Autoren-Archiv

Plumps!

BILD war 2007 die am meisten zitierte deutsche Tageszeitung! Exklusive BILD-Nachrichten aus Politik und Wirtschaft wurden im vergangenen Jahr sogar noch häufiger von anderen Blättern und TV-Sendern aufgegriffen.
(“Bild” vom 11.01.2008)

Und wenn das Bonner Institut für Medienanalyse “Media Tenor” Anfang 2009 sein Zitate-Ranking für das Jahr 2008 bekannt gibt, wird “Bild” wahrscheinlich wieder ganz vorne dabei sein — und Meldungen wie die folgende vom vergangenen Freitag werden dazu beigetragen haben:

"10-Milliarden-Loch bei Krankenkassen"

Die Nachrichtenagentur dpa hatte diese Meldung noch in der Nacht zum Freitag weiterverbreitet — und zugespitzt:

Die Krankenkassen haben nach Informationen der “Bild”-Zeitung (Freitag-Ausgabe) mehr als 10 Milliarden Euro mehr Verbindlichkeiten als bislang bekannt.

Ähnlich verfuhr auch die Agentur Reuters in einer Meldung von Freitag früh:

Die Verbindlichkeiten der Krankenkassen sind der “Bild”-Zeitung zufolge mehr als zehn Milliarden Euro höher als bislang bekannt.

Zwar hatte “Bild” ihr “10-Milliarden-Loch” als Vorabmeldung heraus gegeben, doch dass es bislang unbekannt war,* stand im Artikel gar nicht drin. Zu Recht, muss man sagen. Denn es war spätestens seit dem 2. Februar 2007 bekannt. Damals wurde die Gesundheitsreform vom Bundestag gebilligt, und in der Debatte dazu wiesen sowohl die CDU/CSU-Bundestagsabgeordnete Annette Widmann-Mauz als auch der CDU/CSU-Abgeordnete Jens Spahn auf die fehlenden Pensionsrückstellungen der Krankenkassen hin. Mauz sagte:

Allein die Diskussion über den Verschuldensbegriff und die Insolvenzfähigkeit hat doch offenbart, wie groß das Ausmaß der Verschuldung und der nicht aufgebauten Altersrückstellungen in diesem System ist: 2 Milliarden Euro Altschulden, die in den nächsten beiden Jahren abgebaut werden müssen, und 10 Milliarden Euro nicht getroffene Pensionsrückstellungen.

Und von Spahn war zu hören:

Wir werden durch dieses Gesetz Schulden bei den gesetzlichen Krankenversicherungen abbauen und sie zwingen, Pensionen für Angestellte — entsprechende Verpflichtungen bestehen — in Höhe von 10 bis 11 Milliarden Euro aufzubauen.

Das lässt sich seither auch unproblematisch im öffentlich zugänglichen Plenarprotokoll von damals nachlesen. Insofern wies das Gesundheitsministerium also nach dem “Bild”-Bericht zu Recht darauf hin, “die Summe sei nicht überraschend, sondern seit längerem bekannt”. Da war die Diskussion allerdings schon in vollem Gange, und “Bild” konnte sich wieder freuen, mit ihren “exklusiven BILD-Nachrichten aus Politik und Wirtschaft” ein paar mal mehr von anderen Medien zitiert worden zu sein — auch, wenn es dafür nicht wirklich einen Grund gab.

*) Erst am Tag darauf nannte “Bild” die fehlenden Altersrückstellungen in einem Artikel fälschlicherweise “das gestern von BILD enthüllte 10-Milliarden-Loch bei den Krankenkassen”.

Kurz korrigiert (449)

Bild.de kooperiert mit der Deutschen Eishockey Liga (DEL). Leser von Bild.de können bis Mittwoch 13 Uhr per Online-Wahl die beiden Trainer für das DEL-All-Star-Game bestimmen, bei dem eine Auswahl der besten europäischen DEL-Spieler gegen eine Auswahl der besten nordamerikanischen DEL-Spieler antritt.

Mit was für einem kompetenten Partner die DEL da zusammenarbeitet, sieht man an der Anmoderation auf Bild.de:

"Was in der nordamerikanischen NHL schon lange Tradition ist, steigt jetzt auch im deutschen Eishockey – das All-Star-Game!"

Dass das DEL-All-Star-Game nicht zum ersten, sondern bereits zum zehnten Mal (also seit 1998 fast jährlich) stattfindet, geht bei Bild.de, äh, irgendwie unter.

Mit Dank an Florian E. für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 14.34 Uhr: Der Eishockey-Beauftragte von Bild.de hat in der Anmoderation unauffällig ein “wieder” ergänzt.

Allgemein  

Unter Ausschluss der “Bild”-Zeitung (2)

Vergangene Woche hatte das Bremer Landgericht, das derzeit über den Tod des zweijährigen Kevin verhandelt, angekündigt, zu prüfen, ob “Bild” von dem Prozess ausgeschlossen werden soll. “Bild” hatte nämlich im Dezember trotz der ausdrücklichen Aufforderung des Gerichts, die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten zu achten, im Dezember ein unverfremdetes Foto des Angeklagten abgedruckt (wir berichteten).

Ganz so schlimm ist es für “Bild” nun doch nicht gekommen. “Bild”-Mitarbeiter dürfen weiter bei dem Prozess dabei sein. Allerdings untersagte der Vorsitzende ihnen “weiter Bild-Aufnahmen anzufertigen”, und sie dürfen auch, anders als Vertreter anderer Medien, “keine Bild-Aufnahmegeräte mit sich führen”, wie es in dem heute verkündeten Beschluss heißt. Das gilt für alle, die für “Bild” tätig sind, also auch für freie Mitarbeiter.

Der Vorsitzende hat davon Abstand genommen, auch Wortredakteure auszuschließen, um nicht den Eindruck zu erwecken, ein Medium werde wegen unliebsamer Berichterstattung “abgestraft”.

In der Begründung (die laut einer Sprecherin des Bremer Landgerichts “ungewöhnlich ausführlich” ausfiel) betont der Richter, dass er zu Beginn des Prozesses “in teils drastischen Worten” auf die Anonymisierungspflicht hingewiesen habe. Dagegen habe “Bild” außerdem in ähnlich gelagerten Fällen schon zwei mal verstoßen.

Eine bloße Entschuldigung für das “technische Versehen” (“Bild”) reichte dem Vorsitzenden nicht aus.

Allgemein  

“Bild” gibt “dubioser Sekte” Recht

Erinnern Sie sich noch an Tamera? “Bild” hatte die “dubiose deutsche Sekte” im Mai vergangenen Jahres fälschlicherweise mit dem Verschwinden von Madeleine McCann in Verbindung gebracht. Angeblich sei die Polizei mit “Durchsuchungsbefehl” auf dem Tamera-Anwesen in Portugal angerückt und “verschaffte sich Zutritt”. “Bild” schrieb von einer “Razzia”, und dass die Polizei “Zelte, Baracken, Wohnwagen und Hütten” durchstöbert habe:

"Vermisste Madeleine: Razzia bei deutscher Sekte"

Nach einer juristischen Auseinandersetzung, die über zwei Instanzen ging*, musste “Bild” im Oktober 2007 wegen dieser Behauptungen eine Gegendarstellung des Tamera-Gründers Dieter Duhm abdrucken (wir berichteten), in der er feststellte:

Die Polizei ist nicht mit einem Durchsuchungsbefehle gekommen und hat das Anwesen von Tamera (…) nicht durchsucht.

Und insofern war es schon etwas überraschend, dass sich vergangenen Sonnabend ein Text ganz ähnlichen Inhalts in “Bild” fand. Diesmal stand aber nicht “Gegendarstellung” sondern “Richtigstellung” drüber:

Eine Richtigstellung setzt, anders als eine Gegendarstellung, voraus, dass die darin behaupteten Tatsachen auch wahr sind. Wie uns der Anwalt Tameras sagt, habe man sich entschlossen, diese zusätzlich zur Gegendarstellung zu verlangen, weil die “Bild”-Berichterstattung Tamera damals zunächst sehr geschadet habe. Außerdem sei sie alles andere als nur “knapp an der Wahrheit vorbei” gewesen.

Vor Gericht musste Tamera dafür allerdings nicht noch einmal ziehen. Die Richtigstellung beruht auf einer außergerichtlichen Einigung zwischen “Bild” und Tamera. Man habe einige Zeit lang mit “Bild” darüber verhandelt, wie sie aussehen könne, sich jedoch nicht einigen können, sagt der Tamera-Anwalt. Die jetzt abgedruckte Form entspreche jedoch den rechtlichen Anforderungen.

*) Die “Bild”-Zeitung hatte bestritten, dass der Tamera-Gründer Dieter Duhm (den sie mehrfach im Text erwähnte und von dem sie ein Foto abdruckte) von der Berichterstattung über Tamera betroffen sei, und ihn deshalb als nicht klageberechtigt angesehen.

Ohne Worte

"11,2 Millionen Deutsche leben als Single – aus ganz unterschiedlichen Gründen. Die wenigsten von ihnen (8 Prozent) sind allein, weil sie es so wollen. Das zeigt zumindest eine aktuelle Umfrage unter 4000 Nutzern, die bei der Online-Partnervermittlung ElitePartner registriert sind."
Mit Dank an Stefan H. und Norbert P. für den sachdienlichen Hinweis.

Brandheiße Fehlinformation

"FRAU VERBRANNT, weil die Feuerwehr zum falschen Haus fuhr?"Ziemlich groß berichtete “Bild” gestern bundesweit über einen Wohnungsbrand im nordrhein-westfälischen Vorst: “FRAU VERBRANNT, weil die Feuerwehr zum falschen Haus fuhr?” (siehe Ausriss).

Zwar hatte die “Rheinische Post” schon zwei Tage vorher ausführlich über diese Feuerwehr-Panne berichtet. Aber es geht gar nicht darum, dass “Bild” gerne so tut, als seien ihre Nachrichten besonders aktuell. Vielmehr geht es darum, dass “Bild” gerne so tut, als wüsste sie besonders genau Bescheid. So schrieb “Bild” gestern im Text und in zwei Fotounterzeilen:

Es ist eine Horrorvision: Feuer im Wohnhaus. (…) Die Feuerwehr fährt zum falschen Haus — und in den Flammen stirbt eine Rentnerin. (…) Bevor die Retter eintreffen, können Nachbarn Rentner Josef gerade noch aus der Feuerwohnung ziehen. Seine Frau erstickt qualvoll, wird später tot geborgen.

Feuerwehrmänner löschen den Brand (…) — zu spät für eine Bewohnerin. (…) Gisela M. schlief wahrscheinlich, als das Feuer ausbrach. Sie starb in den Flammen.

Und außerdem schrieb “Bild” noch:

Heute soll das Obduktionsergebnis Aufschluss bringen. Oberstaatsanwalt Heinz-Dieter Menden: “Dann entscheiden wir, ob gegen den Feuerwehrmann wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird.”

Wie gesagt, das war gestern. Heute indes finden wir keinerlei Berichterstattung über den Wohnungsbrand und über das Obduktionsergebnis. Dabei gab es gestern eine Agenturmeldung zum Thema. Überschrift: “Frau ist nicht wegen Feuerwehr-Panne gestorben” Die Obduktion habe ergeben, dass sie “krank und vor Ausbruch des Brandes eines natürlichen Todes gestorben war”.

Wollen wir hoffen, dass “Bild” jetzt auch nur wieder etwas länger braucht, als die “Rheinische Post”, die gestern online und heute in ihrer Druckausgabe darüber berichtet, dass die Feuerwehr nicht Mitschuld am Tod der Frau war.

Mit Dank an Andreas W. für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 15.06 Uhr (mit Dank an Raphael S.): In die Düsseldorfer “Bild”-Lokalausgabe hat die Meldung über das Obduktionsergebnis es heute immerhin geschafft.

Allgemein  

Unter Ausschluss der “Bild”-Zeitung

Seit Oktober letzten Jahres verhandelt das Landgericht Bremen über den Tod des zweijährigen Kevin. Er war im Oktober 2006 tot im Kühlschrank von dessen Ziehvater gefunden worden, der nun wegen Totschlags angeklagt ist. Wie viele Medien, berichtet auch “Bild” von diesem Prozess.

Am 21. Dezember beispielsweise so*:

"Stiefvater pumpte Kevin (†2) mit Drogen voll"

Das Foto ganz links zeigt den Angeklagten, und es ist im Original völlig unverfremdet (ebenso wie das Foto von Kevin rechts daneben). Dabei hatte das Bremer Landgericht zu Beginn des Prozesses die Medien aufgefordert, in ihrer Berichterstattung die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten zu achten und keine unverfremdeten, identifizierenden Bilder von ihm zu zeigen. Das, so sagt uns eine Sprecherin, sei nicht ungewöhnlich bei Fällen mit großem Medieninteresse.

Dass “Bild” Fotos von Verdächtigen, Beschuldigten oder Angeklagten abdruckt, auf denen diese klar identifizierbar sind, ist zwar erfahrungsgemäß ebenfalls nicht ungewöhnlich. In diesem Fall könnte es aber Konsequenzen haben. Vorgestern hatte das Gericht nämlich angekündigt, prüfen zu wollen, ob die “Bild”-Zeitung vom Prozess ausgeschlossen werden soll und heute die Prozessbeteiligten dazu gehört. Wie uns die Sprecherin sagt, hat die Staatsanwaltschaft keine Stellungnahme dazu abgegeben, die Verteidigung beantragte den Ausschluss. Kommenden Mittwoch will das Gericht seine Entscheidung bekannt geben.

“Bild” erklärte den Abdruck des unverfremdeten Fotos laut “Weser Kurier” übrigens mit einem “technischen Versehen”. Auch das erscheint uns irgendwie nicht ungewöhnlich.

Mit Dank an Volkmar D. und Markus H. für den sachdienlichen Hinweis.

*) Die “Bild”-Behauptung, der “Stiefvater pumpte Kevin (†2) mit Drogen voll” ist völlig unbelegt. Zwar wurden Spuren von Ritalin, Methadon und Kokain in Kevins Haaren nachgewiesen. Zumindest was das Kokain und das Methadon angeht, sagte ein Gutachter jedoch aus, dass die Rauschgifte auch durch Einatmen von Staub in der Wohnung in den Körper des Jungen gelangt sein könnten, wie seit vorgestern auch auf Bild.de nachzulesen ist.

“Bild” belohnt Gaffer mit 500 Euro

Vor einer Woche sind eine Frau und ihre 18-jährige Tochter bei einem Verkehrsunfall mit ihrem Auto in den Main gestürzt. Beide konnten sich glücklicherweise rechtzeitig aus dem Wagen befreien und ans Ufer retten. Ein “Bild”-Leser fotografierte die Szene und schickte das Foto an “Bild”. Die zahlt dafür 500 Euro und druckte es am Donnerstag bundesweit ab:

"Auto versenkt! Hier retten sich Mutter und Tochter"

Am Freitag berichtete die “Main-Post” über den Unfall:

"Unter den Bildern, die der Mutter im Nachhinein kommen, ist eines besonders haften geblieben. Sie kann sich an viele Menschen erinnern, die herum gestanden, geguckt und fotografiert haben, während sie und ihre Tochter um ihr Leben kämpften. Einer hat sein Foto gar an eine Boulevard-Zeitung verkauft. (...) Aber nur ein einziger Mann hat beherzt zugegriffen,..."

Mit Dank an Heiko S. für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 24.01.2008: Wie die “Main Post” berichtet, hatten die Unfallopfer “gegen die Laienfotografen Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung” und offenbar gegen die “Bild”-Zeitung wegen Aufforderung zu einer Straftat gestellt. Die Staatsanwaltschaft habe jedoch die Auffassung vertreten, “dass keine Aufforderung zu einer Straftat vorliege, weil es nur um die Zusendung von Bildmaterial und die urheberrechtliche Nutzung gehe.” Auch die Ermittlungen wegen Unterlassener Hilfeleistung wurden eingestellt. Offenbar, weil die Unfallopfer zum Zeitpunkt des Fotos “bereits gerettet” gewesen seien.

Hugo Müller-Scrooge

In Abwandlung der beliebten Volksweisheit “der Ehrliche ist der Dumme”, schrieb “Bild”-Kolumnist und -Kommentator Hugo Müller-Vogg gestern:

"Wer arbeitet, ist oft der Dumme"

Müller-Vogg arbeitet. Er arbeitet sich daran ab, dass die Preise für Öl und Benzin, Strom und Gas “nur noch eine Richtung” kennen würden, worunter besonders die fleißigen Arbeitnehmer litten. Anders als Sozialschmarotzer Hartz-IV-Empfänger:

Wer dagegen von Hartz IV oder Sozialhilfe lebt, der muss sich wegen der höheren Strom- und Gasrechnung keine Sorgen zu machen. Die übernimmt ja der Staat.

Schrieb Hugo Müller-Vogg, und das war quasi der zentrale Satz in seinem Kommentar.

Nun hat man aber bei der “Bild”-Zeitung herausgefunden, dass Stromkosten in der ALG-II-Regelleistung (347 Euro) nach Paragraph 20 Absatz 1 SGB II eigentlich schon enthalten sind und berichtigt das heute sogar:

BERICHTIGUNG: Im Kommentar "Wer arbeitet, ist oft der Dumme" hieß es, der Staat übernehme bei den Beziehern von Hartz IV und Sozialhilfe auch die gestiegenen Stromkosten. Das trifft nicht zu, da die Kosten für den Strom in der Regelleistung enthalten sind.

Im Klartext: Müller-Voggs Kommentar fällt mit dieser unscheinbaren Berichtigung eigentlich in sich zusammen. Eigentlich.

Leider ist die Berichtigung so jedoch nicht ganz richtig. Denn Müller-Vogg hatte, offenbar ohne es zu wissen, gar nicht mal so Unrecht. Immerhin entschied das Sozialgericht Frankfurt/Main im Dezember 2006, dass die Stromkosten nur bis zu einer Höhe von 20,74 Euro im Regelsatz enthalten sind. Angemessene, darüber hinausgehende Kosten hingegen können nach Paragraph 22 Absatz 1 SGB II zusätzlich von den Sozialleistungsempfängern eingefordert werden.*

Allerdings weiß das kaum jemand.

Weshalb wir gestern noch dachten, Müller-Voggs Kommentar sei im Grunde eine von vorweihnachtlicher Nächstenliebe für sozial Schwache geprägte Service-Kolumne für Hartz-IV-Empfänger — und die populistische Stimmungsmache gegen vermeintliche Sozialschmarotzer drumrum nur Tarnung.

Aber da haben wir uns offenbar geirrt.

*) Zur Präzisierung (20.12.2007): Es ist natürlich keineswegs gesagt, dass die Sozialleistungsträger Überprüfungsanträgen von Hartz-IV-Empfängern stattgeben. Tatsächlich sollen sich laut Berichten von Betroffenen viele trotz Hinweis auf das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt weigern, höhere Stromkosten zu gewähren. Wie sich bereits aus dem oben verlinkten Eintrag im hartz.blogg entnehmen lässt, bedeutet das nach Einschätzung des Vorsitzenden der LINKEN Pirmasens, Frank Eschrich, dass “wohl jeder Betroffene letztlich den Gang zum Sozialgericht” wird antreten müssen.

Allgemein  

Der “Bild”-Feldzug gegen Andreas Türck

"TV-Star Andreas Türck: Vergewaltigungs-Anklage"Sicher erinnern Sie sich noch an Andreas Türck. An den Moderator, dessen Fernseh-Karriere abrupt endete, als bekannt wurde, dass wegen Vergewaltigung gegen ihn ermittelt wurde. Das war im Frühjahr 2004. Im August 2005 wurde ihm der Prozess gemacht, der einen Monat später mit einem Freispruch endete.

Für die “Bild”-Zeitung allerdings, die sowohl die Ermittlungen als auch das Strafverfahren — wie auch viele andere Medien — minutiös begleitet hatte, war Türck von Anfang an schuldig. (Ebenso wie Katharina B., das vermeintliche Opfer.) Dabei stand die Anklage der Staatsanwalt auf so wackligen Beinen, dass der Prozess nach Meinung vieler Beobachter nie hätte eröffnet werden dürfen.

Absurderweise teilte offenbar auch die “Bild”-Zeitung diese Ansicht: Nachdem sie monatelang fast täglich über intimste Details aus den Aussagen von Zeugen, dem vermeintlichen Opfer und dem Angeklagten berichtet hatte, schrieb Marion Horn, damals stellvertretende Chefredakteurin von “Bild”, Andreas Türck und Katharina B. seien Opfer einer Justiz, “die diesen Prozess zuließ und vier Wochen lang ein schmutziges Gerichtsspektakel inszenierte”.

Nun, gut zwei Jahre später, hat sich die Journalistin Sabine Sasse die damalige (“Bild”-)Berichterstattung noch einmal vorgeknöpft und beschreibt sie als “einen regelrechten Diffamierungsfeldzug gegen Türck, in dem auch gleich die unfreiwillige Nebenklägerin Katharina B. schwer beschädigt wurde”:

Blättern:  1 ... 15 16 17 ... 55