So steht’s heute in “Bild”, wobei im Artikel noch eine andere Formulierung für denselben Sachverhalt gewählt wurde:
Per Brief haben er [der Ex-Radprofi Jan Ullrich] und seine Rechtsanwälte die Wiederholung der Sendung verboten.
(Link von uns.)
Das macht die Sache nicht besser. “Spiegel Online” berichtet dazu:
Ein Bericht der “Bild”-Zeitung von heute, in dem mit Bezug auf einen angeblichen schriftlichen Vertrag* zwischen Beckmann und Ullrich behauptet wird, dass der Radstar juristisch gegen weitere Ausstrahlungen der Sendung vorgehen wolle, ist laut Strohband [Ullrichs Manager] schlicht falsch.
Laut “Süddeutsche Zeitung” (Donnerstagsausgabe) wurde die Beckmann-Redaktion lediglich aufgefordert, Passagen des Gesprächs nicht an andere Redaktionen weiterzugeben. Und wie wenig die Sendung (die nach wie vor komplett online ist) verboten wurde, können auch 3sat-Zuschauer morgen ab 10.15 Uhr verfolgen, wenn “Beckmann” ungeschnitten wiederholt wird.
*) Hier irrt “Spiegel Online”: Von einem “schriftlichen Vertrag” zwischen Beckmann und Ullrich ist in “Bild” keine Rede.
P.S.: Auf Bild.de wurde die Überschrift inzwischen aktualisiert und der Artikel um eine Stellungnahme des NDR ergänzt. Die unsinnige und falsche “haben verboten”-Behauptung allerdings blieb von der Überarbeitung ebenso unberührt wie der Teaser.