Wer das Urteil hat, braucht für den Spott von Bild.de nicht zu sorgen

Ein ehemaliger Mitarbeiter der “Tafel” in Herford wurde vergangene Woche zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 150 Stunden Sozialarbeit verurteilt. In seiner Position als Kassenwart hatte er in 38 Fällen Gelder des Vereins veruntreut. Von den insgesamt knapp 3400 Euro hatte der 28-Jährige, der auch in der Lokalpolitik aktiv ist, weiblichen Internetbekanntschaften Geschenke gemacht: Anzüge aus Lackleder, Unterwäsche, Duftöle.

Bild.de berichtete gestern am späten Abend über die Verhandlung (auf einen Link verzichten wir bewusst). Und schon in die Überschrift gossen die Redakteure den ersten Eimer Spott, der im Axel-Springer-Hochhaus links neben dem Tisch eines jeden Mitarbeiters immer bereitsteht:


(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag durch uns.)

Abgesehen davon, dass es in der Verhandlung um das Geld eines Vereins ging, der Menschen kostenlos mit Lebensmitteln versorgt, hat der Fall nichts mit Essen zu tun. Dass es sich bei dem Verurteilten um einen “dicken Politiker” handelt, musste bei Bild.de offenbar trotzdem unbedingt mit rein.

Für den ersten Absatz seines Artikels hat sich der Autor dann den Eimer Spott seines Büronachbarn geliehen, damit er sich über den “Gutmenschen” auf der Anklagebank lustig machen konnte:

Er wollte armen Menschen helfen, doch dann geriet der junge Politiker und Gutmensch im Internet in die Fänge der Lust. Der Trip ins Reich der Erotik brachte ihn um den Verstand und schließlich auf die Anklagebank.

In Absatz zwei kommt der Text noch einmal zurück aufs Aussehen des Mannes — der Autor schätzt dort dessen Gewicht.

Das alles ist deswegen besonders grässlich, weil Bild.de sich keine große Mühe gibt, den Verurteilten zu anonymisieren. Zwar kürzt das Portal den Nachnamen ab, dafür zeigt es aber sowohl auf der Startseite als auch im Artikel ein Foto von ihm ohne irgendeine Verpixelung. Die Bild.de-Mitarbeiter machen ihn bundesweit zum Gespött.

Natürlich kann man über die Verhandlung berichten. Die Richterin sagte auch völlig zu Recht, dass es “besonders verwerflich” sei, “dass Sie Geld nahmen, das für bedürftige Menschen bestimmt war.” Außerdem handelt es sich um eine Person, die in der Politik aktiv ist. Aber muss man diese Person nach einem Urteil, ob man es nun für gerecht hält oder nicht, noch derart mit einem Artikel vorführen?

Die regionalen Medien — “Westfalen-Blatt”, “Neue Osnabrücker Zeitung”, “Neue Westfälische” — respektierten übrigens die Persönlichkeitsrechte des Mannes und zeigten entweder verpixelte oder gar keine Fotos von ihm.