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Widerruf einer Herz-OP

Vor zwölf Jahren hat sich Peter Alexander fast völlig aus der Öffentlichkeit zurückgezogen. Der “Tagesspiegel” schrieb zu seinem 80. Geburtstag:

Alexander, der sein Leben lang die Öffentlichkeit unterhalten hat, hat keine Lust mehr auf Öffentlichkeit, und dabei ist er sogar konsequenter als Günther Jauch. Er hat nie Charity gemacht, hat sich nie wie andere Stars für irgendwelche Projekte eingesetzt, Tiere gerettet oder vor Landminen gewarnt. Er wolle keine politischen Anliegen vertreten, hat er mal zu seinem Biografen gesagt. Und vor allem: Alexander gibt keine Interviews mehr. “Ich habe meinen Beruf sehr ernst genommen, und genauso ernst werde ich meine Pension nehmen”, hat er einmal gesagt, und daran hält er sich auch.

Für viele Medien ist das nicht akzeptabel. Sie respektieren seinen Wunsch nicht, sein Privatleben privat zu leben. Und als im März Alexanders Tochter bei einem Unfall in Thailand ums Leben kam, war es für sie eine wunderbare Gelegenheit, mit dem früheren Entertainer noch einmal Auflage zu machen.

Die Tochter von Peter Alexander war selbst nicht prominent, sie war nur die Tochter von Peter Alexander, aber “Bild” und andere nahmen ihren Tod zum Anlass, in größter Aufmachung nicht nur ausführlich über die Umstände des Unfalls zu berichten, sondern auch über das Privatleben von Peter Alexander. Nach Angaben seiner Anwältin ist er gegen mehrere Dutzend Artikel, unter anderem in der Illustrierten “Bunte”, erfolgreich juristisch vorgegangen.

Die “Bild”-Autoren Robin Mühlebach und Daniel Kestenholz behaupteten zudem, “erfahren” zu haben, dass “der große Entertainer zur Zeit in einer Wiener Klinik liegt. Dort soll er sich in den nächsten Tagen einer Bypass-Operation unterziehen”.

Die Behauptung wurde von anderen Medien wie dem Online-Auftritt der Illustrierten “Gala” begierig übernommen. Eine Sprecherin Alexanders widersprach den Meldungen allerdings noch am selben Tag.

“Bild”-Leser erfuhren von dem Dementi nichts. Erst am vergangenen Samstag, sechs Wochen später, widerrief die Zeitung ihre Behauptung. Peter Alexander hat vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, die “Bild” zwang, eine Gegendarstellung auf der Titelseite abzudrucken: