Es stimmt: Irmtraud Hagg (38) aus Tussenhausen (bei Bad Wörishofen im Unterallgäu) gewann am Donnerstagabend in der SKL-Show fünf Millionen Euro. Und es stimmt auch, was “Bild” heute über Hagg schreibt:
“Von ihrem Millionen-Gewinn verschenkte sie direkt 20 000 Euro an die schwerkranke SKL-Kandidatin Elisabeth Szewczyk (37) aus Oldenburg (…).
Das Geld braucht Elisabeth für eine lebensrettende Stammzellentherapie im Ausland (BILD berichtete).”
(Hervorhebung von uns.)
Na, jedenfalls stimmt’s so ungefähr (weil Gewinnerin Hagg ihrer Mitspielerin Szewczyk laut RTL 15.000 Euro schenkte und Szewczyk selbst 5000 Euro gewonnen hatte). Hundertprozentig richtig ist immerhin der stolze Nachtrag, dass “BILD berichtete”.
Nur, was “BILD berichtete”, stimmte gar nicht. Denn in dem (online sogar verlinkten) “Bild”-Bericht vom 27. Dezember zitierte die Zeitung Szewczyk verwirrender- und fälschlicherweise mit den Worten:
“Ich brauche mindestens 200 000 Euro, denn die Therapie in China kostet 150 000 Euro. Dazu kommen noch rund 5000 Euro Flug und Hotel.”
(Hervorhebungen von uns.)
Und sagen wir’s so: Dass sich Elisabeth Szewczyk selbst um rund 180.000 Euro verrechnet haben sollte, wie es der (ihr in “Bild” als O-Ton zugeschriebene) Satz nahelegen könnte, schließen wir jetzt einfach mal aus…
Mit Dank an Chantal G., Rainer S. und Andreas L. für den Hinweis.
Nachtrag, 31.12.2005:
Gut, bei Bild.de hat man Szewczyks O-Ton-Abdruck jetzt, vier Tage nach Veröffentlichung, korrigiert. Bleibt die Frage, wie es eigentlich passieren kann, dass jemand “zwan-zig-tau-send” bzw. “fünf-zehn-tau-send” sagt und “Bild” “zwei-hun-dert-tau-send” bzw. “hun-dert-fünf-zig-tau-send” versteht…
Das Schöne an Zeitungen beispielsweise ist, dass sie Sachverhalte einordnen, dass sie erklären, was für den laienhaften Leser andernfalls schwer oder gar missverständlich sein könnte. “Bild” beispielsweise tut das (angeblich) immer wieder: Ob Olympia oder Ecuador, das “neue Öko-Angstwort”, das Papst-Gewand oder die Beschlüsse der neuen Regierung — “BILD erklärt”, heißt es dann gern.
Aber nicht nur “Bild” erklärt. Nachdem sich das ZDF entschieden hatte, ein Interview mit der Archäologin Susanne Osthoff über ihre Geiselnahme im Irak auszugsweise im gestrigen “heute journal” auszustrahlen, war man auch dort bemüht, das fraglos grotesk wirkende Gespräch einzuordnen.
So sei, sagte die Interviewerin Marietta Slomka vor der Ausstrahlung, Osthoff zu einer Fernsehaufzeichnung nur bereit gewesen, “wenn ihr Gesicht verschleiert bleibt”. Das Resultat wirkte befremdlich, nicht zuletzt, weil Osthoff schwarze Kleidung und einen Gesichtsschleier trug, der einem Niqab (oder Nikab) nicht unähnlich sah. Aber was wissen wir schon — außer vielleicht, dass eine Verschleierung wie die Osthoffs weltweit für viele Musliminnen Tradition, Ausdruck ihrer Religiösität oder schlicht Alltag ist.
Und “Bild”? Schreibt unter der Überschrift “Irrer TV-Auftritt” auf der Titelseite:
“Vermummt wie eine radikale Islamistin zeigte sie sich vor der Kamera (…)”
Und weil “Bild” der irre Vergleich offenbar irre gut gefällt, steht’s auf Seite 2 gleich nochmal:
“Vermummt wie eine radikale Islamistin zeigte sich die deutsche Ex-Geisel vor der Kamera.”
Mit anderen Worten: Wenn Osthoff für “Bild” also “wie eine radikale Islamistin” aussah, erklärt das nicht Osthoffs rätselhafte Verschleierung. Aber es sagt viel darüber, wie “Bild” erklärt.
Wer war noch mal “Florida-Rolf”? Im August 2003 hatte “Bild” einen Mann so genannt, der in Florida lebte, aber aus Deutschland Sozialhilfe bezog. In Folge der tagelangen Schlagzeilen kehrte nicht nur der Mann nach Deutschland zurück, die Bundesregierung verschärfte auch die entsprechenden Richtlinien für Sozialhilfe im Ausland. Es war, aus Sicht der “Bild”-Zeitung, ein großer Triumph.
Seit einigen Tagen hat “Bild” einen neuen “Florida-Rolf”. Es handelt sich laut “Bild” um “Berlins schlimmsten Sozial-Schmarotzer”, der “dreister ist als Florida-Rolf”. Weil er in Mexiko lebt, nennt ihn “Bild”: “Karibik-Klaus”.
“Florida-Rolf” genoß auf Kosten der Steuerzahler das süße Leben in Miami. Jetzt lacht auch ein Berliner Sozialschmarotzer alle aus. Karibik-Klaus (71).
Man muss schon genau lesen, um zu merken, dass sich das “auch” im zweiten Satz nicht auf das süße Leben oder die Kosten der Steuerzahler bezieht, sondern auf das Auslachen. Auf solche Art und durch das geschickte Weglassen und Verdrehen von Tatsachen versucht “Bild”, die Fälle “Florida-Rolf” und “Karibik-Klaus” ähnlich erscheinen zu lassen.
Sie sind es nicht.
“Florida-Rolf” nutzte ein Gesetz aus, “Karibik-Klaus” brach ein Gesetz. Bei “Florida-Rolf” handelte es sich damals um einen aktuellen Fall, die Vorwürfe gegen “Karibik-Klaus” beziehen sich auf die Jahre 1994 bis 1997. “Florida-Rolf” lebte in Florida, “Karibik-Klaus” aber zum fraglichen Zeitraum nicht in der Karibik, sondern in Berlin. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, beim Antrag auf Sozialhilfe Einkünfte aus Häusern in Mexiko und Florida verschwiegen haben.
Es ist ein Lehrstück darüber, wie “Bild” es schafft, durch einen teils schlampigen, teils bewusst irreführenden Umgang mit der Wahrheit aus einer kleinen Geschichte einen Aufreger mit vielen fast seitenfüllenden Artikeln und großen Schlagzeilen zu machen.
Er lebte dort [in Mexiko] in einem Haus am Meer, besaß noch ein Anwesen in Florida.
Zur Finanzierung seines üppigen Lebensstils hatte er sich auch etwas einfallen lassen. Er blieb weiter in einer kleinen Wohnung in Berlin gemeldet — und beantragte Sozialhilfe! Von April 1994 bis August 1997 kassierte er so 22500 Euro!
Lassen wir mal dahin gestellt, ob 550 Euro monatlich ausreichen, um einen “üppigen Lebensstil” zu finanzieren. Ein anderer Punkt ist gravierender: “Bild” behauptet, “Karibik-Klaus” habe in Mexiko gelebt, als er die Sozialhilfe bezog. Das ist nach Angaben eines Sprechers des Amtsgerichts Tiergarten falsch. In dem Verfahren sei es nur darum gegangen, dass “Karibik-Klaus” in Berlin lebte, aber seinen Besitz im Ausland nicht angegeben habe. So berichtet das auch der “Berliner Kurier”:
Klaus L. soll vor seinem Umzug in das schöne Fischerstädtchen Puerto Morelos an der Karibikküste rund 22 000 Euro Stütze erschlichen haben.
(Hervorhebung von uns.)
In eine Aufnahme von Florida hat “Bild” den Text geschrieben:
Im sonnigen Florida läßt es sich “Karibik-Klaus” jetzt gutgehen.
Auch das ist falsch. In Florida hatte Klaus L. ein Haus besessen, aber längst verkauft. Wenn er es sich irgendwo gutgehen lässt, dann in Mexiko oder in Berlin.
Der erste Artikel von “Bild” über “Karibik-Klaus” endet mit einer Beschreibung, was der “Sozialschmarotzer” tat, nachdem das Berliner Gericht sein Urteil gesprochen hatte:
Dann verschwand er schnellen Schrittes. Er wollte die nächste Maschine nach Mexiko auf keinen Fall versäumen…
Drei Tage später erscheint ein weiterer “Bild”-Artikel über “Karibik-Klaus”, der ebenfalls mit einer Beschreibung endet, was der “Sozialschmarotzer” tat, nachdem das Berliner Gericht sein Urteil gesprochen hatte:
Klaus L. nutzte den Berlin-Aufenthalt, um in der alten Heimat Weihnachten zu feiern. Er logierte bis heute [27. Dezember] morgen in dem Hotel, in dem ihn das Gericht untergebracht hatte. Obwohl das Urteil schon Ende letzter Woche ergangen war…
Aha: “Bild” behauptet, der böse Mann sei gleich wieder in die Sonne gereist, was seine Dreistigkeit beweisen soll, und “Bild” behauptet, der böse Mann sei extra noch in Berlin geblieben, was ebenfalls seine Dreistigkeit beweisen soll.
In diesem zweiten Artikel fällt außerdem auf, dass “Bild” die Angabe weglässt, wann der Sozialhilfe-Betrug stattfand. “Bild” schreibt:
In seiner neuen Heimat (…) scheint das ganze Jahr die Sonne — gestern war es 30 Grad warm. Trotzdem kassierte Klaus L. jahrelang Sozialhilfe, betrog die Berliner Behörden.
Dass zwischen diesen beiden Sätzen, die durch ein falsches “trotzdem” verbunden sind, ein zeitlicher Abstand von neun Jahren liegt, erfahren die “Bild”-Leser aus diesem Artikel nicht.
Einen Tag später berichtet “Bild”, dass ein Reporter Klaus L. — anscheinend immer noch in Berlin — getroffen habe, und fasst die Vorwürfe erneut falsch zusammen:
Weil es ihm dort zu kalt wurde, zog er nach Mexiko. Und kassierte in dieser Zeit 22 500 Euro Sozialhilfe aus Deutschland.
Noch einmal: Nach den Worten des Gerichts besteht dieser zeitliche Zusammenhang nicht.
Der Artikel endet mit den Worten:
Dann wird der Schmarotzer plötzlich hektisch, schwärmt: “Wir wollen in ganz Mexiko noch Appartement-Anlagen hochziehen. Durch den Termin vor dem Berliner Amtsgericht blieb ziemlich viel Arbeit liegen. Ich muß los.”
Wir fassen zusammen: Klaus L. ist also laut “Bild” sofort nach dem Urteil hektisch abgereist, dann extra noch lange geblieben, und dann hektisch abgereist.
Tag 4 der Berichterstattung. Diesmal behauptet “Bild” zur Abwechslung nicht, dass Klaus L. in Mexiko Sozialhilfe aus Deutschland bezogen habe, sondern schreibt:
BILD-Besuch in Puerto Morelos. (…) Hierhin hatte er sich mit 22 500 Euro Sozialhilfe abgesetzt.
Den dritten Tag in Folge findet die “Bild”-Zeitung nicht erwähnenswert, wann sich die sie empörenden Vorgänge ereignet haben (nämlich nicht dieses oder letztes Jahr, sondern von 1994 bis 1997). Und auch etwas anderes fehlt in dem Text. Eine genaue Erklärung nämlich, wie die Überschrift gemeint ist. Sie lautet:
Das Prunk-Haus von Karibik-Klaus
Mal abgesehen davon, dass das “Prunk-Haus” auf den Fotos ein eher schlichtes Gebäude mit leerem Pool, billigen Plastikstühlen und seit Monaten umgeknickter Palme zeigt: Ob dies nun das Haus “von” Karibik-Klaus ist, weil es ihm gehört oder weil er dort ein Apartment gemietet hat oder weil er dort als Hausverwalter arbeitet oder nur weil es sich so schön reimt, geht aus dem “Bild”-Artikel nicht hervor.
“Nur Moralisten können gute Journalisten sein.”
(Kai Diekmann)
“Man muss ein Zeichen setzen gegen die Angst vor ‘Bild’.”
(Charlotte Roche)
Am 5. September 2004 berichtete der Berliner “Tagesspiegel” ausführlich über die “Methoden der mächtigsten deutschen Zeitung”. Geschildert wurde neben vielen anderen haarsträubenden Fällen unter anderem die Erfahrung, die die Moderatorin Charlotte Roche im Juni 2001 mit “Bild” gemacht haben soll. Einige Wochen, nachdem bei einem Autounfall auf dem Weg zu ihrer Hochzeit drei ihrer Brüder getötet und ihre Mutter schwer verletzt wurden, sei sie von einem Paparazzo lachend mit ihrem Freund fotografiert worden. Ein “Bild”-Redakteur habe ihr gedroht, dieses Foto mit dem ironischen Kommentar “So tief ist ihre Trauer” zu veröffentlichen, wenn sie der Zeitung kein Interview gebe.
Diese Schilderung stimmte offensichtlich nicht. Die Axel Springer AG setzte eine Gegendarstellung durch, in der sie bestritt, dass sich ein “Bild”-Journalist je so gegenüber Roche geäußert habe. Die Redaktion hätte das Foto weder besessen, noch von ihm gewusst, noch es als Druckmittel eingesetzt.
Unter dieser Gegendarstellung korrigierte sich der “Tagesspiegel”, widersprach aber der Darstellung von Springer:
Richtig ist, dass sich kein “Bild”-Journalist gegenüber Charlotte Roche geäußert hat. Dem Tagesspiegel liegt allerdings ein Schreiben eines Mitarbeiters der Presseabteilung von Viva vor, dem Sender, bei dem Charlotte Roche damals moderierte. Darin heißt es: “Kurze Zeit nach dem tödlichen Unfall von Charlottes Brüdern hat sich damals ein ‘Bild’-Redakteur bei mir telefonisch gemeldet. Soweit ich mich erinnere, sagte er, er habe zwar Bauchschmerzen bei diesem Anruf, aber er habe mit der Chefredaktion in Hamburg gesprochen und müsste mir Folgendes sagen: Wenn die ‘Bild’-Zeitung kein Interview mit Charlotte bekäme, würde die ‘Bild’ am nächsten Tag ein Bild von Charlotte bringen und dazu eine Geschichte, die uns nicht gefallen würde. Mir wurde nicht mitgeteilt, um welche Art von Foto oder Geschichte es sich handelt.”
“Bild” bestreitet bis heute, dass es dieses Gespräch mit diesem Inhalt gegeben hat.
Gegen diese Darstellung des “Tagesspiegel” ist die Axel Springer AG in keiner Weise mehr vorgegangen.
Jetzt ist über ein Jahr vergangen, und diesmal hat es nicht der “Tagesspiegel”, sondern der “Stern” gewagt, kritisch über “Bild” zu schreiben. Vor zwei Wochen stand in der Zeitschrift:
Der erste Anrufer nach dem Unglück auf ihrem [Charlotte Roches] Handy war ihr Vater, der zweite ein “Bild”-Reporter. Was folgte, sagt Charlotte Roche, “war Telefonterror — den Rest des Tages hatte ich damit zu tun, die Anrufe von ‘Bild’ wegzudrücken”.
Die Moderatorin sprach mit niemandem. Vier Wochen lang tauchte sie ab, verließ kaum das Haus. Dann gelang einem Fotografen der “Abschuss” — so nennt der Boulevard Paparazzo-Aufnahmen: Charlotte Roche hatte neben ihrem Freund gestanden und gelacht.
Die “Bild”-Leute riefen bei Viva an. Ein Mitarbeiter des Senders hat seine Erinnerungen an das Gespräch notiert: “Kurze Zeit nach dem tödlichen Unfall hat sich ein ‘Bild’-Redakteur bei mir gemeldet. … Er habe zwar Bauchschmerzen bei diesem Anruf, aber er habe mit der Chefredaktion in Hamburg gesprochen und müsste mir mitteilen: Wenn die ‘Bild’-Zeitung kein Interview mit Charlotte bekäme, würde die ‘Bild’ am kommenden Tag ein Foto von Charlotte bringen und dazu eine Geschichte, die uns nicht gefallen würde.” Ein ‘Bild’-Sprecher weist die Vorwürfe zurück: “Diese Äußerungen treffen nicht zu.”
All das darf der “Stern” zur Zeit nicht mehr behaupten. Die Axel Springer AG bestreitet Umstand und Inhalt der Gespräche und hat beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung erwirkt, die dem “Stern” die Veröffentlichung vorläufig untersagt. Deshalb ist der gesamte “Stern”-Artikel auch aus dem Online-Angebot der Zeitschrift verschwunden. Beim “Stern” ist man über die Entscheidung des Gerichtes überrascht und will dagegen vorgehen.
Anders als der Branchendienst “New Business” meldet und auch Springer gegenüber dem Gericht behauptet haben soll, hat der “Stern” nicht die ursprünglichen (falschen) “Tagesspiegel”-Angaben wiederholt. Wiederholt hat der “Stern” die Erinnerungen des Viva-Mitarbeiters, die der “Tagesspiegel” in seinem Zusatz der Gegendarstellung Springers wiedergegeben hat. Und dagegen ist Springer, wie gesagt, nie vorgegangen. Beim “Stern” geht man deshalb davon aus, dass die einstweilige Verfügung keinen Bestand haben wird.
“Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann fordert darüber hinaus vom “Stern” den Abdruck einer Gegendarstellung und die Abgabe von Unterlassungserklärungen. Beim “Stern” hat man das Gefühl, “Bild” verfolge eine ähnliche Taktik wie die, mit der die Zeitung vor einem Jahr gegen den “Tagesspiegel” vorgegangen sei: viele nebensächliche Punkte anzugreifen, um die Kritik an den haarsträubenden Methoden von “Bild” unberechtigt erscheinen zu lassen.
Man könnte natürlich einfach sagen, dass es weder uns, noch die “Bild”-Zeitung irgendetwas angeht, ob Rudi Carrell krank ist und wie krank er ist. Interessanterweise sagt das Gesetz genau das Gleiche:
Die Intimsphäre bildet den engsten Persönlichkeitsbereich und genießt den stärksten Schutz vor öffentlichen Einblicken. Grundsätzlich vor Öffentlichkeit geschützt ist der Sexualbereich des Menschen, und sein körperliches Befinden, wozu auch medizinische Untersuchungen gehören.
(Dorothee Bölke: Presserecht für Journalisten.)
(…) selbst bei Personen der Zeitgeschichte bleibt die Art einer Erkrankung regelmäßig in der Geheimsphäre, es sei denn, die Betroffenen gehen mit dieser Information selbst in die Öffentlichkeit.
(Deutscher Presserat: Umgang mit Krankheiten.)
Bis zum 24. November 2005 hatte Rudi Carrell öffentlich nicht über seine Krankheit gesprochen. Das hatte “Bild” nicht vom Spekulieren abgehalten: “Wie schlimm steht es um Rudi Carrell”, fragte die Zeitung am 15. November in großen Buchstaben und berichtete:
Der Showmaster ist abgemagert, leidet an Haarausfall. (…)
Fragen zu seiner Krankheit möchte Carrell nicht beantworten. Sein Assistent Sören Haensell: “Es gibt von uns keine Auskunft zu diesem Thema.”
Erst, wie gesagt, neun Tage später äußerte sich Carrell öffentlich, in der “Bunten”. Man kann argumentieren, dass “Bild” seitdem das Recht habe, über Carrells Krebserkrankung zu berichten. Aber stimmen muss es natürlich.
Es spricht wenig dafür, dass das stimmt, was “Bild”-Reporter Daniel Cremer in seinem Artikel über den Auftritt Carrells bei der Aufzeichnung der letzten Ausgabe von “Sieben Tage, sieben Köpfe” suggeriert: dass Carrell nicht mehr sprechen kann. “Ist der Holländer mit dem unverwechselbaren Akzent für immer verstummt?”, fragt “Bild” und zitiert zur Antwort einen anonymen “langjährigen Kollegen”: “Rudi kann nicht mehr sprechen.” Cremer behandelt diese Aussage, als sei sie eine Tatsache, zitiert einen Arzt, der das Phänomen einer “Stimmbandlähmung” erklärte, und behauptet vielsagend: Carrell “kommuniziert über E-Mail”.
Wenige Tage später liest sich das in der “Bild am Sonntag” ganz anders. Cremers Kollegin Angelika Hellemann hat von Bernd Stelter erfahren, dass Carrell das Team “zusammengestaucht” habe, und zitiert Stelter mit dem Satz:
Er darf seine Stimme zwar nicht überanstrengen, kann aber ganz normal mit uns reden.
Und wir merken uns: Wenn “Bild” sorglos über die Krankheit von Menschen berichtet, kann immer auch das Gegenteil stimmen.
Am vergangenen Mittwoch berichtete die dänische Zeitung “Frederiksborg Amts Avis”, dass es in dem Schloss Kronborg, das Shakespeare als Vorlage für den Sitz seines Hamlet gedient hat, spuken soll. Eine Hellseherin sei zur Hilfe gerufen worden, die zahlreiche Gespenster vertrieben habe.
Ja. Schöne Geschichte. Die Nachrichtenagentur AP sorgte dafür, dass sie in der ganzen Welt bekannt wurde — mit der nötigen seriösen Distanz natürlich: “Angestellte sagen, in Gebäude spukt es”.
Ja. Warum nicht. Am Tag darauf berichtete die dänische Zeitung “Ekstra Bladet” über die erstaunlichen Ereignisse und ließ die Geisterjägerin Birgitte Graae (“Bild” wird sie Brigitte nennen) ausführlich zu Wort kommen.
Ja nun. Für eine Zeitung, die sich “Bild” nennt, fehlte der Geschichte allerdings noch etwas Elementares: Bilder. Fotos von Gespenstern. Und jetzt sagen Sie nicht, das sei unmöglich — “Bild” hat die Fotos. Und zwar gleich drei.
Unter dem ersten steht:
Zum Erschrecken: Als Schatten geistert diese Dame durchs Wohnzimmer.
Unter dem zweiten:
Zum Gruseln! Dieses Gespenst stürzt sich die Treppe runter. Immer wieder.
Und unter das Dritte schreibt “Bild”:
Zum Spuken! Ist das der deutsche Diener? Sogar im Schloßgarten treiben sich Geister herum.
Zumindest die Frage, ob das der deutsche Diener ist, können wir klar mit Nein beantworten. Er treibt sich auch nicht im Schlossgarten von Kronborg herum. Das Foto zeigt einen Friedhof in Everett, Washington. Es handelt sich nämlich um dieses Foto der Agentur Getty Images, die u.a. für fast jeden Zweck Symbolfotos zum Kauf anbietet — auch zum Thema weiblicher Schatten im Wohnzimmer oder Frauenfigur stürzt sich Treppe hinunter. “Bild” hat offenbar im Archiv der Firma einfach nach dem Begriff “ghost” gesucht, sich drei Ergebnisse herausgepickt und einfach behauptet, es handele sich um Aufnahmen aus dem Schloss.
Offen ist jetzt nur die Frage, ob der Redakteur, der die Fotos betexten musste, womöglich wirklich gedacht hat, es handele sich dabei um echte Gespenster.
Manchmal weiß man bei “Bild” wirklich eine ganze Menge. So wie im Fall des sogenannten “S-Bahn-Schubsers” von Hamburg. Mit Datum vom 13.05.2004 etwa kann man bei Bild.de dies nachlesen:
Anja B. (Name von der Redaktion geändert) und ihre Freundin sind auf dem Weg nach Hause.
Hervorhebung von uns
Nun gut, das ist soweit ja nichts besonderes. Da hat man eben, um die Identität des Opfers zu schützen, dessen Namen geändert.
Mit Datum vom 17.05.2004 allerdings steht bei Bild.de über dasselbe Mädchen:
Ugur I. (19) stieß Studentin Anja (21) vor einen einfahrenden Zug
Hervorhebung von uns
OK, möglicherweise heißt Anja also doch Anja, der Hinweis auf eine Namensänderung fehlt jedenfalls.
Möglicherweise heißt Anja aber auch doch nicht Anja. Jedenfalls steht mit Datum vom 1.9.2004 über denselben Fall folgendes bei Bild.de:
Silvia steigt trotz des Horrors von damals jeden Tag erneut in die Bahn.
Hervorhebung von uns
Mehrfach wird “Anja” in diesem und in einem weiteren Text Silvia genannt, wieder ohne Hinweis auf eine Namensänderung (außerdem wird sie als Schülerin bezeichnet, obwohl sie doch zuvor noch Studentin war). Vielleicht heißt Anja also Silvia.
Vielleicht aber auch nicht. Mit Datum vom 15.9.2004 jedenfalls steht bei Bild.de über denselben Fall und dasselbe Mädchen dies:
Jennifer D. hatte einen Schutzengel: Ihre Cousine reagierte blitzschnell, riss sie zurück. Gerettet!
Hervorhebung von uns
Aha. Möglicherweise heißt “Anja” also weder Anja, noch Silvia, sondern Jennifer. Der Hinweis auf eine mögliche Namensänderung fehlt hier jedenfalls auch. Und im jüngst (21.12.2005) erschienenen Text über den “S-Bahn-Schubser” heißt Anja/Silvia immer noch Jennifer.
Und sie ist übrigens auch noch immer 21, obwohl doch seit der ersten Berichterstattung über den Fall schon mehr als ein Jahr vergangen ist. Aber das nur nebenbei.
Interessanter erscheint uns da schon die Frage, ob Anja/Silvia/Jennifer eigentlich tatsächlich von ihrer Cousine zurückgerissen wurde. So wie es in den neueren Texten auf Bild.de steht. Oder ob es vielmehr so war, dass Anja/Silvia/Jennifer im letzten Moment von ihrer Freundin gerettet wurde, wie zwischendurch zu lesen war.
Am wahrscheinlichsten scheint uns allerdings, dass Anja/Silvia/Jennifer sich in Wahrheit im letzten Moment selbst an ihrer Freundin (oder Cousine) festhalten konnte. So, wie es im Text vom 13.5.2004 und in der Bildergalerie steht.
In der Bildergalerie heißt die Anja B. vom Anfang übrigens Anja M. was wiederum …
Aber lassen wir das. Manchmal “weiß” man bei “Bild” einfach zu viel.
Mit Dank für die Hinweise an Rosi R., Hendrik und Niels L.
Die “Bild”-Zeitung hatte sich in der Schuldfrage und Unfallursache schnell festgelegt. Am ersten Tag ihrer Berichterstattung über den tragischen Tod der Schauspielerin Julia Palmer-Stoll fragte sie noch: “Achtete sie nicht auf den Verkehr?” Aber schon am folgenden Tag nannte Bild.de den Fahrer des Autos in der Adresszeile “todraser”. Später berichtete “Bild” von einem Gutachten, das der Vater der Toten in Auftrag gegeben haben soll, wonach “der Unfallfahrer mindestens 70 km/h, eventuell noch schneller gefahren sein muß”. “Bild am Sonntag” legte nach: “Der Todesfahrer war viel zu schnell!”
Bewahrheitet hat sich das nicht. Nach einem Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft hätte der Fahrer zwar bremsen können, aber, so “Bild” im Oktober:
Das Gutachten hält auch fest, daß sich der Unfallfahrer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit (50 km/h) hielt.
Heute nun berichtet die “Bild”-Zeitung, wie andereZeitungen auch, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung einen Strafbefehl über 150 Tagessätze beantragt hat. Anders als andere Zeitungen schließt “Bild” daraus, dass das Leben von Julia Palmer-Stoll “nur 7.500 Euro wert” gewesen sei. In anderen Zeitungen steht, dass der Unglücksfahrer “mit etwa 50 Stundenkilometern” gefahren sei, also nicht schneller als erlaubt. In “Bild” steht das nicht. “Bild” nennt den Fahrer heute stattdessen: