Hilfe, ich bin in BILD! (Teil 1)

“Bild” kommt meistens unerwartet. Unangekündigt steht der “Bild”-Reporter vor der Wohnungstür — oder das Telefon klingelt, und “Bild” ist dran.

Die “Bild”-Zeitung ist plötzlich auf jemanden aufmerksam geworden, der sonst nicht in der Öffentlichkeit steht und keinerlei Erfahrung im Umgang mit Medien hat: auf Menschen, die in einer Behörde, einer Firma, einem Verein arbeiten, Menschen, die (ganz gleich, ob als Opfer oder Täter) in Straftaten und Unglücksfälle verwickelt sind oder in irgendein ungewöhnliches (oder von “Bild” für ungewöhnlich befundenes) Ereignis. Aber auch Menschen, deren Verwandte, Bekannte, Arbeitskollegen in dergleichen verwickelt sind, und jeder, der sich besonders gut mit Außerirdischen, Nazis, Asteroiden, weißen Rehen oder sonst was auskennt, muss damit rechnen, dass “Bild” überraschend in sein Leben tritt — und das oft schneller, als man denkt.

Und natürlich kann man die Berichterstattung von “Bild” nicht kontrollieren. Das ist auch gut so, denn das ist das Wesen der Pressefreiheit. Aber man kann einiges tun, den Kontakt mit “Bild” wenigstens so zu gestalten, dass man sich nicht völlig hilflos fühlt, wenn man sich anderntags aus unruhigen Träumen erwachend in der “Bild”-Zeitung wiederfindet.

Im ersten Teil unseres zweiteiligen BILDblog-Ratgebers “Hilfe, ich bin in BILD!” sagen wir, was Sie tun können, bevor der “Bild”-Mitarbeiter überhaupt die ersten Zeilen zu Papier gebracht hat.

VOR DER VERÖFFENTLICHUNG:

  • “Kein Kommentar.”
    Niemand muss mit der “Bild”-Zeitung sprechen, wenn er nicht will. Der “Bild”-Mitarbeiter mag Ihnen das Gefühl geben, es sei in Ihrem eigenen Interesse. Häufig ist es das nicht. Stattdessen hat es sich schon oft bewährt, einfach jeglichen Kommentar zu verweigern. Vielleicht werden Sie damit unliebsame Berichterstattung nicht verhindern können. Doch die Erfahrung zeigt, dass “Bild” sich eine “gute Geschichte” im Zweifelsfall auch durch gute Argumente nicht kaputtmachen lässt.
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  • “Ohne mich.”
    Aber Sie können und sollten noch mehr tun. Medienanwalt Matthies van Eendenburg sagt: “Wer mit ‘Bild’ nichts zu tun haben will, sollte außerdem deutlich mitteilen, dass er auch sonst nicht Gegenstand der Berichterstattung werden will.” Grundsätzlich hat nämlich jeder das Recht, selbst zu bestimmen, ob die Öffentlichkeit Notiz von ihm nehmen soll oder nicht. Zwar gibt es Ausnahmen von diesem Prinzip, aber ob die im konkreten Fall greifen, können Sie hinterher immer noch sehen. Die Tatsache, dass Sie beispielsweise Opfer eines Unglücks oder einer Straftat geworden sind, macht Sie jedenfalls nicht automatisch zu einer Person der Zeitgeschichte, über die frei berichtet werden darf.
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  • “Wer sind Sie?”
    Entscheiden Sie sich (aus welchen Gründen auch immer) dafür, doch mit “Bild” zu sprechen, sollten Sie erst mal herausfinden, mit wem Sie es konkret zu tun haben, also nach Namen und Telefonnummer (Durchwahl?) des Reporters fragen. Lassen Sie sich, wenn möglich, seine Visitenkarte geben. Denn bei “Bild” behauptet man im Nachhinein gern, es habe sich bloß jemand als “Bild”-Mitarbeiter ausgegeben.
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  • “Ich hoffe, es stört Sie nicht, wenn ich mir das notiere.”
    Außerdem, rät Anwalt Eendenburg, sollten Sie Datum und Uhrzeit notieren und ein Gesprächsprotokoll anfertigen. Oder Sie lassen nach vorheriger Ankündigung ein Diktiergerät mitlaufen. Das mag übertrieben klingen. Doch wenn es zu einem Rechtsstreit um eine bestimmte Äußerung kommt, sind oft konkrete Formulierungen entscheidend. Und ein Mitschnitt des Gesprächs oder ein direkt hinterher angefertigtes Protokoll sind zuverlässiger und glaubwürdiger als Erinnerungen, die man unter Umständen Monate später vor Gericht aus dem Gedächtnis hervorkramen muss.
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  • “Ich würde das dann gern autorisieren.”
    Lassen Sie sich — wenn möglich, noch bevor Sie “Bild” Auskunft geben — zusichern, dass das Interview oder zumindest alle wörtlichen Zitate vor der Veröffentlichung von Ihnen autorisiert werden. (Zwar heißt es in den “Journalistischen Leitlinien” der Axel Springer AG ausdrücklich, die Journalisten trügen “grundsätzlich, auch im Falle besonderen Termindrucks, dafür Sorge, dass Interviews vom Gesprächspartner mündlich oder schriftlich autorisiert werden”, doch berichten Betroffene immer wieder, dass “Bild” dieser Selbstverpflichtung nicht nachgekommen sei.) Am besten, Sie lassen sich diese Zusicherung schriftlich geben und autorisieren nur Zitate, die Ihnen schriftlich vorliegen — idealerweise ebenfalls schriftlich. Eendenburg rät außerdem dazu, bei dem Gespräch “einen neutralen Zeugen dabei zu haben.” Vor Gericht ist nämlich nicht entscheidend, was Sie tatsächlich gesagt oder autorisiert haben, sondern was Sie beweisen können.
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  • “Ehm, ich hab’s mir anders überlegt…”
    Haben Sie trotzdem mit “Bild” gesprochen und sich mit der Veröffentlichung eines Artikels über Sie einverstanden erklärt, sieht es eher schlecht aus. Eine einmal gegebene Einwilligung ist grundsätzlich verbindlich und kann nur schwer widerrufen werden. Eine mögliche Ausnahme, sagt Eendenburg, sei, dass bis zur Veröffentlichung sehr viel Zeit vergangen ist und sich gravierende Umstände geändert haben. “Diese gravierenden Umstände muss man aber auch nachweisen können.”
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  • “Da sind Sie bei mir leider falsch.”
    Nicht selten werden “Bild”-Reporter oder -Fotografen losgeschickt, um Fotos zu besorgen — von Opfern von Unglücksfällen oder Straftaten etwa, oder auch von Tätern. Gerne werden dafür Bekannte, Kollegen, Angehörige, Lehrer oder Freunde angesprochen. Aber denken Sie daran: Die Veröffentlichung eines Fotos setzt in den meisten Fällen die Einwilligung der Abgebildeten voraus. Bei Kinderfotos müssen die Erziehungsberechtigten und ab einem Alter von etwa sieben, acht Jahren zusätzlich die Kinder einverstanden sein. Bei Verstorbenen die Rechtsnachfolger und möglicherweise auch Angehörige, die nicht Erben sind. Außerdem sind die Urheberrechte des Fotografen zu berücksichtigen. Es ist jedenfalls niemand verpflichtet, ein Foto herauszugeben. Falls Sie sich aber entscheiden, in die Veröffentlichung eines Fotos einzuwilligen, sollten Sie diese Einwilligung schriftlich, unterschrieben und mit Datum festhalten. Rechtsanwalt Eendenburg: “Die Einwilligung sollte enthalten, zu welchem Zweck — also: die Veröffentlichung in der “Bild”-Zeitung zu einem bestimmten Thema — sie erteilt wird und für welche Dauer sie gelten soll.”
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  • “Wollen Sie mir drohen?”
    Insbesondere Prominente berichten immer wieder, dass ihnen von “Bild”-Mitarbeitern unliebsame Berichte angedroht werden, wenn sie die Zusammenarbeit verweigern. Das kann natürlich auch Privatleuten passieren. Unser Rat: Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Gegen die Drohung an sich lässt sich laut Rechtsanwalt Eendenburg in aller Regel jedoch nichts unternehmen. “Eine Grenze ist erst dort erreicht, wo mit der Verbreitung von unrichtigen Tatsachen oder Schmähkritik gedroht wird.” Dagegen besteht rechtlich ein Unterlassungsanspruch, den man zunächst im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen muss. In solchen Fällen sollten Sie sich umgehend (also noch vor einer möglichen Veröffentlichung) an einen Anwalt wenden. In Extremfällen “könnte der Straftatbestand der versuchten Nötigung vorliegen, und der Betroffene kann Strafanzeige stellen”, so Eendenburg. In weniger schwer wiegenden Fällen bleibt immerhin die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Presserat einzureichen.

Im zweiten Teil unseres zweiteiligen BILDblog-Ratgebers “Hilfe, ich bin in BILD!” geht es darum, was Sie tun können, wenn “Bild” über Sie berichtet und Ihnen Unrecht getan hat.