1. Schutz erlaubt
(sueddeutsche.de, Wolfgang Janisch)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass deutsche Richter über die Verpixelung von Angeklagtenfotos in Mordprozessen entscheiden dürfen. Damit wurden Beschwerden des “Axel-Springer-Verlags” und von RTL abgewiesen. Es gelte der Schutz der Unschuldsvermutung, selbst wenn der Angeklagte, wie im konkreten Fall, ein Geständnis abgelegt habe. Dieses müsse immer erst auf seine Tragfähigkeit überprüft werden.
2. Fake-News von Tom Buhrow?
(planet-interview.de, Jakob Buhre)
Auf der ARD-Pressekonferenz in Köln ging es um Transparenz, “Fake News”, Anne Wills Einzelgast Angela Merkel, Dokumentarfilme, den Anteil von Wissenschaft im Programm und die Frage, an welchen Managern sich die ARD-Verantwortlichen gerne beim Gehalt orientieren. Jakob Buhre hat sich die Mühe gemacht und ein Transkript der Veranstaltung angefertigt, dem er die wichtigsten Kernpunkte voranstellt. Zum Beispiel die Behauptung von WDR-Intendanten Tom Buhrow, dass kein einziger Direktor in der ARD mehr als die Bundeskanzlerin verdiene. Eine Aussage, die nicht haltbar sei, wenn man in die Geschäftsberichte der verschiedenen Anstalten schaue.
3. “Online sind die Menschen ruppiger”
(journalist-magazin.de, Monika Lungmus)
Das Medienmagazin “journalist” hat mit der Autorin Ingrid Brodnig (2016: “Hass im Netz”, 2017: “Lügen im Netz”) über die digitale Gesellschaft und die negativen Auswüchse der Digitalisierung gesprochen. Unter anderem geht es um die Frage, ob die klassischen Medien “Schreihälsen” zu viel Aufmerksamkeit schenkten. Brodnig bejaht dies: “Das Problem ist die menschliche Natur. Es ist so, dass Menschen eher hinschauen, wenn etwas brisant und emotionalisierend ist. Das nennt man auch den “negativity bias”. Aggression ist gerade im Internet eine wunderbare Strategie, um Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Postings mit Schimpfworten bekommen zum Beispiel mehr Likes. Wut auslösende Kommentare erhalten sehr gutes Feedback.”
4. Moralisch gewinnen? Nö!
(taz.de, Jürn Kruse)
“Springer”-Vorstandschef Mathias Döpfner hat in einem Brief an die Chefs der 30 DAX-Unternehmen für eine Anzeige geworben, die er gemeinsam mit ihnen in türkischen Medien schalten wollte: für Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und die Freilassung der zu Unrecht Inhaftierten. Die DAX-Unternehmer wollten dabei jedoch nicht mitmachen. Auch die Bundesregierung, die weiter Hermesbürgschaften für Geschäfte mit der Türkei gibt, agiere wenig überzeugend, wie Jürn Kruse in der “taz” schreibt: “Dass die Bundesregierung übrigens — wie es in Döpfners Brief stehen soll — die Initiative des Springerchefs unterstützte, lässt auch ihre Bigotterie erkennen: Ein paar Anzeigen? Ja, bitte. Ernsthafte Konsequenzen und eigenes Handeln? Nein, danke.”
5. Suchmaschinen werden privilegiert
(lto.de)
Es ist gemeinhin bekannt, dass kommerzielle Betreiber einer Internetseite für Links haften, die zu rechtswidrig veröffentlichten Werken führen. Für Suchmaschinen gilt dies nicht, so der BGH in einem neuen Urteil. Die Suchmaschinenbetreiber würden generell nicht für die Anzeige illegal ins Netz gestellter Inhalte haften. Etwas anderes gelte nur, wenn sie wissen oder wissen mussten, dass etwas rechtswidrig veröffentlicht worden sei.
6. Angst essen Hahne auf
(uebermedien.de, Boris Rosenkranz, Video 5:27 Minuten)
ANGST! ANGST! ANGST! Moderator Peter Hahne beschwört in seiner ZDF-Sendung die ganz große Angst und erledige damit das Geschäft der AfD, wie Boris Rosenkranz auf “Übermedien” findet. Rosenkranz hat sich Angstmacher Hahne und seine beiden Angst-Assistenten in einem Videokommentar vorgeknöpft.
7. Die vergangenen 30 Tage in 26 Minuten
(steadyhq.com, Sebastian Esser & Moritz Tschermak, Audio, 26:12 Minuten)
Ein zusätzlicher Link in eigener Sache: Morgen ist es genau einen Monat her, dass wir bei Steady um Eure Unterstützung gebeten haben. Über all das Großartige, was danach kam, hat Moritz Tschermak in 26 Minuten mit Sebastian Esser von Steady gesprochen.