“Bild” berichtet ja heute über “Gotteslästerung in Deutschland” und “erklärt” ihren über elf Millionen Lesern, “was deutsche Gerichte als ‘Blasphemie’ (…) beurteilen”. Und heute mittag hatten wir ja schon darauf hingewiesen, dass ein Fall, in dem jemand in Griechenland angeklagt und freigesprochen wurde, nicht dazuzählt.
Das ist aber leider noch nicht alles. Denn unter der Zwischenüberschrift “Das ist verboten” heißt es außerdem:
“Christliche Kirchen dürfen nicht als ‘Verbrecherorganisation’ bezeichnet werden, so ein Urteil des Landgerichts Göttingen von 1985.”
Doch auch das ist falsch*. Christliche Kirchen dürfen sehr wohl als “Verbrecherorganisation” bezeichnet werden, sogar als “größte Verbrecherorganisation aller Zeiten”, und ein entsprechendes Urteil stammt zwar aus dem Jahr 1985, jedoch nicht vom Landgericht Göttingen, sondern vom Amtsgericht Bochum.
Und für alle, die das jetzt noch genauer wissen wollen, war’s nämlich so: Im November 1984 wurde in ein paar deutschen Städten ein Flugblatt verteilt, das ein Bochumer Medizinstudent verantwortete und in dem sich das “Kommitee zur Abschaffung von §166 StGB” kritisch damit auseinandersetzte, dass ein Mitglied des “Internationalen Vereins zur Verbreitung der Lebensfreude e.V.” wegen des Verteilens von Aufklebern mit den Aufschriften “Lieber eine befleckte Verhütung als eine unbefleckte Empfängnis” sowie “Masochismus ist heilbar” in Göttingen zu einer Geldstrafe von 400 D-Mark verurteilt worden war. In dem Flugblatt hieß es u.a. dazu: “(…) wer über die Machtpolitik der Kirche aufklärt und beim Namen nennt, daß sie die größte Verbrecherorganisation aller Zeiten ist, die einen in der Geschichte einmaligen Rekord an Folter und Mordopfern aufweist – 22 Millionen allein während der Kreuzzüge – (…) muss mit hohen vom Staat verhängten Strafen rechnen.” Im Zuge der Ermittlungen gegen den Studenten fanden drei Hausdurchsuchungen bei ihm statt. Doch nachdem es dem Kirchenkritiker Karlheinz Deschner mit einem 30-seitigen Gutachten offenbar gelungen war, dem Gericht glaubhaft zu machen, dass es sich bei der christlichen Kirche tatsächlich um die größte Verbrecherorganisation aller Zeiten handeln könnte, endete die mündliche Verhandlung im Oktober 1985 nach wenigen Stunden mit einem Freispruch.
Und eigentlich sollte eine Zeitung wie “Bild”, die immer wieder die Nähe zur Katholischen Kirche sucht und deren Chefredakteur und Herausgeber selbst bekennender Katholik ist, sowas wissen (oder in einem Buch nachlesen), statt ihren über elf Millionen Lesern die Unwahrheit zu erzählen* nur die halbe Wahrheit zu erzählen.
Mit Dank auch an Zeljko K. für den Hinweis!
*) Nachtrag, 8.2.2006:
Wir müssen uns korrigieren: Auch im Fall der in Göttingen zu 400 D-Mark Strafe verurteilten Birgit Römermann ging es nicht nur um die oben erwähnten Aufkleber, sondern ebenfalls um ein Flugblatt mit der Äußerung: “Sieht man sich die Geschichte der Kirchen an, ist man Mitglied einer der größten Verbrecherorganisationen der Welt. Hexenverfolgungen, 6 Millionen Frauen verbrannt, Völkermorde, Religionskriege, Kreuzzüge, Unterdrückung und Verarschung des Volkes durch alle Jahrhunderte, Judenverfolgung, Segnung von Waffen, Verteufelung der Lust und und und, um nur einige Beispiele zu nennen.” Und auch in der Bezeichnung “Verbrecherorganisation” erkannte das Landgericht Göttingen 1984 (!) einen Verstoß gegen § 166 StGB. Insofern stimmt, was “Bild” behauptet. Allerdings entschied ein anderes Gericht ein Jahr später in einem anderen Fall anders. Die Frage, ob die Bezeichnung “Verbrecherorganisation” verboten ist oder nicht, hängt also im Einzelfall u.a. davon ab, ob sie den öffentlichen Frieden stören kann oder nicht.