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Weil die norwegische Sportlerin Kari Traa zur Zeit erfolgreich an den Olympischen Winterspielen teilnimmt, druckt “Bild” heute im Sportteil unter der Überschrift “Skandal um Norwegerin” ein großes Foto von ihr (s. Ausriss).
Ganz klar ist allerdings nicht, was den behaupteten “Skandal” eigentlich ausmacht. So schreibt “Bild” zwar über das Foto (“Eine junge hübsche Frau, die sich die Hand in den nackten Schritt hält.”), es zeige “keine Erotik à la Playboy”, erklärt aber nicht, worin genau der Unterschied zur “Erotik à la Playboy” nach Ansicht von “Bild” bestehen soll.
Noch weniger allerdings erklärt “Bild”, woher das Foto stammt. Denn ursprünglich gehört es nur zu einer Fotostrecke für ein norwegisches Trendsportmagazin namens “Ultrasport” und zierte dessen Titelseite bereits in der Dezember-Ausgabe 2001(s. Ausriss).
So gesehen, hätte “Bild” der Sportlerin Kari Traa also auch schon anlässlich ihres Olympia-Siegs bei den Winterspielen 2002 eine “Luder-Gold”-Medaille verleihen können – weshalb wir den Eindruck nicht loswerden, dass die zuständige “Bild”-Redaktion jetzt bloß irgendwo ein über vier Jahre altes, öffentlich zugängliches und offenbar jugendfreies Foto entdeckt hat und mal wieder nicht einfach nur schreiben wollte, wie rattenscharf man’s findet.
Stattdessen schreibt “Bild” lieber, dass es “nach Hardcore schmeckt”. Und den angeblichen “Skandal”, nun ja, verbreiten andereMedientrotzdem fleißig weiter.
Seit Sommer 2004 ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Corinna Werwigk-Hertneck. Sie soll als baden-württembergische Justizministerin ihrem FDP-Parteifreund und damaligen Ministerkollegen Walter Döring Details aus Ermittlungen gegen ihn verraten haben.
“Bild” veröffentlichte noch ganz andere Vorwürfe gegen Frau Werwigk-Hertneck. Sie soll Döring “vor einer Razzia der Staatsanwaltschaft gewarnt” haben, schrieb die Zeitung am 16. Februar 2005. Anscheinend zu unrecht. Die Staatsanwaltschaft wirft der Politikerin dies jedenfalls laut der Nachrichtenagentur dpa nicht vor. “Bild” hat bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben, diese Behauptung nicht zu wiederholen. Öffentlich widerrufen wollte das Blatt seine Meldung allerdings nicht.
Nun hat das Landgericht Stuttgart die Zeitung am Dienstag genau dazu verurteilt. Danach muss “Bild” den Widerruf im gleichen Teil der Zeitung und in gleicher Aufmachung und Schriftgröße wie den ursprünglichen Bericht abdrucken. Die Axel Springer AG will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor sie über eine mögliche Berufung entscheidet.