Die Nachrichtenagentur AP berichtet heute über den Prozess gegen den sogenannten “Kannibalen von Rotenburg”:
Der überwiegende Teil der 304 in seinem Haus in Rotenburg sichergestellten VHS-Kassetten und anderer Speichermedien habe mit Kannibalismus zu tun, sagte eine Beamtin (…).
Außerdem hatte der Angeklagte Armin Meiwes 35 Pornofilme mit homosexuellen Darstellungen gesammelt. Nach ihren Angaben nahm Meiwes zahlreiche sadomasochistische Rollenspiele auf Video auf — sowohl mit einem Partner oder einer Puppe als auch allein. Zusätzlich zu den selbst aufgenommenen Videos speicherte Meiwes Fernsehberichte über Leichenöffnungen, über den amerikanischen Mörder Jeffrey Dahmer, der 17 junge Männer tötete und Teile ihrer Körper im Kühlschrank aufbewahrte, oder auch über den Leichen-Plastinator Gunther von Hagens.
Bild.de nennt die Videosammlung das “Horror-Archiv” und meint damit in einer Aufzählung ausdrücklich auch die schwulen Pornos. In der Dachzeile über dem Artikel stehen “Mord” und “Homosexualität” scheinbar gleichberechtigt nebeneinander:
Jetzt kann man natürlich spekulieren, ob da nur ein blöder Fehler beim Formulieren passiert ist, ober ob für “Bild” beides gleichermaßen ins “Horror-Archiv” gehört.
Danke an Sven W. und Julian F.!
Nachtrag, 24. Februar. Bild.de hat die schwulen Pornos aus der Aufzählung des “Horror-Archivs” entfernt. Die Dachzeile hat Bild.de geändert in: “304 Filme über Mord und Sado-Maso-Sex gesammelt”. Auch diese scheinbare Gleichsetzung ist problematisch, führt aber schon eher zum Kern dessen, was bei dem Prozess gegen den “Kannibalen” verhandelt wird.