Pranger-Prozess, Upload-Filter, Medienkritik-Kritik

1. “Bild” unterliegt im Pranger-Rechtsstreit
(sueddeutsche.de, Karoline Meta Beisel)
Die „Bild“-Zeitung hat 2015 Namen und Fotos von Facebook-Nutzern veröffentlicht, die gegen Flüchtlinge hetzten. Dazu druckte die Zeitung den Aufruf: “Bild reicht es jetzt: Wir stellen die Hetzer an den Pranger! Herr Staatsanwalt, übernehmen Sie!” Der Ruf nach der Justiz wurde gewissermaßen erhört, denn das Oberlandesgericht München hat diese Form des Online-Prangers für unzulässig erklärt.

2. Offener Brief: Zivilgesellschaft fordert Nein zu Upload-Filtern
(digitalegesellschaft.de)
„Nein zu Upload-Filtern!“, fordert ein Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Bürgerrechtsorganisationen und digitaler Zivilgesellschaft. In einem offenen Brief an verschiedene Bundesministerien und Mitglieder des Europäischen Parlaments rufen die Unterzeichner dazu auf, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen verpflichtenden Upload-Filter für Host-Provider zu verhindern: „Upload-Filter schaden mehr als sie nützen. Sie gefährden die Meinungs- und Informationsfreiheit im Netz. Für Nutzerinnen und Nutzer bedeuten Upload-Filter eine automatisierte Überwachung aller hochgeladenen Inhalte. Anders als von den Befürwortern erhofft, tragen Upload-Filter jedoch nicht zu einer gerechten Entlohnung von Urheberinnen und Urhebern bei.“

3. Medienkritik – bitte recht «freundlich»
(infosperber.ch, Hanspeter Guggenbühl )
Das Schweizer Medienmagazin „Edito“ hat vier Fachleute um eine „kurze und freundliche“ Kritik der Online-Zeitung „Republik“ gebeten. Hanspeter Guggenbühl empfindet die Bitte um die kollegiale Lobhudelei in zweifacher Hinsicht als außergewöhnlich: Wegen der Bitte als solcher und wegen der Bereitschaft der Fachleute, diese zu erfüllen.

4. Journalisten sind keine Therapeuten
(deutschlandfunk.de, Silke Burmester)
Journalisten müssen sich im Netz allerhand anhören, doch müssen sie sich mit Lesern, Hörern und Zuschauern auseinandersetzen, die unverschämt bis irre sind? Nein, findet Silke Burmester und findet eine Parallele zu Lehrern, deren Aufgabe mittlerweile auch darin bestehe, die Defizite der Elternhäuser auszugleichen: „Den Kindern fehlt es an Einfachstem. Benimm, Höflichkeit und Regeln des Miteinanders. Was zuhause versäumt wird, sollen die Lehrer vermitteln. So geht es uns Journalisten auch. Weil gesellschaftliche Konflikte seit Neuestem auch von Seiten des Rezipienten in der medialen Öffentlichkeit ausgetragen werden, sind wir auf einmal zuständig. Irre, Verwirrte, Rechte, Wendeverlierer – wir Journalisten sollen geraderücken, was an anderer Stelle verbockt wurde.“

5. Neues Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft: Das gilt ab dem 1. März
(irights.info)
Seit dem 1. März 2018 gelten neue Regeln des Urheberrechts für Schulen, Universitäten, Bibliotheken und andere Bildungseinrichtungen. „irights.info“ stellt die wichtigsten Änderungen des „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ (UrhWissG) vor.

6. Der Hype um Vero ist nur ein geschickter psychologischer Trick
(wired.de, Michael Förtsch)
Das soziale Netzwerk „Vero“ will vieles anders machen als die anderen und verspricht eine chronologische Timeline, Werbefreiheit und keine Datenschnüffeleien. Die Begeisterung für die Plattform wurde jedoch mit einem geschickten psychologischen Trick erzeugt, erklärt „Wired“-Autor Michael Förtsch.
Weiterer Lesetipp: In „Veros schlüpfriges Geheimnis: Sorgten leichtbekleidete Influencer für den Durchbruch“ analysiert Marketingspezialist Roland Eisenbrand den plötzlichen Erfolg. Es ist eine spannende und unterhaltsame Detektivgeschichte geworden.