Ausblick, Recht auf Vergessen, Wortwahl

1. Was 2017 zählt
(ploechinger.tumblr.com)
Der Chef der “Süddeutschen Zeitung” Stefan Plöchinger hat für das Medienmagazin “journalist” einen längeren Essay zur Zukunft des Journalismus verfasst, den er vorab auf seinem privaten Blog veröffentlicht hat. Er schreibt darin über 2016 und die Folgen und zieht “fünf Lehren aus einem schwarzen Jahr für die Auseinandersetzungen, die uns Journalisten noch bevorstehen”. Der Text ist eine Mischung von Bestandsaufnahme, Medienkritik und Appell und liefert viele Denkanstöße.

2. «NZZ am Sonntag» verbreitet Fake News
(infosperber.ch)
Die “Washington Post” sprach von angeblichen Behördenhinweisen, nach denen russische Hacker angeblich einen Computer einer Elektrizitätsgesellschaft angegriffen hätten, schob aber ein Dementi hinterher: Das betroffene Notebook hatte gar keine Verbindung zum Netz des Versorgers. Schweizer Medien wie “NZZ am Sonntag” und “Schweiz am Sonntag” übernahmen die vage Meldung als Tatsachen-Darstellung und versahen das Ganze mit knalligen Überschriften wie “Russen hacken US-Stromversorger” und “Cyber-Angriff auf Stromversorger”. Der Schweizer “Infosperber” schreibt dazu: “In Zeiten des neuen Kalten Krieges zwischen der Nato und Russland sollten Medien mit Informationen aus Regierungs- und Geheimdienstkreisen aller Seiten besonders vorsichtig umgehen, die ursprünglichen Quellen genau nennen und vorsichtigerweise den Konjunktiv verwenden.”

3. Peter T. versucht zu verschwinden
(taz.de, Christian Rath)
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet dieses Jahr über den sogenannten “Appolonia-Fall”, bei dem es um das „Recht auf Vergessen“ geht. Im Kern geht es um die Frage, ob Straftäter verlangen können, dass ihr Name – nach einigen Jahren – in digitalen Presse-Archiven anonymisiert wird. Ein Straftäter will den “Spiegel” dazu zwingen, seinen Namen aus den Archiven zu entfernen. Er habe seine Haft verbüßt und sei bereits vor 20 Jahren aus der Haft entlassen worden. Das Oberlandesgericht Hamburg urteilte zunächst zu seinen Gunsten, die öffentliche Berichterstattung verletze sein Persönlichkeitsrecht. Doch der BGH hob das Urteil wieder auf. Nun liegt die Sache dem Bundesverfassungsgericht vor.

4. Darf man schreiben, dass Donald Trump “lügt”?
(sueddeutsche.de, Karoline Meta Beisel)
Unwahrheiten, Falsches oder Lügen? Amerikanische Zeitungen diskutieren die richtige Wortwahl in der Berichterstattung über den künftigen US-Präsidenten. Der Chefredakteur des “Wall Street Journal” plädiert für Zurückhaltung. Das Verb “lügen” impliziere viel mehr, als nur etwas Falsches zu sagen. Es impliziere die bewusste Absicht, in die Irre zu führen: “Wenn du jemandem eine moralische Absicht unterstellst, besteht sonst die Gefahr, dass du so aussiehst, als wärest du nicht objektiv.”

5. Auswärtiges Amt muss Auskunft über ‘Schmähgedicht’-Gutachten geben
(lto.de)
Die Auskunftsklage der Berliner Zeitung “Der Tagesspiegel” gegen das Auswärtige Amt hatte Erfolg: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat das Amt dazu verdonnert, auf bestimmte Fragen zu antworten und die seinerzeitigen Dokumente, Vermerke und Gutachten offenzulegen. Das Auswärtige Amt hatte bislang gemauert, u.a. mit Hinweis auf den Schutz von Böhmermann. Dieses hatte der Entertainer jedoch unterlaufen, indem er in einer Erklärung auf die Rechte aus seiner gesetzlichen Unschuldsvermutung verzichtet hat.

6. Auf diese Serien freuen wir uns 2017
(welt.de, Jamin Schneider)
Der frühere “Serienjunkies”-Redakteur Jamin Schneider nennt in der “Welt” die kommenden Serien-Highlights.