Als die “Bild”-Klatschkolumnistin Christiane Hoffmann letzten Samstag für ihre “Ich weiß es!”-Kolumne mal wieder ein paar Paparazzi-Fotos betexten musste, war die Sache klar. Hoffmann schrieb:
“Wir sehen unseren Tennis-Helden Boris Becker (37) privat im Mallorca-Urlaub.”
Und auf die Frage, “wer (…) denn diese junge Frau an seiner Seite” sei, hatte Hoffmann sogar lauter Antworten parat, wusste nicht nur, dass “das Mallorca-Mädchen” eine “grazile Schönheit” sei, sondern auch, wo sie geboren wurde, welche vier Sprachen sie spricht und wie oder wann sie mit was für einem Autotyp welcher Farbe mit Becker auf Malle rumfuhr. Und dann wusste es Hoffmann noch genauer:
“Sie heißt Elena, kommt aus Berlin und ist gerade mal 17 Jahre jung.”
Das war, wie gesagt, am letzten Samstag. Am Montag hatte “Bild” die Berliner Wohnung der “hübschen Mallorca-Bekanntschaft” ausfindig gemacht und ihr Klingelschild fotografiert. Außerdem hieß es:
“Das Mädchen ist süße 17.”
Und am gestrigen Dienstag hatte “Bild” dann zwar nichts Neues zu berichten, berichtete aber trotzdem über “Elena L. (17)”.
Und heute? Heute, nachdem die Zeitschrift “Gala” exklusiv und gut informiert Beckers Trennung vermelden konnte, ist “die schöne Elena” auf der “Bild”-Titelseite plötzlich:
Bei manchen Artikeln in “Bild” ist es schwer, zurückhaltend und sachlich zu bleiben. Versuchen wir es trotzdem.
Auf Seite 1 der heutigen “Bild”-Zeitung ist neben der halbnackten Mandy (23), die sich gerade zwischen die Beine greift, und über einem Artikel “Nasa sucht Außerirdische auf Saturn-Mond” ein Foto von einer Hinrichtung abgebildet.
Die Überschrift lautet:
Und der vollständige Artikel geht so:
Teheran — Ihre Augen sind verbunden, die vermummten Henker legen ihnen die Stricke um den Hals: Wenige Sekunden später sind diese beiden Kinderschänder tot. Die jungen Männer waren von einem iranischen Gericht zum Tode verurteilt worden, weil sie einen 13jährigen Jungen entführt und vergewaltigt haben sollen.
Wäre die “Bild”-Zeitung nicht die “Bild”-Zeitung, hätte sie vielleicht nicht einfach unkritisch die offizielle iranische Version der Geschichte übernommen. Sie hätte darauf hingewiesen, dass die beiden getöteten “jungen Männer” zur Tatzeit noch minderjährig waren. Sie hätte die Gehenkten nicht zweimal “Kinderschänder” genannt, als sei diese Tatsache in einem rechtsstaatlichen Verfahren bewiesen worden, denn es gibt Berichte, die diesen Vorwurf zweifelhaft erscheinen lassen. Sie hätte darauf hingewiesen, dass schon einvernehmliche homosexuelle Handlungen im Iran mit dem Tode bestraft werden können und genau dies auch der Grund für die Hinrichtung gewesen sein könnte.
Aber vielleicht hätte es auch schon gereicht, wenn “Bild” zwei Jugendliche, die möglicherweise nur deshalb sterben mussten, weil sie homosexuell waren, nicht nach ihrem Tod noch als “Kinderschänder” bezeichnet hätte.
Wie es sich liest, wenn “Bild” sich von staatlichen Entscheidungen distanzieren möchte, kann man übrigens auf Seite 2 derselben Ausgabe sehen:
“Schwul sein ist ganz normal” — Riesen-Ärger um Homo-Fibel für Lehrer
(…) In dem Handbuch, das noch die im Mai abgewählte rot-grüne Landesregierung herausgegeben hat, werden Pädagogen dazu angehalten, im Unterricht Sätze zu vermitteln wie: “Mein Schatz, schwul zu sein ist ganz normal.”
Vielen Dank an Michael M., Johannes S., Tobias B. und andere.
Nachtrag, 10.1.2006:
Im Anschluss an eine Beschwerde hat der Presserat die Veröffentlichung eines (zu obiger Überschrift gehörigen) Agenturfotos in “Bild” missbilligt*. In der Begründung heißt es:
“Die Darstellung der beiden Männer, wie ihnen Schlinge um den Hals gelegt werden, ist – egal vor welchem Hintergrund dies passieren mag – unangemessen sensationell. Nach Meinung der Beschwerdekammer hätte dieses Foto in der Form nicht veröffentlicht werden sollen. Daher sieht die Beschwerdekammer in der Veröffentlichung des Fotos einen Verstoß gegen die Ziffer 11 des Pressekodex. Auch wenn dieses Foto von einer Agentur verbreitet wird, liegt es immer im Ermessen der Redaktion, selbst zu entscheiden, ob sie solches Material veröffentlichen will oder nicht. Eine Agentur kann und muss grundsätzlich Materialien liefern, wie in diesem Fall auch das Foto. Die Redaktion selbst muss dann jedoch entscheiden, ob eine Veröffentlichung des Agenturmaterials notwendig ist oder nicht.”
*) Eine Missbilligung ist für das betroffene Medium folgenlos.
Frage: Worin unterscheiden sich die folgenden drei Teaser, die heute bei Bild.de im “Geld & Job”-Ressort stehen?
Antwort A: Einer ist mit Foto. Antwort B: Zwei haben eine dreizeilige Überschrift. Antwort C: Alle drei sind Anzeigen, die für eine (uns bereits einschlägig bekannte) Online-Rechtsberatung werben.
Mit Dank an Ingo S., der im Übrigen darauf hinweist, dass es viele der via Bild.de kostenpflichtig angebotenen “Mustertexte von Profis” andernorts natürlich auch gratis gibt…