Archiv für März, 2007

BILDisch für Anfänger

Der Engländer nennt sie “false friends”: Wörter, die ähnlich aussehen, aber ganz etwas anderes bedeuten. Das englische Wort “gymnasium” ist für Deutsche so ein false friend, weil es “Turnhalle” bedeutet.

Auch die Sprache von “Bild” ist bekanntlich voller falscher Freunde. “Enthüllen” zum Beispiel bedeutet nicht dasselbe wie in der deutschen Sprache, sondern etwa: “längst bekanntes mit Verspätung aufgreifen”. Fast schulbuchmäßig demonstriert die “Bild”-Zeitung in der heutigen Ausgabe den Einsatz, wenn sie titelt:

"BILD enthüllt Kerkelings neuesten Coup - Hape jetzt als Schlittenhund in Norwegen unterwegs"

Das Hörbuch, das “Bild” meint, lässt sich (wie sogar “Bild” selbst bemerkt) längst im Buchhandel vorbestellen. Das Internet ist voll von Besprechungen. Am Mittwoch veröffentlichte die Frauenzeitschrift “Brigitte” ein langes Interview darüber mit Kerkeling. Vor fast zwei Wochen erschien in der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” ein großer Artikel darüber. Und vor über zwei Wochen las Hape Kerkeling selbst auf der lit.Cologne daraus vor.

Und wir merken uns: Etymologisch stammt das “Bild”-Wort “enthüllen” nicht, wie im Deutschen, von der Hülle ab, sondern von der Ente.

“Hör auf!”

Als Bild.de kürzlich wieder über Leonardo DiCaprio berichtete, war es noch keine drei Wochen her, dass der Bundesgerichtshof ein vielbeachtetes Grundsatzurteil gefällt hatte. Im Kern ging’s vorm BGH um die Frage, ob bzw. wann Fotos von Prominenten ohne deren Zustimmung gemacht und veröffentlicht werden dürfen — und wann nicht.

Beklagt war u.a. “Die Aktuelle”, geklagt hatte (wieder mal) Caroline von Monaco. Aber das nur nebenbei, denn zur Debatte stand Grundsätzlicheres: Fotos, die dem Gericht zufolge für sich genommen “denkbar harmlos” waren. Doch weil die Berichterstattung über Prominente zugenommen und — nicht zuletzt durch die Verbreitung von Handy-Fotos in der Presse — teilweise groteske Züge angenommen habe, entschied der BGH, die Privatsphäre stärker zu schützen. In der Urteilsbegründung heißt es weiter:

“Der Schutz der Persönlichkeit der Betroffenen wiegt umso schwerer, je geringer der Informationswert für die Allgemeinheit ist. Das muss (…) auch für Personen mit hohem Bekanntheitsgrad gelten, so dass es auch hier eine Rolle spielt, ob die Berichterstattung zu einer Debatte mit einem Sachgehalt beiträgt, der über die Befriedigung bloßer Neugier hinausgeht.”

Und das ist nun vielleicht eine gute Gelegenheit, um zu Leonardo DiCaprio zurückzukehren. Denn bei Bild.de findet sich seit vergangenem Montag ein kurzer Text folgenden Inhalts:

"Hier kauft Leonardo DiCaprio Zeitschriften"

(…) Ein Leser-Reporter (36) entdeckt den Superstar in einem Zeitschriftenladen.

“Ganz ohne Bodyguards. Er wollte aber nicht erkannt und fotografiert werden. Kaufte einen ganzen Stapel Zeitschriften, ging dann in einen Fotoladen.”

Unser Leser-Reporter hinterher. “Ich wollte unbedingt ein besseres Foto. Da sagte Leo plötzlich auf Deutsch mit Akzent ‘Hör auf!’ Dann bin ich gegangen.” (…)
(Link von uns.)

Müssen wir noch erwähnen, dass Bild.de direkt neben diesen Zeilen ein (denkbar harmloses) Foto von DiCaprio in einem Zeitschriftenladen zeigt? Sollen wir wirklich darüber nachdenken, wie gering dessen Informationswert für die Allgemeinheit ist? Oder ernsthaft die Frage erörtern, ob diese Berichterstattung zu einer Debatte mit einem Sachgehalt beiträgt, der über die Befriedigung bloßer Neugier hinausgeht?

Sagen wir’s lieber so: Vermutlich ist die Bild.de-Veröffentlichung nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1999 unzulässig, nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2004 ebenfalls und nach dem aktuellen BGH-Urteil erst recht.

6 vor 9

Militärjustiz gegen Zivilisten
(sf.tv, Video, 7:54 Minuten)
Journalisten zeigten, wie der Schweizer Geheimdienst einen ägyptischen Fax vom Himmel fischte. Jetzt stehen sie vor Militärgericht. Solche Justiz gehöre abgeschafft, sagen Kritiker.

Zweite Lebenslüge
(taz.de, Martin Schöb)
Im Hype um die Online-Parallelgesellschaft “Second Life” haben sich die klassischen Medien kräftig einlullen lassen. Kritik am Geschäft mit den Avataren mussten bislang die Blogger erledigen.

Abenteuerliches Unterfangen
(weltwoche.ch, Kurt W. Zimmermann)
Mit «gehobenem Boulevard» will sich Verleger Michael Ringier bei der Elite anbiedern. Die Folge: Steter Auflageschwund, die einst mächtige Institution Blick verliert auch politisch zusehends an Bedeutung. Denn Boulevard und Political Correctness vertragen sich nicht.

Die Geschichte der Zukunft der Zeitung
(nzz.ch, Stefan Betschon)
Es geht wieder aufwärts mit der Presse. Oder ist dieses Gefühl der Leichtigkeit nur der kurze Augenblick, wo Auftrieb und Schwerkraft sich gegenseitig aufheben, bevor die Schwerkraft dann doch siegt? Wie auch immer: Dieser Moment der Schwerelosigkeit erlaubt einen Rückblick auf jüngste Veränderungen im Zeichen des Internets.

Blogger zum Anfassen
(nzz.ch, mhz.)
150 Internet-Akteure an der ETH Zürich.

Bild Bashing
(youtube.com, Video, 0:50 Minuten)
Aufnahmen der Gruppe PO.DEL.KO (mehr) bei der Installation von Schlagzeilen wie “HEUT MAL NIX:”.

Rechtsweg ausgeschlossen

Der Rechtsanwalt der ehemaligen RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt, Hellmuth Jipp, hat die “Bild”-Zeitung in einer Abmahnung aufgefordert, Mohnhaupt nicht mehr “schlimmste Terroristin” oder “Mörderin” zu nennen. “Bild” nimmt das heute zum Anlass, Mohnhaupt in einem großen Seite-2-Text mehrfach “Mörderin” und “Terroristin” zu nennen:

"Jetzt schickt sie ihren Anwalt los: Terroristin Mohnhaupt will nicht mehr

Und nachdem “Bild”-Kolumnist Franz Josef Wagner bereits am Montag “unfassbar” fand, dass “in unserem Land eine Mörderin die Chance hat, glücklich zu werden” (was er in seiner heutigen Kolumne bekräftigt), empört “Bild” sich heute darüber, dass sich “nicht nur Mohnhaupt”, sondern auch andere ehemalige RAF-Mitglieder auf “ihr Recht auf ‘Resozialisierung'” berufen, das (wir erinnern uns) vor rund 34 Jahren vom Bundesverfassungsgericht zum grundrechtlichen Anspruch erklärt wurde.

Und “Bild” findet noch etwas anderes “unfassbar”.

Es ist unfassbar! Sie bombte und mordete, um den deutschen Rechtsstaat, das “Schweinesystem BRD”, zu vernichten! Dafür bekam sie lebenslänglich. Der Rechtsstaat ließ sie nach 24 Jahren auf Bewährung frei — um ihr eine zweite Chance zu geben. Und nun will RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt (gerade vier Tage auf freiem Fuß) denselben Rechtsstaat benutzen, um nicht mehr “Terroristin” genannt zu werden! Auch nicht “Mörderin”!

Darüber, ob der “Rechtsstaat” (also zunächst das Hamburger Landgericht) ihr da Recht geben sollte, darf und kann man streiten.

Nicht streiten darf und kann man hingegen darüber, dass jeder Mensch — und das schließt Mörder und Terroristen ein — “in unserem Land” selbstverständlich das verfassungsmäßige Recht hat, den Rechtsweg zu beschreiten. Das weiß doch jedes Kind. “Bild” aber ist offenbar der Meinung, dass das für ehemalige RAF-Terroristen nicht gelten soll. Indem sie nämlich Mohnhaupt vorwirft, “denselben Rechtsstaat benutzen” zu wollen, der sie entlassen habe, “um ihr eine neue Chance zu geben”, spricht “Bild” ihr dieses Recht ab.

Wie gefährlich ist “Bild”?

Was erwartet eigentlich der Leser von einer Tageszeitung?

Neuigkeiten? Und Hintergründe?

Und was erwartet den Leser bei “Bild”?

Die Beantwortung der Frage “Wie gefährlich sind Mikrowellen?” durch das “Schulprojekt” einer “Schülerin der 6. Klasse” (ein mit microwaved water begossenes Pflänzchen ging nach neun Tagen ein) und zwei Vorher/Nachher-Fotos des “Experiments”, die “im Internet kursieren” (siehe Ausriss).

“Bild” schreibt dazu:

“Ist das der Beweis, dass Mikrowellen doch gefährlich sind?”

Offensichtlich nicht zu erwarten hat der “Bild”-Leser eine Antwort auf diese Frage — beispielsweise diese: Das mutmaßliche “Schulprojekt” wurde irgendwann 2006 durchgeführt, besitzt quasi keinerlei Aussagekraft, und “im Internet kursieren” längst auch einleuchtendere Gegenbeweise.

6 vor 9

Qualitätsmedien im Netz, Folge 3271
(stefan-niggemeier.de)
Gelegentlich wird BILDblog ja vorgeworfen, unsere Arbeit sei schon deshalb unsinnig, weil die meisten Leser eh nicht glaubten, was in der ?Bild?-Zeitung steht. Interessanterweise aber glauben Journalisten, was in der ?Bild?-Zeitung steht.

Der neue Horror für Verlage
(welt.de, Lars Winckler)
Was YouTube für Videoclips ist, soll Scribd für Text-Dateien werden. Das Portal zieht kurz nach dem Marktstart bereits mehr als 130.000 Nutzer täglich an. Scribd ist praktisch – doch für Verlage weltweit eine große Gefahr.

Eitle Jagd nach Schnipseln
(facts.ch, Kai Michel)
Wer brachte es in die Zeitung? Mit Schere und Klebstoff trugen Wissenschaftler ihren Ruhm zusammen.

Wocheninterview mit Thomas Landolt
(werbewoche.ch, René Worni)
Aus Rumänien zurück, lenkt er als Generalmanager das Schweizer Business von Ringier. Im Gespräch mit René Worni erklärt der neue starke Mann des Hauses, warum er die Gattung Print hochhält, wie er mit seinen Leuten den schlingernden Blick auf Kurs bringen will und warum er die Mentalität im wilden Osten schätzt, wo Tempo fast alles ist.

“Vanity Fair” verstümmelt Eisbärbaby Knut
(dwdl.de, Jochen Voß)
Der Knut-Titelgeschichte in der aktuellen “Vanity Fair” fehlt wegen einer Panne der Schluss. Ungeachtet dessen ist die Branche vom Erfolg des Blattes überzeugt.

Wisi liebt Claudia
(ronorp.net, Wisi)
Waren bis anhin die abendlichen Zugfahrten nach Hause eine Qual, so sind sie heute ein Hochgenuss. Dafür verantwortlich: Das Heute.

Yan-Yan-Content

“Wegen Knut?” fragte “Bild” bereits gestern auf der Titelseite.

Denn just, nachdem der populäre Eisbär (wir berichteten) in einem Berliner Gehege der Öffentlichkeit präsentiert wurde, starb im selben Zoo die Pandabärin Yan Yan. Und “Bild” schrieb:

Noch wird über die Ursache gerätselt. Starb sie wegen Knut? War es der Stress durch die plötzlich täglich 30 000 Besucher, die kommen, um Knut zu sehen?

Und eine Antwort auf die vielen Fragen gab es auch. Eine Antwort, wie man sie vermutlich nur in “Bild” finden kann:

Die Todesursache — war es der Stress der letzten Tage? (…) BILD-Reporter hatten in den vergangenen Tagen beobachtet: “Viele Menschen, die wegen der langen Schlangen keinen Blick auf Knut werfen konnten, gingen dann zu Yan Yan. Sie wirkte verunsichert, verschüchtert.”

Wie die Obduktion ergab und der heutigen “Bild” zu entnehmen ist, hatte die Pandabärin einen “kleinen Lebertumor”, starb aber “offiziell an Herzstillstand!” (Bundes-Ausgabe) beziehungsweise “an einer Darmverstopfung, ihr Herz hörte einfach auf zu schlagen” (Ausgabe Berlin-Brandenburg). Oder noch genauer: “Durch die Verstopfung gelangten Darmgifte in die Blutbahn, griffen ihr Herz an” (“Zoobiologe Dr. Ragnar Kühne”). Beziehungsweise: “Durch eine Darmverstopfung wurden giftige Stoffe nicht ausgeschieden. Eine Blutvergiftung führte dann zum Herzversagen” (“Andreas Ochs vom Berliner Zoo”).

Keine Knutitis also, sondern Ileus — “ein unglücklicher Zufall”, wie es der Zoobiologe nennt.

Wie wenig diese Wahrheit der “Bild”-Zeitung gefällt, illustriert sie in folgenden Zeilen, die über dem Yan-Yan-Artikel stehen:

"Yan Yan erlag einem Darmverschluss und hatte einen Leber-Tumor! Oder starb sie
an Eifersucht auf den beliebten Knut?"

Wer “Bild” verstehen will, sollte dieses Satzpaar eine Weile auf sich wirken lassen.

Versacer bei Bild.de

(Wird fortgesetzt…)

Nachtrag, 18 Uhr:

Mit Dank an Hobbes, Andrea B., Sascha H., Michael M., Lisa H., Ingo F., Michael D., Lutz R. und Stefanie H.

6 vor 9

Blogs schweben nicht in einem luftleeren Raum innerhalb der Gesellschaft, in dem Geld keine Rolle spielt
(don.antville.org)
Als ich gegen Ende der 80er darüber nachdachte, wie und wo ich Texte veröffentlichen konnte, da war der Einstieg klar: man fing an für Fanzines zu schreiben. Ohne Geld, aber mit viel Enthusiasmus. Wenn man Glück hatte, dann konnte man auch mal ein paar CD oder Kinokritiken im örtlichen Stadtmagazin unterbringen. Fanzines waren die Blogs der 80er und frühen 90er Jahre. Man tauschte Geschichten aus, man bekämpfte sich auch mal, wenn es um Interviewtermine ging, aber insgesamt gesehen, war man sich einig, dass man nicht auf Dauer bei einem Fanzine schreiben wollte, weil man irgendwann ja auch mal Geld verdienen wollte.

Echolote in die Tiefen des Netzes
(perlentaucher.de, Thomas Rohde)
Seit dem vergangenen Herbst ist eine neue tägliche Online-Presseschau im Netz. Das ist eine gute Nachricht nicht nur für die Nutzer der neuen Seite, sondern auch für die von ihr ausgewerteten Medien. Wie der Perlentaucher mit seiner Feuilletonrundschau über die Kulturseiten der deutschsprachigen Qualitätszeitungen berichtet, widmet sich Ecolot.de den Wirtschaftsteilen der einschlägigen Zeitungen.

Wenn der Morgen mit Toni Mahoni beginnt (+)
(fr-online.de, Daland Segler)
Der starke Zug ins Internet: Die 40. Mainzer Tage der Fernsehkritik fragen nach dem “Wandel der Öffentlichkeit”.

Meinung ohne Gewähr
(tagesspiegel.de, Clemens Wergin)
Das Urteil des Bundesgerichtshofes macht Internetprovider für bei ihnen veröffentlichte Inhalte verantwortlich. Gegen Hasspropaganda im Netz wird das wenig ausrichten.

Auf der Fernbedienung schließlich auch Platz eins und zwei
(faz.net, Michael Hanfeld)
Sie sind nicht als Erste darauf gekommen, doch sie kommen als Erstes darauf, wie üblich Vorrang für sich einzufordern. Und zwar, ebenfalls wie üblich, von Gesetzes wegen: ARD und ZDF haben das Internet entdeckt und erkannt, dass sie um ihre Plätze fürchten müssen, um Platz eins und Platz zwei, wie sie es von der Fernbedienung her gewohnt sind.

Das Knutchen-Schema
(jungle-world.de, Elke Wittich)
Noch kriegt er das Fläschchen, aber bald wird der kleine Eisbär die Welt in »essbar« und »nicht essbar« einteilen. Menüvorschlag: die Familie Baring.

F. J. Wagner findet Verfassung “unfassbar”

“Bild”-Kolumnist Franz Josef Wagner schreibt heute wieder einmal an die ehemalige Terroristin Brigitte Mohnhaupt.

Der letzte Satz seines bösartigen Textes lautet:

Es ist unfassbar, dass eine Mörderin in unserem Land die Chance hat, glücklich zu werden.

Was Wagner so “unfassbar” findet, ist der Resozialisierungsgedanke, der im Jahr 1977 als “Vollzugsziel” explizit im Strafvollzugsgesetz festgeschrieben wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat ihn aus Artikel 2 Absatz I des Grundgesetzes (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) in Verbindung mit Artikel 1 Absatz I Grundgesetz (Menschenwürde) entwickelt. Er ist seit nunmehr rund 34 Jahren ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Und wir dachten, Wagner hätte sich, wie alle Springer-Mitarbeiter, per Arbeitsvertrag zu den Unternehmensgrundsätzen und damit zum “freiheitlichen Rechtsstaat Deutschland” bekannt.

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