– Nutzen von Musiktauschbörsen (eDonkey, eMule, Bearshare, Limewire, Kazaa, Shareaza, Bittorrent, Direct Connect etc.).
Das stimmt so natürlich nicht. Es ist nicht verboten, “Musiktauschbörsen”, bzw. File-Sharing-Programme zu nutzen, um beispielsweise selbst gemachte Musik oder Urlaubsvideos zu verbreiten (Warner Bros. verteilt sogar selber Filme über Bittorrent). Verboten ist lediglich das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Dateien ohne Einwilligung. Das wird nach Paragraph 106 UrhG bestraft und kann auch Schadenersatzforderungen auslösen.
Aber, was soll man erwarten, wenn “Bild” es nicht mal schafft diesen Hinweis in demselben Kasten fehlerfrei zu halten:
DAS IST ERLAUBT:
– Musik herunterladen von IMusicload, Itunes, Napster, Bild.de etc. (ab 50 Cent pro Lied)
Sicher meint “Bild” nicht “IMusicload“, sondern “Musicload”. Das ist bekanntlich das Angebot des Bild.de-Partners T-Online. Und übrigens auch selbst Partner von Bild.de.
Mit Dank an Alexander Z. für den sachdienlichen Hinweis.
Nachtrag, 18.50 Uhr: Offenbar ist der Filesharing-Beauftragte von Bild.de inzwischen zur Arbeit erschienen und hat den ursprünglich aus der Druckausgabe übernommenen Text noch einmal überarbeitet und ergänzt. Dabei wurden nicht nur einige Angaben entsprechend der offiziellen Pressemitteilung der ifpi korrigiert, sondern auch der fehlerhafte Kasten komplett entfernt.
Eigentlich wollte Bild.de “zusammen mit dem Arbeitsrechtsexperten und Buchautor (‘Kündigungsschutz für Arbeitnehmer’) Otto Bretzinger wertvolle Tips” geben, wie man sich gegen eine Kündigung wehren könne. Anders als Bild.de behauptet, ist es aber gar kein wertvoller Tipp, wenn Bild.de Bretzinger folgendermaßen zitiert:
So mag das wohl früher mal gewesen sein. Aber seit der Änderung des Paragraphen 37b des Sozialgesetzbuches III, die am 31.12.2005 in Kraft getreten ist, muss der Arbeitnehmer sich “innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes” seines Arbeitsverhältnisses bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden.
Aber vielleicht kann man Bretzinger diesen überholten Tipp gar nicht vorwerfen. Das Buch, “Kündigungsschutz für Arbeitnehmer”, das auf Bild.de abgebildet ist und über das Bild.de behauptet, Bretzinger hätte es geschrieben, ist jedenfalls von Wolfgang Däubler.
Mit Dank an Michael S. für den sachdienlichen Hinweis.
Nachtrag, 19.5.: Bild.de hat den Artikel noch einmal überarbeitet. So ist die Behauptung, Bretzinger habe das Buch “Kündigungsschutz für Arbeitnehmer” geschrieben, aus dem Text verschwunden. Und aus den “drei bis sieben Kalendertagen” in Bretzingers Tipp sind “drei Kalendertage” geworden. Das ist allerdings noch immer irreführend. Das Gesetz spricht nämlich nicht von “Kalendertagen”, sondern lediglich von “Tagen” und meint damit wohl Werktage der Agentur für Arbeit — was übrigens, in Einzelfällen, bspw. zu Ostern, durchaus mal auf sieben Kalendertage hinauslaufen kann.
Nachtrag, 19.5., 15.25 Uhr: Bild.de hat Bretzingers Tipp noch einmal überarbeitet und aus den “drei Kalendertagen”, so wie es im Gesetz steht, “drei Tage” gemacht.
Nachtrag, 22.5.: Mittlerweile haben wir Antwort von der Bundesagentur für Arbeit erhalten und wollen deshalb noch einmal klar stellen, dass es sich bei der 3-Tages-Frist in Paragraph 37b SGB III nicht, wie von uns zunächst gemutmaßt, um eine schlichte Frist von drei Werktagen handelt. Die Berechnung ist tatsächlich etwas komplizierter und folgt den Paragraphen 186-193 BGB. Demnach beginnt sie am Tag nach Kenntnis der Kündigung (187 Absatz 1) und endet mit Ablauf des letzten (hier: dritten) Tages der Frist (188 Absatz 1). Fällt dieser letzte Fristtag nun auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, dann endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (193 BGB). Nur damit das klar ist.
Im Grunde ist es ganz einfach: Wer hirntot ist, ist tot. Wer im Wachkoma liegt, ist nicht tot. Daraus folgt: Man kann nicht gleichzeitig im Wachkoma liegen und hirntot sein.
Für “Bild” ist das offenbar zu kompliziert. Jedenfalls findet sich dort dieser Artikel:
Im Text heißt es dann:
Das Martyrium dauerte angeblich zwei Stunden, Antonio bekam keine Luft — Herzstillstand, Hirntod!
(…)
Seitdem ist der Italiener, der früher als Kaufmann arbeitete, gelähmt und schwerstbehindert. Wachkoma!
Und wir wissen zwar nicht, ob Gia im Wachkoma liegt, die Frage aus der “Bild”-Überschrift lässt sich aber eindeutig beantworten: Gia wurde nicht “hirntot geprügelt”. Ein Blick auf das von “Bild” veröffentlichte Foto reicht aus, um das zu wissen. Dort ist Gia nämlich im Rollstuhl zu sehen, und es sieht ganz und gar nicht so aus, als würde er künstlich von einer Beatmungsmaschine am Leben gehalten.
Natürlich hätte “Bild” sich das auch von einem Pfleger oder der Schwester des Opfers erklären lassen können. Schließlich machte das Blatt einen “BILD-Besuch bei dem Prügel-Opfer”. Aber wahrscheinlich war man zu sehr mit der Recherche der wirklich wichtigen Details beschäftigt.
Mit Dank an Jördis G. und Tom K. für den sachdienlichen Hinweis.
Gestern berichtete “Bild” über eine Frau, die in einem ziemlich großen Haus wohnt:
“Bild” schreibt:
Sie führt dreist ein Leben im Luxus auf Steuerzahlerkosten — und findet überhaupt nichts dabei …
Hartz-IV-Empfängerin Bärbel P. (52) residiert sorglos in einer 500-Quadratmeter-Traumvilla in Laer (NRW). Das kann sie sich leisten, denn das Amt überweist jeden Monat pünktlich die Miete!
Wir wissen zwar nicht, wie “sorglos” es sich mit 345 Euro im Monat (das ist der Regelsatz für das ALG II) “residiert”, aber zumindest soviel stimmt an dem “Bild”-Text: Bärbel P. ist Hartz-IV-Empfängerin und das Amt überweist pünktlich Miete, wie uns die zuständige Kreis-Sprecherin Kirsten Weßling bestätigt.
Bärbel P. erhält laut Weßling genau das, was ihr zusteht: “Sie bekommt das Geld für die ortsübliche Miete von 45 Quadratmetern Wohnraum und einen entsprechenden Heizkostenzuschuss.” Hinzu kämen noch Zuschüsse für zwei weitere Personen, die im Haushalt leben.
Über die genauen Zahlen wollte Weßling aus nachvollziehbaren Gründen weder “Bild” noch uns gegenüber Auskunft geben. Aber es erscheint nicht unrealistisch, wenn der Vermieter “Bild” sagt, er bekomme vom Kreis 470 Euro für Bärbel P. sowie 260 und 160*165 Euro für Bärbel P.s Tochter und deren Freund, die ebenfalls in dem Haus wohnen. Insgesamt also nur 895 Euro, obwohl die Miete laut “Bild” eigentlich 1200 Euro beträgt.
Spätestens hier hätte “Bild” klar sein müssen, dass das eigentlich gar keine Hartz-IV-Geschichte ist. Denn der “Staat zahlt” zwar, aber offenbar nicht die komplette Miete der “500-Quadratmeter-Traumvilla”, sondern lediglich für angemessenen Wohnraum — ganz so wie Hartz IV es vorsieht.
Da kann “Bild” noch so oft “auf Steuerzahlerkosten” und “auf Staatskosten” schreiben, dreist sind die “dreisten Mieter” offenbar nur insofern, als sie (bzw. das Amt) zu wenig Miete zahlen. Nur haben das wohl weder “Bild” noch der Vermieter verstanden, wie folgendes Zitat am Ende zeigt:
“Eigentlich müßte ich ja froh sein, daß jetzt wenigstens vom Staat Geld kommt. Aber es ist eine Frechheit, daß ehrliche Steuerzahler geschröpft werden. Und solche Leute auf Kosten der Allgemeinheit in Saus und Braus leben. Bei Gericht sagte man mir, eine Räumungsklage dauert anderthalb Jahre …”
Klar, und bei “Bild” macht man einfach kurzen Prozess.
Mit Dank an Tobias M. für den sachdienlichen Hinweis.
“Bild” verhöhnt den österreichischen Finanzminister, druckt intime Veranda-Fotos von Karl-Heinz Grasser und seiner Frau, Fiona Swarovski. Heimlich aufgenommen beim Kurzurlaub auf Capri!
Es sind Aufnahmen aus dem Privatbereich, die kein Mensch von sich in der Zeitung sehen möchte. Sie zeigen das Ehepaar Grasser/Swarovski beim Sonnenbaden und beim Liebesspiel.
Dazu bringt “Bild” auf der letzten Seite prominent auf der oberen Hälfte die hämische Schlagzeile “Hier sucht die Kristall-Erbin die Kronjuwelen beim Finanzminister”. Das Wort Kronjuwelen bedeutet umgangssprachlich “Hoden”.
Karl-Heinz Grasser wird im Text als “knackiger Politiker” bezeichnet. Seit seinem Amtsantritt habe er es geschafft, das Österreichische Staatsdefizit zu senken. (…)
Und mal abgesehen davon, dass die Fotos von Grasser und Swarovski genau zu der Kategorie gehören, die nicht erst seit dem “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verboten sind, könnte Ihnen der kursiv gesetzte Text oben möglicherweise bekannt vorkommen.
P.S.: Ob die Fotos tatsächlich sexuelle Handlungen im Intimbereich zeigen, wie “Bild” im Text und durch teilweise Verpixelung eines Fotos suggeriert, ist uns bislang nicht bekannt.
“Bild” verhöhnt Frankreichs Superstar, druckt intime Strand-Fotos von Gérard Depardieu und seiner Freundin, Clementine Igou. Heimlich aufgenommen beim Urlaub auf Mauritius!
Es sind Aufnahmen aus dem Privatbereich, die kein Mensch von sich in der Zeitung sehen möchte. Sie zeigen das Paar Depardieu/Igou beim Nacktbaden.
Dazu bringt “Bild” auf der letzten Seite prominent in der Mitte die hämische Schlagzeile “Depardieu lässt seinen Gérard schwingen”. Der Vorname Gérard bedeutet hier umgangssprachlich “Penis”.
Gérard Depardieu wird im Text als “Robbe” bezeichnet. Seinen Körper hätten “Gott, Rotwein und deftige Küche” geschaffen. (…)
Und mal abgesehen davon, dass die Fotos von Depardieu und Igou genau zu der Kategorie gehören, die nicht erst seit dem “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verboten sind, könnte Ihnen der kursiv gesetzte Text oben möglicherweise bekannt vorkommen.
Was bisher geschah: “Bild” hatte am Mittwoch ein Foto des im ägyptischen Dahab getöteten Jungen auf der Titelseite und im Innenteil. Am Donnerstag druckte “Bild” dasselbe Foto noch einmal im Innenteil ab. “Bild” bekam dieses Foto von dem Journalisten Alexander Blum, der nach Zeugenaussagen in Tübingen Kinder behelligt haben soll, die gerade alleine zuhause waren, um ein ebensolches Foto zu bekommen. Er soll sich dabei zunächst auch als Mitarbeiter des “Schwäbischen Tagblatts” ausgegeben haben.
Gestern veröffentlichte das “Tagblatt” weitere Details:
Ein Tübinger “Bild”-Zuarbeiter verschaffte sich über eine Teilnehmer-Liste vom Stadtlauf aus dem Internet die Namen möglicher Schulfreunde und überrumpelte Eltern und Kinder zu Hause. Einmal tischte er die Lüge auf, er sei von einer Lehrerin geschickt, ein andermal gab er sich ahnungslosen Kindern gegenüber als TAGBLATT-Mitarbeiter aus und gab vor, er müsse ein Bild des Mitschülers beschaffen, das versehentlich aus unserem Zeitungs-Archiv gelöscht worden sei.
Auch uns gegenüber berichtete ein Nachbar, der Fotograf habe versucht, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen an ein Foto zu kommen.
Bereits am Mittwoch und am Donnerstag hatten wir den “Bild”-Pressesprecher Tobias Fröhlich wiederholt um eine Stellungnahme gebeten. Wir wollten wissen:
— Gehört es zu den Gepflogenheiten der Axel Springer AG (und damit auch zu den Gepflogenheiten von “Bild” und Bild.de), dass Mitarbeiter wie im o.g. Fall Kinder gezielt zur Informationsbeschaffung ausnutzen?
— Wird die Axel Springer AG weiterhin mit Alexander Blum zusammenarbeiten?
— Wird “Bild” weiterhin mit Alexander Blum zusammenarbeiten?
— Woher stammt das Foto des 10-jährigen Jungen?
— Wer hat “Bild” die Einwilligung gegeben, das Foto des 10-jährigen Jungen in “Bild” abzudrucken?
Auf diese Fragen erhielten wir keine Antwort. Fröhlich sagte am Ende nur, er werde sich eventuell melden — falls es aus der Sicht von “Bild” etwas dazu zu sagen gebe.
Heute berichtet auch die “tageszeitung” über den Fall. Und sie hat sogar eine knappe Stellungnahme des “Bild”-Sprechers bekommen:
Also spricht Springer-Sprecher Tobias Fröhlich: Der Fotograf habe “glaubhaft versichert, er habe sich nicht als Mitarbeiter des Schwäbischen Tagblatts ausgegeben. Wir gehen davon aus, dass seine Recherchen auch insgesamt korrekt verlaufen sind.”
Welche Gründe Springer dafür hat, den Aussagen des Fotografen zu glauben und nicht denen mehrerer Zeugen, wissen wir nicht. Und auch die Antworten auf die von uns gestellten Fragen stehen immer noch aus. Vielleicht hat die Sorge, ob ihre Mitarbeiter wirklich nur lautere Recherche-Methoden anwenden, bei der “Bild”-Zeitung keine so große Priorität.
Im Oktober 2004 wurde eine Bank in Siegelsbach überfallen. Der Täter tötete dabei eine Person und verletzte zwei lebensgefährlich. Angeklagt wurde ein Bäcker aus dem Ort. Vergangenen Freitag wurde er freigesprochen.
Bei Bild.de wird daraus “Deutschlands merkwürdigster Freispruch”. Eine Einschätzung, die durchaus nachvollziehbar ist — zumindest, wenn man nur das liest, was Bild.de dazu schreibt. Denn Bild.de ignoriert fast alles, was den Bäcker entlastet.
Etwas anders sieht es aus, wenn man in die “Heilbronner Stimme”* schaut. Sie berichtet ausführlich über den Fall und zitiert aus der Urteilsbegründung des Gerichts. Dabei erwähnt sie, anders als Bild.de, belastende und entlastende Momente.
Wer will, kann also nach Lektüre der “Heilbronner Stimme” den Freispruch “merkwürdig” finden oder nicht. Vor allem aber kann er das Urteil deswegen merkwürdig finden, weil es so klar ausfiel. Das Gericht hat den Angeklagten nämlich, wie uns das Landgericht Heilbronn bestätigt, wegen “erwiesener Unschuld” freigesprochen — und nicht, wie Bild.de fälschlich schreibt, “nach dem Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten”.
Eigentlich gehören wir ja nicht zu denjenigen, die hinterher sagen, sie hätten esjagleichgewusst, aber: Die “Bild”-Anzeige gegen die sogenannten “Renten-Lügner” bleibt ohne Folgen. Das Verfahren wurde eingestellt, weil der Staatsanwalt weder den Tatbestand der Untreue noch den des Betrugs erfüllt sah. Das war zwar absehbar, hindert “Bild” aber natürlich nicht daran, einen Seite-1-Aufmacher daraus zu machen:
Und mal abgesehen davon, dass es wohl eigentlich heißen müsste, “Justiz schockt ‘Bild’-Leser”, ist auch der Einleitungstext irreführend:
Die Begründung des Oberstaatsanwaltes ist ein Schock für Millionen Arbeitnehmer: Es gibt keinen Anspruch auf Auszahlung der eingezahlten Beträge!
Das ist erstens eine ziemlich verkürzte Darstellung, und zweitens dürfte das nur ein Schock für die sein, die keine Ahnung davon haben, wie das deutscheRentensystem organisiert ist. Zu denen scheint auch Paul C. Martin zu gehören, der sich in seinem Kommentar mit dem Thema auseinandersetzt. Weil Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Dalheimer in seiner Begründung, die “Bild” in Auszügen abdruckt, einmal das Wort “Chance” benutzt, meint Martin nun, die deutsche Altersversorgung sei “endgültig zur Lotterie verkommen”:
Auch dort hat jeder eine Chance auf künftige Zahlung.
Das ist natürlich völliger Humbug. Wie auch Martin wissen muss. Die vollständige Passage mit der “Chance” liest sich nämlich in Dalheimers Schriftsatz so:
Mit der Entrichtung des Rentenbeitrags erwirkt der Versicherte (…) nur eine Anwartschaft oder Chance auf eine künftige Rentenzahlung. Dabei ist rechtlich nicht die Höhe der Rente geschützt, sondern nur der Anspruch als Sicherungsobjekt an sich steht fest.
Wer in die Rentenkasse einzahlt, erwirbt also, anders als ein Lotterie-Teilnehmer, eine Anwartschaft und folglich einen Anspruch auf eine künftige Rentenzahlung.
Und “Bild” hat noch andere Passagen in der Einstellungsverfügung gefunden, die sie in ihrem Sinne auslegt:
Aber: In ihrer schriftlichen Begründung geht die Berliner Staatsanwaltschaft mit den Renten-Versprechen der Politiker hammerhart ins Gericht!
Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Dalheimer rügt, daß das von BILD “beanstandete Verhalten der für die Rentenproblematik Verantwortlichen aus der Sicht des Bürgers in mancherlei Hinsicht beanstandenswert und diskussionswürdig sein mag.”
Die Justiz zeigt also Verständnis dafür, daß Millionen Renten-Beitragszahler wütend sind, daß ihnen bei der staatlichen Rente nicht die Wahrheit gesagt wird!
Lässt man probehalber mal alles weg, was “Bild” hier vor und nach dem Dalheimer-Zitat schreibt, bleibt plötzlich nur noch ein Satz übrig, der gar nicht mal so “hammerhart”, sondern eher diplomatisch formuliert ist. Er “rügt” auch niemanden und drückt definitiv kein Verständnis dafür aus, dass Renten-Beitragszahler wütend seien, weil ihnen bei der staatlichen Rente “nicht die Wahrheit gesagt” werde. Aber es spielt ja ohnehin überhaupt keine Rolle. Das von “Bild” angeleierte Verfahren wurde eingestellt.
Und so bleibt von der “Bild”-Anzeige letzten Endes nur folgende, magere und wenig überraschende Erkenntnis:
Soll heißen: Es verstößt zwar nicht gegen Gesetze, Bürger und Beitragszahler bei der gesetzlichen Rente im unklaren zu lassen. Aber unser Rentensystem ist eindeutig reformbedürftig.
Und um das herauszufinden, musste “Bild” tatsächlich erst die Staatsanwaltschaft bemühen?
“Welche Filme lieben Sie, Tom Hanks?”, fragt “Bild”-Kolumnist Norbert Körzdörfer heute im zweiten Teil seines “Welt-Exklusiv!”-Interviews. Angeblich soll Hanks darauf u.a. geantwortet haben:
Wehe, Sie haben Gus Van Sant’s “Elefanten-Mann” nicht gesehen!
Und dass er das wirklich so gesagt hat, ist eher unwahrscheinlich. Gus Van Sant hat nämlich überhaupt keinen Film dieses Namens gemacht. Wahrscheinlich meinte Hanks also Gus Van Sants “Elephant”. Den hat Körzdörfer aber offenbar nicht gesehen und ihn wohl mit David Lynchs “The Elephant Man” verwechselt. Der heißt auf deutsch übrigens “Der Elefantenmensch” und handelt im Gegensatz zu “Elephant” von einem Mann, der am Proteus-Syndrom litt.
Mit Dank an Reinhard T. für den sachdienlichen Hinweis.