Archiv für Oktober, 2005

Allgemein  

Warum? – Darum!

Vor ein paar Wochen hatte “Bild” mal relativ viel Platz für ein paar Halbnacktfotos freigeräumt. “Doch jetzt tauchten neue Bilder auf” hatte “Bild” dazugeschrieben, obwohl die Fotos mehr als ein Jahr zuvor bereits im Fernsehen zu sehen gewesen waren, “Bild” sie sogar selbst beim Fotografen geordert hatte, und wir berichteten. Am vergangenen Sonntag nun griff “Focus TV” die Sache (am Rande eines Beitrags über Weblogs) auf und konfrontierte den stellvertretenden Chefredakteur von Europas größter Tageszeitung, Nicolaus Fest, mit unseren Recherchen.

Nur zur Erinnerung: “Bild” wird täglich über 3,8 Millionen Mal verkauft, von über 11,8 Millionen Menschen gelesen, sie ist die Hauptsäule in Deutschlands größtem Zeitungshaus, laut Springer Chef Mathias Döpfner zudem “in journalistischer Bestform” — und wir dokumentieren Nicolaus Fests “Focus TV”-Antwort auf die Sache mit den Halbnackfotos im O-Ton:

“Also uns werden ja diese Fotos auch angeboten. Wir haben schon mal solche Fälle erlebt, dass uns Fotografen Fotos angeboten haben und gesagt haben: ‘Die sind absolut aktuell, gestern geschossen’ oder so. Wir sind da auch ein bisschen natürlich auf die Informationen der Fotografen angewiesen. Und wir werden der Sache nachgehen. Aber wenn Sie Fotos angeboten bekommen und der Fotograf sagt Ihnen ‘Ham wir gestern geschossen…’ — warum sollten wir denen nicht glauben?”

“Wie gesagt: ‘Bild’ lügt”

Wir müssen noch einmal auf die “Bild”-Meldung zum Thema “Vogelgrippe – Politiker werden zuerst geimpft” zurückkommen. Nicht etwa, dass sich an unserer ersten Einschätzung, es handele sich dabei zusammengefasst um einen grob irreführenden, sinnentstellenden Artikel, irgendwas geändert hätte – im Gegenteil: Es ist noch schlimmer, als angenommen.

Der Sprecher des Gesundheitsministeriums (BMGS), Klaus Vater, erklärt uns nämlich auf unsere Nachfrage hin, dass auch ihm kein “Notfallplan von Bund und Ländern” (“Bild”) bekannt ist, in dem die Behauptung zu finden wäre, Arznei-Vorräte würden vor allem an (von “Bild” nicht weiter spezifizierte, zugleich aber spekulativ als “Minister und Staatssekretäre” gedeutete) “Entscheider” ausgegeben. Mehr noch habe er selbst – zunächst in einer telefonischen, dann sogar in einer schriftlichen Antwort an “Bild” (die uns im Wortlaut vorliegt) – mitgeteilt, dass im Falle einer Grippe- oder Vogelgrippe-Welle von einer “Extrawurst für Politiker”, wie “Bild” es nennt, keine Rede sein könne. Vielmehr gebe es “für den Leitungsbereich des BMGS einschließlich Ministerin keine bevorzugte Versorgung”.

In einer Pressemitteilung wird der Ministeriums-Sprecher noch deutlicher. Darin heißt es:

“Bild lügt. Weder bei einer Verteilung von Grippemitteln wie Tamiflu noch bei eventuellen Impfaktionen mit einem neuen Impfstoff würde die Spitze des Bundesgesundheitsministeriums einschließlich der Ministerin bevorzugt behandelt. (…)

Wie gesagt: ‘Bild’ lügt.”

Ende eines Wahlkampfs

Am 28. August, drei Wochen vor der Bundestagswahl, erschien eine “Bild am Sonntag”, deren Titelseite so aussah:

Und heute, fünf Wochen danach, sieht die Titelseite der “BamS” so aus:

Und weil die Titelgeschichte der “BamS” damals, vor acht Wochen, natürlich im Blatt weiterging, steht das Wort Gegendarstellung heute ein zweites Mal auf Seite 4:

Mit anderen Worten: In der längst eskalierten Privatfehde zwischen der “Bild am Sonntag” und Oskar Lafontaine, aus der von Anfang an nicht ersichtlich war, wer denn nun Recht hatte (oder den Streit geschickter für den Wahlkampf zu nutzen wusste), hat sich der ehemalige “Bild”-Kolumnist das Recht erstritten, den Tatsachenbehauptungen der “BamS” seine eigenen entgegenzusetzen. Laut Lafontaine ist die “BamS”-Behauptung nämlich “falsch”, ein sog. “Protokoll der Privatjet-Affäre” des “BamS”-Korrespondenten Bernhard Keller würde belegen, dass Lafontaine die Unwahrheit gesagt habe, als er öffentlich bestritt, für die Anreise zu einem “BamS”-Interview einen Privatjet angefordert zu haben: Weder habe seine Mitarbeiterin für ihn “einen Privatjet gefordert”, noch habe er selbst “eine solche Forderung gestellt”.

Unmittelbar unter der Gegendarstellung steht:

“BILD am SONNTAG ist zum Abdruck der vorstehenden Gegendarstellung unabhängig von deren Wahrheit gesetzlich verpflichtet. Wir bleiben bei unserer Darstellung.”

Und unmittelbar neben der Gegendarstellung steht dies:

Denn die “BamS” hat Matthias Prinz, “Deutschlands bekanntestem Medienanwalt”, einfach mal so ein paar Fragen gestellt: “Herr Professor Prinz, was ist eine Gegendarstellung?” zum Beispiel, “Steht in einer Gegendarstellung immer die Wahrheit?” oder eben: “Beweist der Abdruck einer Gegendarstellung, daß eine Zeitung falsch berichtet hat?”

Auf die letzte Frage antwortet Prinz:

“Nein, und deswegen sieht man ja manchmal auch Gegendarstellungen mit Anmerkungen der Redaktion, in denen es heißt: ‘Die Redaktion bleibt bei ihrer Darstellung. Es liegen uns die folgenden Beweise vor, aus denen sich ergibt, daß die Gegendarstellung unwahr ist…'”

Und dem ist nichts hinzuzufügen – außer zweierlei.

Erstens: Es gibt auch Gegendarstellungen, unter die eine Redaktion schreiben muss: XY hat Recht.” Und zweitens: Der von Prinz angeführte Satz mit den “Beweisen” steht unter Lafontaines Gegendarstellung nicht.

Mehr dazu hier und hier.

Die Sonne scheint?

Ein Aussagesatz ist ein “Satz, der einen Sachverhalt einfach berichtend wiedergibt”. Der Duden nennt als Beispiel: “Die Sonne scheint”. Anderes Beispiel: “Minister und andere Politiker sollen bei der Versorgung mit virenhemmenden Mitteln und Impfungen bevorzugt werden”.

Unser Beispielsatz 2 steht heute auf der Titelseite der “Bild”-Zeitung. Allerdings hat er in der “Bild”-Version am Ende keinen Punkt, sondern ein Fragezeichen, lautet also:

“Minister und andere Politiker sollen bei der Versorgung mit virenhemmenden Mitteln und Impfungen bevorzugt werden?”

Und im eigentlichen Artikel (verfasst von Dirk Hoeren und Stefan Schneider) heißt es dann unter der Überschrift “Vogelgrippe – Empörung über Extra-Wurst für Politiker”:

“Bund und Länder haben zwar Arznei-Vorräte angelegt. (…) Sie sollen bei einem Ausbruch der Grippe nach dem Notfallplan von Bund und Ländern vor allem an Personen ausgeben werden, die für die medizinische Versorgung zuständig, und an ‘Entscheider’, die für ‘die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung’ verantwortlich sind.”

Dabei ist völlig unklar, was “Bild” mit “Notfallplan von Bund und Ländern” meint. In dem (landläufig als solcher bezeichneten) “Nationalen Influenzapandemieplan” jedenfalls fehlt das Wort Entscheider ebenso wie die von “Bild” als Wortlaut zitierte Formulierung von der “Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung”. (Was dort eigentlich steht, haben wir hier mal zusammengestellt.) Stattdessen steht bei “Bild”:

“Sind mit ‘Entscheider’ auch Minister und Staatssekretäre gemeint?”

Das ist immerhin eine richtige Frage. Eine Antwort bleibt “Bild” jedoch abermals schuldig. Unter Berufung auf “unbestätigte Angaben aus Regierungskreisen” und den Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums heißt es bloß, dass die Bundesregierung “vorbeugend wirkende Virenhemmer” für “Mitarbeiter des Robert-Koch-Instituts” und “eine ganz begrenzte Anzahl von Mitarbeitern” des Ministeriums zurückgelegt habe.* “Bild” weiter:

“Ob dazu beispielsweise auch Ministerin Ulla Schmidt gehört, konnte der Sprecher nicht sagen.”

Aha. Der Rest des Artikels enthält dann noch das Wort “Extrawurst” sowie ein paar Was-wäre-wenn-Spekulationen…

… und wir fassen zusammen: “Bild” hat offensichtlich nicht den blassesten Schimmer, ob im Falle einer Grippe- oder Vogelgrippe-Welle auch nur ein einziger Politiker zuerst geimpft würde, was “Bild” auf ihrer heutigen Titelseite mit folgendem Aussagesatz zusammenfasst:

Vogelgrippe - Politiker werden zuerst geimpft

*) Gegen eine bevorzugte Behandlung von Politikern spricht übrigens nicht zuletzt der Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz, der laut Pandemieplan ausdrücklich nur durch “sachliche Gründe” (“z. B. der Aufrechterhaltung der Patientenversorgung und der Öffentlichen Ordnung”) eingeschränkt werden darf.

Von Äpfeln früher und Birnen heute

Ja, seufzt “Bild”-Kolumnist Franz Josef Wagner, so eine Grippe ist auch nicht mehr das, was sie mal war. Früher machte sie irgendwie noch Spaß (“Niesen, frösteln, Schule schwänzen – wonnevoll! Was gibt es Schöneres, als einen extra Kuß und ein extra Stück Apfelkuchen von seiner Mutter, weil man so krank war”), heute bringt sie plötzlich Leute um (“2003 starben 16 000 Deutsche an Grippe. … Die modernen Viren sind Mama-resistent”).

Wir wollen Wagner ja nur ungern die Illusion nehmen, aber anscheinend vergleicht er nicht die Grippe von früher mit der Grippe von heute, sondern einen grippalen Infekt (Erkältung) mit einer echten Grippe (Influenza). Und beide hatten außer dem landläufigen Namen noch nie so wahnsinnig viel gemein.

Danke an Jan L. für den Hinweis.

Übliche journalistische Standards

Unabhängig davon muss jede Zeitung den üblichen journalistischen Standards entsprechen, also nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert sein, Meinungen ebenso wie fragliche Tatsachen als solche kennzeichnen, bei kontroversen Themen beide Seiten darstellen und vor allem die “innere Wahrheit” eines Sachverhalts, also den Kern der Geschichte, richtig wiedergeben. Das gilt für BILD genau wie für alle anderen Zeitungen — auch wenn die Darstellungsweise in Boulevardzeitungen naturgemäß anders ist als bei FAZ oder Süddeutscher.

“Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann im September 2005 gegenüber “Dialog”, der Zeitung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit.

Schwups IV

Es hat lange gedauert. Die Axel Springer AG hat sich bis zuletzt mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, eine Gegendarstellung von Umweltminister Jürgen Trittin abzudrucken. Das Landgericht Berlin hatte sie bereits am 6. September mit einer einstweiligen Verfügung dazu verpflichtet. Eine Beschwerde Springers dagegen wies das Landgericht am 22. September zurück. Einen weiteren Antrag Springers gegen die Vollstreckung lehnte nun das Kammergericht Berlin ab.

Deshalb soll nach Auskunft des Ministeriums am morgigen Samstag auf Seite 2 der “Bild”-Zeitung folgende Gegendarstellung Trittins erscheinen:

“In der BILD-Zeitung vom 31. August 2005 verbreiten Sie auf S.2 unter der Überschrift “Benzin-Wut Die Sprüche der Politiker” über mich, ich hätte erst am Samstag (27. August 2005) im BILD-Interview allen Autofahrern geraten, ab und zu das Auto stehen zu lassen. Gestern — so schreiben Sie weiter — hätte ich auf BILD-Anfrage ein Drei-Punkte-Programm gegen die Belastung der Bürger durch hohe Spritpreise präsentiert, nämlich den Verzicht auf weitere Erhöhung der Besteuerung von Sprit durch die von Frau Merkel geplante Mehrwertsteuererhöhung; mehr Biosprit und sparsamere Autos. Dazu stelle ich fest: Genau diese drei Punkte habe ich bereits in dem Interview am Samstag der BILD-Zeitung “präsentiert”, in dem ich neben diesen Forderungen empfohlen habe, ab und zu das Auto stehen zu lassen und andere Fortbewegungsmittel zu nutzen.

Hintergrund ist, dass “Bild” (wie berichtet) die verschiedenen Vorschläge Trittins mehrere Tage lang auf die einzige Forderung verkürzt hatte, das Auto ab und zu stehen zu lassen. Das Kammergericht urteilte jetzt, dass die Formulierungen von “Bild” den Eindruck erweckten, Trittin habe tatsächlich zunächst nur diese Forderung aufgestellt und erst auf Nachfrage die “drei Punkte” präsentiert — was nachweislich falsch ist.

Über den Anspruch Trittins auf eine weitere Gegendarstellung auf Seite 1 sei noch nicht abschließend entschieden worden, sagte uns der Sprecher des Ministeriums, Michael Schroeren. Offen sei allerdings auch, ob Trittin weiter darauf bestehen werde.

“Bild” veröffentlicht Gegendarstellungen (entgegen anderslautender Behauptungen) am liebsten gar nicht und notfalls bevorzugt samstags. Dann ist die Auflage der Zeitung am niedrigsten.

Nachtrag, 23.10.2005:
Naja, und so sah sie dann aus am Samstag:

Kurz korrigiert (23)

“Eine Fehlgeburt (…) ist das verfrühte Ende einer Schwangerschaft durch (…) Verlust des weniger als 500 g wiegenden Fetus, ohne dass extrauterine Lebensfähigkeit gegeben ist, also vor Ablauf der etwa 22. bis 24. Schwangerschaftswoche.”
(Quelle: Wikipedia)

“Eine Totgeburt liegt vor, wenn das geborene Kind mindestens 500 g wiegt und im Mutterleib (intrauterin) oder während der Geburt verstorben ist. Eine Totgeburt ist meldepflichtig. Die Mutter erhält für ihr totgeborenes Kind eine Geburtsurkunde und einen Totenschein. Ein totgeborenes Kind unterliegt (…) der Bestattungspflicht.”
(Quelle: Wikipedia)

Anders als “Bild” annimmt, bedeuten die Worte Fehlgeburt und Totgeburt also nicht dasselbe.

PS: Eher unwahrscheinlich ist darüber hinaus die “Bild”-Behauptung, dass Jenny Elvers-Elbertzhagen, die vor fünf Wochen in der achten Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt hatte, am 3. September (also in der sechsten Schwangerschaftswoche) “ihr Bäuchlein kaum noch verbergen” konnte.

Mit Dank an Gudrun S. und Simon K. für die Hinweise.

Nachtrag, 7.11.2005:
Immerhin: Zweieinhalb Wochen später hat “Bild” den Unterschied offenbar begriffen und schreibt an anderer Stelle ausdrücklich: “In Deutschland werden jährlich rund 4000 Babys tot geboren. Dazu zählt man aber nicht solche, die vor der 25. Schwangerschaftswoche zur Welt kommen. Diese bezeichnet man als Fehlgeburt.”

Mit nachträglichem Dank an Tobias M.

Outing II

Vorgestern in der “Out”-Liste von “Bild” (mal wieder) ganz oben:

“Haare, die so fettig glänzen wie ein frisch geschmiertes Butterbrot (iiiiih!) – vermiest jedes zärtliche Durchwuscheln!”

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