Julian Reichelt, der Online-Chef der “Bild”-Zeitung, unterstellt BILDblog eine ideologische Nähe zur fremdenfeindlichen “Pegida”-Bewegung.
Vorgeblicher Anlass dafür ist, dass wir uns beim Presserat über die Berichterstattung von “Bild” über einen Mann beschwert haben, der im vergangenen Oktober mit einem Galgen (“reserviert” für Angela Merkel und Sigmar Gabriel) auf einer Pegida-Demonstration gesehen wurde. Ein anonymer “Bild”-Fotograf lichtete ihn, offensichtlich gegen seinen Willen, in der Tür seiner Privatwohnung ab.
Wir halten das, ganz egal, wie sehr man den Mann, seine Aktion und Pegida ablehnt, für einen Verstoß gegen die Ziffer 8 des Pressekodex, in der es heißt:
Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden. Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung.
Wie der Mann aussah, war vorher schon bekannt und in “Bild” zu sehen. Dafür, ihn noch einmal an der Tür seiner Wohnung zu fotografieren, sprach also nur das Sensationsinteresse.
Wir haben darüber berichtet und Beschwerde eingereicht, die der Presserat jetzt an den zuständigen Beschwerdeausschuss sowie die “Bild”-Zeitung weitergeleitet hat.
BILDblog-Chef Mats Schönauer schrieb darin:
Ich sehe in dem Artikel einen ethischen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex. Die Fotos zeigen einen Mann ohne Unkenntlichmachung an der Tür seiner privaten Wohnung, auch das Innere der Wohnung ist zu erkennen. Laut Aussage des Abgebildeten wurden die Fotos “still und heimlich” gemacht und obwohl es “eindeutig untersagt war, dass da Fotos gemacht werden” (https://www.youtube.com/watch?v=jlpexCQgkkQ&t=6m). “Bild” und Bild.de nennen auch den Wohnort des Mannes, sein Alter und seinen Beruf. Sie verstoßen gegen den Pressekodex, weil sie “das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung” missachten. Dass der Mann bei einer Demo einen symbolischen Galgen für Angela Merkel und Sigmar Gabriel hochgehalten hat, rechtfertigt meines Erachtens keinen derartigen Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte. Ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit an einer identifizierenden Berichterstattung bestand schon deshalb nicht, weil “Bild” und Bild.de bereits zwei Tage zuvor ein Foto von der Demo veröffentlicht hatten, auf dem das Gesicht des Mannes zu erkennen war (sogar extra eingekringelt von der Redaktion).
Diese Beschwerde hat nun offenbar Julian Reichelt erreicht. Er reagierte darauf wie folgt:
. @BILDblog ❤️ #Pegida! Mats Schönauer kämpft beim Presserat für den Galgen-Träger. Unglaublich, @niggi , oder? pic.twitter.com/wWGpRBw1UU
— Julian Reichelt (@jreichelt) 28. Januar 2016
Und dessen Anwalt mag Hakenkreuz-Krawatten. @BILDblog und Mats Schönauer in bester Gesellschaft! @niggi pic.twitter.com/gLwuB39twP
— Julian Reichelt (@jreichelt) 28. Januar 2016
Was ich von Schönauer halte, der mir Brandstiftung vorwirft und dabei mit Pegida-Hetzern paktiert: Er widert mich an. @BILDblog @niggi
— Julian Reichelt (@jreichelt) 28. Januar 2016
In weiteren Tweets sprach Reichelt von “Schönauers Verteidigungsschrift für den Pegida-Hetzer”, behauptete: “@BILDblog marschiert für Pegida” und klagte, dass Schönauer sich “schon lange ideologisch verwirrt” habe.
Seine An- und Ausfälle wurden teilweise vom offiziellen @Bild-Account an dessen 1,13 Millionen Follwer weiterverteilt.
In unserem Blogeintrag zum Thema hatten wir im Oktober übrigens vorsorglich formuliert:
Bevor hier Missverständnisse aufkommen (Herr Reichelt, gut aufpassen): Es geht nicht um den Galgen, der war schäbig und hatte mit “Satire”, wie es der Mann nennt, nichts zu tun. Es geht darum, dass auch besorgte Flachzangen Grundrechte haben.
Hat er nicht verstanden.