Im Mai machte “Bild” Khaled al-Masri verächtlich, der vom amerikanischen Geheimdienst nach Afghanistan verschleppt, dort misshandelt und monatelang festgehalten worden sein soll. Für die Zeitung war er kein Opfer, sondern einer, der “als angebliches CIA-Folteropfer die Bundesregierung, Parlament und Öffentlichkeit terrorisierte”.
Der “Bild”-Artikel von Ulrike Brendlin und Hans-Jörg Vehlewald war in vielfacher Hinsicht schlimm (wir berichteten), auch der Presserat verurteilte ihn jetzt. Die Zeitung habe das Persönlichkeitsrecht “des offenkundig kranken al-Masri” verletzt und “in ehrverletzender Art und Weise” das Verhalten eines psychisch Kranken dargestellt. In Richtlinie 8.4 des Presskodex heißt es:
Körperliche und psychische Erkrankungen oder Schäden fallen grundsätzlich in die Geheimsphäre des Betroffenen. Mit Rücksicht auf ihn (…) soll die Presse in solchen Fällen (…) abwertende Bezeichnungen der Krankheit oder der Krankenanstalt, auch wenn sie im Volksmund anzutreffen sind, vermeiden.
“Bild” nannte al-Masri schon in der Überschrift “irre”.
Der “Bild”-Artikel verstößt laut Presserat auch gegen Ziffer 9 des Presskodex, die schlicht lautet:
Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.
Alle Rügen, die der Presserat 2002 bis 2006 gegen “Bild” ausgesprochen hat, haben wir hier dokumentiert.