Seit zwei “Bild”-Artikel zur Affäre um den Bald-darauf-Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff für den Henri-Nannen-Preis nominiert wurden, ist eine Diskussion darüber entbrannt, ob die Berichterstattung der Zeitung preiswürdig sei.
Die Grünen-Politikerin Antje Vollmer schrieb in einem Gastbeitrag für die “Frankfurter Rundschau”:
Die Tatsache, dass dies alles auch nur die Chance hat, in die Nähe eines Henri-Nannen-Preises zu kommen, ist ein Alarmsignal. Nicht einmal Axel Springer hätte das zu träumen gewagt.
Heute hielt Gabor Steingart, Chefredakteur des “Handelsblatts”, in einem Newsletter dagegen. Das Internetportal “Meedia” zitiert ihn mit den Worten, die “Bild”-Geschichte werde “im Geschichtsbuch unserer Kinder stehen”.
Und Fakt ist zweierlei: Die Bild-Geschichte war sauber recherchiert. Und sie war, da das Staatsoberhaupt schließlich zurücktrat, die wirkungsmächtigste Enthüllung des Jahres 2011.
Eine Meinung, die “Bild” teilen dürfte: Am 18. Februar, einen Tag nach dem Rücktritt von Christian Wulff, schaute die Zeitung zurück und feierte sich ganzseitig für ihre Berichterstattung.
Die Onlinefassung dieses Artikels, die man heute bei Bild.de aufrufen kann, unterscheidet sich ein wenig von der ursprünglichen Version, die auch in der gedruckten “Bild” zu lesen war.
In der Chronologie der Enthüllungen kam damals noch der 8. Februar vor:
8. Februar 2012: Der Bericht, der letztendlich zum Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und zum Rücktritt des Bundespräsidenten führt. BILD enthüllt: Der Filmproduzent David Groenewold hat 2007 für Wulff einen Luxusurlaub im “Hotel Stadt Hamburg” (HSH) auf Sylt gebucht und bezahlt.
Die Verbreitung dieser Behauptung ist “Bild” und Bild.de im April vom Landgericht verboten worden. Das Gericht bestätigte damit eine Einstweilige Verfügung vom 8. März. Der Grund: “Persönlichkeitsrechtsverletzung aufgrund einer unwahren Tatsachenbehauptung”.
Der Clou dabei: Groenewold bestreitet gar nicht, den Urlaub gebucht und (zunächst) bezahlt zu haben. Sein Anwalt hatte es sogar in einer E-Mail vom 24. Januar an den NDR mitgeteilt.
Im Urteil heißt es dazu:
Der Antragsteller hatte dieses Detail daher selbst “enthüllt”. Die BILD konnte danach insoweit nichts mehr “aufdecken”.
Der NDR selbst hatte daran am 8. Februar, dem Tag der neuerlichen “Enthüllung” durch “Bild”, in einer Pressemitteilung etwas trotzig zu erinnern versucht:
Nach der Berichterstattung der “Bild”-Zeitung über einen Aufenthalt des heutigen Bundespräsidenten Christian Wulff in einem Sylter Hotel hat der Anwalt Wulffs am Mittwoch (8.2.) betont, der Sachverhalt sei “längst bekannt” und auf einen Bericht des NDR verwiesen. Am 24. Januar hatte das NDR Fernsehen in der Sendung “Menschen und Schlagzeilen” über zwei Aufenthalte Wulffs auf Sylt berichtet, darunter der Urlaub im Jahr 2007 im Hotel Stadt Hamburg.
Man kann den Beitrag bei ndr.de ansehen, der Hinweis auf den Hotel-Aufenthalt kommt ganz am Ende.
Das Landgericht Berlin führt dazu in seinem Urteil aus:
Die Persönlichkeitsrechtsverletzung ist auch nicht belanglos, da es einen Unterschied macht, ob der Antragsteller, wenn auch auf Rechercheanfrage eines Redakteurs des NDR hin, bereitwillig Auskunft über den Sylt-Aufenthalt erteilt hat und dies der Öffentlichkeit mitgeteilt wurde, oder ob die Geschichte erst durch eine Zeitung “enthüllt” werden musste, also nach dem Verständnis des Lesers ohne Zutun der Betroffenen. Dies gilt zumal in dem gegebenen Kontext, in dem Vorgänge, für die der Antragsteller [David Groenewold] verantwortlich sein soll, zum [sic!] einem abrupten Ende einer Bundespräsidenten-Karriere geführt haben.
“Bild” und Bild.de haben nach unseren Informationen Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Nachtrag, 18 Uhr: ndr.de hat – schon vor der Veröffentlichung unseres Eintrags – einen eigenen Artikel zu der Entscheidung des Gerichts veröffentlicht, in dem auch die Urteile im Wortlaut verlinkt sind:
Nachtrag, 4. Juni: Fortsetzung hier.