1. Donnepp Media Award wegen Antisemitismusvorwürfen aberkannt
(epd.de)
Im vergangenen Januar wurden die vom “Verein der Freunde des Adolf-Grimme-Preises” gestifteten Donnepp Media Awards verliehen. Ein Preis ging an die Abiturientin Judith Scheytt, die sich unter anderem kritisch mit der deutschen Nahost-Berichterstattung beschäftigt. Nun sei Scheytt der Preis aberkannt worden. Ihr werde vorgeworfen, die Hamas-Rhetorik auszublenden und Israel pauschal Kriegsverbrechen vorzuwerfen. Scheytt hat dem auf Instagram widersprochen. Es sei “nicht die Aufgabe von Medienkritik, Verständnis für militärische Operationen zu zeigen.” Teile der Jury seien deutlich gegen die Aberkennung der Preises gewesen. Und auch die für ihren Medienjournalismus ausgezeichnete Mit-Preisträgerin Annika Schneider ist spürbar entsetzt: “Die Vereinsvertreter haben sich offensichtlich mit ihrer Arbeit und ihren Themen nicht ausreichend auseinandergesetzt, weder vor noch nach der Preisverleihung. Sonst hätten sie gewusst, dass die Auszeichnung Kritiker auf den Plan rufen wird – und sich dafür besser gewappnet. Sonst hätten sie verstanden, dass ihr Einknicken genau die Schieflage beweist, die Judith Scheytt immer wieder kritisiert.” Mit bemerkenswerter Konsequenz gibt Schneider nun ihren eigenen Preis zurück: “Ich möchte mich nicht für ‘guten Medienjournalismus’ auszeichnen lassen von einem Verein, der dessen Prinzipien selbst nicht einhält.” Sie werde Statue und Urkunde zurücksenden und die erhaltenen 5.000 Euro zurücküberweisen.
2. Nein, in China gibt es keine selbstschießenden Polizeiautos
(kobuk.at, Hans Kirchmeyr)
Medienberichte über selbstschießende Polizeiautos in China würden auf einer Fehlinformation beruhen, berichtet Hans Kirchmeyr bei “Kobuk”. Ein falsch übersetzter chinesischer Bericht habe ein Kamerasystem mit einem “Schießgerät” verwechselt, das sich bei genauerer Prüfung lediglich als Notruf- und Überwachungstechnik entpuppt habe. Die Falschmeldung habe sich ausschließlich im deutschsprachigen Raum verbreitet, ausgelöst durch ein irreführendes Video des Contentanbieters “KameraOne”.
3. X sieht kein Problem, wenn Nutzer SA-Parole verwenden
(t-online.de, Lars Wienand)
Elon Musks Plattform X weigere sich weiterhin, deutschen Behörden Nutzerdaten herauszugeben, selbst in strafrechtlich relevanten Fällen wie der Nutzung von NS-Parolen. Die Staatsanwaltschaft ermittele deshalb inzwischen gegen mehrere X-Manager wegen möglicher Strafvereitelung. Die Social-Media-Plattform berufe sich auf angebliche Verstöße gegen Europarecht und fordere, dass deutsche Ermittler stattdessen den langwierigen Weg über US-Rechtshilfeabkommen gehen sollen.
4. Rechtspopulist soll nach Beleidigung von taz-Reporter zahlen
(taz.de)
Wie die “taz” berichtet, muss der rechtspopulistische YouTuber Anthony Lee 100 Euro zahlen, um einer Anklage wegen Beleidigung zu entgehen. In mehreren Videos habe Lee den “taz”-Redakteur Jost Maurin massiv beschimpft, darunter mit Ausdrücken wie “Arsch” und “Idiot”. Die Staatsanwaltschaft sehe darin einen strafbaren Angriff auf die Menschenwürde. Maurin werte die Entscheidung als Signal gegen rechte Demagogie.
5. RTL Group will für Sky-Übernahme vier Mio. Aktien zurückkaufen
(dwdl.de, Thomas Lückerath)
Die RTL Group plane, bis zu vier Millionen eigene Aktien zurückzukaufen, um eine “variable Kaufpreis-Komponente” für die Übernahme von Sky Deutschland abzusichern. Diese Komponente hänge vom künftigen Kurs der RTL-Aktie ab und könne bis zu 377 Millionen Euro betragen. Bertelsmann, Hauptaktionär der RTL Group, wolle dabei die Hälfte der angestrebten Aktien beisteuern.
6. Auch eine Promi-Hochzeit ist Privatsache
(lto.de, Hasso Suliak)
Der Bundesgerichtshof habe entschieden, dass Medien wie die “Bild”-Zeitung nicht identifizierend über nichtprominente Ehepartner von Prominenten berichten dürfen. Im konkreten Fall hatte der Ehemann von Ex-Model Nadja Auermann erfolgreich auf Anonymitätsschutz geklagt. Die Berichterstattung über seine Hochzeit mit Auermann habe seine Privatsphäre verletzt. Laut “Legal Tribune Online” stärke das Urteil den Persönlichkeitsschutz von Privatpersonen und dürfte künftige Promi-Berichterstattung in ähnlichen Fällen deutlich einschränken.