorgelebt bekommen, lernen sie nicht, sie in einem normalen Umfeld zurechtzufinden.

Wo solche falschen Vorstellungen “vorgelebt” werden, erfährt der Leser bei Bild.de leider nicht.

Dabei liegt die Lösung mitunter so nahe:

Sie träumen von einer Orgie? Nur Mut! Gruppensex für Anfänger

Zum Beispiel bei Bild.de mit der 21-teiligen Klickstrecke “Das müssen Sie über Orgien wissen” am gestrigen Freitag.

Mit Dank an die zahlreichen Hinweisgeber.

Presserat missbilligt “Bild”-Berichte

Der Presserat hat aufgrund von Beschwerden von BILDblog zwei “Bild”-Berichte beanstandet.

  • “Bild” zeigte blutenden Tierpfleger

    "Löwe zerfleischt Pfleger"Am 13. Juli 2007 hatte die “Bild”-Zeitung unter der Überschrift “Löwe zerfleischt Pfleger” berichtet, dass ein Mann in Mashad im Iran Opfer eines Löwenangriffs geworden sei (siehe Ausriss) – und auf einer halben Zeitungsseite zum Teil blutige Bilder des Angriffs gezeigt, die aus einem mindestens drei Monate alten Privatvideo stammten (wir berichteten.). Eines der Fotos zeigte den am Boden liegenden Pfleger mit weit aufgerissenen Augen. In der Bildunterzeile hieß es: “Gerade noch rechtzeitig! Der schwer verletzte Pfleger kann vom Notarzt reanimiert werden.”

    Der Presserates sah die gesamte “Bild”-Berichterstattung als “unangemessen sensationell” an. Er monierte insbesondere den Abdruck des Bildes mit dem schwer verletzt und blutend am Boden liegenden Pfleger, weil er so “zum Objekt, zu einem bloßen Mittel herabgewürdigt” wurde. Indem “Bild” das Foto abdruckte, sei über einen “körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausreichenden Art und Weise” berichtet worden, wie es in Richtlinie 11.1 des Pressekodex heißt.

    Der Axel Springer Verlag hatte argumentiert, dass die Berichterstattung den Lesern die Gefährlichkeit von Raubtieren habe vor Augen führen sollen. Insbesondere, da “in den Medien” häufig der Eindruck erweckt würde, “Wildtiere wie Löwen, Eisbären etc.” seien “possierliche Weggefährten”.

    Diese “grundsätzliche Thematik” allerdings konnte der Presserat nicht erkennen. Selbst wenn es “Bild” darum gegangen wäre, so der Beschwerdeausschuss, hätte “diese Art der Bebilderung” und insbesondere das Bild mit dem am Boden liegenden Pfleger nicht erscheinen müssen.

    Der Presserat erkannte in der “Bild”-Veröffentlichung einen Verstoß gegen Ziffer 11 (Sensationsberichterstattung) des Pressekodex und sprach eine Missbilligung* aus.
     

  • “Bild” druckte Interview mit Marco W. in Untersuchungshaft

    Laut Presserat hat die “Bild”-Zeitung unlautere Methoden angewandt, als sie am 26. und 27. Juni 2007 ein Interview mit dem 17-jährigen Marco W. abdruckte. Ein “Hurriyet”-Reporter hatte das in “Bild” veröffentlichte Gespräch – ohne Einverständnis seiner Eltern und seines Anwalts – geführt, als Marco W. wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung einer 13-Jährigen in einem türkischen Gefängnis in Untersuchungshaft saß (wir berichteten). Laut Presserat habe sich Marco W. jedoch “in einer seelischen Extremsituation” befunden, und für “Bild” hätte sein Schutzbedürfnis “einem derart detaillierten Interview entgegen gestanden”. Der Presserat:

    Gerade vor dem Hintergrund der politischen Dimension des Falles wäre eine erhöhte Sensibilität erforderlich gewesen. (…) Mit den Aussagen, die er in der Zeitung tätigte, konnte er nicht abschätzen, ob er sich vielleicht damit selbst belastet oder nicht.

    Außerdem hätte “Bild” laut Presserat “die Pflicht gehabt, die Umstände, unter denen das Interview mit dem türkischen Medienkollegen entstand, sorgfältiger zu prüfen”.

    Interessanterweise fühlt sich die “Bild”-Zeitung jedoch eigentlich gar nicht so richtig zuständig für das von ihr gedruckte Interview mit Marco. Schließlich hätte “Bild” in den Berichten doch “mehrfach deutlich herausgestellt”, dass das Interview von einem ‘Hürriyet’-Reporter geführt worden sei. Laut Presserat argumentierte die Axel Springer AG wie folgt:

    Wäre es tatsächlich eine Initiative und ein ausdrücklicher Auftrag von BILD gewesen, dann hätte BILD dies deutlich gemacht und hätte nicht mehrfach darauf verwiesen, dass es sich um einen Journalisten der ‘Hürriyet’ handelt.

    Deshalb sei es “unrichtig”, “dass das Interview mit Marco auf Veranlassung und im Auftrag von BILD geführt worden sei”.

    Das allerdings lässt für uns nur einen Schluss zu:

    "Für BILD war Dursun Gündogdu von der großen türkischen Tageszeitung Hürriyet vor Ort."
     
    A: Springer lügt.

    B: Springer kann nicht lesen.

    Oder C: “Bild” schreibt in einer Sprache, die nur so aussieht wie deutsch (siehe Ausriss).
     
     
     
    Der Presserat erkannte in dem “Bild”-Interview eine Verletzung von Richtlinie 13.3. (Straftaten Jugendlicher) sowie einen Verstoß gegen Ziffer 4 (Grenzen der Recherche) des Pressekodex und sprach eine Missbilligung* aus.

*) Eine Missbilligung durch den Presserat ist für die missbilligte Zeitung folgenlos. Der Presserat “empfiehlt” den Zeitungen allerdings, die Missbilligungen abzudrucken — “als Ausdruck fairer Berichterstattung”. Die “Bild”-Zeitung verzichtet in der Regel auf diesen Ausdruck fairer Berichterstattung.