“Bild” macht heute Veronica Ferres zum “Gewinner” des Tages. Der Grund:
Sie hat BILD gelesen und sofort reagiert.
Weiterer Grund:
Veronika Ferres (41) hat sich via O2 bei LifeService, dem kostenlosen Handy-Ortungssystem der Björn-Steiger-Stiftung, registrieren lassen.
Aber warum “via O2“? Ginge doch auch mit jedem anderen Mobilfunkanbieter. Ach so: Frau Ferres wirbt ja für O2. Und “Bild” hat offensichtlich kein Problem damit, es auch zu tun.
Nachdem es “Bild” im Fall des “unheimlichen Aids-Manns” heute sogar berichtenswert findet, dass einem rechtskräftig Verurteilten (ganz so, wie es das Gesetz vorsieht) die Untersuchungshaft auf seine Haftstrafe angerechnet wird…
… müssen wir wohl doch mal auf einen Halbsatz zu sprechen kommen, mit dem “Bild” und Bild.de frühere Berichte über den Fall garniert hatten. Der Fall an sich ist schlimm und verzwickt, aber unstrittig: Beim “unheimlichen Aids-Mann” handelt es sich um den HIV-positiven Kennedy O., den “Bild” auch schon mal den “Aids-Afrikaner” nannte. Obwohl bereits 1999 von einem Gesundheitsamt verpflichtet, seine Sexpartnerinnen über seine HIV-Infektion zu informieren, hatte O. offenbar “mindestens eine seiner Liebhaberinnen” angesteckt und wurde “wegen gefährlicher Körperverletzung und neunfacher versuchter gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt”.
Anwalt Hanjo Schrepfer kämpft dafür, dass O. nach drei Jahren und sechs Monaten wieder freikommt – und bis an sein Lebensende auf Krankenkassenkosten in Deutschland behandelt wird. (Hervorhebung von uns.)
Anwalt Hanjo Schrepfer hatte dafür gekämpft, dass O. nach drei Jahren und sechs Monaten wieder freikommt – und bis an sein Lebensende auf Krankenkassenkosten in Deutschland behandelt wird. (Hervorhebung von uns.)
Ein merkwürdiger Halbsatz: Wäre es “Bild” lieber, wenn der HIV-positive Mann nicht bis an sein Lebensende behandelt würde? Nicht auf Krankenkassenkosten? Nicht in Deutschland? Merkwürdig ist der Halbsatz aber auch, weil Anwalt Schrepfer auf unsere Nachfrage hin bestreitet, dafür gekämpft zu haben, dass O. bis an sein Lebensende auf Krankenkassenkosten in Deutschland behandelt wird. Vielmehr handelt es sich bei der “Bild”-Formulierung offensichtlich um eine Umschreibung dafür, dass Schrepfer sich auch dafür einsetzt, dass sein Mandant, dessen medizinische Versorgung täglich 70 Euro koste, aus humanitären Gründen nicht in sein Heimatland Kenia abgeschoben wird.
Und so gesehen wäre es von “Bild” genau so sinnlosvoll gewesen, zu behaupten, die Staatsanwaltschaft hätte mit ihrem Antrag auf acht Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung dafür gekämpft, dass der Angeklagte jahrelang auf Staatskosten behandelt wird.
Im September 2006 hat der Presserat die “Bild”-Zeitung dafür gerügt, dass sie ohne Einwilligung der Eltern das Foto des zehnjährigen Jungen veröffentlichte, der bei einem Terroranschlag in Ägypten getötet worden war.
“Bild” hat sich verpflichtet, die Rügen des Presserates abzudrucken.
Aber wie, wann und wo? Das Blatt ist ja auch ohne Rügen jeden Tag immer schon voll.
Heute, über drei Monate nach dem Urteil des Presserates, ergab sich in der “Bild”-Zeitung offenbar auf den hinteren Seiten endlich eine Lücke, die groß genug war, um den schweren Verstoß der “Bild”-Zeitung gegen das Persönlichkeitsrecht eines toten zehnjährigen Jungen in angemessener Größe zu würdigen:
Ja, kennen wir, ehrlich gesagt*. Aber wieso “auch”? Bei Bild.de weiß man nämlich offenbar nicht, was “Ameisentitten” sind, hat aber ausgerechnet diesen Begriff gewählt, um ihn an diversen Stellen auf Bild.de in Überschriften zu verwenden. Sowas Dummes aber auch.
*)“Ameisentitten” bezeichnen laut “Wörterbuch der Jugendsprache 2007” Gänsehaut, während die “verfilzten Haare”, wie Bild.de “Ameisentitten” fälschlicherweise übersetzt, dieses Jahr “Amateurlocken” (2006 noch “Zeckenmatte”) heißen.
Mit Dank an Jörg F. für den sachdienlichen Hinweis.
Der Weg der Journalisten in die Digitale
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